Vorgestern berichtete Joachim Steinhöfel über ein Verfahren gegen die "Faktenprüfer" von Correctiv, denen unlauterer Wettbewerb vorgeworfen wird, weil man konkurrierende Medien-Unternehmen wie "Tichys"-Einblick mit zweifelhaften Bewertungen auf Facebook stigmatisiere. Der Titel von Steinhöfels Beitrag lautete: Facebooks Meinungspolizei – OLG Karlsruhe entscheidet über „Faktenchecks“ . Heute wurde Correctiv von den Karlsruher Richtern in die Schranken verwiesen.
Hier im Wortlaut die Pressemitteilung des OLG in Karlsruhe:
Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht missverständlich sein
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, der unter anderem für Streitsachen wegen unlauteren Wettbewerbs zuständig ist, hat am 27.05.2020 eine Eilentscheidung über die Anforderungen an die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook getroffen.
Die Klägerin hatte in einem Presseartikel über einen „offenen Brief“ zum Klimawandel berichtet und in einem Eintrag auf Facebook auf diesen Artikel hingewiesen. Die Beklagte unterzog im Auftrag von Facebook den „offenen Brief“ einer Faktenprüfung. Das Ergebnis wurde bei dem Eintrag der Klägerin auf Facebook dauerhaft angezeigt mit dem Zusatz „Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘; Behauptungen teils falsch“. In einem dort verlinkten Beitrag kam die Beklagte zu dem Ergebnis, dass einige der Verfasser des „offenen Briefes“ nicht über einen wissenschaftlichen Hintergrund verfügten; außerdem seien einige der in dem „offenen Brief“ vertretenen Behauptungen unzutreffend und insgesamt wichtige Informationen nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Der 6. Zivilsenat hat dem auf einen Wettbewerbsverstoß gestützten Eilantrag auf Unterlassung des konkreten Eintrags der Beklagten bei dem Post der Klägerin stattgegeben und das Urteil des Landgerichts Mannheim, das zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen war, entsprechend abgeändert. Entscheidend war dabei, dass die konkrete Ausgestaltung des Prüfeintrags für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer nach Auffassung des Senats missverständlich war. Insbesondere konnte die Verknüpfung der Einträge auf Facebook dahin missverstanden werden, dass sich die Prüfung und die Beanstandungen auf die Berichterstattung der Klägerin bezogen hätten, statt – wie es tatsächlich nach Ansicht des Senats weit überwiegend der Fall war – auf den „offenen Brief“, über den die Klägerin lediglich berichtet hatte.
Über die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen ist in diesem Verfahren nicht entschieden worden.
Die im Eilverfahren getroffene Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Die Beklagte kann aber die Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren beantragen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2020, Az. 6 U 36/20
Vorinstanz: Landgericht Mannheim, Az. 14 O 181/19
Nachtrag. Der Mann, den sie hier sehen, ist der Kopf von Correctiv, David Schraven, und grade in Karslruhe auf dem Weg zum Oberlandesgericht, wo sich sein Laden, die Firma Correctiv, "vertetdigen" muss "gegen den rechten Blogger Roland Tichy". Damit ist eigentlich alles gesagt, worum es geht. "Der möchte nämlich unsere Fakten-Checks verbieten lassen", der Tichy, das rechte Schwein. Schraven wehrt sich dagegen, weil "Faktenchecks wichtig sind für unsere Gesellschaft", denn nur auf der Basis von Fakten "haben wir tatsächliche Meinungsfreiheit". Und "wenn wir einfach nur Gerüchte rausposaunen und falsche Informationen verbreiten", führt das dazu, "unsere Gesellschaft auseinanderzutreiben und zu desintegrieren". Dagegen tritt Schraven, der Großintegrator, mit seiner Truppe von Putzerfischen an, solchen Spaltern wie Tichy das Handwerk zu legen. Sein Geschäftsmodell, so würde es Claudia Roth sagen, ist die Denunziation im Dienste der Integration. So entsteht "tatsächliche Meinungsfreiheit". Wo und wann hat es etwas Ähnliches schon mal gegeben? Und wie hieß die segensreiche Organisation, die sich um die Freihaltung des Schrifttums von ungeeigneten und unzuverlässigen Elementen, also Gerüchten und falschen Informationen, sorgte? Richtig! Reichsschriftumskammer! (hmb)