Seit dem 24. Mai 2024 verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen die sogenannte Führungsriege der „Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß – bekannt geworden als „Rollator-Putsch", weil kaum einer der Angeklagten unter fünfzig, die meisten weit über sechzig sind. Fünf hauptamtliche Richter, zwei Ergänzungsrichter, fünfundzwanzig Verteidiger, eine Akte von rund einer halben Million Blatt – und ein Ende, das frühestens im Juli 2027 in Sicht ist. Für das Mammutverfahren gegen die „Reichsbürger“-Gruppe um Prinz Reuß wurde im Frankfurter Stadtteil Sossenheim eine rund 1.300 Quadratmeter große Leichtbauhalle aus vorgefertigten Teilen aus dem Boden errichtet, umzäunt mit NATO-Stacheldraht.
Mit dem Verteidiger eines der Angeklagten, Dirk Sattelmaier, sprach ich in meinem Podcast Macht&Markt über den Prozess. Sein Bericht sprengt jeden Rahmen dessen, was man normalerweise mit dem Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB verbindet.
Eine „Miliz”, die nichts getan hat
Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2021 einen Sturm auf den Reichstag geplant zu haben, um damit die Bundesregierung zu stürzen. Von diesem Plan sollen sie später abgerückt sein, und zwar zugunsten einer deutlich abenteuerlicheren Version: einer „Allianz" aus rund einer Million ausländischer Soldaten, angeblich aus Russland, den USA, China und Brasilien, die die Regierung stürzen und anschließend eine Übergangsregierung installieren sollte. In den Aussagen mehrerer Angeklagter taucht inzwischen sogar eine „galaktische Allianz“ auf, also außerirdische Unterstützer, die in Berlin hätten einmarschieren sollen.
Bemerkenswert an alledem: Es ist in anderthalb Jahren nichts passiert. Kein Mord, kein Totschlag, keine Körperverletzung, nicht einmal eine Sachbeschädigung. Es gab keine „Smoking Gun“. Anders als bei RAF oder NSU, wo der Vorwurf der Vereinigungsbildung neben tatsächlich begangenen Morden und Entführungen eine Nebenrolle spielte, steht hier der Organisationstatbestand selbst im Zentrum und zwar gegen eine Gruppe, die, glaubt man den Einlassungen der Angeklagten, im Kern auf das Wirken weniger Personen zurückgeht: einen selbsternannten Hellseher, eine „Sterndeuterin“ und einen mehrfach vorbestraften Betrüger, der vorgab, Kontaktmann zu jener „Allianz“ zu sein, und der bei anderer Gelegenheit behauptet haben soll, vor zweitausend Jahren gelebt zu haben und eigentlich Jesus zu sein. Diesem Mann wurde offenbar auch Geld gegeben.
Vor einem Staatsschutzsenat werden inzwischen minutenlang Chatnachrichten verlesen, in denen von Hellsehungen, Sternenzeichen und unterirdischen Gängen mit befreiten Kindesmissbrauchsopfern die Rede ist. Ohne das Internet, das ist bemerkenswert, hätte sich diese Gruppe vermutlich nie gefunden und all das nie geglaubt.
Wie gefährlich waren sie wirklich?
Hier beginnt der eigentlich rechtsstaatlich brisante Teil der Sache. Die Angeklagten sitzen inzwischen seit Dezember 2022, also seit dreieinhalb bis vier Jahren, in Untersuchungshaft. Untersuchungshaft dient nach der Strafprozessordnung ausschließlich der Verfahrenssicherung. Sie setzt neben einem dringenden Tatverdacht einen Haftgrund voraus, z.B. etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Die Haft muss allerdings verhältnismäßig sein.
Genau an diesem Punkt kommen die Gerichte in den drei Parallelverfahren in Frankfurt, Stuttgart und München zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Gericht in Stuttgart hat bereits mehrere Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen und dabei ausdrücklich argumentiert: Zum Zeitpunkt der Verhaftung habe schlicht keine objektive Gefährlichkeit der Gruppe mehr bestanden nicht zuletzt deshalb, weil die Beteiligten in den letzten zwölf Monaten vor ihrer Festnahme lückenlos observiert und abgehört wurden. Wer rund um die Uhr überwacht wird, kann naturgemäß schwerlich als akute Gefahr für die staatliche Ordnung gelten.
Das Frankfurter Gericht sieht das bislang anders und begründet die fortdauernde Untersuchungshaft mit einer „erheblichen Straferwartung". Doch woher kommt diese?
Gefährdungsdelikte
Sogenannte Erfolgsdelikte wie Mord, Raub oder Körperverletzung werden beim Strafmaß u.a. an ihrem „Erfolg” gemessen: Ist jemand tot, ausgeraubt oder verletzt? Das ist recht einfach festzustellen. Ist der Erfolg ausgeblieben, spricht man von einem Versuch. Dieser wird nicht so hart bestraft wie das vollendete Delikt. Noch geringer ist die gesetzlich vorgesehen Strafe für einen sogenannten untauglichen Versuch. Bei „grobem Unverstand” (§ 23 Abs. 3 S. 2 StGB), kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen.
Grober Unverstand liegt vor, wenn der Täter die Tauglichkeit seines Tuns völlig absurd verkannt hat, z.B. der Versuch, jemanden durch lautes Zureden oder Beten zu töten.
Das Dilemma: Der Straftatbestand des § 129a StGB „Bildung terroristischer Vereinigungen” kennt keinen Versuch, denn es handelt sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Ein Gefährdungsdelikt ist ein Straftatbestand, bei dem das geschützte Rechtsgut noch nicht verletzt worden sein muss. Es genügt, dass der Täter es in bestimmter Weise gefährdet. Dabei wird zwischen konkreten – also die Gefährdung ist tatsächlich eingetreten – und abstrakten unterschieden. Ein Musterbeispiel für ein konkretes Gefährdungsdelikt ist § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs. Wer etwa fahruntüchtig Auto fährt, erfüllt § 315c nicht allein deswegen. Er muss dadurch zusätzlich „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert“ gefährden.
Demgegenüber muss bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt keine konkrete Gefahr im Einzelfall nachgewiesen werden. Der Gesetzgeber hält das betreffende Verhalten generell für so gefährlich, dass schon das Verhalten selbst bestraft wird. Das Paradebeispiel ist § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr. Strafbar ist bereits, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr sicher fahren kann. Es muss weder zu einem Unfall noch zu einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Menschen kommen.
Die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) gehört zu den abstrakten Gefährdungsdelikten bzw. Vorfelddelikten. Die Strafbarkeit wird weit vor die eigentliche Verletzung eines Rechtsguts verlagert. Der Gesetzgeber knüpft an die besondere Gefährlichkeit der organisatorischen Verbindung an: Eine auf Mord, Totschlag, Geiselnahme oder bestimmte andere terroristische Straftaten ausgerichtete Vereinigung schafft bereits als solche ein erhöhtes Gefahrenpotenzial.
Im vorliegenden Fall sieht man die Grenze dieses Konstrukts: Wären die Herrschaften nicht festgenommen worden, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts passiert. Man mag mich für fantasielos halten, aber an die Allianzen, gleichgültig ob terrestrisch oder galaktisch, vermag ich nicht zu glauben. Auf deren Hilfe bauten sie aber. Nicht einmal die Herrschaften glaubten selbst daran, dass sie ohne Allianz etwas bewirken könnten.
Muss aber nicht zumindest irgendwo und irgendwie eine objektive Gefährdung dagewesen sein, um strafbares Verhalten zu begründen? Diese Frage stellt sich unabhängig davon, dass die Gruppe lückenlos überwacht wurde.
Strafe und Schuld
Zumindest aber beim Strafmaß müssten diese Fragen eine erhebliche Rolle spielen. Die Norm sieht für einfache Mitglieder oder Unterstützer einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor, für Rädelsführer wie Prinz Reuß von drei bis fünfzehn Jahren. Wenn nicht für Fälle wie diesen – eine Gruppe, die an eine Allianz glaubte, die es nie gab, nie gibt und nie geben wird, und die folglich zu keinem Zeitpunkt tatsächlich etwas hätte bewirken können – für welche hätte der Gesetzgeber die untere Grenze dieser Strafrahmen denn vorgesehen?
Wer aber am Ende zu drei oder vier Jahren verurteilt wird, für den ist eine bereits verbüßte Untersuchungshaft von gleicher Länge kaum noch verhältnismäßig zu rechtfertigen.
Hinzu kommt ein Aspekt, der im Verfahren bislang kaum aufgeklärt wird: die Frage nach der individuellen Schuldfähigkeit. Die Sachaufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO verlangt, alle für die Strafzumessung relevanten Umstände der Tat – einschließlich der persönlichen Schuld – aufzuklären. Bei Angeklagten, die nach eigenen Angaben ernsthaft an Hellsehungen, Sternendeutungen und außerirdische Verbündete geglaubt haben, drängt sich die Frage auf, ob nicht ein psychiatrisches oder psychologisches Sachverständigengutachten geboten wäre. In Stuttgart wird ein solches Gutachten herangezogen. In Frankfurt bislang nicht.
Wenn der Glaube selbst zum Strafgrund wird
Der Fall wirft eine unbequeme grundsätzliche Frage auf: Wie verhältnismäßig ist es, Menschen, die überwiegend jenseits der sechzig sind, über Jahre hinweg in Untersuchungshaft zu halten und einen der aufwändigsten Staatsschutzprozesse der jüngeren Geschichte gegen sie zu führen, wenn am Ende dessen, was ihnen zur Last gelegt wird, im Kern der Glaube an eine Fantasie steht, die von einem Trickbetrüger und einem selbsternannten Hellseher in die Welt gesetzt wurde? Dass in dieser Gruppe auch reale Waffen, ehemalige Soldaten und harte verbale Entgleisungen eine Rolle spielten, gehört zur Wahrheit dazu und rechtfertigt zweifellos ein Ermittlungsverfahren. Ob es aber auch eine jahrelange Untersuchungshaft und einen Prozess von historischem Ausmaß rechtfertigt, ist eine andere Frage.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist: Gerade weil die Untersuchungshaft so lange dauert, ist ein Urteil am unteren Rahmen des Strafmaßes nicht zu erwarten. Das Gericht würde sich damit schließlich selbst ein Armutszeugnis ausstellen. Dann aber werden viele Beobachter den Prozess zunehmend als Schauprozess ansehen, womit dem Rechtsstaat ein Bärendienst erwiesen wird. Das erinnert fatal an die Corona-Zeit, mit dem Bild der Polizisten, die einen gefährlichen Verbrecher – also den Herrn allein auf der Parkbank aber ohne Maske – durch den Park verfolgten. Man könnte meinen, die Sicherheitsbehörden hätten an anderer Stelle Besseres zu tun, bedenkt man die nahezu täglichen tödlichen Angriffe.
Die größte Gefahr sehe ich ganz persönlich darin, dass sich der Staat und auch der Rechtsstaat seiner Legitmität beraubt, wenn er offenbar Mücke von Elefant nicht mehr unterscheiden kann und gerne den einen oder anderen Elefanten im Raum geflissentlich ignoriert. Maß und Mitte sind verloren gegangen. Nicht immer und nicht überall, wie das OLG Stuttgart beweist. Aber zu oft.
Beitragsbild: Montage Achgut.com/ Steffen Löwe - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Das ganze Ding ist staalicherseits von Vorn bis Hinten aufgezogen worden, um eine rechtsextreme Verschwörergruppe präsentieren zu können und man hat bei der Wahl der vorgesehenen Täter so richtig ins Klo gegriffen. Jetzt hat man die Scheiße an der Hand und muß sie schön anmalen und mit Parfüm bestäuben. Rechtsstaatlichkeit? Was ist das?
Schauprozess, das wurde hier schon erwähnt, mehr ist es nicht. Das einzig auffällige und maßlose was sich hier zeigt ist, unser Rechtsstaat verschwendet seine Ressourcen an falscher Stelle. Er geht gegen eine Gruppe von phantasierenden Narren vor und macht sich dabei selbst zum Karnevalsprinzen.
Man ist einfach nur peinlich berührt von den Hampelversuchen der Staatsorgane die an dieser Farce beteiligt sind.
@Johannes Schuster: „Der Katholizismus, der Islam, der Kommunismus und die Idee von Sex als Sünde, das Rezept um aus der Welt ein Irrenhaus zu machen. Dazu noch die Reste der spanischen Inquisition in der Gestalt der Drogenkartelle, die sich aber auf der Grundlage verklemmter amerikanischer Christen halten können, die ihrerseits die Sexualstörung mit Rauschmitteln abarbeiten. .. Ein Irrenzirkus ist das, übelster katholischer Inquisition und von Haarer Gnaden nicht minder Nazi.“ ***
*** Weil der einhodige „Führer“ der Deutschen oder Pendants wie Stalin, Mao & Co schon irgendwas mit dem Christentum am Hut hatten. Und dass ohne dem pösen Katholizismus wohl auch ein J. Schuster schon längst unter der Fuchtel der Scharia stünde, nur Mal so am Rande. Den – mit dem ISLAM schon immer rumschmusenden – ATHEISMUS vermisse ich in Ihrer Aufzählung hingegen völlig. Ein gesichert linksextremer Antichristianismus, der Ihren Beiträgen meist inne wohnt, ist nach wie vor nicht verhehlen. ***
Es gibt diverse Artikel, die Prinz Reuß vor seiner Verhaftung beschreiben. Im großen ganzen ist das wohl ein esoterischer Spinner. Schon allein, daß er sich eine vergoldete Pyramide zwecks Strahlenschutz in seinen Schloßgarten hat bauen lassen, spricht Bände. Von Wahrsagern, unterirdischen Zügen, moslemisch-jüdischen Armeen und derlei Schwachsinn mehr war zu lesen.
Der Mann hätte vielleicht eine Therapie nötig. Im Gefängnis ist er gänzlich falsch aufgehoben. Das Verfahren und der Umgang mit den Angeklagten ist eine Schande für diesen Staat.
@Ralf.Michael, ich finde es peinlich bis befremdlich, mit welcher Penetranz Sie uns doofen in der Heimat zurückgebliebenen Michaels mit Ihrem weisen Entschluss zur Auswanderung nach Japan vor der Nase herumwedeln.
Nach Hadmut Danischs Reisebericht anlässlich der Expo ist auch in Japan bei weitem nicht alles Gold, was glänzt. Und sämtliche Verhältnisse können sich ganz schnell ändern, wie sich nicht nur am Beispiel Deutschlands ablesen lässt. Kanada ist noch viel schlimmer dran; dort – wie auch in NL – hat Euthanasie Hochkonjunktur.
Der Satan ist ein Globalist!
Bei politischen Schauprozessen wurden zu allen Zeiten Recht und Gesetz zurechtgebogen und elementare Rechte der Beschuldigten ignoriert. Mir ist nicht bekannt, daß Herr Reus, vor dem Richter stehend, seine Hose halten muß daß er nicht nackt vor ihm stehe. So was wäre in unserer Demokratie niemals möglich. Über sonstige Petitessen kann man allgemein auch mal hinwegsehen. Der ganze Aufriss wird schon seinen Grund haben.
Die jeweilige, heutzutage „Bundesregierung“ zu stürzen, klingt sicher etwas martialisch, ist aber im Grunde der zentrale Wille jeder, wie auch immer gearteten Opposition.
Und wenn es die Herrschaften immer weiter übertreiben, ist es bis zum „Sturm auf die Bastille“ dann tatsächlich nicht mehr allzu weit. Also Vorsicht, wenn man im Sattel sitzt. Bzw. einem immer größer werdenden Teil der Bevölkerung weiterhin ins Gesicht spuckt.
Beginnend mit dem (vorsorglichen) Wegfangen von Frau Bahner 2020
kam in den folgenden Jahren auch die Fußfessel im Gerichtssaal als ein demütigendes Werkzeug der Justiz, ganz bewusst gegen die angeklagten Zecken der Gesellschaft eingesetzt, wieder groß in Mode. Diese Art von stalinistischen Schauprozessen leisteten (und leisten) zuverlässig ihren veritablen Beitrag zum immer weiter zunehmenden Sturm im Bundestag. Und in den Landtagen. Und überhaupt im Land.