Redaktion / 27.05.2020 / 17:19 / Foto: Achgut.com / 21 / Seite ausdrucken

Richter weisen „Correctiv“ in die Schranken

Vorgestern berichtete Joachim Steinhöfel über ein Verfahren gegen die "Faktenprüfer" von Correctiv, denen unlauterer Wettbewerb vorgeworfen wird, weil man konkurrierende Medien-Unternehmen wie "Tichys"-Einblick mit zweifelhaften Bewertungen auf Facebook stigmatisiere. Der Titel von Steinhöfels Beitrag lautete: Facebooks Meinungspolizei – OLG Karlsruhe entscheidet über „Faktenchecks“ . Heute wurde Correctiv von den Karlsruher Richtern in die Schranken verwiesen. 

Hier im Wortlaut die Pressemitteilung des OLG in Karlsruhe:

Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht missverständlich sein

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, der unter anderem für Streitsachen wegen unlauteren Wettbewerbs zuständig ist, hat am 27.05.2020 eine Eilentscheidung über die Anforderungen an die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook getroffen.

Die Klägerin hatte in einem Presseartikel über einen „offenen Brief“ zum Klimawandel berichtet und in einem Eintrag auf Facebook auf diesen Artikel hingewiesen. Die Beklagte unterzog im Auftrag von Facebook den „offenen Brief“ einer Faktenprüfung. Das Ergebnis wurde bei dem Eintrag der Klägerin auf Facebook dauerhaft angezeigt mit dem Zusatz „Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘; Behauptungen teils falsch“. In einem dort verlinkten Beitrag kam die Beklagte zu dem Ergebnis, dass einige der Verfasser des „offenen Briefes“ nicht über einen wissenschaftlichen Hintergrund verfügten; außerdem seien einige der in dem „offenen Brief“ vertretenen Behauptungen unzutreffend und insgesamt wichtige Informationen nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Der 6. Zivilsenat hat dem auf einen Wettbewerbsverstoß gestützten Eilantrag auf Unterlassung des konkreten Eintrags der Beklagten bei dem Post der Klägerin stattgegeben und das Urteil des Landgerichts Mannheim, das zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen war, entsprechend abgeändert. Entscheidend war dabei, dass die konkrete Ausgestaltung des Prüfeintrags für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer nach Auffassung des Senats missverständlich war. Insbesondere konnte die Verknüpfung der Einträge auf Facebook dahin missverstanden werden, dass sich die Prüfung und die Beanstandungen auf die Berichterstattung der Klägerin bezogen hätten, statt – wie es tatsächlich nach Ansicht des Senats weit überwiegend der Fall war – auf den „offenen Brief“, über den die Klägerin lediglich berichtet hatte. 

Über die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen ist in diesem Verfahren nicht entschieden worden.

Die im Eilverfahren getroffene Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Die Beklagte kann aber die Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren beantragen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2020, Az. 6 U 36/20

Vorinstanz: Landgericht Mannheim, Az. 14 O 181/19

Nachtrag. Der Mann, den sie hier sehen, ist der Kopf von Correctiv, David Schraven, und grade in Karslruhe auf dem Weg zum Oberlandesgericht, wo sich sein Laden, die Firma Correctiv, "vertetdigen" muss "gegen den rechten Blogger Roland Tichy". Damit ist eigentlich alles gesagt, worum es geht. "Der möchte nämlich unsere Fakten-Checks verbieten lassen", der Tichy, das rechte Schwein. Schraven wehrt sich dagegen, weil "Faktenchecks wichtig sind für unsere Gesellschaft", denn nur auf der Basis von Fakten "haben wir tatsächliche Meinungsfreiheit". Und "wenn wir einfach nur Gerüchte rausposaunen und falsche Informationen verbreiten", führt das dazu, "unsere Gesellschaft auseinanderzutreiben und zu desintegrieren". Dagegen tritt Schraven, der Großintegrator, mit seiner Truppe von Putzerfischen an, solchen Spaltern wie Tichy das Handwerk zu legen. Sein Geschäftsmodell, so würde es Claudia Roth sagen, ist die Denunziation im Dienste der Integration. So entsteht "tatsächliche Meinungsfreiheit". Wo und wann hat es etwas Ähnliches schon mal gegeben? Und wie hieß die segensreiche Organisation, die sich um die Freihaltung des Schrifttums von ungeeigneten und unzuverlässigen Elementen, also Gerüchten und falschen Informationen, sorgte? Richtig! Reichsschriftumskammer! (hmb)

Foto: Achgut.com

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Leserpost

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Robert Jankowski / 27.05.2020

Kleine Spende, feine Spende! Klasse!!! Freut mich sehr! Immer schön juristisch reinhauen in die Totalitaristen Fressen, Herr Steinhöfel!

Alexander Schilling / 27.05.2020

Mir fällt ein Stein vom Herzen! Meine besten Glückwünsche!

Arnold Warner / 27.05.2020

Die WELT, deren Richtung und Inhalt vermutlich vom Damenkränzchen Angela und Friede abgesegnet werden, nennt das Urteil “überraschend”. Woraus ich schließe, dass man dort mit dem Thema “unabhängige Justiz” längst abgeschlossen hatte. Zu blöd aber auch, dass das Urteil auf dem Weg zum Gesinnungsstaat von Correctivs Gnaden so gar nicht hilfreich ist. Das wirft die Schravenisierung von Meinung und Freiheit bestimmt ein kleines Stückchen zurück.

Peter Robinson / 27.05.2020

Merkwürdig nur, dass die gleich-geschaltete Merkel-System-Presse ihr Existenz und ihren Ruf nicht ständig von Denunzianten und Angriffen verteidigen muss. Tja, wenn es nach Mutti Merkel ginge, bekommen diese sogar eine üppig-ausgestattete GEZ-Beteiligung, wie es für System-relevante Informationskanäle gehört. Ob das alles mit der peinlichen Unterwürfigkeit (zum Fremdschämen) in der Berichterstattung zu tun hat wird man nie in Erfahrung bringen dürfen. Dass es den meisten Anbieter dieser Gattung schlecht geht erkannt man nicht nur an den riesigen Leserschwund und die protestierende entmüdigten Bürger auf der Straße,  sondern auch an die Tatsache, dass man mittlerweile alles Mögliches dort bestellen kann, von E-Bikes bis hin zu Orthopädische Schuhe und Römertöpfte. Sogar Schutzmasken sind jetzt in Angebot. Nur Neun Euro Neun und Neuzig. Dass man so tief gefallen ist, auf den Rücken von verängstigten Mitbürger den Redaktionsgehalt zu bestreiten ist in sich beschämend.

giesemann gerhard / 27.05.2020

Bloß weil einem ein paar Richter mal recht gegeben haben, hat man noch lange nicht “obsiegt”. So wie man Niederlagen vor Gericht eher gelassen sehen soll - man hat halt nicht recht gekriegt -  soll vorkommen. Fehlurteile sind im System einkalkuliert, mit Gerechtigkeit hat das so langsam nur noch am Rande zu tun. Eher damit, vor wem der Richter mehr Angst hat. Dennoch gratuliere ich Herrn Steinhöfel zu diesem Urteil - denn mehr hat er schließlich nicht bekommen. Sorry about that.

Sebastian Weber / 27.05.2020

Glückwunsch! Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Ba-Wü in Sachen AfD-Demo, nun ein weiteres Urteil, daß hoffen lässt. Gleichzeitig aber auch die Frage aufwirft, was da in den Vorinstanzen los ist. Mangelndes Fachwissen oder politisch motivierte Entscheidungen?

Jochen Brühl / 27.05.2020

Dann dürften ja die Kosten zumindest für diesen Teil des Verfahrens von Correctiv zu tragen sein. Sehr erfreulich.

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