Die EU-Kommission plant die Einführung einer digitalen Reise-App mit digitalen Reisedokumenten. Zunächst soll die Nutzung freiwillig sein. Aber die Erfahrung lehrt, dass am Ende den Verweigerern Reisebeschränkungen drohen.
Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 9. Oktober bekannt gegeben, dass sie eine neue digitale EU-Reise-App einführen möchte. Die Nutzung der App würde auch die Verwendung von digitalen Reisepässen und Personalausweisen voraussetzen. Sie ist im Moment nur für Personen geplant, die in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, und soll freiwillig sein. Zusätzlich sollen die neuen Vorschriften aber auch das Reisen innerhalb des Schengen-Raums "einfacher" und "sicherer" machen. Der Vorstoß der Kommission könnte daher trotz gegenteiliger Beteuerungen längerfristig zur unausweichlichen Digitalisierung von Reisedokumenten führen und entsprechende Reisebeschränkungen für all diejenigen zur Folge haben, die ihre Daten nicht digital zur Verfügung stellen wollen.
Věra Jourová, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und "Kommissarin für Werte und Transparenz", betont dazu: „Der Vorschlag zur Digitalisierung von Reisepässen und Personalausweisen ebnet den Weg für ein nahtloseres und sichereres Reiseerlebnis. Er ermöglicht es Reisenden, sich reibungsloser und schneller in der EU zu bewegen. Wir wissen, dass dies von vielen Europäern als Vorteil unserer Union angesehen wird.“
Zur Legitimation einer digitalen EU-Reise-App wird von der EU-Kommission also der Bürgerwille vorgeschoben. Dass der keineswegs so eindeutig ausfällt, wie von Jourová suggeriert, wird bei genauerer Lektüre der mit dem vorgeschlagenen Gesetzespaket der Kommission verbundenen Dokumente deutlich. Dazu gleich mehr.
Derzeit - so argumentiert die EU-Kommission weiter - würden sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger beim Überschreiten der EU-Außengrenzen systematischen physischen Kontrollen unterzogen. Allein im Jahr 2023 seien fast 600 Millionen Grenzübertritte verzeichnet worden. Daher sei es notwendig, die Grenzkontrollen zu beschleunigen und ein reibungsloseres Reisen zu gewährleisten. Gleichzeitig soll ein hohes Maß an Sicherheit aufrechterhalten werden, um sicherzustellen, dass jeder einzelne Reisende kontrolliert wird.
Vorab-Grenzkontrolle
Digitale Reisedokumente seien dabei lediglich eine digitale Version der in Pässen und Personalausweisen gespeicherten Daten. Diese Daten umfassen Informationen, die im Chip des Passes oder Personalausweises enthalten sind, einschließlich des Gesichtsbildes des Inhabers, jedoch nicht des Fingerabdrucks. Ein digitales Reisedokument könne problemlos auf einem Mobiltelefon gespeichert werden. Digitale Personalausweise könnten beispielsweise auch zur Anmeldung bei nationalen Behörden für den Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat oder zur Erleichterung des Zugangs zu elektronischen Identifizierungssystemen verwendet werden. Vor allem aber sollen Reisende ihre digitalen Reisepässe oder Personalausweise schon vor der Reise für eine Vorab-Grenzkontrolle einreichen können.
Dank der Vorabkontrollen könnten Grenzschutzbehörden ihre Zeit und Ressourcen auf die Aufdeckung von grenzüberschreitenden Straftaten und die Schleusung von Migranten konzentrieren. Auch die Echtheit von Reisedokumenten könnten sie leichter überprüfen. Die digitale Reiseanwendung der EU („Digital Travel“) soll ab 2030 verfügbar sein, wobei die App von der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-Lisa) entwickelt und getestet werden soll. Sie soll allen EU- und Nicht-EU-Bürgern mit einem biometrischen Reisepass oder einem EU-Personalausweis zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten sollen mit der Ausstellung digitaler Reisedokumente sogar bereits beginnen können, bevor die App voll einsatzfähig ist.
Nicht zuletzt soll die digitale EU-Reise-App es allerdings ermöglichen, den digitalen Reiseausweis in der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität zu speichern. Und genau das ist der Knackpunkt: In dieser EU-weiten digitalen Brieftasche (European Digital Identity Wallet, kurz: EUDI-Wallet) können jegliche Dokumenten wie etwa Führerschein, Krankenkarte, Impfpass, ärztliche Rezepte, Berufszertifikate, Reisetickets, Zeugnisse oder Verträge gespeichert und zusammengeführt werden (achgut berichtete). Wenn jedoch ein digitaler Reisepass etwa mit einem Impfpass in derselben Wallet kombiniert werden kann, könnte Reisefreiheit sehr leicht mit dem Impfstatus verbunden werden.
Reisefreiheit à la EU-Kommission
Auf ihrer Webseite mit Informationen über das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit weist die EU-Kommission in diesem Zusammenhang selbst auf das digitale COVID-Zertifikat der EU hin und berichtet:
„Um das Reisen während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, beschlossen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung über digitale COVID-Zertifikate der EU. Wenn ein EU-Land pandemiebedingte Reisebeschränkungen für Personen mit nachgewiesener Impfung, Test oder Genesung aufhob, garantierten die digitalen COVID-Zertifikate der EU, dass alle EU-Bürger, die sie vorweisen konnten, diese Reisefreiheit in Anspruch nehmen konnten.“
Das ist also die Definition von Reisefreiheit, wie sie die EU-Kommission versteht: Bei einer zukünftigen Krise jeglicher Art, die Anlass zu einer Notstandsregelung bietet, könnte die digitale Reise-App nun schnell zur Bedingung für Reisen innerhalb des Schengen-Raums gemacht werden. Wer die App nicht verwenden will, ist dann frei, eben einfach nicht zu reisen. Und wer beispielsweise eine mRNA-Impfung verweigert, dem könnte über die digitale Brieftasche ruckzuck das Konto gesperrt werden. Jedenfalls würden die digitalen Strukturen, die in der EU gerade geschaffen werden, diese Möglichkeiten prinzipiell eröffnen. Die Initiative der EU-Kommission zur Einführung der Reise-App unterstützt denn auch ausdrücklich die Ziele im Rahmen der digitalen Dekade Europas, die u.a. vorsehen, allen EU-Bürgern bis 2030 eine europäische digitale Identität (eID) bereit zu stellen.
Im Kleingedruckten des Vorschlags für eine Verordnung über die Ausstellung von auf Personalausweisen basierenden digitalen Reiseausweisen und technische Standards für solche Reiseausweise vom 8. Oktober stehen noch ein paar interessante Informationen, die nicht in die Pressemitteilung eingeflossen sind. So wird auf eine Meinungsumfrage (Eurobarometer) zu digitalen Reisedokumenten unter den EU-Bürgern verwiesen. Demnach habe sich die Mehrheit der Befragten für digitale Reisedokumente bei Reisen in den oder außerhalb des Schengen-Raums ausgesprochen. Dass immerhin neun Prozent entschieden dagegen sind, wird hingegen verschwiegen. Außerdem wird von den Befragten am häufigsten als Vorteil von Digitalen Reisepässen (Digital Travel Credentials, kurz: DTCs) genannt, dass kürzere Wartezeiten bei Grenzkontrollen zu erwarten seien. Und wer ist schon gegen kürzere Wartezeiten?
Negative Rückmeldungen ausgeblendet
Während beim Eurobarometer durch geschickte Interview-Führung auf die Ergebnisse der Befragung Einfluss genommen werden kann, ist dies bei der öffentlichen Konsultation, die die EU-Kommission ebenfalls durchgeführt hat, weniger leicht möglich. Hier gingen insgesamt ungefähr 7 000 Antworten ein, vor allem aus Deutschland (58 Prozent). Und siehe da: Die Meinungen über die Verwendung digitaler Reiseausweise waren weitgehend negativ. 83 Prozent der Befragten hielten die Möglichkeit der Verwendung digitaler Reiseausweise für nicht oder überhaupt nicht wichtig, während nur 12 Prozent sie als sehr wichtig oder wichtig einstuften. Auf die Frage, ob digitale Reiseausweise das Grenzkontrollverfahren erleichtern könnten, antworteten 72 Prozent mit Nein. Ebenso gaben 58 Prozent der Befragten an, dass es überhaupt nicht nützlich wäre, digitale Reiseausweise für andere Verwaltungsverfahren verwenden zu können. Nur 12 Prozent der Befragten würden die Verwendung eines digitalen Reiseausweises in Betracht ziehen, wenn dieser verfügbar wäre, während 6 Prozent angaben, dass sie dies wenigstens unter bestimmten Bedingungen in Betracht ziehen würden. Als Gründe für ihre Ablehnung nannten die Befragten vor allem Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Wahrung der Privatsphäre sowie ihre Zufriedenheit mit den derzeitigen Verfahren.
Von diesen negativen Rückmeldungen zu den geplanten digitalen Reisedokumenten erfährt man in der Pressemitteilung der EU-Kommission allerdings rein gar nichts. Offenbar passen sie nicht ins Konzept. Stattdessen hat die EU-Kommission noch eine externe Studie zur Digitalisierung von Reisedokumenten in Auftrag gegeben, um Optionen zu entwickeln und deren „potenzielle Auswirkungen“ zu bewerten. Im Rahmen der Studie wurden zahlreiche „Interessenträger“ eingebunden, darunter Behörden, Industrievertreter und NGOs. In der Folgenabschätzung wurden drei Optionen bewertet, die jeweils legislative Maßnahmen umfassten, da sie eine Änderung oder Ergänzung bestehender Rechtsvorschriften der EU über Reisedokumente und Grenzkontrollen erforderten. Somit wurde ein „Soft Law“-Ansatz von vornherein ausgeschlossen. Option 1 ermöglichte es den Mitgliedstaaten, Reisenden digitale Reiseausweise zur Verfügung zu stellen. Option 2 verpflichtete die Mitgliedstaaten dazu. Und Option 3 verpflichtete die Mitgliedstaaten und legte zudem eine harmonisierte Vorgehensweise für die Nutzung in allen Mitgliedstaaten fest.
Als bevorzugte Option erwies sich - nicht wirklich überraschend - Option 3. Dabei wurde besonderer Wert gelegt auf die Standardisierung von digitalen Reiseausweisen und deren Aufnahme in die europäische Brieftasche für die Digitale Identität. Als oberstes Kontrollorgan will sich dafür einmal mehr die EU-Kommission installieren: Binnen fünf Jahren nach Erstellung der ersten digitalen Reiseausweise unter Verwendung der „Digitalen EU-Reise-App“ will sie „die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den Mehrwert des Vorschlags“ für die Union bewerten. Dadurch werde sichergestellt, dass ausreichende Daten zu allen Aspekten der Verordnung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden, die erforderlichen technischen Spezifikationen, Verfahren und Anforderungen für digitale Reiseausweise festzulegen, etwa in Bezug auf Datenformat, Ausstellungsverfahren, Gültigkeit, Authentifizierung, Validierung und Widerruf.
Da die Ziele dieser Verordnung von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden könnten, sondern vielmehr besser auf Unionsebene umzusetzen seien, könne die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Heißt: Nationales Recht soll weiter ausgehebelt werden. Lediglich Länder wie Dänemark und Irland müssen aufgrund ihres Sonderstatus im Schengen-Raum die Verordnung zur Einführung einer Anwendung für die elektronische Übermittlung von Reisedaten („EU Digital Travel application“) nicht annehmen. Fazit: Mit ihrem Vorstoß zur Einführung digitaler Reisedokumente unter ihrer Oberaufsicht schafft die EU-Kommission brandgefährliche Voraussetzungen für eine umfassende Kontrolle und Steuerung der Reisefreiheit.
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Die EU mutiert langsam aber sicher zur EUdSSR und Deutschland zur DDR light mit Bananen.
Es ist kein Wunder, dass das üble Erinnerungen in den Staaten und Bundesländern des ehemaligen Ostblocks wie Ostdeutschland, Polen, Ungarn, etc … weckt.
Sollte es so weiter gehen ist der Zerfall der EU durch PLXIT, HUXIT, ROXIT, … etc … nur noch eine Frage der Zeit. Aber das einzige was dabei sicher ist, ist dass der Sozialismus welcher dieses Unglück verursacht hinterher wieder kein „richtiger Sozialismus“ gewesen sein wird.
Vor dreißig Jahren haben mir Leute erklärt, ohne Navi im Auto würden sie irgendeinen Zielpunkt in einer fremden Stadt nicht mehr finden können. Der Siegeszug war nicht aufzuhalten. Es folgten Einparkhilfen vorn und hinten, Spurhalteassistenten usw., Begründung: ohne dieses geht es nicht. Neben Zahnprothesen, die beim zubeißen helfen, tragen noch viel mehr Menschen Hirnprothesen, genannt Schmartfon, und meinen ohne diese nicht mehr leben zu können oder zu wollen. Ein Hinweis von diesem Gerät ‚es regnet, bitte Schirm aufspannen‘ ist ja auch wirklich hilfreich. Das von diesen Geräten, persönlich mit dem Besitzer verwurzelt, jeder Geheimdienst früher nicht mal geträumt hat, interressiert nicht. Was die Geräte können, in Bezug auf passive Information für die Dienste ist bekannt. Es stört die Leute nicht. Im Gegenteil. Also wird die totale Überwachung gern in Kauf genommen, mit einem Achselzucken. Die Frage des Artikels ist beantwortet. Der Artikel eigentlich überflüssig. Die Überwachung findet schon lange statt. Der Rest wird freiwillig gemacht.
Werde erst nachher Ihren Artikel lesen können.Nur soviel vorab,es ist bestimmt praktischer für das merkwürdige Gebilde in Brüssel, jedem eine Kette mit einer Stahlkugel dran, anzulegen.Wer dann noch selber auf Reisen gehen möchte genießt gestählt die Reisefreiheit als freier Bürger in Absurdistan.
Als jemand, der das Missvergnügen hat sich mit EU Lisa beruflich beschäftigen zu müssen, sehe ich dad ganze eher entspannt. Bis die dass auf die Kette bekommen und alle Mitgliedstaaten zustimmen, wird noch der gesamte Atlantik den Rhein runtergeflossenen sein…
Mit der Währungsreform 2002 wurde das Schuld-Leistungsrecht um 180 Grad gedreht. Erst das Geld, dann die Ware. Verbundgeschäft oder auch Koppelgeschäft waren großteils verboten, heute nicht mehr. Wer eine APP in seinem bleuchteten Bierdeckel vulgo Smartphone installiert, geht Verträge ein die ihm trotz Kleingedrucktem nicht bewußt sind. Z.B. Scientology Methode bei Emailprovidern. Sämtliche Email werden restlos inhaltlich und grafisch analysiert und die Absender/Empfänger für weitere Geschäftszwecke gespeichert. Das ist eine 100% Scientology Dosendrücker Methode. Die Humanressourcen Freak Věra Jourová „Er ermöglicht es Reisenden, sich reibungsloser und schneller in der EU zu bewegen“ hat nicht mehr alle Tassen im Oberstübchen und 0.0 Wissen über aktuell technische Fakten und entspringt exakt der Hannah Arendt Definition in „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ über dumm, dämliche Massenmenschen. Forderung DigitalCourage -->>„Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz! Wir fordern den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen. Denn es darf nicht sein, dass das Wahrnehmen von Grundrechten, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung öffentlicher Infrastruktur (Bahn, Post, medizinische Versorgung) davon abhängig ist, dass wir Internet haben, ein Smartphone bei uns tragen oder eine bestimmte App installieren.“<<-- DEXIT
Ich (49 Jahre) hab nicht mal ein Smartphone – weil ich keines möchte! Ich kann dann wohl im besten Deutschland, das es je gab (und im allerbesten Europa), nicht mehr reisen, wenn es so weit ist! Aber, wie schon bei der C-„Impfung“ – ich hab es ja selbst so gewählt und bin dann selbst Schuld, ich grenze mich ja selbst aus…heißt es dann. Ich habe zum Glück noch ein Auto ohne Digitalüberwachung – mal sehen, wie lange das noch erlaubt ist. Das muss ich dann wohl hegen und pflegen, damit ich noch mobil bin. Ach ja – wie ist es dann eigentlich mit Berufspendlern, die kein Smartphone haben – Bürgergeld?
Mit der Abschaffung der alten Autos sind wir den Diktatoren, äh ich meine den Regierungen völlig ausgeliefert. Weil, die neuen Autos erfüllen diese Normen bereits heute. Zum Sozialkreditpunktesystem ist es nur noch ein Klick entfernt. Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, aber ich frage mich schon wie lange es dauert bis auch Nachrichtenseiten wie die Achse et al verboten werden?