Rheinland-Pfalz will auch einfachen AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst verbieten. Sie sollen weder Beamte noch Angestellte des Landes werden dürfen.
Das Innenministerium will AfD-Mitglieder von einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausschließen, meldet bild.de. Die Regelung solle sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst betreffen, also nicht nur Lehrer und Polizisten. Das Verfahren zur Einstellung in den öffentlichen Dienst werde entsprechend angepasst, heißt es. Künftig sollen Bewerber eine schriftliche Erklärung zur Verfassungstreue abgeben.
Wie Innenminister Michael Ebling (SPD) mitgeteilt habe, müssten alle Bewerber künftig versichern, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören – und dies auch in den vergangenen fünf Jahren nicht getan haben.
Grundlage für die neue Regelung ist eine ständig aktualisierte Liste des Landesamtes für Verfassungsschutz, auf der Organisationen und Gruppierungen verzeichnet sind, bei denen laut Ministerium „hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vorliegen. Auch die AfD wird auf dieser Liste geführt, denn in Rheinland-Pfalz hat die Behörde, die dem SPD-Innenminister untersteht, die AfD als extremistische Bestrebung eingestuft.
AfD-Chefin Alice Weidel reagierte in Bild: „Es ist erschreckend, dass eine solche Diskriminierung politischer Meinung in Rheinland-Pfalz durch die Landesregierung erfolgt. Demokratische Grundregeln werden hier mit Füßen getreten. Die Wähler der AfD werden sich davon aber nicht einschüchtern lassen.“
Die Wähler vielleicht nicht, aber die Mitglieder möglicherweise schon. Indem der Staat die eher bürgerlichen Mitglieder aus dem Staatsdienst zum Parteiaustritt nötigt bzw. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes davor zurückschrecken lässt, sich in der Partei zu engagieren, sorgt er für eine Vergrößerung des Einflusses radikalerer Kräfte. Und das können die Staatsorgane dann wieder zum Anlass nehmen, mit weiteren Maßnahmen gegen die größte Oppositionspartei vorzugehen.
Der AfD-Bann betrifft aber nicht nur neu einzustellende Mitarbeiter. Für bereits Beschäftigte könne eine Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation disziplinarrechtliche Folgen haben. Entscheidend wäre dabei jeweils der konkrete Einzelfall. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht drohe die Entfernung aus dem Dienst.
In der Pressemitteilung des Mainzer Innenministeriums heißt es:
"Schon die Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei oder Organisation kann ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen.
Der AfD-Vizevorsitzende von Rheinland-Pfalz, Sebastian Münzenmaier, reagierte mit scharfer Kritik und sprach von einer Beweislastumkehr gegen Mitglieder, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen: „Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten.“ Weiter sagte er: „Das ist eine politische Bankrotterklärung und ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung. Eblings Erlass tritt die grundgesetzliche verbriefte Parteienfreiheit mit Füßen.“
