Das Bundesverwaltungsgericht erklärt Nancy Faesers Compact-Verbot für rechtswidrig. Kann man nun den Sieg des Rechtsstaats und der Pressefreiheit auch für "umstrittene" Publikationen feiern? Immerhin sagt es viel über ein Land, dass es eines solchen Urteils überhaupt bedurfte.
Jetzt hat es also auch das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil offiziell festgestellt: Das Verbot des Compact-Magazin und all der angeschlossenen publizistischen Formate durch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) war rechtswidrig. Die quasi öffentliche Razzia bei Herausgeber Jürgen Elsässer wäre demnach nichts anderes als eine illegitime Machtdemonstration einer Innenministerin. Das wird für die Genossin Faeser aber wohl ohne Folgen bleiben.
Lediglich der Steuerzahler wird für die Kosten aufkommen müssen. Und der Ruf von Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) dürfte ebenfalls gelitten haben, denn er hätte ja immerhin noch die Chance gehabt, sich von der nun erwiesenermaßen falschen Rechtsauffassung seiner Vorgängerin zu distanzieren. Er tat es nicht, sondern ging im Falle Compact Faesers Weg zu Ende. Mit dem undemokratisch-freiheitsfeindlich-autoritären Geist seiner Vorgängerin hat er offenbar kein grundsätzliches Problem.
Als die ersten Meldungen über das Urteil verbreitet wurden, waren wahrscheinlich mehr Medienmenschen erleichtert und erfreut, als sie es zugeben. Es ist ein Sieg der Pressefreiheit. Ein Sieg? Ist es nicht vielmehr ein Rettungsring des Rechtsstaats? Was wäre gewesen, wenn ein solches Verbot jemanden getroffen hätte, der nicht in der Lage gewesen wäre, die Mittel für eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zu mobilisieren? Hätte sich diese Art der Verbotspraxis dann nach und nach etabliert? „Wo kein Kläger ist, ist kein Richter“, sagt der Volksmund. Geblieben wäre nur das Verbot. Da ist es gut, wenn es einen trifft, der Mittel und Möglichkeiten hat, auch vor höchste Gerichte zu ziehen.
Die Beschneidung der Presse- und Meinungsfreiheit beginnt meist an ihren Rändern
Compact-Herausgeber Jürgen Elsässer hatte Mittel und Möglichkeiten und feiert sich nun womöglich als Retter der Pressefreiheit. Dass ihm das etliche Medienschaffende, die sich grundsätzlich über das Urteil freuen, missgönnen, ist nachvollziehbar. Der Mehrfach-Ideologe mit häufig wechselnder Weltanschauung wird vermutlich nicht einmal selbst ernsthaft behaupten, dass seine Publikationen ideologiebefreit wären. Für den Sieg über illegitime Zensur-Versuche einer Regierung wünscht man sich da schon einen geeigneteren Sieger. Aber die Beschneidung der Presse- und Meinungsfreiheit beginnt nun einmal meist an ihren Rändern. Wer sie dort aufgehalten sehen möchte, konnte Elsässer deshalb an dieser Stelle nur Glück wünschen und darf sich - unabhängig von ihm - auch unverstellt darüber freuen, dass das Bundesverwaltungsgericht so geurteilt hat.
Aber was bleibt, ist ein politisches Klima, in dem zu erwarten ist, dass es weitere Angriffe auf Freiheitsrechte gibt, für deren Erhalt Bürger dann vor Gericht ziehen und auf einen richterlichen Rettungsring hoffen müssen. Wenn ein Gemeinwesen, das - so der Grundgesetz-Auftrag - freiheitlich-demokratisch sein soll, Politiker in Regierungsverantwortung hat, die Verbote von Medien und Parteien für ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung und nicht für ein Ausnahmeinstrument in Extremsituationen halten, ist das ein ernstes Problem.
Selbst wenn man ihnen wirklich jene guten Absichten unterstellt, von denen sie behaupten, dass sie für sie handlungsleitend sind: Ein demokratisches Gemeinwesen muss dringend vor notorischen Verbots-Politikern geschützt werden. Aber das können Gerichte nicht leisten, nur die Bürger selbst.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.
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Sehr geehrter Herr Grimm, vielleicht hätten Sie ein oder zwei Compact-Hefte lesen sollen, bevor Sie sich so überheblich zu Herrn Elsässer und Compact äußern. Compact ist mit Sicherheit nicht schlechter nicht meiner Ansicht nach sogar Ideologie-befreiter als die Achse. – So wie Sie, lieber Herr Grimm, sich über Compact und Herrn Elsässer äußern, äußern sich normalerweise Mainstream-hörige Bekannte von mir über die Achse; ganz einfach weil sie sie nicht kennen.
Alle linken und rechten Freiheitsliebenden und linken und rechten Demokratieverteidiger zerstören das System von innen. Das im Artikel erwähnte Blatt wurde durch Nancy Faeser albernerweise geadelt. Andererseits war das Verbot vom Innenministerium eine Warnung an die Pressefreiheit, sich regierungskonform zu verhalten. Der Zerfall des freiheitlich-westlichen System ist nicht aufhaltbar.
@Brigitte Miller … Im Grundgesetz liegt der Hund begraben. Man hatte dem Deutschen Volk keine Gelegenheit gegeben, sich mit einer gesamtdeutschen Lösung eine gültige Verfassung zu geben, die das Provisorium Grundgesetz ablöst. Das widerspricht so radikal dem Grundgesetz, daß wir quasi in einem illegitimen Staat leben. In diesem quasi rechtsfreien Raum, kann ein Gericht doch gar nicht genau wissen, ob das Grundgesetz nicht verfassungsfeindlich im Sinne des Deutschen Volkes ist.
„Die Beschneidung der Presse- und Meinungsfreiheit beginnt meist an ihren Rändern“ – Nicht nur auf diesem Feld, auch bei den Verwaltungsgerichten und der Strafjustiz (Verurteilungen von „Corona-Masken-AntiImpf-Ärzten) wird zunehmend POLITISCH geurteilt, vor allem seit dem “Corona-Regime„, das auf allen möglichen “Geldern„, insbesondere wenn es um das Geld des “Fiskus„ geht.
Warum wird so eine Rechtsbrecherische Tussi nicht mit dem lebenslangen Betätigungsverbot bestraft?
Etwas haben Sie, Herr Grimm, dem Leser unterschlagen. Das wäre den Achse-Chefs so nicht passiert. Das Gericht sprach sich sehr wohl gegen Elsässer aus, der ja zur ethnischen Staatsvolk-Idee steht. Da widerspräche Elsässer der Verfassung. Damit spricht ein Deutsches Gericht China, jedem Indianischen Reservat, Isolierten Völkern, Japan, Thailand, Israel etc. quasi indirekt das Existenzrecht ab. Das kultur-marxistische Deutschland lehnt sich hier arg weit aus dem Fenster.
Ich finde das Urteil nicht gut.
Ja es ist nicht die totale Bankrotterklärung des Rechtsstaates, aber was im Urteil steht ist dennoch mies.
Die Richter lassen offen, das man für eine erkennbare Absicht verboten werden kann, was ein mieser Witz ist, da bei der Handlung und nicht nur der Absicht dagegen gar nichts passiert.
Wo ist das Verbot von SPD, CDU und Grünen, die nachweislich Gesetze die gegen das Grundgesetz gerichtet sind fordern, beschließen, beschlossen haben und sogar für ihre offen grundgesetzfeindlichen Gesetzesabsichten dieses vorher geändert haben.
Die Richter stoßen sich vor allem am völkischen Charakter, vergessen aber irgendwie, das ohne grundgesetzfeindliche Änderung von diesem dieses dem Grundgesetz entsprochen hat. Man darf also ändern, die Forderung nach Rückabwicklung dieser Änderung ist dann aber ein Verbotsgrund!
Die Richter geben damit eine zu habende Meinung vor.