Seit dem 24. Mai 2024 verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen die sogenannte Führungsriege der „Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß – bekannt geworden als „Rollator-Putsch", weil kaum einer der Angeklagten unter fünfzig, die meisten weit über sechzig sind. Fünf hauptamtliche Richter, zwei Ergänzungsrichter, fünfundzwanzig Verteidiger, eine Akte von rund einer halben Million Blatt – und ein Ende, das frühestens im Juli 2027 in Sicht ist. Für das Mammutverfahren gegen die „Reichsbürger“-Gruppe um Prinz Reuß wurde im Frankfurter Stadtteil Sossenheim eine rund 1.300 Quadratmeter große Leichtbauhalle aus vorgefertigten Teilen aus dem Boden errichtet, umzäunt mit NATO-Stacheldraht.
Mit dem Verteidiger eines der Angeklagten, Dirk Sattelmaier, sprach ich in meinem Podcast Macht&Markt über den Prozess. Sein Bericht sprengt jeden Rahmen dessen, was man normalerweise mit dem Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB verbindet.
Eine „Miliz”, die nichts getan hat
Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2021 einen Sturm auf den Reichstag geplant zu haben, um damit die Bundesregierung zu stürzen. Von diesem Plan sollen sie später abgerückt sein, und zwar zugunsten einer deutlich abenteuerlicheren Version: einer „Allianz" aus rund einer Million ausländischer Soldaten, angeblich aus Russland, den USA, China und Brasilien, die die Regierung stürzen und anschließend eine Übergangsregierung installieren sollte. In den Aussagen mehrerer Angeklagter taucht inzwischen sogar eine „galaktische Allianz“ auf, also außerirdische Unterstützer, die in Berlin hätten einmarschieren sollen.
Bemerkenswert an alledem: Es ist in anderthalb Jahren nichts passiert. Kein Mord, kein Totschlag, keine Körperverletzung, nicht einmal eine Sachbeschädigung. Es gab keine „Smoking Gun“. Anders als bei RAF oder NSU, wo der Vorwurf der Vereinigungsbildung neben tatsächlich begangenen Morden und Entführungen eine Nebenrolle spielte, steht hier der Organisationstatbestand selbst im Zentrum und zwar gegen eine Gruppe, die, glaubt man den Einlassungen der Angeklagten, im Kern auf das Wirken weniger Personen zurückgeht: einen selbsternannten Hellseher, eine „Sterndeuterin“ und einen mehrfach vorbestraften Betrüger, der vorgab, Kontaktmann zu jener „Allianz“ zu sein, und der bei anderer Gelegenheit behauptet haben soll, vor zweitausend Jahren gelebt zu haben und eigentlich Jesus zu sein. Diesem Mann wurde offenbar auch Geld gegeben.
Vor einem Staatsschutzsenat werden inzwischen minutenlang Chatnachrichten verlesen, in denen von Hellsehungen, Sternenzeichen und unterirdischen Gängen mit befreiten Kindesmissbrauchsopfern die Rede ist. Ohne das Internet, das ist bemerkenswert, hätte sich diese Gruppe vermutlich nie gefunden und all das nie geglaubt.
Wie gefährlich waren sie wirklich?
Hier beginnt der eigentlich rechtsstaatlich brisante Teil der Sache. Die Angeklagten sitzen inzwischen seit Dezember 2022, also seit dreieinhalb bis vier Jahren, in Untersuchungshaft. Untersuchungshaft dient nach der Strafprozessordnung ausschließlich der Verfahrenssicherung. Sie setzt neben einem dringenden Tatverdacht einen Haftgrund voraus, z.B. etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Die Haft muss allerdings verhältnismäßig sein.
Genau an diesem Punkt kommen die Gerichte in den drei Parallelverfahren in Frankfurt, Stuttgart und München zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Gericht in Stuttgart hat bereits mehrere Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen und dabei ausdrücklich argumentiert: Zum Zeitpunkt der Verhaftung habe schlicht keine objektive Gefährlichkeit der Gruppe mehr bestanden nicht zuletzt deshalb, weil die Beteiligten in den letzten zwölf Monaten vor ihrer Festnahme lückenlos observiert und abgehört wurden. Wer rund um die Uhr überwacht wird, kann naturgemäß schwerlich als akute Gefahr für die staatliche Ordnung gelten.
Das Frankfurter Gericht sieht das bislang anders und begründet die fortdauernde Untersuchungshaft mit einer „erheblichen Straferwartung". Doch woher kommt diese?
Gefährdungsdelikte
Sogenannte Erfolgsdelikte wie Mord, Raub oder Körperverletzung werden beim Strafmaß u.a. an ihrem „Erfolg” gemessen: Ist jemand tot, ausgeraubt oder verletzt? Das ist recht einfach festzustellen. Ist der Erfolg ausgeblieben, spricht man von einem Versuch. Dieser wird nicht so hart bestraft wie das vollendete Delikt. Noch geringer ist die gesetzlich vorgesehen Strafe für einen sogenannten untauglichen Versuch. Bei „grobem Unverstand” (§ 23 Abs. 3 S. 2 StGB), kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen.
Grober Unverstand liegt vor, wenn der Täter die Tauglichkeit seines Tuns völlig absurd verkannt hat, z.B. der Versuch, jemanden durch lautes Zureden oder Beten zu töten.
Das Dilemma: Der Straftatbestand des § 129a StGB „Bildung terroristischer Vereinigungen” kennt keinen Versuch, denn es handelt sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Ein Gefährdungsdelikt ist ein Straftatbestand, bei dem das geschützte Rechtsgut noch nicht verletzt worden sein muss. Es genügt, dass der Täter es in bestimmter Weise gefährdet. Dabei wird zwischen konkreten – also die Gefährdung ist tatsächlich eingetreten – und abstrakten unterschieden. Ein Musterbeispiel für ein konkretes Gefährdungsdelikt ist § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs. Wer etwa fahruntüchtig Auto fährt, erfüllt § 315c nicht allein deswegen. Er muss dadurch zusätzlich „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert“ gefährden.
Demgegenüber muss bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt keine konkrete Gefahr im Einzelfall nachgewiesen werden. Der Gesetzgeber hält das betreffende Verhalten generell für so gefährlich, dass schon das Verhalten selbst bestraft wird. Das Paradebeispiel ist § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr. Strafbar ist bereits, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr sicher fahren kann. Es muss weder zu einem Unfall noch zu einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Menschen kommen.
Die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) gehört zu den abstrakten Gefährdungsdelikten bzw. Vorfelddelikten. Die Strafbarkeit wird weit vor die eigentliche Verletzung eines Rechtsguts verlagert. Der Gesetzgeber knüpft an die besondere Gefährlichkeit der organisatorischen Verbindung an: Eine auf Mord, Totschlag, Geiselnahme oder bestimmte andere terroristische Straftaten ausgerichtete Vereinigung schafft bereits als solche ein erhöhtes Gefahrenpotenzial.
Im vorliegenden Fall sieht man die Grenze dieses Konstrukts: Wären die Herrschaften nicht festgenommen worden, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts passiert. Man mag mich für fantasielos halten, aber an die Allianzen, gleichgültig ob terrestrisch oder galaktisch, vermag ich nicht zu glauben. Auf deren Hilfe bauten sie aber. Nicht einmal die Herrschaften glaubten selbst daran, dass sie ohne Allianz etwas bewirken könnten.
Muss aber nicht zumindest irgendwo und irgendwie eine objektive Gefährdung dagewesen sein, um strafbares Verhalten zu begründen? Diese Frage stellt sich unabhängig davon, dass die Gruppe lückenlos überwacht wurde.
Strafe und Schuld
Zumindest aber beim Strafmaß müssten diese Fragen eine erhebliche Rolle spielen. Die Norm sieht für einfache Mitglieder oder Unterstützer einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor, für Rädelsführer wie Prinz Reuß von drei bis fünfzehn Jahren. Wenn nicht für Fälle wie diesen – eine Gruppe, die an eine Allianz glaubte, die es nie gab, nie gibt und nie geben wird, und die folglich zu keinem Zeitpunkt tatsächlich etwas hätte bewirken können – für welche hätte der Gesetzgeber die untere Grenze dieser Strafrahmen denn vorgesehen?
Wer aber am Ende zu drei oder vier Jahren verurteilt wird, für den ist eine bereits verbüßte Untersuchungshaft von gleicher Länge kaum noch verhältnismäßig zu rechtfertigen.
Hinzu kommt ein Aspekt, der im Verfahren bislang kaum aufgeklärt wird: die Frage nach der individuellen Schuldfähigkeit. Die Sachaufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO verlangt, alle für die Strafzumessung relevanten Umstände der Tat – einschließlich der persönlichen Schuld – aufzuklären. Bei Angeklagten, die nach eigenen Angaben ernsthaft an Hellsehungen, Sternendeutungen und außerirdische Verbündete geglaubt haben, drängt sich die Frage auf, ob nicht ein psychiatrisches oder psychologisches Sachverständigengutachten geboten wäre. In Stuttgart wird ein solches Gutachten herangezogen. In Frankfurt bislang nicht.
Wenn der Glaube selbst zum Strafgrund wird
Der Fall wirft eine unbequeme grundsätzliche Frage auf: Wie verhältnismäßig ist es, Menschen, die überwiegend jenseits der sechzig sind, über Jahre hinweg in Untersuchungshaft zu halten und einen der aufwändigsten Staatsschutzprozesse der jüngeren Geschichte gegen sie zu führen, wenn am Ende dessen, was ihnen zur Last gelegt wird, im Kern der Glaube an eine Fantasie steht, die von einem Trickbetrüger und einem selbsternannten Hellseher in die Welt gesetzt wurde? Dass in dieser Gruppe auch reale Waffen, ehemalige Soldaten und harte verbale Entgleisungen eine Rolle spielten, gehört zur Wahrheit dazu und rechtfertigt zweifellos ein Ermittlungsverfahren. Ob es aber auch eine jahrelange Untersuchungshaft und einen Prozess von historischem Ausmaß rechtfertigt, ist eine andere Frage.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist: Gerade weil die Untersuchungshaft so lange dauert, ist ein Urteil am unteren Rahmen des Strafmaßes nicht zu erwarten. Das Gericht würde sich damit schließlich selbst ein Armutszeugnis ausstellen. Dann aber werden viele Beobachter den Prozess zunehmend als Schauprozess ansehen, womit dem Rechtsstaat ein Bärendienst erwiesen wird. Das erinnert fatal an die Corona-Zeit, mit dem Bild der Polizisten, die einen gefährlichen Verbrecher – also den Herrn allein auf der Parkbank aber ohne Maske – durch den Park verfolgten. Man könnte meinen, die Sicherheitsbehörden hätten an anderer Stelle Besseres zu tun, bedenkt man die nahezu täglichen tödlichen Angriffe.
Die größte Gefahr sehe ich ganz persönlich darin, dass sich der Staat und auch der Rechtsstaat seiner Legitmität beraubt, wenn er offenbar Mücke von Elefant nicht mehr unterscheiden kann und gerne den einen oder anderen Elefanten im Raum geflissentlich ignoriert. Maß und Mitte sind verloren gegangen. Nicht immer und nicht überall, wie das OLG Stuttgart beweist. Aber zu oft.
Beitragsbild: Montage Achgut.com/ Steffen Löwe - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

@Ilona Grimm Die Vierte Moschee kenne ich seit über 10 Jahren als PDF. In Focus eine gute Rezension.
Vor der Vierten 2011 gabs noch andere Panorama 12.05.2005 „Kaiser Wilhelms heiliger Krieg – Deutsche erfanden den weltweiten Djihad“
Leider erhielt ich nicht die Original Ausgabe des Buches über Oppenheim „SAL. OPPENHEIM JR. & CIE. Geschichte einer Bank und einer Familie“. Das wurde zensiert.
Empfehlen kann ich LL Matthias „Die Kehrseite der USA“, H.A. Pestalozzi „Auf die Bäume ihr Affen“.
Hollywood und ScFi Genre, fast alle Science Fiktion Kino-Fernsehfilme sind eine Ableitung von „Menschen wie Götter“ Sergei Snegow. Das Buch passt aktuell zur KI Entwicklung.
Die Gier versteckt sich hinter der Religion und der Missionierung wie es aktuell passiert.
Sind die inhaftierten „Reichsbürger“ politische oder religiöse Gefangene?
Ich tendiere zur Religion weil aus meiner Sicht ein global massiver Religionskrieg herrscht.
@HJ Gille: Wie kommen Sie darauf, Max Otte sei mein Messias?
Ich verstehe von Geldanlagen so wenig wie Sie von der Bibel und Jesus Christus.
@J. Schuster: Sehr richtig, ich kann das Christentum nicht ausstehen … Anbeten eines toten Rabbiners…„ *** Aber mit Ihrer Theologie scheint’s noch bisserl zu hapern . Es wird kein toter Rabbiner angebetet, sondern Jesus Christus als der Gekreuzigte UND Auferstandene. Auch das Kreuz ist nicht das Objekt ihrer Anbetung. Sie beteten Jesus an, den sie als denjenigen verstanden, der gekreuzigt worden war, aber der den Tod überwunden hat (Auferstehung) Ich hoffe, dass Sie zur ältesten Bruderreligion der Christen – den Juden – nicht ähnliche Aversionen hegen ***
@Lutz Liebezeit: Warum besorgen Sie sich nicht einfach das Buch „The Coming Prince“ von Sir Robert Anderson? (Gute Englischkenntnisse setze ich bei Ihnen voraus!)
Anhand dessen können Sie selbst nachprüfen, was „vorgefertigt“ ist und ob ich ungeprüft jeden von allen möglichen Leuten produzierten und reproduzierten Schmarrn glaube.
Ich habe anhand der Aufschlüsselung in „The Coming Prince“ Schritt für Schritt dem folgen können, was ich bei Daniel selbst nicht verstanden und zwar zuvor schon von anderen Personen gelernt hatte, jedoch nicht im Detail nachvollziehen konnte.
Ein Rabbiner soll das Rätsel ebenfalls bald nach Daniels Prophezeiungen – also lange vor Robert Anderson – gelöst haben, aber dazu habe ich noch nichts finden können.
Ich halte mich an das Vorbild der Beröer (Apg. 17,11) , die alles, was Paulus und seine Mitarbeiter ihnen predigten, anhand der Schriften (hier: die hebräischen Teile unserer Bibel; das NT gab es noch nicht) auf ihren Wahrheitsgehalt nachprüften – und daraufhin zu Jesus-Gläubigen wurden!!
Das ist eine sehr gute Regel, mit der ich bestens vor allen möglichen Irrlehren bewahrt bleibe. Die Methode hat sich bewährt. Kann ich empfehlen.
Übrigens ist nicht alles, was im Internet kursiert, Blödsinn, auch wenn das im Zusammenhang mit der Bibel für geschätzt 80% zutrifft.
Sonnenuhren, Uhrzeiten usw. lasse ich unkommentiert, weil es vom Thema ablenkt.
Aber zum Gesalbten sagt „bibelkommentare.de“ folgendes:
>>>Mashiach, der Gesalbte, ist ein offizieller Titel im A.T. für die, die dazu bestimmt waren für Gott zu regieren
(1. Sam 12,3.5; 26,9.11.16; 2. Chr 6,42; Jes 45,1).
Im N.T. ist der Name auf den Herrn Jesus beschränkt – Χριστός, der Christus – als ♦der eine Gesalbte♦.
Er wurde nicht mit Öl, sondern von Gott dem Vater mit dem Heiligen Geist gesalbt.
Dies war in Psalm 45,8 prophezeit worden, und Johannes der Täufer war Zeuge davon
(Mk 1,10; Joh 1,32-34; vgl. auch Apg 10,38).<<<
Prinz Reuss und sein Anhang werden streng verfolgt, während dessen teilen die Clans unbehelligt das Land unter sich auf.
Ist das Absicht oder Dummheit?
Gestern Doku auf arte über Mao – und ein neues Wort gelernt: Laogai (Abkürzung für láodòng gǎizào, deutsch „Reform durch Arbeit“)
Laogai (劳改) – Das Zwangsarbeitslagersystem der VR China
#Im chinesischen Arbeitslagersystem werden Millionen Gefangene gefoltert und zur Arbeit gezwungen. Bei der offiziellen „Reform durch Arbeit“ handelt es sich eigentlich um Arbeitslager, in denen katastrophale Arbeitsbedingungen, schlechte Behandlung, Erniedrigung und Folter an der Tagesordnung stehen. Die Insassen werden oft entweder ohne gerichtliches Urteil eingewiesen, oder sind zwar formell nach chinesischem Recht verurteilt, jedoch nach internationalen Rechtsstandards zu Unrecht in Haft. Bei einer Vielzahl der Gefangenen handelt es sich um Menschenrechtsaktivisten, Gewerkschafter, oder vom Staat nicht anerkannte ethnische Minderheiten. Ziel ist es, Andersdenkende einzuschüchtern und gegen sie vorzugehen. Außerdem bereichern sich die Betreiber der Arbeitslager an der Zwangsarbeit der Insassen und schlagen aus ihnen Profit. Neben den Laogai Arbeitslagern gibt es viele andere Institutionen, in denen Menschen wegen absurden Delikten gegen ihren Willen gefangen gehalten und zur Arbeit gezwungen werden. Dazu zählen beispielsweise die „schwarzen Gefängnisse“ und die Administrativhaft. Alle diese Formen sind zutiefst menschenverachtend und nach internationalen Standards rechtswidrig. Neben diesen extremen Formen der Diskriminierung, werden Teile der chinesischen Bevölkerung auch im Alltag diskriminiert. Durch „Hukou“, ein administratives System der Wohnsitzkontrolle, wird die Stadtbevölkerung gegenüber der ländlichen Bevölkerung stark bevorzugt, und das, obwohl sich die Menschen ihren Wohnort gar nicht frei aussuchen können. Ziel ist es ebenfalls, die Bevölkerung kontrollieren und einschränken zu können.# (Zitat nach igfm)
Oh jetzt habe ich das verwechselt. Von Sirius B kommen die Grauen. Die Guten kommen von den Plejaden. Und Andromeda rast mit beängstigender Geschwindigkeit auf uns zu. Die Grauen sind deshalb grau, weil man nicht genau weiß, ob sie gut oder böse sind. Sie sind eher auf ihre Art alternativlos. Man kann mit ihnen verhandeln, wird dabei aber nichts erreichen. Jedenfalls nichts, was gegen die Vorsehung ist.