Die Richterin verwies auf die Unverhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung.
Das Amtsgericht Bad Kissingen hat einen Bundeswehrsoldaten, der mehrere Coronaimpfungen verweigert hatte, vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen, meldet welt.de. Die Richterin habe bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener Nebenwirkungen verwiesen. Die schriftlichen Urteilsgründe lägen noch nicht vor, habe ein Amtsgerichtssprecher mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, habe gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Der 33 Jahre alte Zeitsoldat hatte im Jahr 2022 mehrere Corona-Impftermine trotz Aufforderung nicht wahrgenommen. Der Mann sei laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt gewesen. Im Bericht heißt es weiter:
„Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.
Da dies nicht der Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion. Er wurde daraufhin den Angaben zufolge vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung.“