Beda M. Stadler, Gastautor / 26.08.2007 / 18:30 / 0 / Seite ausdrucken

Religion ist Privatsache

Man sollte die Präambel unserer Bundesverfassung («Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung…») ändern in: «Im Namen des Humanismus! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Evolution…», dies zur Verhinderung unnötiger Konflikte…

Religion ist und bleibt Privatsache. In letzter Zeit wurden aber politische Entscheide durch diese Privatsache ungünstig beeinflusst. Alleine zur Gentechnik hatten wir drei Volksabstimmungen. Einmal mit bösem Ausgang, einem Moratorium als Strafe. Unterschwellig ging es um die Schöpfung aus der Präambel. Oft wurde mir vorwurfsvoll erzählt, Gentechnologen griffen in die Schöpfung ein.

Nun frage ich mich: Darf sich ein Staat von biblischen Vorgaben leiten lassen, deren Wahrheitsgehalt nie überprüft werden kann? Oder andersherum gefragt, soll ein Staat wissenschaftliche Erkenntnis negieren und einer religiösen Minderheit derart viel Platz in der Präambel verschaffen? Eine Verfassung sollte mehrheitsfähig sein. Die Schweizerinnen und Schweizer glauben aber gar nicht mehr an das Sechs-Tage-Modell der Schöpfung. Dies hindert die Religionsvertreter allerdings nicht, uns den siebten Tag inklusive seiner restriktiven Ladenschlusszeiten weiterhin als religiöse Züchtigung aufzuzwängen.

Der evolutionäre Humanismus böte Ersatz für die Religion als Grundlage in der Verfassung. Schliesslich verdanken wir ihm Errungenschaften wie die Menschenrechte, die Freiheit der Meinungsäusserung, die Gewaltenteilung, die alle mühsam den Religionen abgekämpft werden mussten.

Kann ich als Bürger direkt beim Bundesgericht gegen diese überholte Präambel klagen, oder braucht es dazu eine kleine Armee von Juristen? Da das Bundesgericht kürzlich Volksentscheide einfach so umgestossen hat, wäre dies zumindest ein effizienter Weg. Überlassen wir die Neuformulierung der Politik, könnte das Jahre dauern. Die Zeit drängt, weil sonst religiöse Interessenvertreter mit ihrer persönlichen interstellaren Macht im Verfassungs-Rücken einen unfairen Vorteil haben.

Für kommende Initiativen bräuchten wir eben die neue Präambel, etwa für die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin», mit der Glaubensbrüder sogar Medikamente ohne Wirkstoffe über die Krankenkasse finanzieren wollen. Einen derartigen Unfug kann man nur auf dem Boden eines unfehlbaren Glaubens verlangen. Dieses Vorhaben verhöhnt den evolutionären Humanismus, der auf Wissenschaft, Philosophie und Kunst basiert. Auch für die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» braucht es die neue Präambel. Es geht ja nicht bloss darum, dass vom Minarett aus die Steinigung von Frauen gepredigt werden könnte, von den Kirchtürmen aus wird seit je her ein unerlaubter Blick in unsere Schlafzimmer geworfen. Das ist weniger schlimm, aber auch schändlich. Die gültige Präambel gibt somit einigen Turmbauern einen unlauteren Vorteil. Unsere Verfassung soll nicht das Turmbauen an und für sich verbieten, sondern weiterhin dies allen Interessengruppen zugestehen, die ihren Turmbau philosophisch, künstlerisch und wissenschaftlich rechtfertigen können. Wer allerdings behauptet, unfehlbar zu sein, sollte keinen Turm kriegen. Die Wissenschaft macht ständig Fehler, aber sie ist wenigstens bereit aus ihren Fehlern zu lernen. Somit können Roche und die Banken weiterhin architektonisch gegen Himmel wachsen.

So hoffe ich, dass - ganz ohne formelle Vorwände - meine Klage gegen die Präambel in Angriff genommen wird. Derart wichtige Anliegen sollten nicht bürokratisch verhindert werden. Eigentlich müssten die Bundesrichter von sich aus aktiv werden und die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung subito verwirklichen. Ich bedanke mich demütig im Namen der Aufklärung.

Die Kolumne von Beda M. Stadler erschien zuerst am 26. August 2007 in der NZZ am Sonntag

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