Peter Grimm / 20.09.2024 / 06:00 / Foto: Pixabay / 83 / Seite ausdrucken

Rettet das Asyl-Grundrecht für politisch Verfolgte!

Die CDU hat mit dafür gesorgt, dass Deutschland durch die Akzeptanz des massenhaften Missbrauchs des Asylrechts jetzt ungeheure Probleme hat. Jetzt wollen CDU-Wahlkämpfer mit Billig-Populismus ein Grundrecht schleifen. 

Dass die Führung der CDU im Land Brandenburg wenige Tage vor der dortigen Landtagswahl angesichts der zu erwartenden Ergebnisse Rettung in angstgetriebenen Schnellschüssen sucht, ist verständlich. Es ist für die dortigen Christdemokraten auch wirklich zum Verzweifeln. Nicht nur wegen der schlechten Presse nach einer kleinen Suff-Fahrt des Spitzenkandidaten sind die einst ausgegebenen Wahlziele ins Unerreichbare entrückt.

Bekanntlich hieß es einmal, dass Brandenburgs CDU die Vorherrschaft der SPD brechen und die AfD möglichst klein halten wolle. Nach Lage der Dinge wird die CDU mit beiden Vorhaben am Sonntag krachend scheitern. Besonders ärgerlich dürfte es für die Partei in Brandenburg gewesen sein, dass ausgerechnet der Parteifreund Michael Kretschmer, derzeit sächsischer Ministerpräsident, indirekt aber öffentlich zur Wahl des brandenburgischen SPD-Ministerpräsidenten Dietmar Woidke aufrief.

Das war sicher auch für CDU-Innenminister Michael Stübgen deprimierend, so dass man zunächst sicher Verständnis haben muss, wenn der Mann versucht, mit einer zitierfähigen populistischen Forderung zu punkten. Große Öffentlichkeit bekam er nun allemal, "CDU-Innenminister will Asylrecht aus Grundgesetz streichen", schlagzeilte es in deutschen Medien. Und auf die Medienberichte folgten die erwartbaren Reflexe. Die einen protestierten, andere lobten dessen Klarheit.

Immerhin blieben ihm solche Interpretationen erspart, die viele Meinungsbildner vermutlich einem AfD- oder vielleicht auch BSW-Spitzenkandidaten vorgehalten hätten. Da wäre eine solche Aussage sofort zum Nachweis einer verfassungsfeindlichen Gesinnung erklärt worden. Immerhin geht es um die Forderung nach der Streichung eines im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechts.

Grundrecht weg, Problem gelöst?

Man könnte das jetzt abtun, als den untauglichen Versuch eines angstgetriebenen Politikers, mit einer scheinbar einfachen und klaren Forderung nach einem Umsteuern in der Migrationspolitik die eigene erwartbare Wahlniederlage auf den letzten Metern noch ein wenig abzumildern. Aber Stübgen ist kein Einzelfall. Das individuelle Grundrecht auf Asyl anzutasten, weil es angeblich Ursache der massenhaften Asylanträge sei, wird immer mal wieder gern von Politikern gefordert. Vor Stübgen war es zuletzt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei, der vor gut einem Jahr forderte, das Individualrecht auf Asyl nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU abzuschaffen.

Diese CDU-Politiker, die ihrer Parteivorsitzenden und Kanzlerin Angela Merkel folgten, als sie es zu einer hochmoralischen Aufgabe erklärte, den massenhaften Missbrauch des Asylrechts unter Umgehung gültiger gesetzlicher Regelungen quasi dauerhaft zu akzeptieren, wollen nun das Grundrecht auf Asyl schleifen? Wollen sie so ihre migrationspolitische Umkehr demonstrieren? Grundrecht weg, Problem gelöst und dann bitte keine Diskussion mehr?

Dass die Verantwortlichen, auch die Mitverantwortlichen, nichts mehr wissen wollen von der eigenen verantwortungslosen Politik, ist menschlich nachvollziehbar. Aber das Signal ist verheerend, dass man ein Grundrecht zur Ursache eines Problems erklärt, das man bislang ignoriert hat, um dann, statt endlich praktische Politik zur Eindämmung der illegalen Einwanderung zu machen, öffentlichkeitswirksam die Axt ans Grundgesetz zu legen. Wundern sollte dies natürlich niemanden, der sich daran erinnert, mit welcher Leichtigkeit den Bürgern etliche Grundrechte im Zuge des Corona-Ausnahmezustands entzogen wurden.

Verwunderlich ist hingegen schon, dass man christdemokratischen Ministern erklären muss, dass der Satz "Politisch Verfolgte genießen Asyl" nicht bedeutet, dass man alle Mühseligen und Beladenen dieser Welt dazu einladen muss, auf deutschem Boden das Wort "Asyl" auszusprechen, um anschließend vom Sozialstaat ziemlich umfassend versorgt zu werden. Diese Praxis der Migrationspolitik, in der jeder illegal Eingereiste Sozialleistungen beanspruchen kann, wenn er einen Asylantrag stellt.

Es spielt keine Rolle, ob der Antrag Aussichten auf Erfolg hat. Es spielt nicht einmal eine Rolle, ob der Antragsteller etwas zu seiner Identifikation beiträgt. Man kann sich durchaus auch neue Identitäten erfinden. Und auch der, dessen Asylantrag abgelehnt wird, darf in der Regel bleiben und wird weiterhin auf Kosten des deutschen Steuerzahlers versorgt. Auch notorische Straftäter, die man inzwischen gern als "polizeibekannt" beschreibt, dürfen sich weiterer Fürsorge in Sachen Kost, Logis und Lebensunterhalt sicher sein. Das alles kann man ändern, ohne die Hand ans Grundgesetz und an das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte zu legen.

Wir haben doch Diktaturerfahrung

Durch den massenhaften und leider überparteilich von deutschen Politikern lange Zeit geförderten Missbrauch des Asylrechts, der immer mehr Bürger empört, weil sie die unangenehmen Begleiterscheinungen und die Kosten immer stärker spüren, gerät vielleicht in Vergessenheit, für wen dieses Grundrecht überlebenswichtig ist. Es betrifft in der Masse der Asylantragsfälle nur eine kleine Minderheit. Aber für diese Minderheit, der tatsächlich politisch Verfolgten, die einen sicheren Hafen suchen und nicht die wirtschaftliche Vollversorgung, steht dieses Grundrecht im Grundgesetz und soll da auch bleiben. Jeder, der bewusst eine Diktatur erlebt hat, weiß, wie wichtig es ist, dass es für den Ernstfall einen Fluchtpunkt gibt. Deshalb sollte es für jedes freiheitliche Land eine Selbstverständlichkeit sein, einen solchen Fluchtpunkt zu bieten.

Diejenigen, die am lautesten unter dem Banner erhabener Hochmoral zum massenhaften Missbrauch dieses Asylrechts einluden, haben nicht nur dieses Grundrecht bei immer mehr Einheimischen in Verruf gebracht, sie haben auch noch dafür gesorgt, dass neben den tatsächlich Verfolgten auch noch deren Verfolger aus dem Herkunftsland alimentierte Aufnahme fanden. Irrer kann etwas nicht sein, was sich fälschlicherweise Asylpolitik nennt.

Aus irgendeinem Grund ist es seit vielen Jahren in dieser sogenannten Asylpolitik kein Thema, an die Pull-Faktoren, also die scheinbar lohnende Verlockung der Rundumversorgung, zu gehen. Dabei sind es genau diese Verheißungen, die das Schleusergeschäft befeuern. Auch an das Privileg, dass Leistungen schon bei Antragstellung und nicht erst bei Bewilligung eines Antrags in Anspruch genommen werden können, mag niemand herangehen.

Über Maßnahmen, mit denen Menschen der Zugang nach Deutschland erschwert werden könnte, wird immerhin geredet, wenn auch mit eher mäßigem Ergebnis. Würde sich Asylpolitik an den Interessen der politisch Verfolgten orientieren, müsste sie genau andersherum agieren. Da wären die staatlichen Versorgungsleistungen die geeigneteren Stellschrauben. Wer daheim wirklich verfolgt ist, kommt nicht, weil er hier staatliche Versorgung in Anspruch nehmen will, sondern weil er nach einem sicheren Ort sucht, an dem er vor den Häschern aus der Heimat geschützt ist. Für diese Menschen ist es wichtig, diesen sicheren Hafen möglichst schnell zu erreichen, gern auch legal. Das wird ihnen durch Leistungskürzungen nicht genommen.

Festhalten an liebgewonnenen Tabus?

Es ist nur erschreckend, wenn manche realistische Wege praktischer Politik in der Migrationsfrage hierzulande immer noch Tabuthemen sind und gleichzeitig laut über das Abräumen von Grundrechten schwadroniert wird. Wer so agiert, meint es in der Sache nicht ernst, gefährdet aber möglicherweise den Grundrechtsbestand.

Minister Stübgen, der derzeit auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist, sucht für seinen Vorschlag deshalb auch teilweise weiche Formulierungen. „Das individuelle Recht auf Asyl ist im Grundgesetz nicht mehr nötig“, sagte er dem „Handelsblatt“ vom Donnerstag, denn Deutschland könne bzw. müsse „nach den Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention ohnehin Menschen, die verfolgt werden, Schutz gewähren.“ Aha. Was will er uns damit sagen? Es ändert sich nix, nur dass die Schleuserkundschaft dann in Kontingenten kommt und niemand selbst einen Asylantrag stellen muss?

Die ungesteuerte Massenzuwanderung wird so nicht reduziert und eingedämmt. Wenn man das Asylgrundrecht belässt und ein Asylrecht, das auf die tatsächlich Verfolgten fokussiert ist, konsequent durchsetzt, lässt sich das hingegen erreichen. Das populistische Grundrechts-Opfer, das aktuell der CDU-Wahlkämpfer aus Brandenburg fordert, wäre ein fürchterliches Signal an die Verfolgten und nutzlos bei der Lösung der Migrationskrise.

Ich kann nur sagen: Rettet das Asyl-Grundrecht! Und ja, ich gebe zu, dass ich das nicht nur als nüchterner Beobachter sage, sondern dabei an einen Freund denke, der in seiner Heimat gerade untertauchen musste, weil ihm wohlorganisierte Islamisten nach dem Leben trachten und vor der Frage steht, ob er sich im eigenen Land noch irgendwo in Sicherheit bringen kann.

Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

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Leserpost

netiquette:

Hans-Joachim Gille / 20.09.2024

@Franz Zotter @ Ilona Grimm ... Bevölkerungsreduktion täte dringend Not. Da liegen Sie also komplett falsch, ein schwerwiegender Denkfehler vieler Konservativer. Mittel-Europa ist völlig übervölkert. Wenn wir keinen Lebensraum im Osten eruieren wollen, müssen wir weniger werden. Um auf die gesündere Bevölkerungsdichte Frankreichs zu kommen, müssen wir uns auf 35 Mio. reduzieren. Oder wollen Sie ganz Deutschland zu betonieren? Das Demographie-Problem der Rentenkasse ist längst gelöst. Die Geburtenstarken oder Neu-Deutsch “Boomer” werden einfach die nächsten 20-25 Jahre arm mit wenig Pflege wegsterben. Das in den 50ern, 60ern & 70ern im Westen aufgebaute Volksvermögen wird dabei komplett aufgefressen werden. Und? Danach stimmt die Alterspyramide wieder.

gerhard giesemann / 20.09.2024

Das Asylrecht muss bleiben, allein schon, weil wir nicht einmal ein (Im)migrationsproblem haben, sondern lediglich ein Problem mit den hereindrängenden Söhnen Allahs. Sonst nichts. Denen dürfen wir gar nicht helfen, weil wir sie sonst beleidigen. Sie sagen uns: Koran, Sure 4, Vers 089, Koranübersetzung: Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer Erläuterung: 4:89 – “… solange sie nicht auf Allāhs Weg wandern”: Zur Zeit des Propheten (a.s.s.) wurden die Muslime mit der aufrichtigen Entscheidung geprüft, ob sie das Gebiet des Feindes (Dāru-l-Ḥarb) verlassen und zum Gebiet des Islam (Dāru-l-Islām) auswandern. Diejenigen Muslime, die es vorzogen, in Dāru-l-Ḥarb zu bleiben, wurden als Heuchler angesehen, weil sie zwar das Glaubensbekenntnis ausgesprochen haben, blieben aber auf dem Gebiet des Feindes als Helfer für ihn. Akzeptieren wir das endlich - ist zudem billiger. Sollen sie hingehen in Frieden in ihr Dāru-l-Islām. Das erspart ihnen und uns viel Geld und Ärger, Inshallah. Es war ein großer Fehler, die Säläfistenaktion “LIES! zu verbieten - so hätten wir wenigstens in Ruhe Koran lesen können. Und das ist immerhin Allahs unveränderliches Wort. Alhamdulliläh.

Marc Greiner / 20.09.2024

Das Asylrecht muss zurück ins Jahr 1951 wo es nur für Europäer galt. Wenn die Asiaten, Afrikaner usw. auch ein Asylsystem aufbauen wollen, bitte. Aber die Zeit des interkontinentalen Asyls sind vorbei. Allenfalls kann man für kulturnahe Länder ausnahmen machen. Asyl ist kein Grundrecht.

sybille eden / 20.09.2024

Ha ! Der Einbrecher ( CDU ) ruft ” Haltet den Dieb ! “. Aber da war gar kein Dieb ...........

Gus Schiller / 20.09.2024

Ein Land in dem Jeder bleiben kann solange er will und dazu noch Wohnung etc.,  Krankenversicherung und Taschengeld bekommt braucht kein Asylgesetz.

Ralf Pöhling / 20.09.2024

Mal abgesehen davon, das die CDU wieder mal nur Wahlkampf betreibt und da Dinge fordert, die sie bei gewonnener Wahl niemals umsetzen wird: Das Grundrecht auf Asyl ist ja nicht das Problem. Das Problem ist, frühzeitig zu klären wer wirklich im Sinne des Asylrechts Asylant ist und wer das nur vortäuscht. Die Vortäuscher bekommen wir nämlich im Nachgang nicht nur kaum mehr aus dem Land wieder heraus, sie gefährden nicht selten hier auch die innere Sicherheit. Also was braucht es? Richtig, EFFEKTIVE Grenzkontrollen mit Personenüberprüfung bei JEDEM Grenzübertritt. So lange die EU Außengrenzen nicht effektiv geschützt werden, müssen also die Landesgrenzen geschützt werden. Da das vom Personalaufwand derzeit dauerhaft kaum zu stemmen ist, muss der Anreiz für Scheinasylanten nach Deutschland zu kommen, gesenkt und die Abschreckung für Betrüger jeder Art erhöht werden. Wie schafft man das? Durch Wegfall jeglicher Sozialleistungen für Asylbetrüger sowie ein, ja ich meine das ernst, bewaffnetes Volk. Viele der Scheinasylanten kommen nämlich nicht nur wegen der Sozialleistungen hierher, sondern auch mit Ambitionen, die EU zu übernehmen und in ein islamisches Kalifat zu verwandeln. Das ist keine krude Verschwörungstheorie, es gibt unzählige Beweise dafür. Wer mit dieser Absicht in die EU gelangt, ist also nicht nur kein Asylant, sondern ein feindlicher Kombattant. Die steigende Anzahl an Messerattacken auf “weiche Ziele” (also die Zivilbevölkerung) belegt die Absicht ja sogar sichtbar für das gemeine Volk. Um dieses Unterfangen im Keim zu ersticken braucht es also bewaffnete Abschreckung in dem wir die Anzahl an weichen Zielen reduzieren und die Anzahl an harten Zielen erhöhen. Harte Ziele sind solche, die sich direkt physisch wehren können. Bei Messerattacken ist die einzige sichere Abwehrmaßnahme die Schusswaffe. Das wird insbesondere dann relevant werden, wenn wir den Scheinasylanten den Geldhahn zudrehen, weil die dann erst richtig auf die Palme steigen werden.

Werner Müller / 20.09.2024

Seit Corona bin ich bei dem Thema Grundrechte durchaus hellhörig. Und ja, auch das grundgesetzliche Recht auf Asyl für politisch (sic!) Verfolgte gehört wohl dazu. Einer von der CDU “spielt” damit herum, um Wahlkampf zu machen. Und wie üblich, wenn es die “Richtigen” sind, die Grundrechte abbauen wollen, dann wird auch nichts skandalisiert, dann zieht weder eine Empörungswelle durchs Land noch zieht ein Shit-Storm auf. Es gibt eben bösen und guten Populismus. Aber es stimmt auch, es wäre falsch, jetzt nur auf den Brandenburger CDU-Innenminister einzudreschen. Die Aushöhlung und der Mißbrauchs des Rechtes auf politisches Asyl haben viele Väter und Mütter in dieser Republik und eine ebenso lange Geschichte.

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