Thomas Rietzschel / 04.01.2019 / 12:00 / Foto: Welcomimages / 70 / Seite ausdrucken

Richter und Staatsanwälte am Rande des Zusammenbruchs

Die Justiz verspielt ihr Ansehen. Die Bürger misstrauen ihr zunehmend. Fast schon mehrheitlich glauben sie, dass die Gerichte nicht unabhängig, sondern politisch beeinflusst urteilen würden. Bei einer Umfrage, die das Berliner Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag des FOCUS unter 5.000 Wahlberechtigten anstellte, setzten nur noch 40,9 Prozent „großes oder sehr großes Vertrauen“ in die Justiz, indes 44,9 Prozent die Vertrauensfrage mit der Angabe „gering oder sehr gering“ beantworteten. Erhoben wurden die Werte vor nicht einmal zwei Wochen, vom 14. bis zum 28. Dezember 2018.

Vergleicht man das mit den Resultaten früherer Jahre, möchte einem schwarz vor Augen werden. Bei einer EU-Umfrage 2013 hielten 77 Prozent das deutsche Gerichtswesen für zuverlässig; immerhin 68 taten das laut einer Allensbach-Studie noch 2017. Überwiegend verließen sich die Bürger auf eine Justiz, der sie heute zum größeren Teil misstrauen. Nach der Legislative und der Exekutive, der gesetzgebenden und der staatlichen Gewalt, läuft nun auch die Judikative Gefahr, ihre Glaubwürdigkeit zu verspielen. Der dritte Säule der Demokratie gerät zusehends ins Wanken.

Die Juristen, Richter und Staatsanwälte sind sich dessen durchaus bewusst. Sie leiden unter dem Verruf, in den sie geraten. Als Ursache ihrer schwindenden Wertschätzung haben sie die permanente Überlastung in den Ämtern ausgemacht: fehlendes Personal, Raummangel und ungenügende technische Ausstattung.

Raum ist in der kleinsten Zelle

Vordergründig betrachtet stimmt das fraglos. Nur allzu oft sind zwei Staatsanwälte gezwungen, sich ein Büro von der Größe einer Gefängniszelle zu teilen. Allenthalben fehlt es an Justizbeamten, vorwiegend im mittleren Bereich, oftmals sogar an Computerprogrammen zur Spracherkennung.

Da aber zugleich zahllose Sekretärinnenstellen im Zuge wiederholter Sparmaßnahmen gestrichen wurden, müssen viele Staatsanwälte ihre Anklageschriften per Hand eintippen, während sich täglich neue Fälle auf den Schreibtischen stapeln. Die Zustände, wie sie etwa der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel beschreibt, sind katastrophaler kaum vorstellbar. Und dennoch erklärt das nicht alles.

Der Verweis auf den personellen Notstand und die mangelhafte Ausrüstung greift zu kurz. Geht es doch nicht um die unbearbeiteten Fälle, sondern um die gefällten Urteile, wenn in der eingangs zitierten Civey-Ermittlung auf die Frage, „denken Sie, dass in Deutschland vor Gericht alle Menschen gleich sind?“, bloß noch 33,3 Prozent mit „ja“ und über sechzig mit „nein, auf keinen Fall“ geantwortet haben. Hier stehen die Juristen selbst in der Verantwortung. Wie interpretieren sie das Recht von Fall zu Fall? Erliegen sie politischer Beeinflussung, wenn sie etwa die Taten zugewanderter Muslime mit dem Verweis auf deren kulturelle Prägung vorsichtig mildernd betrachten? Welcher Gesinnung fühlen sie sich verpflichtet?

Richter Gnadenlos will keiner sein

Wie die meisten Intellektuellen haben sie sich in einem Klima links-alternativer Überzeugungen beruflich etabliert. Einzelgänger, die es noch wagen, davon abzusehen, laufen leicht Gefahr, als „Richter Gnadenlos“ tituliert zu werden. Nachsicht dient der Karriere mehr als Strenge, erst recht, wenn dadurch Urteile vermieden werden, die Zweifel an dem wecken könnten, was die Politik umsetzen will.

Nicht zufällig beschleunigt sich der Verlust des Vertrauens der Bürger in den Rechtsstaat seit der Merkelschen Grenzöffnung 2015. Da verhält es sich bei den Juristen nicht viel anders als im Journalismus, dem vierten Stützpfeiler der Demokratie. Mit der ganzen Härte des Gesetzes wird verfolgt, was nicht sein soll, während auf Gnade zählen darf, wer im Mainstream schwimmt, ohne sich viel um die Gesetze zu kümmern. Es ist dieser Blick durch die ideologische Brille, der dazu führt, dass selbst vor den Schranken der Gerichte unterdessen einige gleicher sind als alle. Vorurteile nehmen die Urteile vorweg.

Die Vorkommnisse in Amberg, wo vier Flüchtlinge am vergangenen Samstag zwölf Deutsche verprügelten, rückten erst ins Licht der Öffentlichkeit, nachdem bekannt wurde, dass in der Silvesternacht ein Deutscher in Bochum und Essen mit seinem Auto in Gruppen von Ausländern fuhr und dabei acht Menschen verletzte, eine Frau lebensgefährlich.

Herbert Reul kann Gedanken lesen

Während in diesem Fall sofort und korrekt ausführlich über die „Opfer“ berichtet wurde, die Staatsanwaltschaft umgehend von einem „gezielten Anschlag“ sprach, war in dem anderen Fall von „mutmaßlichen Gewalttaten“ die Rede, wiederum verübt von „mutmaßlichen Asylbewerbern“.

Noch bevor die Ermittlungen in Bochum überhaupt aufgenommen werden konnten, wusste der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU): „Es gab die klare Absicht von diesem Mann, Ausländer zu töten.“ Mit welcher Absicht die „Flüchtlinge“ in Amberg auf die Deutschen eindroschen, ihrerseits einen Mann krankenhausreif schlugen, dazu hat sich bisher noch kein Politiker oder Jurist geäußert, und das, obwohl sich die Täter seit Tagen in Untersuchungshaft befinden.

Nein, man soll den einen Gewaltakt nicht gegen den anderen aufwiegen. Es gibt keine Verbrechen, die sich gegenseitig relativieren. Umso mehr aber sollte gerade die Justiz diesem politisch erweckten Eindruck durch ein Handeln entgegentreten, das keine Zweifel an ihrer Unabhängigkeit aufkommen lässt. Denn wenn die Bürger der Gerichtsbarkeit ihres Landes erst einmal das Vertrauen entzogen haben, steht nicht mehr und nicht weniger als die Demokratie auf dem Spiel. Es drohen Selbstjustiz oder autokratische, womöglich diktatorische Verhältnisse.

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Bärbel Schneider / 05.01.2019

Es wundert mich schon lange, dass beispielsweise die Angehörigen von einem Mädchen, dessen Vergewaltiger -  zu Bewährung verurteilt, also quasi freigesprochen - höhnisch grinsend den Gerichtssaal verlassen, während das Mädchen - der ein Richter, (der auffallend häufig eine Richterin ist) auch noch die geringe Genugtuung, die eine angemessene Strafe bieten würde, verweigert hat - zusätzlich gedemütigt ist und ein Leben lang zusätzlich zur Tat daran zu leiden hat—dass deren Angehörige nicht häufiger zur Selbstjustiz greifen. Sie würden bei den von Ihnen genannten 2/3 der Bevölkerung Verständnis und Unterstützung erfahren. Es wird vrmutlich nicht mehr lange dauern, bis auch die Angehörigen der Opfer von der entsprechenden Klientel lernen werden, wie man den Richter einschüchtern muss, um das gewünschte Urteil zu erlangen. Sie werden es lernen müssen, wenn sie nicht untergehen wollen. Oder es werden sich wie in früheren Zeiten Femegerichte bilden, die dem, was sie unter Recht verstehen, wieder zur Geltung verhelfen werden. Übrigens: Unser Rechtssystem ist auf zivilisierte Menschen zugeschnitten, bei Menschen mit mittelalterlichen Vorstellungen (zu denen viele Migranten gehören) ist es wirkungslos, auch wenn es für alle gleichermaßen gälte und durchgesetzt werden würde. Auch die Deutschen von vor 800 Jahren hätten über ein Rechtssystem wie das unsere nur gelacht. Was also tun? Mittelalterliche Gesetzgebung wiedereinführen? Die Zivilisierten weiterhin hilflos den Unzivilisierten ausliefern? Letzteres ist das Bequemste und wird derzeit praktiziert. Fragt sich, wie lange sich die Zivilisierten das noch gefallen lassen, bevor sie aus Gründen des Selbstschutzes zu den Methoden der Neuankömmlinge greifen. Keine Angst, die Schirmherren undvor allem -herrinnen der ungesteuerten Massenimmigration, für die Recht ja ohnehin nur gültig ist, wenn es ihren Vorstellungen nutzt und sonst ruhig mißachtet werden kann, werden auch die Judikative zurück ins Mittelalter katapultieren.

Martin Schau / 04.01.2019

Die Wahl des Betrachtungszeitraums von 2015 bis heute ist mir definitiv zu kurz, denn das Justizversagen existiert doch bereits seit Jahrzehnten: Da fährt einer zum x-ten Mal ohne Führerschein, baut einen tödlichen Unfall und verlässt das Gericht als freier Mann mit einer weiteren Bewährungsstrafe. Da schlägt oder sticht ein angeblich Betrunkener, der sich später an nichts mehr erinnert, jemand tot oder verletzt ihn lebensgefährlich und bekommt Dank des Alkohols Strafnachlass. Da legt einer Berufung gegen sein Urteil ein, um wie auf dem Basar ein für ihn günstigeres zu erhandeln. Da werden vorbestrafte Schlägertypen nur vom Richter ermahnt, statt weggeschlossen. Zeugen werden massiv bedroht und keinen interessiert es. Und als wäre das alles nicht schon unerträglich genug, vor allem für die Opfer, delegieren die Damen und Herren des BVG die für Deutschland existenziellen Entscheidungen ans EuGH (Bsp.: EZB-Anleihenkäufe, GEZ-Rundfunkgebühren usw.) Es liegt politisch so unendlich viel im Argen, dass ich es hinschreiben muss: Die Altparteien haben Deutschland auf dem Gewissen.

Gabriele Klein / 04.01.2019

“Da aber zugleich zahllose Sekretärinnenstellen im Zuge wiederholter Sparmaßnahmen gestrichen wurden, müssen viele Staatsanwälte ihre Anklageschriften per Hand eintippen, während sich täglich neue Fälle auf den Schreibtischen stapeln. ” Da lachen ja die Hühner…......Würde mal sagen die Zeiten des Diktats und Vor - friemelns unleserlicher Texte für Fräulein Müller sind vorbei .....auch wenn dies für so manchen Sesselfurzer mit Diktiergerät eine tiefe narzistische Kränkung scheint…..Meine Empfehlung: ein Kurzlehrgang im 10 Fingersystem….Es gibt aber auch rekordverdächtige die selbst mit dem Ein Finger System ein ganzes Bataillon von Sekretärinnen schlagen….Das liegt nicht an den Tippkünsten der Sekretärinnen sondern den Ton- oder Schriftvorlagen, die die schnellste Kraft überflüssig und zur   Schnecke machen doppelten Sinne des Worts…..... Zur Glaubwürdigkeit der Jurispudenz: Der Einzug des Quetschgeldes für unerwünschte Darbietungen führte zu “Auszug” des Rechts.  Und wo kein Rechtsstaat brauchts auch keine Anwaelte und Rechtsschutzversicherung mehr. Die deutsche Jurisprudenz war in der Abschaffung der von den Alliierten geerbten Verfassung von seltener Einigkeit was irgendwann wie so vieles hier zum Kuriosum der Geschichtsforschung werden wird…......

Holger Sulz / 04.01.2019

Ein sehr guter Freund, ehemaliger Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer hat für seine “Kollegen” nur ein Urteil übrig: Politkorruptes Gesindel. Selbst dem Laien erschließt sich dies alleine aus der Existenz einer sog. “Verfassungsrichterin” Baer. Oder mit den Worten des Dante Alighieri: Die ihr hier eintretet, lasse alle Hoffnung fahren…

Gero Hake / 04.01.2019

In einem Leserkommentar in der F.A.Z. habe ich vor einiger Zeit mal den Satz gelesen: “Wer Deutschland noch für einen Rechtsstaat hält, hat wohl in den vergangenen zehn Jahren nicht mit der Justiz zu tun gehabt.”

Brigitte Brils / 04.01.2019

Mensch, Kirsten Heisig! Da sitzt du nun auf deiner Wolke und schaust dem Treiben hier unten zu. Ich gäbe was drum, könntest du uns deine Gedanken kabeln! Nach deinen Erfahrungen wirst du kaum überrascht sein. Trotzdem, man will immer nicht glauben, dass tatsächlich alles so schlimm steht, wie man vermutet. Gar schlimmer.

Ralf Ehrhardt / 04.01.2019

Sehr geehrter Herr Rietzschel, leider ist Ihre Forderung nach einer “Unabhängigkeit der Gerichte” eine große Illusion. Schauen Sie sich z.B. die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) an und sehen Sie dann, nach welchen Proporz sich die Senate zusammensetzen und insbesondere wer die Richter vorschlägt und abschließend bestimmt (sh. hier die aktuelle Wahl des -noch- stellvertretenden Verfassungsgerichtspräsidenten aus der Mitte des Parlaments heraus). Und da es mit der absoluten Unabhängigkeit von Richtern nie was werden wird, wäre ich schon dankbar, wenn sich Richter bei ihren Beschlüssen und Urteilen innerhalb ihrer Abhängigkeit dennoch an bestehendes Recht und Gesetz halten würden. Das hat bisher eigentlich immer funktioniert. Das BVerfG hat nun in dieser Beziehung gerade im Hinblick auf die Grenzöffnung Sept. 2015 und die anschließende Flüchtlingskrise eine ganz spezielle neue Form der Rechtsetzung entwickelt:  Wenn deutsches Recht einschl. Grundgesetz partout eine politisch gewünschte Entscheidung nicht hergibt (...dauerhaft offene Grenzen sind im Grundgesetz nicht vorgesehen! Noch nicht einmal der eigene wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat hier eine Lösung für die Regierung gefunden! ), dann wird kurzerhand an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)weitergeleitet; und in Europa und beim EuGH ist bisher und wird weiterhin immer eine regierungskonforme Lösung gefunden werden. Wetten?

Paul Siemons / 04.01.2019

Es heißt so oft und gern: “Die Gesetze geben das nicht her.” Beispiel: ein mehrfach kriminell aufgefallener Asylbewerber kann nicht außer Landes geschafft werden, weil das vom Gesetz her nicht möglich ist. Nun kann ich mich an zahllose Gesetze erinnern, die in den vergangenen Jahrzehnten geändert, verschärft, neu geschaffen oder abgeschafft wurden. Wieso ist das nur bei Gesetzen möglich, die nicht der rotgrünen Agenda entsprechen bzw. dieser zuarbeiten?

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