Thomas Rietzschel / 04.01.2019 / 12:00 / Foto: Welcomimages / 70 / Seite ausdrucken

Richter und Staatsanwälte am Rande des Zusammenbruchs

Die Justiz verspielt ihr Ansehen. Die Bürger misstrauen ihr zunehmend. Fast schon mehrheitlich glauben sie, dass die Gerichte nicht unabhängig, sondern politisch beeinflusst urteilen würden. Bei einer Umfrage, die das Berliner Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag des FOCUS unter 5.000 Wahlberechtigten anstellte, setzten nur noch 40,9 Prozent „großes oder sehr großes Vertrauen“ in die Justiz, indes 44,9 Prozent die Vertrauensfrage mit der Angabe „gering oder sehr gering“ beantworteten. Erhoben wurden die Werte vor nicht einmal zwei Wochen, vom 14. bis zum 28. Dezember 2018.

Vergleicht man das mit den Resultaten früherer Jahre, möchte einem schwarz vor Augen werden. Bei einer EU-Umfrage 2013 hielten 77 Prozent das deutsche Gerichtswesen für zuverlässig; immerhin 68 taten das laut einer Allensbach-Studie noch 2017. Überwiegend verließen sich die Bürger auf eine Justiz, der sie heute zum größeren Teil misstrauen. Nach der Legislative und der Exekutive, der gesetzgebenden und der staatlichen Gewalt, läuft nun auch die Judikative Gefahr, ihre Glaubwürdigkeit zu verspielen. Der dritte Säule der Demokratie gerät zusehends ins Wanken.

Die Juristen, Richter und Staatsanwälte sind sich dessen durchaus bewusst. Sie leiden unter dem Verruf, in den sie geraten. Als Ursache ihrer schwindenden Wertschätzung haben sie die permanente Überlastung in den Ämtern ausgemacht: fehlendes Personal, Raummangel und ungenügende technische Ausstattung.

Raum ist in der kleinsten Zelle

Vordergründig betrachtet stimmt das fraglos. Nur allzu oft sind zwei Staatsanwälte gezwungen, sich ein Büro von der Größe einer Gefängniszelle zu teilen. Allenthalben fehlt es an Justizbeamten, vorwiegend im mittleren Bereich, oftmals sogar an Computerprogrammen zur Spracherkennung.

Da aber zugleich zahllose Sekretärinnenstellen im Zuge wiederholter Sparmaßnahmen gestrichen wurden, müssen viele Staatsanwälte ihre Anklageschriften per Hand eintippen, während sich täglich neue Fälle auf den Schreibtischen stapeln. Die Zustände, wie sie etwa der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel beschreibt, sind katastrophaler kaum vorstellbar. Und dennoch erklärt das nicht alles.

Der Verweis auf den personellen Notstand und die mangelhafte Ausrüstung greift zu kurz. Geht es doch nicht um die unbearbeiteten Fälle, sondern um die gefällten Urteile, wenn in der eingangs zitierten Civey-Ermittlung auf die Frage, „denken Sie, dass in Deutschland vor Gericht alle Menschen gleich sind?“, bloß noch 33,3 Prozent mit „ja“ und über sechzig mit „nein, auf keinen Fall“ geantwortet haben. Hier stehen die Juristen selbst in der Verantwortung. Wie interpretieren sie das Recht von Fall zu Fall? Erliegen sie politischer Beeinflussung, wenn sie etwa die Taten zugewanderter Muslime mit dem Verweis auf deren kulturelle Prägung vorsichtig mildernd betrachten? Welcher Gesinnung fühlen sie sich verpflichtet?

Richter Gnadenlos will keiner sein

Wie die meisten Intellektuellen haben sie sich in einem Klima links-alternativer Überzeugungen beruflich etabliert. Einzelgänger, die es noch wagen, davon abzusehen, laufen leicht Gefahr, als „Richter Gnadenlos“ tituliert zu werden. Nachsicht dient der Karriere mehr als Strenge, erst recht, wenn dadurch Urteile vermieden werden, die Zweifel an dem wecken könnten, was die Politik umsetzen will.

Nicht zufällig beschleunigt sich der Verlust des Vertrauens der Bürger in den Rechtsstaat seit der Merkelschen Grenzöffnung 2015. Da verhält es sich bei den Juristen nicht viel anders als im Journalismus, dem vierten Stützpfeiler der Demokratie. Mit der ganzen Härte des Gesetzes wird verfolgt, was nicht sein soll, während auf Gnade zählen darf, wer im Mainstream schwimmt, ohne sich viel um die Gesetze zu kümmern. Es ist dieser Blick durch die ideologische Brille, der dazu führt, dass selbst vor den Schranken der Gerichte unterdessen einige gleicher sind als alle. Vorurteile nehmen die Urteile vorweg.

Die Vorkommnisse in Amberg, wo vier Flüchtlinge am vergangenen Samstag zwölf Deutsche verprügelten, rückten erst ins Licht der Öffentlichkeit, nachdem bekannt wurde, dass in der Silvesternacht ein Deutscher in Bochum und Essen mit seinem Auto in Gruppen von Ausländern fuhr und dabei acht Menschen verletzte, eine Frau lebensgefährlich.

Herbert Reul kann Gedanken lesen

Während in diesem Fall sofort und korrekt ausführlich über die „Opfer“ berichtet wurde, die Staatsanwaltschaft umgehend von einem „gezielten Anschlag“ sprach, war in dem anderen Fall von „mutmaßlichen Gewalttaten“ die Rede, wiederum verübt von „mutmaßlichen Asylbewerbern“.

Noch bevor die Ermittlungen in Bochum überhaupt aufgenommen werden konnten, wusste der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU): „Es gab die klare Absicht von diesem Mann, Ausländer zu töten.“ Mit welcher Absicht die „Flüchtlinge“ in Amberg auf die Deutschen eindroschen, ihrerseits einen Mann krankenhausreif schlugen, dazu hat sich bisher noch kein Politiker oder Jurist geäußert, und das, obwohl sich die Täter seit Tagen in Untersuchungshaft befinden.

Nein, man soll den einen Gewaltakt nicht gegen den anderen aufwiegen. Es gibt keine Verbrechen, die sich gegenseitig relativieren. Umso mehr aber sollte gerade die Justiz diesem politisch erweckten Eindruck durch ein Handeln entgegentreten, das keine Zweifel an ihrer Unabhängigkeit aufkommen lässt. Denn wenn die Bürger der Gerichtsbarkeit ihres Landes erst einmal das Vertrauen entzogen haben, steht nicht mehr und nicht weniger als die Demokratie auf dem Spiel. Es drohen Selbstjustiz oder autokratische, womöglich diktatorische Verhältnisse.

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Wolfgang Richter / 04.01.2019

Und weil es keine Straftaten gibt, die gegeneinander aufzurechnen wären, sollten Politik und Medien endlich damit aufhören, bei Straftaten von Zugewanderten den psychisch geschädigten Einzelfall zu sehen, während wie im Falle “Bochum” allen, von denen die meisten noch nicht einmal persönlichen Täterkontakt hatten, klar ist, daß es sich um einen zurechnungsfähigen Mordbuden handelt, was sie dann auch (meist ungefragt)  in die Welt posaunen. Daß die Justiz kaputt gespart wurde, ist sich richtig. Wer aber über die letzten Dekaden deren Wirken und deren Urteile aufmerksam verfolgte, dem drängt sich der Eindruck auf, daß kultursensible Boni für Zugereiste Programm sein könnten, in einigen Regionen der Republik mehr als in anderen, denn auch ein Nord-Süd-Gefälle bezüglich nachsichtiger bis härterer Verurteilung ist sicher nicht Zufall. Und was in keine Statistik einfließt, sind die massenhaft von den Staatsanwaltschaften eingestellten Strafverfahren, die ohne die Erarbeitung einer Anklageschrift und Verhandlung auskommen müssen, warum auch immer, vermutlich nicht immer aus Gründen der unsinnigen Anzeigesachverhalte u. Ermittlungen. Auch die schon mal rein rechtstheoretischen Beurteilungen des BHG lassen einen schon mal so für sich fragen, wie es mit dem sog. “gesunden Menschenverstand” in den Neuen Zeiten bestellt ist. Dut man dem Bundesverfassungsgericht sicher keinen Gefallen in Bezug auf die Bürgeraktzeptanz, wenn Richterberufungen wie im Falle des Ex-SaarlandMP Müller oder zuletzt Herrn Harbarth erfolgen, der seine Bestätigungsrede als C-Abgeordneter mit Verteidigung des Migrationspaktes gehalten hat, was Zweifel an der zu erwartenden richterlichen Neutralität aufkommen läßt. Und wer wissen möchte, wo dieses unser Rechtssystem in etwa steht, möge das Buch des Vorsitzenden des Richterbundes, Herrn Jens Gnisa, lesen, der erkennbar zwischen den Stühlen sitzt, die aktuelle Miesere zu beschreiben, aber hinter den gegenwärtig agierenden politischen Kräften zu stehen.

Otto Nagel / 04.01.2019

Ein “Deutscher” fährt in Ausländergruppen ? Was stört mich nur an dieser auch hier verbreiteten Meldung ?  Ein mit “deutschem Pass"ausgerüsteter ? Kein Vorname ?  Mit Röntgenaugen für Ausländer ? Mit Schrittgeschwindigkeit ? Man wird sehen !

Silas Loy / 04.01.2019

Merkels bzw. de Maizieres Befehl an die Bundespolizei, dass die aus Österreich kommenden hunderttausenden sogenannten Flüchtlinge einreisen dürfen, ist juristisch bis heute höchst umstritten. Das Bundesinnenministerium verweigerte die Antwort auf die Frage nach der Rechtsgrundlage, der wissenschaftliche Dienst des Bundestages konnte auf Anfrage eine solche nicht identifizieren. Und der Befehl ist immer noch in Kraft. Alle Klagen gegen die Bundesregierung in diese Richtung wurden von den deutschen Gerichten ausnahmslos niedergeschlagen. Zumeist ganz ohne Begründung. Zuletzt im Falle der Organklage der AfD-Fraktion im Bundestag aufgrund rein formaler Argumente. Es ist offensichtlich, dass sich die Judikative vollständig weigert ihre Kontrollfunktion im Rahmen der Gewaltenteilung wahrzunehmen angesichts einer solch umstrittenen Handlung der Ausführenden Gewalt, also der Bundesregierung, die laut Grundgesetz an geltendes Recht gebunden ist und dies auch durchsetzen muss (und nicht nur kann).  Der Klärungsbedarf ist evident und dringlich, aber die Juristen verweigern sich und verfassen notfalls Sophistereien. Auch das hat inzwischen zu einem Ansehensverlust der Judikative geführt, neben der “Kuscheljustiz” für bestimmte Gruppen und neben den Merkwürdigkeiten in Karlsruhe insbesondere betreffs der sogenannten Geldpolitik der EZB. Dabei taucht zusehens die sehr gefährliche Frage auf, ob unser vielgepriesener demokratischer Rechtsstaat mit seiner Gewaltenteilung eigentlich überhaupt funktioniert, wenn es darauf ankommt.

Jochen Brühl / 04.01.2019

Wie immer stinkt der Fisch vom Kopfe her und da hat das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit mehrfach und in jüngster Zeit im Besonderen augenscheinlich rein politisch entschieden und sich eine bemerkenswerte juristische Begründung für die AFD-Klage gegen Merkels Willkommenspolitik ausgedacht, um diese einstimmig als unzulässig verwerfen zu können. Damit hat man der ganzen Justiz in Deutschland einen Bärendienst erwiesen.

Karl-Heinz Vonderstein / 04.01.2019

In den Tagesthemen war gestern ein Bericht über Amberg, darüber, wie NPD und AfD die Tat für sich instrumentalisieren würden.Die Prügelorgie der Asylbeweber selbst, gegen unschuldige Passanten, trat in den Hintergrund.Es wurde noch nicht mal erwähnt, dass dabei auch Menschen verletzt worden sind.

Joachim Buschle / 04.01.2019

Die Sache ist doch ziemlich trivial und schon lange bekannt- zumindest wenn man Bekannte/Freunde hat die Jura studierten bzw. wenn man selber Jurastudent war: da es sich bei Jura grob um eine Semi-Bullshit-Wissenschaft handelt ( also keine reine Bullshitwissenschaft wie die gesamte Gender/Geschwätz/Sozial-Scheinwissenschaft), studieren auch wahnsinnig viele Linke Jura. Beim Staatsexamen bilden sich dann in der Teilmenge der Absolventen mit Prädikatsexamen zwei Gruppen, relativ scharf mach Weltanschauung:die Rechten (=Liberalen/Bürgerlichen/Konservativen) gehen in die Wirtschaft um eine Menge ohle zu verdienen, die Linke zieht es (wie so immer) zum Staat. Somit kommt es in der Justiz zu einer Art Negativselektion. Es gibt zwar auch die Nicht-Linken die es zum Staat zieht, das sind aber eher die Faulen und Mitläufer- und vor denen haben die Linken nix zu fürchten. Ausnahmen wie Richter Gnadenlos bestätigen die Regel

Gabriele Schulze / 04.01.2019

Ist jetzt bestimmt böse - aber ich sehe viele muslimische Jungmänner und etliche kopftucharmierte junge Frauen an der (noch?) renommierten juristischen Fakultät zu Bonn und denke: werden sie die Rechtsprechung im Sinne der Scharia unterwandern? Oder zumindest die unangemessene Milde der Urteile noch forcieren? Der Boden ist durch die im Text beschriebene Willfährigkeit doch bereitet.

Sabine Schönfelder / 04.01.2019

Herbert Reul lieferte vor laufender Kamera den abstoßenden Eiertanz heuchlerischer Appeasementpolitik ab, als er sich, geschüttelt vor Entsetzen über die ausländerfeindliche Tat des Autofahrers, die Augen mit einem großen Taschentuch abwischte. Ins Krankenhaus, schwerverletzt, brachte man eine Frau, wahrscheinlich weiß und christlich, aber das nur nebenbei. Die verlogene, ideologisch motivierte, Beurteilung gleicher Umstände mit zweierlei Maß, wird von Politikern ebenso betrieben, wie von den Medien gefördert. Die Judikative wird mit Ideolgietreuen aufgerüstet. Zufällig sitzt die einzige Genderistikprofessöse, Susanne Bär, gleichzeitig beim Bundesverfassungsgericht und kann dort ihre eigenen Gendereingaben durchwinken, mit den lieben ach so liberalen Kollegen. Die Parteien selbst bestimmen über die Besetzung der höchsten Richterposten, das alleine ist ein unhaltbarer Zustand, der der Demokratie, der richterlichen Unabhängigkeit und dem Auswahlkriterium der Kompetenz oft widerspricht. Der, der die Macht besitzt , definiert die Gerechtigkeit. Siehe Chemnitz. Nicht der nachgewiesene Mörder ist in der Öffentlichkeit der wahrhaft Schuldige, sondern ein gefaktes Phantom wird zur Ablenkung von den Ergebnissen gescheiterter Migrationspolitik geschaffen, die Tat relativiert. Der Richter wird durch den künstlich medial geschaffenen Zeitgeist, der sich durch Gesetzesvorgaben der UN und der EU mit Autorität versorgt, in eine bestimmte Entscheidungsecke gedrängt. Wer sich etwas anderes vormacht,  ist entweder ahnungslos, dumm oder Teil der vorherrschenden Ideologie.

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