Die Redefreiheit wird bekämpft, weil sie Menschen in Anspruch nehmen, denen man dies nicht zubilligt. Im neuen „Bündnis Redefreiheit“ treffen sich unter einem Schweizer Dach Anwälte, Wissenschaftler und Journalisten, um Opfern solcher Zensur beizustehen. Die Achse ist dabei.
Was ist eigentlich los mit der Redefreiheit? Für Deutschland fällt mir bei dieser Frage spontan Bemerkenswertes aus der jüngsten Vergangenheit ein, das die Zerreißprobe beschreibt, unter der eine taumelnde „offene“ Gesellschaft mit sich selbst beschäftigt ist. Ich rede über eine Gesellschaft, die sich zum wievielten Male in ihrer Geschichte nicht mehr offen zur Freiheit bekennen möchte, sondern zurück fällt in Reflexe kollektiver Betäubung und Machtanmaßung, die mit der Redefreiheit fremdelt, sie denunziert und faktisch abschaffen könnte, wenn sie eine „Demokratie“ bevorzugt, die Andersdenkende cancelt und Mundtote hinterlässt.
Das Deutschland der Gegenwart, das möchte ich vorwegnehmen, ist kein guter Hort mehr für die Unanfechtbarkeit der Redefreiheit. Sie ist bereits ein postdemokratisches Artefakt, das isoliert und angekettet wurde, weil es für bissig gehalten wird. Dabei gehörte gerade die Bissigkeit der freien Rede seit der Aufklärung im 18. Jahrhundert für eine 1a-Tugend. Aber die Aufklärung ist im kollektiven Gesinnungsdunst ja selbst schon in Misskredit geraten. Wen wundert es? In Zeiten der politischen und wirtschaftlichen Perspektivlosigkeit wird die Schuld gern bei den Zweiflern und Kritikern gesucht, als hätten sie die miserable Situation allein durch ihre Worte verschuldet.
Deutschland ist auf dem besten Weg, seine offene Gesellschaft zur Mitläufer- und Denunzianten-Bande umzustrukturieren. Genügend Meldestellen gegen Gesinnungs-Ausreißer und massenhaft NGOs zur Verfolgung „böser“ Meinungsäußerung gibt es schon. Aber es gibt kaum Verteidiger der Redefreiheit, noch keine Andockstationen für Opfer von Meinungsunterdrückung und Gesinnungsverfolgte der staatlichen Repressionsindustrie, die gefüttert von Steuergeldern aus dem Boden sprießt wie Brennnesseln und Schachtelhalm auf Brachflächen. Doch: Es gibt Initiativen. Eine davon entsteht gerade in der Schweiz – wo sonst. Ich stelle sie am Ende dieses Textes vor.
Supranationale Bevormundungsgesetze
Man möchte einen kleinen Bogen spannen – von Angela Merkels selbstentlarvender Bemerkung, mit der sie 2010 das nach heutigem Wissen prophetische Buch von Thilo Sarrazin „Deutschland schafft sich ab“ als „nicht hilfreich“ und „diffamierend“ herabwürdigte, obwohl sie es nach eigener Aussage noch nicht einmal selbst gelesen hatte – über die entgrenzte Hetze, mit der der sogenannte „Weltärztepräsident“ Frank Ulrich Montgomery 2021 im Talk-Fernsehen den Corona-Impfskeptikern eine „Tyrannei der Ungeimpften“ vorwarf und damit als Steigbügelhalter der grundgesetzwidrigen Freiheitsberaubungen in die neue Geschichte der Bundesrepublik einging – bis zum ehemaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck, der eine lächerliche Kaskade von Beleidigungsklagen gegen kleine Leute veranlasste, weil er sich im Amt hoheitlich beleidigt fühlte – zuletzt 2024 von einem Rentner aus Unterfranken, der nichts anderes getan hatte, als ein Meme bei X zu posten, das im Stil einer Haarshampoo-Anzeige den Wirtschaftsminister mit der Textzeile „Schwachkopf Professional“ zeigte.
Die moderne Form der Majestätsbeleidigung ist die kleine Schwester der Zensur: Sie befriedigt noch das kleingeistigste Rachebedürfnis komplexbeladener Politiker. In der „Titanic“ war solche Satire jahrzehntelang unangefochtenes Grundrauschen.
Allen drei Beispielen ist gemeinsam, dass sie es offenbar für richtig hielten, der Rede- und Meinungsfreiheit Bärendienste zu erweisen. Am Anfang steht dabei immer die direkte Diskreditierung von Menschen, die widersprechen, die gegen den Strom schwimmen und sich mit der Kraft des Wortes gegen die hochherrschaftliche Eitelkeit und Disziplinierungswut stemmen.
Es gibt darüber hinaus bereits zahlreiche supranationale Bevormundungsgesetze, die ihren zensurbehafteten Schatten auf die Redefreiheit werfen. Entlarvend sind immer die Begrifflichkeiten, die auftauchen, wenn es eigentlich um deren „gute“ Absichten gehen soll: „Regulierung“, „Rahmen“, „Verpflichtung“, „gegen illegale Inhalte“. Es sind technokratische Begriffe, mit denen Regierungen und Behörden die Meinungsfreiheit beschneiden und zurechtstutzen und so tun, als seien diese Eingriffe harmlose behördliche Vorgänge.
Um dabei nicht selbst in Erscheinung zu treten
Die EU-Kommission fördert massiv Meinungsbeeinflussung, indem sie veranlasst, dass auf Internet-Plattformen und Suchmaschinen Kritik an Inhalten mit politischer Gravitation zurückgedrängt wird (WHO-Pandemiebekämpfung, EU-Migration, Klima-Politik, um nur drei brisante Propagandaprojekte der EU als Beispiel zu nennen). Im Internet sind dann solche Begründungen zu finden: „Das wichtigste EU-Gesetz im Bereich der Internetregulierung ist der Digital Services Act (DSA), der seit dem 17. Februar 2024 in Kraft ist und darauf abzielt, illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen zu bekämpfen und die Rechte der Nutzer zu stärken. Es handelt sich jedoch nicht um ,Zensur‘ im Sinne einer staatlichen Unterdrückung der Meinungsfreiheit, sondern um einen Rahmen, der Plattformen dazu verpflichtet, gegen illegale Inhalte vorzugehen und Risiken zu minimieren, während gleichzeitig der Schutz der Grundrechte gewährleistet wird.“
Das Problem ist die Definition „illegale Inhalte“ und „Risikominimierung“. Von oben wird der Rahmen abgesteckt, in dem Meinung stattfinden darf, um Grundrechte zu schützen, die einem angeblichen Risiko ausgesetzt sind. Doch wer schützt die Grundrechte vor ihren selbsternannten Schützern? Zumal hier der Staat eine Zensur „im nicht eigentlichen Sinne“ an die Privatwirtschaft delegiert, um dabei nicht selbst in Erscheinung zu treten.
Auf Achgut.com müssen wir mittlerweile bei Anzeigenschaltungen über Google feststellen, wie Begriffe, die in unseren Artikeln und Headlines erkennen lassen, dass wir nicht den vorgegebenen Narrativen folgen, zunehmend von einem Sperrungs-Algorithmus detektiert werden: Dann wird uns die Einblendung von Google-Anzeigen für diese Artikel gestrichen, bei Nichtkonformität gar mit gänzlicher Werbestornierung gedroht, weil unsere kritischen Inhalte Google anscheinend „zu heiß“ im Sinne des Digital Services Act (DSA) erscheinen. Zensur beschleunigt sich eben auch durch vorauseilenden Gehorsam. Als Teilnehmer im Medienwettbewerb ist man diesem Verfahren machtlos ausgeliefert.
Tatsache ist, dass Zensur betrieben wird, sobald es Anfangsdefinitionen von „anstößigen“ Inhalten gibt. Der Grund ist einfach: Es gibt keine Grenzlinie, an der Zensur objektiv festgemacht wird. Da „Verstöße“ gegen den DSA für die Plattformen enorm teuer werden können, werden im Zweifel zu viel als zu wenig Inhalte vom Algorithmus ins „Shadow Banning“ verfrachtet. Es entsteht eine Aufwärtsspirale der Zensur, in der gerade die weichen Kriterien zu einer Eskalation der Fälle führen. Im zivilen Rahmen unserer Gesellschaft ist solches unwillkürliche Aufschaukeln ähnlich: Die Redefreiheit leidet unter ihren direkten Feinden – aber eben auch unter den Feigen und Mutlosen, die sich immer weniger trauen. Die Schere im Kopf kappt am Material, bevor es den Mund oder die Tastatur verlässt.
Wo das offene Wort als kriminell gilt
Was ist Redefreiheit? Redefreiheit ist die allgegenwärtige Möglichkeit zur Äußerung persönlicher Empfindungen, die mit anderen Menschen geteilt werden dürfen, auch und gerade, wenn deren Empfindungen abweichen. Diese Freiheit ist nahezu uneingeschränkt und beinhaltet selbstverständlich Behauptungen – bewusste oder unbewusste Falschaussagen, eine daraus resultierende Konfrontation mit der Deutungshoheit inbegriffen. Somit ist nur sehr wenig wirklich illegal im gesetzgeberischen Sinn (z.B. in Deutschland Holocaustleugnung, Volksverhetzung), denn der Widerspruch ist das Herzstück der Rede- und Meinungsfreiheit. Genau hier liegt das Problem für autoritär veranlagte „Visionäre“.
Redefreiheit richtet sich nicht nach Konsens oder Konformismus, nicht nach Machtverhältnissen, Haltung oder Diktion. Sie ist keine „Veranstaltung“ kollektiver Ideologien. Wo sie gefürchtet wird, ist sie in Gefahr. Wo sie in Gefahr ist, wird das offene Wort kriminalisiert. Wo das offene Wort als kriminell gilt, gibt es keine Demokratie. Die Redefreiheit ist also ein Indikator für die „Gesundheit“ einer offenen Gesellschaft, an dem sich die Geister scheiden und erkenntlich machen.
Meistens wird die Redefreiheit allein als das Recht auf freie Meinungsäußerung gewertet, doch sie ist der Nukleus noch weiterer Freiheiten, wie die der Presse und Wissenschaft, der Kunst und des Glaubens. Doch schon bei der Meinungsfreiheit beginnt das Dilemma: Meinungen entziehen sich jedem Widerlegungsversuch – sie sind keine Tatsachenbehauptungen. Sie werden dennoch gerne als solche behandelt, um das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken und Einschüchterung zu betreiben. Das betrifft dann jeden einzelnen Bürger, der es wagt, sich aus dem Fenster zu hängen. In der Konfrontation mit dem „Apparat“ bleiben solche Leute meist allein und können keine Hilfe erwarten, denn für sie gilt: Sie sind Meinungstäter und nicht Zensuropfer. Diese Diskriminierung muss angegangen werden.
Gift für die Meinungs- und Redefreiheit
Gern etikettieren die modernen Zensoren ihr Wirken als „Kampf gegen Hass und Hetze“. Hass ist aber nicht verboten, höchstens ein Atavismus, der manchen die Beherrschung zwar verlieren lässt, aber selten in echte Straftatbestände mündet. Die Gesetze, die solches bisher definierten, waren bewusst weit ausgelegt, um der Rede- und Meinungsfreiheit das selbstregulierte Trainingsfeld zu überlassen, denn die Zumutbarkeit ist der Lackmusstest des liberalen Geistes. Doch je weiter sich unsere Gesellschaft vom Ideal des mündigen Bürgers verabschiedet und der Verdacht in den Mittelpunkt der Bürgerbetreuung gesetzt wird, haftet das Hassproblem der Redefreiheit unweigerlich an. So wird jeder harsche Widerspruch irgendwann zum Hassverdacht. Es ist, als ob unsere Gesellschaft besessen davon ist, permanent von Hass und Hetze umzingelt zu sein. Die Grenzlinie zur Redefreiheit wird dabei mutwillig verwischt, weil man dem irren Fetisch folgen möchte, das Opfer zu sein: In dieser Rolle ist dann klar, dass man auch von eigentlich sanktionsloser Meinung sich belästigt und gedemütigt fühlen kann und davor Schutz sucht – am besten beim Staat und seinen alimentierten NGO-Funktionären, den Denunziationsexperten.
Die Redefreiheit und jede freie Meinungsäußerung sind Zumutungen und gehören zum Subtext der Demokratie. Wer diesen Subtext sabotiert, ist vom wahren Glauben an die Demokratie schon abgefallen. Man staunt darüber, wie viele Menschen es schon sind. Die Redefreiheit leidet nicht unter denen, die sie beanspruchen, sondern unter solchen, die sie als uneingeschränktes Gut für gefährlich halten und uns weismachen wollen, der Demokratie einen Dienst zu erweisen, wenn man ihren Aktionsradius kontrolliert. Kontrolle und Regulierung sind Gift für die Meinungs- und Redefreiheit. Wir stehen am Anfang einer Entwicklung, die dort endet, wo die Aufklärung einst begann: in der selbstverschuldeten Unmündigkeit.
Es ist Sache der gesellschaftlichen Auseinandersetzung, falsche Tatsachenbehauptungen und ungehöriges Verhalten im Diskurs zu widerlegen oder abzuwehren. Staatliche Verbote und Regulierungen zum Schutz von Tatsachen und persönlichem Ansehen darf es nicht geben, da sie die Redefreiheit am Ende faktisch abschaffen. Es führt zu Missbrauch, wenn der Staat, seine Behörden, die Politik oder Teile der Gesellschaft bestimmen dürfen, was Wahrheit, was Tatsachen und was „korrekte“ Haltung ist. Wie die Wirklichkeit wahrgenommen wird und wie sich die darüber verbreitete Meinung artikuliert, dürfen weder vom Staat noch von seinen Vertretern bestimmt werden. Solches ist in einer lebendigen Demokratie ausgeschlossen – in einer toten ist natürlich alles Restriktive möglich.
Gestern, am 29. August 2025, startete das Schweizer „Bündnis Redefreiheit“, das die Redefreiheit nicht als hohle Phrase begreift, sondern als Prinzip und Praxis bewahren möchte. Wenn sie in der Schweiz oder Deutschland verletzt wird, intervenieren renommierte Experten, die sich dem „Bündnis Redefreiheit“ angeschlossen haben. Sie begleiten Menschen, die ins Visier geraten sind, weil sie das Falsche gesagt oder das Richtige zur falschen Zeit gesagt haben. Sie beraten, vermitteln und verteidigen – vor Gericht, in den Medien und in der Öffentlichkeit. Das Bündnis Redefreiheit schafft die Andockstation für die Opfer von Zensur, Cancel Culture und organisierter Willkür.
Im Bündnis Redefreiheit haben sich Juristen, Autoren, Wissenschaftler und Medienexperten zusammengefunden, darunter zahlreiche Autoren und Medienfreunde von Achgut.com: Im Kernkomitee Deutschland treffen sich der Philosoph Michael Esfeld, der Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der Medienwissenschaftler Norbert Bolz und der US-amerikanische Freigeist Michael Shellenberger. Als Gründer und Geschäftsführer zeichnet der Schweizer Freiheitsaktivist Andrea Seaman verantwortlich. Publizistische Unterstützung kommt vom deutschen Medienkomitee, dem Roland Tichy, Milosz Matuschek, Achim Winter (Kontrafunk), Alexander Horn (Novo Argumente) und Fabian Nicolay (Achgut.com) angehören. Das Akademische Komitee setzt sich aus dem Soziologen und Publizisten Christian Zeller, dem Bestsellerautor und Mediziner Gunter Frank, den Wissenschaftlerinnen und Autorinnen Anke Uhlenwinkel und Heike Egner sowie der Staatsrechtlerin Henrieke Stahl zusammen.
Ich wünsche dieser Initiative viel Erfolg und zahlreiche Unterstützer! Hier geht es zum Bündnis Redefreiheit.
Dieser Text erschien zuerst in gekürzter Fassung im wöchentlichen Newsletter von Achgut.com (jeweils am Freitag), den Sie hier kostenlos bestellen können.
Fabian Nicolay ist Gesellschafter und Herausgeber von Achgut.com.

Eilmeldung! „ Nicht zur Haft angetreten: Behörden fahnden nach der verurteilten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich“ lol
„Somit ist nur sehr wenig wirklich illegal im gesetzgeberischen Sinn (z.B. in Deutschland Holocaustleugnung, Volksverhetzung), denn der Widerspruch ist das Herzstück der Rede- und Meinungsfreiheit.“ Das was in den KZs stattfand, war eben nicht nur der rassisch bedingte Massenmord an den Juden, sondern auch eine Absonderung der Freigeister, denen dann die Gnade des Genickschusses widerfuhr. Diese Tatsache ist weniger im Bewusstsein der Bevölkerung. Viele scheuen sich, sich der Vergangenheit zu stellen und schwimmen auch heute mit dem Strom. Zu besichtigen bei Winters Woche. Ja und Volksverhetzung, das ist Gummi, da lässt sich alles begründen. Eigentlich ist es schlimm, das man wieder einen Zusammenschluss braucht, um die Meinungsfreiheit zu verteidigen. Ein Offenbarungseid!
Die nicht gewählten Beispiele sagen viel über die selbst gesteckten Grenzen der Redefreiheit aus. So erwähnt der Autor Habecks Klagen gegen Hass und Beleidigung, nicht aber Weidels. Weidels Aufforderung an die eigenen Leute, sich zu mäßigen, bleibt ebenso unerwähnt, wie die Denunziationsportale der AfD. Die Ausladungen an die Presse durch die AfD beschneiden die Pressefreiheit offen und schamlos. Auch davon ist hier nichts zu lesen. In den USA wurden Behördenchefs reihenweise gefeuert (Statistikbehörde, Seuchenschutzbehörde, an der Fed wird fleißig gesägt), weil sie Redefreiheit lebten. Golf von Mexiko darf man auch nicht mehr sagen.
Dies und noch viel mehr ist mir eingefallen, als ich den Text las. Und dann? Dann las ich mir die Nettiquette durch. Nun kann ich mit einem Lächeln in den Tag starten.
Merkelianerin Prien schwafelte soeben von der Notwendigkeit „gesellschaftlichen Zusammenhalts“. Tipp an Leute im Westen, (noch) ohne jüngere Totalitarismuserfahrung: Autoritarismus beginnt (und setzt sich fort) mit wohlklingendsten Phrasen, deren orwellscher Geist zumindest schlichteren Gemütern erst nach längerer Begegnung damit deutlich wird.
Vielen Dank an diejenigen mit echtem Fachwissen, die aktiv werden und sich zusammenschließen! Ohne z. B. fähige Juristen hat Protest in meinen Augen wenig Aussicht auf Erfolg. Ohne AktivistenTätigkeit wird keine Schlagzeile draus, mit AktivistenTätigkeit wird diese Richtung als Nazi abgetan.
Inzwischen braucht es auch eine Vereinigung, die den Sinn (Freiheit des Einzelnen) des GrundG schützt. Das GrundG wird in meinen Augen umstrukturiert, um Gemeinschaft als höchstes Gut zu installieren.
„…Hass ist aber nicht verboten…“ Das gilt nur solange, solange Verfassungsschutz, Staatsanwalt und Richter nicht schon im ausgesprochen „Nein“ eine nun ahntbare Volksverhetzung herbeiphantasieren und dagegen mit Hausdruchsuchungen vorgehen. Getoppt wird es dann, wenn nichts gegen den Versuch unternommen wird, Diffamierung oder gar üble Nachrede zu unterbinden – unter dem Applaus sogenannter Qualitätsmedien und staatlich gesponsorten „N“GOs, die ihrerseits möglichst viel Öl ins Feuer kippen – auf dass der diesmal gerechte V…Zorn entbrennt gegen alles angeblich Faschistische.
Der Historiker fühlt sich erinnert an die „Demagogenverfolgung“ im Deutschen Bund in Folge der „Karlsbader Beschlüsse“. Dazu sehr empfehlenswert eine Zeichnung des Theodor Hosemann, „Der Zensor“, in der gleich zwei der Gattung mit spitzer Feder Gazetten genieren. Beispiel von Auswüchsen: Es war verboten über in Kurven gestürzte Postkutschen zu berichten. Konnte ja den Glauben an die Allmacht der Obrigkeit ruinieren. In Preußen war das Umfallen von Postkutschen streng verboten, die Berichterstattung darüber sowieso. In der Folge eines solchen Unfalls kamen sich ein Herr und eine Dame, beide Passagiere der Kutsche, näher mit baldiger Vermählung. Der Versuch der Presse, die Angelegenheit als anheimelnde Liebesgeschichte zu verkaufen, gestaltete sich höchst problematisch. Der Anlaß des Kennenlernens, die umhestürzte Postkutsche unterlag der Zensur. Also, Zensur, nichts wirklich Neues im Lande.