Wolfgang Röhl / 18.03.2017 / 06:16 / Foto: Ot / 15 / Seite ausdrucken

Richter Endlos: Der Kinski mit der roten Robe

Der Karlsruher Bundesrichter Thomas Fischer besitzt einen Intimfeind. Spätestens, seit er mit diesem in einer Talkshow zum Thema: „Polizisten – Prügelknaben der Nation?“ aneinanderrasselte. Der Kontrahent heißt Rainer Wendt  und ist Bundesvorsitzender der „Deutschen Polizeigewerkschaft“. Er hatte den gern sich selbst lauschendem Fischer irgendwann im Laufe der Sendung angeblafft: „Haben wir’s jetzt?“. Und dabei frech die Armbanduhr präsentiert.

Seither steht der Bulle unter strenger Beobachtung des Richters. Die beiden haben, was das Kriminalitätsgeschehen in Deutschland angeht, sowieso deutlich unterschiedliche Positionen.

Wendt, bekennender Law-and-Order-Mann, geriet kürzlich ins Schussfeld interessierter Kreise, weil seine offenbar übliche, gleichwohl umstrittene langjährige Freistellung vom Polizeidienst sowie einige bezahlte Nebentätigkeiten Fragen aufwarfen. Fischer machte sich flugs außerdienstlich schlau und verkündete das von ihm Recherchierte in seiner aktuellen „ZEIT“-Kolumne: „Überbezahlte Bezüge sind im Rahmen des Paragraf 15 Abs. 2 zurückzufordern.“

Hallo? Ein Bundesrichter? Hat eine "ZEIT"-Kolumne? Ja, wirklich. Fischer verfasst für „ZEIT ONLINE“ und auch für das Mutterblatt regelmäßig voluminöse Aufsätze unter der programmatischen Rubrik „Fischer im Recht“. Oft handelt es sich um mäandernde, nicht enden wollende Wortkaskaden, die selbst Fischer-Fans an Geduldsgrenzen bringen.

Nannte man den Hamburger Richter und kurzzeitigen Gaga-Politiker Ronald Schill einst „Richter Gnadenlos“, so gebührt dem auf vollkommen andere Art schillernden Fischer das Prädikat „Richter Endlos“. Er quatscht und tratscht und watscht in der Zeit so ungefähr alles ab, was ihm sauer aufstößt. Zum Beispiel seiner Ansicht nach ahnungslose Journos oder rechtsunkundige Politiker oder tumbe Normalbürger. Welche allesamt die komplexen, nur einem qualifizierten Personal (wie ihm) zugänglichen Geheimnisse der Rechtsprechung einfach nicht schnallen. Solchen Dummbeuteln liest er die Leviten.

Ein echter Freak, Punk mit Pensionsberechtigung

Und wie! Fischer versteht es, wie ein Rohrspatz zu schimpfen, aber auf hohem Satireniveau. Wenn er sich so richtig in Rage geschrieben hat, mutiert er glatt zum Kinski der Jurisprudenz. Deren Vertreter rollen mit den Augen, spricht man sie auf Fischer an. Das „Mäßigungsgebot“, dem Richter unterliegen – die obersten der Republik selbstredend zuvörderst -, es ist für einen wie Fischer ungefähr so verpflichtend wie das Tempo-30-Schild für Ku’dammraser.

Ein echter Freak, Punk mit Pensionsberechtigung. Wollte als junger Mensch lieber mit einer Rockband durch die Welt tingeln, als in muffigen Gerichtssälen abhängen. Was leider nicht klappte. Verständlich, dass es den verhinderten Gitarrengott im Alter schon mal nach lautstarken Gigs dürstet.

Nur stellt sich da die Frage: Was, bitte, treiben die Leute vom Bundesgerichtshof (BGH) den lieben langen Tag? Wo finden BGH-Vorsitzende die Zeit, neben dem Beurteilen von strittigen Großsachverhalten auch noch Medien vollzutexten? Auf "ZEIT ONLINE" erscheinen nicht selten Fischer-Kolumnen, die sich über sieben Seiten erstrecken. Oft sehr hübsch ausformuliert, unankratzbar rechthaberisch grundiert, versetzt mit feinen Sottisen, grimmigen Seitenhieben und juristischen Sahnehäubchen. Man könnte neidisch werden. Wie, verdammt, schafft es der Legal Eagle bloß, das alles neben seinem Richterjob zu wuppen, und zwar fast jede Woche aufs Neue?

Ich bin Journalist, seit Jahrzehnten ans Schreiben gewöhnt. Für siebenseitige "ZEIT"-Ergüsse würde ich wenigstens zwei oder drei Tage benötigen. Ist Richter Endlos also ein Genius der Produktivität, der nach vollbrachter Aktenfresserei am BGH rastlos in einer Kemenate bis zum Morgengrauen an Zeit-Artikeln feilt? So schaut er eigentlich nicht aus.

Und was ist des Fischers Lohn, abgesehen vom publizistischen Ruhm? Klar, deutsche Richter jeder Rangstufe dürfen – sie sollen sogar - schon mal Vorträge halten oder auf Fachtagungen auftreten. Dafür können sie auch Honorare kassieren. Das läuft unter Rechtspflegekultur. Aber seit wann ist "DIE ZEIT" ein Forum für Rechtspflege? Und wie viel zahlt ihm die Redaktion, bei der er immer vollumfänglich im Recht sein darf? So roundabout, übers Jahr? Fragen über Fragen. Wie bei Rainer Wendt.

Vielleicht spendet Fischer die Erlöse aus seiner Schimpftiradenmanufaktur für hehre Zwecke? Etwa einem Fonds zur Unterstützung schuldlos in Not geratener Richter? Oder sind seine ergötzlichen Pöbeleien für eine Koryphäe wie ihn, der vom Staat wahrscheinlich mit monatlich 10.000 Euro oder so abgespeist wird, als Zubrot überlebensnotwenig? Wäre womöglich nachvollziehbar.

Doch weshalb schifft dieser chronisch nebentätige Fischer dann dem Polizeigewerkschafter Wendt ans Bein, ausgerechnet wegen dessen Nebentätigkeiten? Fischer, ein Rätsel aus Karlsruhe.

Kürzlich kündigte er an, demnächst mit Erreichen des 64. Lebensjahres in den vorzeitigen Ruhestand zu treten. Das Wehgeschrei beim BGH soll leicht verhalten geklungen haben. Den geneigten "ZEIT"-Lesern blüht daher in Bälde wohl noch mehr Fischer. Im und zu Recht.

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Hubert Bauer / 18.03.2017

Juristen können mindestens so gut schreiben wie Journalisten. Ein schriftliches Urteil von einem Bundesrichter umfasst nicht selten auch sieben Seiten. Und die schreiben auch nicht zwei bis drei Tage daran. Spitzenjuristen (z. B. auch Rechtsprofessoren) können aus dem Stegreif mehrere Stunden druckreif zu einem Thema sprechen. Wenn sie das in ein Diktiergerät sprechen, eine Schreibkraft das zu Papier bringt und ein Fachlektor nochmal drüber geht, ergibt allein eine Stunde mündliche Ausführungen eines Spitzenjuristen drei solcher Artikel. Soviel Zeit und Energie muss Richter Fischer da gar nicht aufwenden. Auch wenn mir Herr Fischer zu weit links steht, denke ich doch, dass die AfD das Gespräch mit ihm suchen sollte. Fischer ist ein sehr politischer Mensch und seine juristische Kompetenz ist unbestritten, aber die etablierten Parteien wollen nichts mit ihm zu tun haben, weil er extrem unbequem, ehrlich und direkt ist. Auch wenn es zwischen der AfD und Fischer vielleicht nur eine Überschneidung von 10 % gibt, würden diese 10 % die AfD deutlich voranbringen. Dass von Heiko Mass geplante “Hate-Speech-Gesetz” ist offensichtlich verfassungswidrig und dürfte sowohl der AfD, als auch Fischer und dem größten Teil der Bevölkerung gegen den Strich gehen. Da könnte man doch hervorragend zusammenarbeiten. Es geht ja um das Grundrecht der Meinungsfreiheit und nicht um eine Ideologie.

j. weller / 18.03.2017

fischer hat in der zeit schon mal beschrieben das die bundesrichter nicht allzuviel arbeit selber machen müssen. dafür gibt es abteilungen die (fast) alles ausarbeiten und die geneigten zuständigen richter nicken dann ab. oder nicht. auch dieser artikel hat damals ob seines aufklärungsgehhaltes wenig zustimmung in karlsruhes obersten richteretagen gefunden. wen wunderts ?

Sabine Barth / 18.03.2017

Klasse, Herr Röhl! Genau diese ZEIT-Ergüsse des Herrn Fischer - wohlgemerkt in seiner Funktion als BUNDESRICHTER - machen mich schon länger stutzig! Sollte man sich in dieser Amtsfunktion überhaupt so weit aus dem Fenster hängen und sich dann auch noch dafür bezahlen lassen?

Ralf Orth / 18.03.2017

Ich verstehe nicht ganz die Aufregung von Röhl. Falls Herr Wendt Nebeneinnahmen usw. hat, dann können diese baemtenrechlich zulässig sein oder auch nicht. Diese Frage hat doch nun aber gar nichts damit zu tun wie es Herr Fischer mit seinen Nebeneinnahmen hält. Mir kommt es so vor als ob Herrn Röhl das Gebaren von Herrn Fischer nicht gefällt, er aber nicht wirklich sachliche Argumente vorbringen kann.

JF lupus / 18.03.2017

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