Die EU-Kommission plant die Einführung einer digitalen Reise-App mit digitalen Reisedokumenten. Zunächst soll die Nutzung freiwillig sein. Aber die Erfahrung lehrt, dass am Ende den Verweigerern Reisebeschränkungen drohen.
Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 9. Oktober bekannt gegeben, dass sie eine neue digitale EU-Reise-App einführen möchte. Die Nutzung der App würde auch die Verwendung von digitalen Reisepässen und Personalausweisen voraussetzen. Sie ist im Moment nur für Personen geplant, die in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, und soll freiwillig sein. Zusätzlich sollen die neuen Vorschriften aber auch das Reisen innerhalb des Schengen-Raums "einfacher" und "sicherer" machen. Der Vorstoß der Kommission könnte daher trotz gegenteiliger Beteuerungen längerfristig zur unausweichlichen Digitalisierung von Reisedokumenten führen und entsprechende Reisebeschränkungen für all diejenigen zur Folge haben, die ihre Daten nicht digital zur Verfügung stellen wollen.
Věra Jourová, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und "Kommissarin für Werte und Transparenz", betont dazu: „Der Vorschlag zur Digitalisierung von Reisepässen und Personalausweisen ebnet den Weg für ein nahtloseres und sichereres Reiseerlebnis. Er ermöglicht es Reisenden, sich reibungsloser und schneller in der EU zu bewegen. Wir wissen, dass dies von vielen Europäern als Vorteil unserer Union angesehen wird.“
Zur Legitimation einer digitalen EU-Reise-App wird von der EU-Kommission also der Bürgerwille vorgeschoben. Dass der keineswegs so eindeutig ausfällt, wie von Jourová suggeriert, wird bei genauerer Lektüre der mit dem vorgeschlagenen Gesetzespaket der Kommission verbundenen Dokumente deutlich. Dazu gleich mehr.
Derzeit - so argumentiert die EU-Kommission weiter - würden sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger beim Überschreiten der EU-Außengrenzen systematischen physischen Kontrollen unterzogen. Allein im Jahr 2023 seien fast 600 Millionen Grenzübertritte verzeichnet worden. Daher sei es notwendig, die Grenzkontrollen zu beschleunigen und ein reibungsloseres Reisen zu gewährleisten. Gleichzeitig soll ein hohes Maß an Sicherheit aufrechterhalten werden, um sicherzustellen, dass jeder einzelne Reisende kontrolliert wird.
Vorab-Grenzkontrolle
Digitale Reisedokumente seien dabei lediglich eine digitale Version der in Pässen und Personalausweisen gespeicherten Daten. Diese Daten umfassen Informationen, die im Chip des Passes oder Personalausweises enthalten sind, einschließlich des Gesichtsbildes des Inhabers, jedoch nicht des Fingerabdrucks. Ein digitales Reisedokument könne problemlos auf einem Mobiltelefon gespeichert werden. Digitale Personalausweise könnten beispielsweise auch zur Anmeldung bei nationalen Behörden für den Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat oder zur Erleichterung des Zugangs zu elektronischen Identifizierungssystemen verwendet werden. Vor allem aber sollen Reisende ihre digitalen Reisepässe oder Personalausweise schon vor der Reise für eine Vorab-Grenzkontrolle einreichen können.
Dank der Vorabkontrollen könnten Grenzschutzbehörden ihre Zeit und Ressourcen auf die Aufdeckung von grenzüberschreitenden Straftaten und die Schleusung von Migranten konzentrieren. Auch die Echtheit von Reisedokumenten könnten sie leichter überprüfen. Die digitale Reiseanwendung der EU („Digital Travel“) soll ab 2030 verfügbar sein, wobei die App von der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-Lisa) entwickelt und getestet werden soll. Sie soll allen EU- und Nicht-EU-Bürgern mit einem biometrischen Reisepass oder einem EU-Personalausweis zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten sollen mit der Ausstellung digitaler Reisedokumente sogar bereits beginnen können, bevor die App voll einsatzfähig ist.
Nicht zuletzt soll die digitale EU-Reise-App es allerdings ermöglichen, den digitalen Reiseausweis in der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität zu speichern. Und genau das ist der Knackpunkt: In dieser EU-weiten digitalen Brieftasche (European Digital Identity Wallet, kurz: EUDI-Wallet) können jegliche Dokumenten wie etwa Führerschein, Krankenkarte, Impfpass, ärztliche Rezepte, Berufszertifikate, Reisetickets, Zeugnisse oder Verträge gespeichert und zusammengeführt werden (achgut berichtete). Wenn jedoch ein digitaler Reisepass etwa mit einem Impfpass in derselben Wallet kombiniert werden kann, könnte Reisefreiheit sehr leicht mit dem Impfstatus verbunden werden.
Reisefreiheit à la EU-Kommission
Auf ihrer Webseite mit Informationen über das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit weist die EU-Kommission in diesem Zusammenhang selbst auf das digitale COVID-Zertifikat der EU hin und berichtet:
„Um das Reisen während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, beschlossen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung über digitale COVID-Zertifikate der EU. Wenn ein EU-Land pandemiebedingte Reisebeschränkungen für Personen mit nachgewiesener Impfung, Test oder Genesung aufhob, garantierten die digitalen COVID-Zertifikate der EU, dass alle EU-Bürger, die sie vorweisen konnten, diese Reisefreiheit in Anspruch nehmen konnten.“
Das ist also die Definition von Reisefreiheit, wie sie die EU-Kommission versteht: Bei einer zukünftigen Krise jeglicher Art, die Anlass zu einer Notstandsregelung bietet, könnte die digitale Reise-App nun schnell zur Bedingung für Reisen innerhalb des Schengen-Raums gemacht werden. Wer die App nicht verwenden will, ist dann frei, eben einfach nicht zu reisen. Und wer beispielsweise eine mRNA-Impfung verweigert, dem könnte über die digitale Brieftasche ruckzuck das Konto gesperrt werden. Jedenfalls würden die digitalen Strukturen, die in der EU gerade geschaffen werden, diese Möglichkeiten prinzipiell eröffnen. Die Initiative der EU-Kommission zur Einführung der Reise-App unterstützt denn auch ausdrücklich die Ziele im Rahmen der digitalen Dekade Europas, die u.a. vorsehen, allen EU-Bürgern bis 2030 eine europäische digitale Identität (eID) bereit zu stellen.
Im Kleingedruckten des Vorschlags für eine Verordnung über die Ausstellung von auf Personalausweisen basierenden digitalen Reiseausweisen und technische Standards für solche Reiseausweise vom 8. Oktober stehen noch ein paar interessante Informationen, die nicht in die Pressemitteilung eingeflossen sind. So wird auf eine Meinungsumfrage (Eurobarometer) zu digitalen Reisedokumenten unter den EU-Bürgern verwiesen. Demnach habe sich die Mehrheit der Befragten für digitale Reisedokumente bei Reisen in den oder außerhalb des Schengen-Raums ausgesprochen. Dass immerhin neun Prozent entschieden dagegen sind, wird hingegen verschwiegen. Außerdem wird von den Befragten am häufigsten als Vorteil von Digitalen Reisepässen (Digital Travel Credentials, kurz: DTCs) genannt, dass kürzere Wartezeiten bei Grenzkontrollen zu erwarten seien. Und wer ist schon gegen kürzere Wartezeiten?
Negative Rückmeldungen ausgeblendet
Während beim Eurobarometer durch geschickte Interview-Führung auf die Ergebnisse der Befragung Einfluss genommen werden kann, ist dies bei der öffentlichen Konsultation, die die EU-Kommission ebenfalls durchgeführt hat, weniger leicht möglich. Hier gingen insgesamt ungefähr 7 000 Antworten ein, vor allem aus Deutschland (58 Prozent). Und siehe da: Die Meinungen über die Verwendung digitaler Reiseausweise waren weitgehend negativ. 83 Prozent der Befragten hielten die Möglichkeit der Verwendung digitaler Reiseausweise für nicht oder überhaupt nicht wichtig, während nur 12 Prozent sie als sehr wichtig oder wichtig einstuften. Auf die Frage, ob digitale Reiseausweise das Grenzkontrollverfahren erleichtern könnten, antworteten 72 Prozent mit Nein. Ebenso gaben 58 Prozent der Befragten an, dass es überhaupt nicht nützlich wäre, digitale Reiseausweise für andere Verwaltungsverfahren verwenden zu können. Nur 12 Prozent der Befragten würden die Verwendung eines digitalen Reiseausweises in Betracht ziehen, wenn dieser verfügbar wäre, während 6 Prozent angaben, dass sie dies wenigstens unter bestimmten Bedingungen in Betracht ziehen würden. Als Gründe für ihre Ablehnung nannten die Befragten vor allem Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Wahrung der Privatsphäre sowie ihre Zufriedenheit mit den derzeitigen Verfahren.
Von diesen negativen Rückmeldungen zu den geplanten digitalen Reisedokumenten erfährt man in der Pressemitteilung der EU-Kommission allerdings rein gar nichts. Offenbar passen sie nicht ins Konzept. Stattdessen hat die EU-Kommission noch eine externe Studie zur Digitalisierung von Reisedokumenten in Auftrag gegeben, um Optionen zu entwickeln und deren „potenzielle Auswirkungen“ zu bewerten. Im Rahmen der Studie wurden zahlreiche „Interessenträger“ eingebunden, darunter Behörden, Industrievertreter und NGOs. In der Folgenabschätzung wurden drei Optionen bewertet, die jeweils legislative Maßnahmen umfassten, da sie eine Änderung oder Ergänzung bestehender Rechtsvorschriften der EU über Reisedokumente und Grenzkontrollen erforderten. Somit wurde ein „Soft Law“-Ansatz von vornherein ausgeschlossen. Option 1 ermöglichte es den Mitgliedstaaten, Reisenden digitale Reiseausweise zur Verfügung zu stellen. Option 2 verpflichtete die Mitgliedstaaten dazu. Und Option 3 verpflichtete die Mitgliedstaaten und legte zudem eine harmonisierte Vorgehensweise für die Nutzung in allen Mitgliedstaaten fest.
Als bevorzugte Option erwies sich - nicht wirklich überraschend - Option 3. Dabei wurde besonderer Wert gelegt auf die Standardisierung von digitalen Reiseausweisen und deren Aufnahme in die europäische Brieftasche für die Digitale Identität. Als oberstes Kontrollorgan will sich dafür einmal mehr die EU-Kommission installieren: Binnen fünf Jahren nach Erstellung der ersten digitalen Reiseausweise unter Verwendung der „Digitalen EU-Reise-App“ will sie „die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den Mehrwert des Vorschlags“ für die Union bewerten. Dadurch werde sichergestellt, dass ausreichende Daten zu allen Aspekten der Verordnung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden, die erforderlichen technischen Spezifikationen, Verfahren und Anforderungen für digitale Reiseausweise festzulegen, etwa in Bezug auf Datenformat, Ausstellungsverfahren, Gültigkeit, Authentifizierung, Validierung und Widerruf.
Da die Ziele dieser Verordnung von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden könnten, sondern vielmehr besser auf Unionsebene umzusetzen seien, könne die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Heißt: Nationales Recht soll weiter ausgehebelt werden. Lediglich Länder wie Dänemark und Irland müssen aufgrund ihres Sonderstatus im Schengen-Raum die Verordnung zur Einführung einer Anwendung für die elektronische Übermittlung von Reisedaten („EU Digital Travel application“) nicht annehmen. Fazit: Mit ihrem Vorstoß zur Einführung digitaler Reisedokumente unter ihrer Oberaufsicht schafft die EU-Kommission brandgefährliche Voraussetzungen für eine umfassende Kontrolle und Steuerung der Reisefreiheit.
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Etwas ausserhalb. Der Schnitt der Jacke, Mantel ist genial. Nicht so eine Massenware für niedlich kleine fernöstliche Menschen, als Massenware in deutschen Konsumtempel verkauft. Handschubhe der größte Gag, alles eine Kindergröße für erwachsene.
So runs the rabbit: „Zwei Tage nach einer Anfrage des Nachrichtenportals (t-online, Anm. durch mich) habe YouTube den Kanal (Ken FM neu) aber gesperrt.“ Die Blockwarte von t-offline sind sicher wieder stolz auf sich und die DDR 2.0…
@ Gerd Köppe – „Auch auf mein Handy kommt absolut nichts, was ich nicht selbst will, drauf. Es ist mein Eigentum und nur ich entscheide darüber was installiert wird.“ – Wie sagte einst ein gewisser Herr Lauterbach zum „Corona-Spiken“ ? „Am Ende werden sie sich alle FREIWILLIG impfen lasssen.“ Ganz nebenher – ich verweigere bisher die Anschaffung eines sog. Smartphones. Außer mit diesem gerade genutzten Tastengerät bin ich nahezu vollständig analog unterwegs. Ich gedenke, das durchzuhalten, ist für einen „alten weißen Mann“ aber auch erkennbar nicht mehr episch lange. Und was ich von der Welt sehen wollte, ist überwiegend abgehakt.
Ich bin technisch zu unbegabt für ein Smartphone. Ausserdem sind die Geräte auf Sucht programmiert. Das ist nicht nur ein offenes Geheimnis, das stand mal im Business Insider. Und den Fernseher habe ich auch wieder abgeschafft, weil ich den Film schon kannte. (sorry, ist geklaut, aber ich finde den gut). Fernsehen ist am schlimmsten. Und ich lese keine Zeitung, auch dafür sind meine Nerven zu zart. Die Einführung der Digitalisierung ist ein Problem der kritischen Masse. Und die ist mit den Ausländern erreicht, die hantieren ständig mit dem Smartphone herum. Das geht wie mit der GEZ. Wo man nicht austreten kann, herrscht Diktatur. Da wird die Minderheit vergewaltigt. (ist das kein sexueller Übergriff?) In einer Demokratie kann man Nein sagen. Da gibt’s eine Opposition. Unsere Demokratie ist KEIN bloßes Mehrheitssystem! In Artikel 3 GG ist das Recht der Minorität festgelegt. (darauf wird auch beherzt herumgetrampelt) In der Demokratie kann die Minorität wachsen und die Majorität schrumpfen. Hier wurde die Dynamik gestoppt! Artikel 3! Auch Artikel 3 ist Opfer von verbotenen Übergriffen geworden. Trotzdem wird der Sachverhalt noch klar. Einfach erklärt mit Ying und Yang.
Vera Jurova als Beauftragte für „Werte“ (ausgerechnet!) in der E-Kommission ist eine besonders gefährliche Person. Sie wurde von einem slowakischen Oligarchen in diesen Posten gehievt und hat ganze Arbeit geleistet in dem Bemühen, die Polen daran zu hindern, die alten Stalinisten aus dem Obersten Gericht der polnischen hohen Justiz zu entfernen, die die tapferen polnischen Kämpfer der Wende reihenweise „aus dem Weg geräumt“ haben. Diese Dame gehört nicht nach Brüssel, sondern hinter Gitter! Daß den Polen immer noch die ihnen zustehende EU-Mittel verweigert werden (wegen „Demokratie-Defiziten“) ist ein Skandal. Wer soll zu dieser EU-Kommission (eine reine Exekutivveranstaltung) noch irgendein Vertrauen haben? Gewaltenteilung sieht anders aus.
@ Gerd Fricke: Vielen Dank für Ihre Anteilnahme und den Bericht. Ich glaube nur nicht, dass ich noch Japanisch lernen werde – und dann diese Schriftzeichen! Und mich an eine doch so andere Kultur anpassen? Eigentlich möchte ich in Deutschland bleiben, aber es sieht für mich so aus, als sollte ich vertrieben werden von meiner eigenen Regierung. Obwohl ich das wirklich verrückt finde, gerade die Leistungswilligen ins Ausland zu treiben, wieso tut man so etwas? Das Elend ins Land holen und die Tatkräftigen vertreiben, was für eine Gesellschaft sollte das ergeben? Ich möchte bleiben, aber wenn die Bedingungen wohl bald viel zu schlecht sind, dann gehe ich. Mit Bedauern für viele, die nicht gehen können, mit großem Bedauern. Aber es gibt keinen Grund mit der Titanic unterzugehen, wenn man keine Verantwortung für den Untergang trägt.
Ohne Handy wird man erst Analphabet und dann Geächteter.