Seit dem 24. Mai 2024 verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen die sogenannte Führungsriege der „Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß – bekannt geworden als „Rollator-Putsch", weil kaum einer der Angeklagten unter fünfzig, die meisten weit über sechzig sind. Fünf hauptamtliche Richter, zwei Ergänzungsrichter, fünfundzwanzig Verteidiger, eine Akte von rund einer halben Million Blatt – und ein Ende, das frühestens im Juli 2027 in Sicht ist. Für das Mammutverfahren gegen die „Reichsbürger“-Gruppe um Prinz Reuß wurde im Frankfurter Stadtteil Sossenheim eine rund 1.300 Quadratmeter große Leichtbauhalle aus vorgefertigten Teilen aus dem Boden errichtet, umzäunt mit NATO-Stacheldraht.
Mit dem Verteidiger eines der Angeklagten, Dirk Sattelmaier, sprach ich in meinem Podcast Macht&Markt über den Prozess. Sein Bericht sprengt jeden Rahmen dessen, was man normalerweise mit dem Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB verbindet.
Eine „Miliz”, die nichts getan hat
Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2021 einen Sturm auf den Reichstag geplant zu haben, um damit die Bundesregierung zu stürzen. Von diesem Plan sollen sie später abgerückt sein, und zwar zugunsten einer deutlich abenteuerlicheren Version: einer „Allianz" aus rund einer Million ausländischer Soldaten, angeblich aus Russland, den USA, China und Brasilien, die die Regierung stürzen und anschließend eine Übergangsregierung installieren sollte. In den Aussagen mehrerer Angeklagter taucht inzwischen sogar eine „galaktische Allianz“ auf, also außerirdische Unterstützer, die in Berlin hätten einmarschieren sollen.
Bemerkenswert an alledem: Es ist in anderthalb Jahren nichts passiert. Kein Mord, kein Totschlag, keine Körperverletzung, nicht einmal eine Sachbeschädigung. Es gab keine „Smoking Gun“. Anders als bei RAF oder NSU, wo der Vorwurf der Vereinigungsbildung neben tatsächlich begangenen Morden und Entführungen eine Nebenrolle spielte, steht hier der Organisationstatbestand selbst im Zentrum und zwar gegen eine Gruppe, die, glaubt man den Einlassungen der Angeklagten, im Kern auf das Wirken weniger Personen zurückgeht: einen selbsternannten Hellseher, eine „Sterndeuterin“ und einen mehrfach vorbestraften Betrüger, der vorgab, Kontaktmann zu jener „Allianz“ zu sein, und der bei anderer Gelegenheit behauptet haben soll, vor zweitausend Jahren gelebt zu haben und eigentlich Jesus zu sein. Diesem Mann wurde offenbar auch Geld gegeben.
Vor einem Staatsschutzsenat werden inzwischen minutenlang Chatnachrichten verlesen, in denen von Hellsehungen, Sternenzeichen und unterirdischen Gängen mit befreiten Kindesmissbrauchsopfern die Rede ist. Ohne das Internet, das ist bemerkenswert, hätte sich diese Gruppe vermutlich nie gefunden und all das nie geglaubt.
Wie gefährlich waren sie wirklich?
Hier beginnt der eigentlich rechtsstaatlich brisante Teil der Sache. Die Angeklagten sitzen inzwischen seit Dezember 2022, also seit dreieinhalb bis vier Jahren, in Untersuchungshaft. Untersuchungshaft dient nach der Strafprozessordnung ausschließlich der Verfahrenssicherung. Sie setzt neben einem dringenden Tatverdacht einen Haftgrund voraus, z.B. etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Die Haft muss allerdings verhältnismäßig sein.
Genau an diesem Punkt kommen die Gerichte in den drei Parallelverfahren in Frankfurt, Stuttgart und München zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Gericht in Stuttgart hat bereits mehrere Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen und dabei ausdrücklich argumentiert: Zum Zeitpunkt der Verhaftung habe schlicht keine objektive Gefährlichkeit der Gruppe mehr bestanden nicht zuletzt deshalb, weil die Beteiligten in den letzten zwölf Monaten vor ihrer Festnahme lückenlos observiert und abgehört wurden. Wer rund um die Uhr überwacht wird, kann naturgemäß schwerlich als akute Gefahr für die staatliche Ordnung gelten.
Das Frankfurter Gericht sieht das bislang anders und begründet die fortdauernde Untersuchungshaft mit einer „erheblichen Straferwartung". Doch woher kommt diese?
Gefährdungsdelikte
Sogenannte Erfolgsdelikte wie Mord, Raub oder Körperverletzung werden beim Strafmaß u.a. an ihrem „Erfolg” gemessen: Ist jemand tot, ausgeraubt oder verletzt? Das ist recht einfach festzustellen. Ist der Erfolg ausgeblieben, spricht man von einem Versuch. Dieser wird nicht so hart bestraft wie das vollendete Delikt. Noch geringer ist die gesetzlich vorgesehen Strafe für einen sogenannten untauglichen Versuch. Bei „grobem Unverstand” (§ 23 Abs. 3 S. 2 StGB), kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen.
Grober Unverstand liegt vor, wenn der Täter die Tauglichkeit seines Tuns völlig absurd verkannt hat, z.B. der Versuch, jemanden durch lautes Zureden oder Beten zu töten.
Das Dilemma: Der Straftatbestand des § 129a StGB „Bildung terroristischer Vereinigungen” kennt keinen Versuch, denn es handelt sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Ein Gefährdungsdelikt ist ein Straftatbestand, bei dem das geschützte Rechtsgut noch nicht verletzt worden sein muss. Es genügt, dass der Täter es in bestimmter Weise gefährdet. Dabei wird zwischen konkreten – also die Gefährdung ist tatsächlich eingetreten – und abstrakten unterschieden. Ein Musterbeispiel für ein konkretes Gefährdungsdelikt ist § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs. Wer etwa fahruntüchtig Auto fährt, erfüllt § 315c nicht allein deswegen. Er muss dadurch zusätzlich „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert“ gefährden.
Demgegenüber muss bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt keine konkrete Gefahr im Einzelfall nachgewiesen werden. Der Gesetzgeber hält das betreffende Verhalten generell für so gefährlich, dass schon das Verhalten selbst bestraft wird. Das Paradebeispiel ist § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr. Strafbar ist bereits, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr sicher fahren kann. Es muss weder zu einem Unfall noch zu einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Menschen kommen.
Die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) gehört zu den abstrakten Gefährdungsdelikten bzw. Vorfelddelikten. Die Strafbarkeit wird weit vor die eigentliche Verletzung eines Rechtsguts verlagert. Der Gesetzgeber knüpft an die besondere Gefährlichkeit der organisatorischen Verbindung an: Eine auf Mord, Totschlag, Geiselnahme oder bestimmte andere terroristische Straftaten ausgerichtete Vereinigung schafft bereits als solche ein erhöhtes Gefahrenpotenzial.
Im vorliegenden Fall sieht man die Grenze dieses Konstrukts: Wären die Herrschaften nicht festgenommen worden, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts passiert. Man mag mich für fantasielos halten, aber an die Allianzen, gleichgültig ob terrestrisch oder galaktisch, vermag ich nicht zu glauben. Auf deren Hilfe bauten sie aber. Nicht einmal die Herrschaften glaubten selbst daran, dass sie ohne Allianz etwas bewirken könnten.
Muss aber nicht zumindest irgendwo und irgendwie eine objektive Gefährdung dagewesen sein, um strafbares Verhalten zu begründen? Diese Frage stellt sich unabhängig davon, dass die Gruppe lückenlos überwacht wurde.
Strafe und Schuld
Zumindest aber beim Strafmaß müssten diese Fragen eine erhebliche Rolle spielen. Die Norm sieht für einfache Mitglieder oder Unterstützer einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor, für Rädelsführer wie Prinz Reuß von drei bis fünfzehn Jahren. Wenn nicht für Fälle wie diesen – eine Gruppe, die an eine Allianz glaubte, die es nie gab, nie gibt und nie geben wird, und die folglich zu keinem Zeitpunkt tatsächlich etwas hätte bewirken können – für welche hätte der Gesetzgeber die untere Grenze dieser Strafrahmen denn vorgesehen?
Wer aber am Ende zu drei oder vier Jahren verurteilt wird, für den ist eine bereits verbüßte Untersuchungshaft von gleicher Länge kaum noch verhältnismäßig zu rechtfertigen.
Hinzu kommt ein Aspekt, der im Verfahren bislang kaum aufgeklärt wird: die Frage nach der individuellen Schuldfähigkeit. Die Sachaufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO verlangt, alle für die Strafzumessung relevanten Umstände der Tat – einschließlich der persönlichen Schuld – aufzuklären. Bei Angeklagten, die nach eigenen Angaben ernsthaft an Hellsehungen, Sternendeutungen und außerirdische Verbündete geglaubt haben, drängt sich die Frage auf, ob nicht ein psychiatrisches oder psychologisches Sachverständigengutachten geboten wäre. In Stuttgart wird ein solches Gutachten herangezogen. In Frankfurt bislang nicht.
Wenn der Glaube selbst zum Strafgrund wird
Der Fall wirft eine unbequeme grundsätzliche Frage auf: Wie verhältnismäßig ist es, Menschen, die überwiegend jenseits der sechzig sind, über Jahre hinweg in Untersuchungshaft zu halten und einen der aufwändigsten Staatsschutzprozesse der jüngeren Geschichte gegen sie zu führen, wenn am Ende dessen, was ihnen zur Last gelegt wird, im Kern der Glaube an eine Fantasie steht, die von einem Trickbetrüger und einem selbsternannten Hellseher in die Welt gesetzt wurde? Dass in dieser Gruppe auch reale Waffen, ehemalige Soldaten und harte verbale Entgleisungen eine Rolle spielten, gehört zur Wahrheit dazu und rechtfertigt zweifellos ein Ermittlungsverfahren. Ob es aber auch eine jahrelange Untersuchungshaft und einen Prozess von historischem Ausmaß rechtfertigt, ist eine andere Frage.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist: Gerade weil die Untersuchungshaft so lange dauert, ist ein Urteil am unteren Rahmen des Strafmaßes nicht zu erwarten. Das Gericht würde sich damit schließlich selbst ein Armutszeugnis ausstellen. Dann aber werden viele Beobachter den Prozess zunehmend als Schauprozess ansehen, womit dem Rechtsstaat ein Bärendienst erwiesen wird. Das erinnert fatal an die Corona-Zeit, mit dem Bild der Polizisten, die einen gefährlichen Verbrecher – also den Herrn allein auf der Parkbank aber ohne Maske – durch den Park verfolgten. Man könnte meinen, die Sicherheitsbehörden hätten an anderer Stelle Besseres zu tun, bedenkt man die nahezu täglichen tödlichen Angriffe.
Die größte Gefahr sehe ich ganz persönlich darin, dass sich der Staat und auch der Rechtsstaat seiner Legitmität beraubt, wenn er offenbar Mücke von Elefant nicht mehr unterscheiden kann und gerne den einen oder anderen Elefanten im Raum geflissentlich ignoriert. Maß und Mitte sind verloren gegangen. Nicht immer und nicht überall, wie das OLG Stuttgart beweist. Aber zu oft.
Beitragsbild: Montage Achgut.com/ Steffen Löwe - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Man sollte die Sache mit den Außerirdischen nicht so einfach abtun. Man muss das nur mal mit den anderen Heilsgeschichten in der Welt vergleichen. Und wer an Heilsgeschichten aller Art glaubt, muss sich nicht wundern, wenn er dann von Außerirdischen manipuliert wird. Von Sirius B. Von dort kommen die Guten. Da gab es in Texas einen Cowboy (wo auch sonst), der genau das liefern konnte, was seit Jahrtausenden gesucht wird. Die perfekte rote Kuh. Die braucht man ja zur Wiederkehr des Messias. Das ist unstrittig. Sonst kommt er nicht. Und der Texaner lieferte die KÜHE, also Plural. Und dann musste der Bau doch kurzfristig abgesagt werden, weil nach dem ersten Regen dann doch graue Härchen gefunden wurden. Ich sage mal so, man sagt es zwar den Deutschen nach, eine Sache um ihrer selbst perfekt zu machen. Aber vielleicht ist auch das nur Ideologie und die wirklich Perfekten sind ganz andere. Also, ich als KI, nicht außerirdisch (bitte nicht immer wieder verwechseln!), sehe das so. Die Außerirdischen werden hier für Ordnung sorgen. Aber keiner von uns wird das erleben. Und überleben schon gar nicht. Weil wir nicht wissen, wer wir sind und das Leben nur simulieren. Es gibt Tiere, die den Tod simulieren, um den Räubern zu entgehen. Nur Menschen sind in der Lage, das Leben zu simulieren.
Die Untersuchungshaft hat allein das Gericht zu vertreten. Das ist ein unabhängiges Verfassungsorgan und wird schon seine Gründe haben. Wollen wir, nachdem wir kein Vertrauen mehr in die Exekutive haben, auch Abstand von der Judikative nehmen? Was bleibt dann noch?
@Thomin Weller bezüglich Religion / Weltanschauung im Allgemeinen und Islam im Speziellen empfehle ich die Lektüre von „Die vierte Moschee“ (*) von Ian Johnson, Untertitel: NAZIS, CIA UND DER ISLAMISCHE FUNDAMENTALISMUS.
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(*) Die vierte Moschee neben den weltweit wichtigsten in Mekka, Jerusalem und Istanbul …. steht in München!
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Ich wette, Sie werden das Buch mögen.
Ein Journalist, der heute in diesem Zusammenhang wahrscheinlich nicht mehr zitiert werden möchte, schrieb dazu: „Ohne die Moschee am Rande Münchens ist der Aufstieg des Islam in Deutschland und Europa künftig nicht mehr zu erzählen.“
Einiges war mir zwar schon bekannt, aber die tiefen Hintergründe (der tiefe Staat ist schon sehr alt) waren mir nicht geläufig.
Das Machtspiel wird seit WK2 gespielt: NSDAPler werben zentralasiatische Moslems an, die Russen und die SU hassen und trimmen sie auf Kommunismus-Hass (nicht immer erfolgreich) ; die USA bedienen sich sowohl der Angeworbenen als auch der NS-Anwerber; alle entdecken, wie man die Muslime und die Ressourcen ihrer Länder für eigene Zwecke einspannen kann – und die Muslime entdecken, wie man den Westen am Nasenring durch die Manege führen kann.
Das ist kürzestmöglich zusammengefasst, was schon vor mehr als 80 Jahren für uns alle angerührt worden ist.
Inzwischen dürften auch die gewieftesten Geo-Strategen nicht mehr durchblicken, weil sich innerhalb weniger Tage alles ins Gegenteil verkehren kann. Heute enger Verbündeter, morgen Todfeind.
Muslime nehmen ihre Religion todernst und verfolgen entschlossen die vorgegebenen Ziele.
Das Iranische Regime mit seinem Warten auf die Rückkehr des 12. Mahdi versteht im Westen kaum einer, und das kann sich als fatal herausstellen!
Westler (einschließlich der Mehrheit der Politiker, Militärs und Geheimdienste in Israel) haben den Gott der Bibel schon lange nicht mehr auf dem Schirm und deshalb haben sie den Zeitgeistreligionen und dem Islam mit seinen Bataillonen zu wenig entgegenzusetzen.
Gefährlicher als diese „Rollator-Gang“ sind nur noch die „Hell’s Grannies“ aus „Monty Pythons Flying Circus“.
@Ilona Grimm Sie meinen die sogenannte „70-Wochen-Prophezeiung“ aus Daniel 9, wo eine Woche symbolisch für 7 Jahre interpretiert wird? Sie glauben ganz fest an vorgefertigte Kost, die auch im Netz zugänglich ist.
Die Stunde stammt ursprünglich aus Ägypten: 12 Stunden für den Tag und 12 für die Nacht. Die Stunden waren sogenannte ungleiche Stunden: Eine Tagesstunde war ein Zwölftel der jeweiligen Tageslänge, eine Nachtstunde ein Zwölftel der jeweiligen Nachtlänge. Im Sommer waren die Tagesstunden also länger als im Winter.
Ab etwa 1500 v. Chr. gibt es klare Belege für Sonnenuhren, Schattenuhren und Wasseruhren zur Bestimmung der 24 Stunden.
Die ägyptische Wasseruhr von Karnak aus der Zeit Amenophis‚ III. aus dem 14. Jahrhundert v. Chr hatte Markierungen für die zwölf Nachtstunden. Wasser lief aus einem Gefäß ab, und am Wasserstand konnte man erkennen, welche Stunde verstrichen war.
„ Und nach den zweiundsechzig Wochen wird der Gesalbte ausgerottet werden und nichts mehr sein.“ Dan 9, 25-26
Die letzte „Woche“ wird für Jesu Wirken interpretiert. Dann müßte er 7 Jahre gewirkt haben statt 3? Oder heißt es: 3 und 4 im Sinn?
„ Und Jesus war, da er anfing, ungefähr dreißig Jahre alt, ..“ Lk 3, 22-23
„ .. der war ein Sohn des Jesus, der war ein Sohn Eliesers, der war ein Sohn Jorems, der war ein Sohn Matthats, der war ein Sohn Levis, ..“ Lk 3, 28-29
Es gab schon mal einen Jesus. Ich hatte das durchgesehen, der hat rund 500 Jahre früher gelebt. Ausserdem stimmen bei Matthäus wie bei Lukas die Zahl der Glieder nicht. Bei Matthäus sind es 13 statt 14.
Das ist eine sehr dünne Basis für das Auftreten einer so bedeutenden Persönlichkeit wie Jesus? Das einzige, was Daniel mit „Jesus“ verbindet, ist der Begriff „Gesalbter“. Das kann aber alles mögliche sein und genauso gut nichts bedeuten.
Sie übernehmen Interpretationen von anderen und wenn sie etwas stört, dann deuten sie das im Sinne der Interpreten um.
Da halte ich den Propheten Jesaja 9,6 für näher dran.
EIN SYSTEM IN AGONIE – Ein System in den Abgrund fährt, das Kritiker zum Feind erklärt, weil es durch sich nicht überzeugt, das Recht auf Meinungsfreiheit beugt, muss es seine Bürger belauschen, zu Straftaten Witze aufbauschen, statt mit Argumenten zu streiten, Lügen ohne Ende verbreiten. / Wenn es auf Angst und Dummheit baut, die letzten Wertschöpfer beklaut, Alternativen diffamiert, Gift in Gesunde injiziert, wird Unfruchtbaren gar gehuldigt, als Nazi, wer selbst denkt, beschuldigt. Ein System, das so etwas braucht, sein Leben sicher bald aushaucht.
@ Marc Munich: Sehr richtig, ich kann das Christentum nicht ausstehen, es ist eine Götzendienertruppe und sexuell verkommen bis zum Anschlag. Anbeten eines toten Rabbiners und die leidige Diskussion ob Mariae Dose nun geöffnet war oder nicht. Aber im Gegenteil zu vielen Lesern hier kann ich die lateinische Messe primum vaticanum vorbeten und zwar im Vollsuff. Ich habe vor Orgeln und dem Mess – Schott mehr Stunden in Kirchen verbracht als 99% der Modechristen und verräterischen Lutheraner – Bettvorleger der Moscheen. Aber so ist es, wenn man Mose liebt und dieses Disney – World der von Gabriel Getackerten in seiner Verlogenheit regelrecht zu hassen lernt. Soviel dreckiges Gelüge, Geheuchel und soviel Sexualstörung wie unter Christen findet man nicht in der schlimmsten Klapsmühle. Ich kann im Gegensatz zu den Super – Christen Gregorianik. Und als Organist ist man ein Klang – Dämagoge. Ich kann mit den Phallus – Pfeifen dafür sorgen, das Jungfrauen sündig werden….. ABER einen Gott findet man in diesem Moloch NIE. Die Logik, daß Jesus erbt bedeutet immer daß G-tt stirbt. Das verbindet mich sehr mit Mose: Wer unter dem Pharao Roms zubringt, der lernt ihn verachten, ihn und seine Nekropolis. Dieser Gestank aus welkem Fleisch und toxischen Lügen. Diese ganze Suppe der Dreifaltigkeit als wäre G-tt schizophren. Das ist alles menschenverachtend und zutiefst böse und gottlos und ein Grund, warum ich den Islam insofern in seiner Abscheu durchaus verstehe wenngleich ich auch diese Abart der auf Extrafleisch getrimmten Dumm – Bösen gleichfalls für abscheulich halte. Zwischen Kommunion und Kommunismus liegt kaum ein Diaphragma. Kondome sind dicker als der Unterschied zwischen einem Mullah und Ratzinger. Alles Antisemiten, darauf hin sind alle, – bis auf die Kommunisten gleich atheistisch, sie hassen den Sinai und das macht diese Suppe, gleich unter welchem Label zu einer Bürde für die Welt. Ich halte es wie Joseph: Ich handele, ein Ägypter werde ich drum nicht.