Robert von Loewenstern / 12.04.2020 / 06:15 / 103 / Seite ausdrucken

Reisefreiheit: Asyl schlägt Corona

Vielleicht wundern Sie sich darüber, was die sorgende Staatsmacht dem gefährdeten Bürger derzeit im Namen der Seuchenbekämpfung so alles verabreicht. Damit meine ich nicht das große Ganze. Lassen wir für den Augenblick dahingestellt, ob die allgemeinen Einschränkungen im Grundsatz richtig oder falsch sind, zielführend oder verfehlt, verhältnismäßig oder überzogen. Oder vielleicht genau angemessen. Kann man so oder so sehen. Ich persönlich tendiere zu so und so.

Aber, wie gesagt, ich will hier nicht über fehlende Zahlenbasis, blödsinnige Prognosen und eklatante Versäumnisse reden. Falls Sie jedoch gerade unter einer akuten Corona-Panikattacke leiden, vorab ein praktischer Tipp: Hören Sie zur Beruhigung einfach eine halbe (noch besser dreiviertel) Stunde in den Lanz-Talk vom 9. April rein. Ob Sie’s glauben oder nicht: Markus Lanz ist ein richtiger Journalist im öffentlich-rechtlichen Gewese. Er verschafft auch der anderen Seite Gehör. Kann man heutzutage gar nicht hoch genug schätzen.

Zurück zum Thema. Einigen wir uns darauf, dass der Wettkampf in Tatkraft zumindest im Einzelfall reichlich bizarre Blüten treibt. Da wird so mancher vom Macher zum Macker. Nehmen wir Bayern. Ministerpräsident Markus Söder, einer der wendigsten Fährtensucher politischer Vorteilsnahme, präsentiert sich im Corona-Krieg an vorderster Front. Wie Helmut Schmidt nach der Hamburger Flutkatastrophe als Bändiger des Meeres in Erinnerung blieb, will sich Söder als Bezwinger der Seuche ins kollektive Gedächtnis brennen.

Parkbanking-Verbot so sinnvoll wie Homebanking-Verbot

Und so verpasste der Bayernvorsteher seinen Untertanen eine strenge Rechtsverordnung, die bei wörtlicher Auslegung sogar das Verweilen auf Parkbänken untersagte. Die Polizei München erklärte auf Nachfrage: „Ein Buch auf einer Bank lesen ist nicht erlaubt.“ Nicht einmal alleine. Das kann man lustig finden oder bescheuert oder beides. Aber selbst Parkbankhasser werden zugeben müssen, dass ein solcher Eingriff ins Leben von Parkbankliebhabern reichlich abwegig ist. Corona hin oder her.

Weltweit hat nachweisbar noch nie ein Einzelbänkler seinen Sitznachbarn angesteckt. Weil er nämlich keinen hat, vom Prinzip her. Ein Parkbanking-Verbot ist folglich zur Seuchenbekämpfung ähnlich geeignet wie ein Homebanking-Verbot. Also eher gar nicht. Und wenn es bei einer Maßnahme bereits an der Eignung zur Zielerreichung fehlt, ist jede juristische Anschlussprüfung bezüglich Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit obsolet. Vom Bestreben nach Law and Order bleibt nur Order. Und das ist in einem Rechtsstaat, vorsichtig ausgedrückt, suboptimal.

Die Gängelei durch ihre Obrigkeit veranlasste südländische Parkbankfetischisten zu massenhaften Protesten und Nachfragen auf Twitter: „Darf man das Buch lesen, während man vor der Bank steht?“„Darf ich denn auf einer Bank sitzen und an was schönes denken? Bitte?“„Liebe Polizei München, dürfen Bücher eigentlich noch zusammen im Bücherregal stehen?“ Nachdem gar die „Bankenkrise 2020“ ausgerufen war, sprach Markus Söder schließlich ein Machtwort und „stellte klar“, dass Solobanking beim Freiluftauslauf „natürlich“ erlaubt sei.

Die Vertreibung aus der Provinz

Weniger flexibel als CSU-Söder zeigte sich am anderen Ende der Republik SPD-Schwesig. Die mecklenburg-vorpommersche Ministerpräsidentin ließ verfügen, dass in ihrem Bundesland Menschen ihr eigenes Wohneigentum nicht mehr nutzen dürfen, wenn sie dort nicht mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Seitdem werden Leute unter Androhung von Gewalt aus ihren Häusern vertrieben

So erhielt zum Beispiel Achgut-Autorin Monika Maron (78) kurz vor Ostern eine Ausreiseverfügung mit der Aufforderung, ihr Häuschen „und das Land Mecklenburg-Vorpommern“ innerhalb weniger Stunden zu verlassen. Dass die preisgekrönte Schriftstellerin seit 40 Jahren im Landkreis Vorpommern-Greifswald ansässig ist und dort jeweils mehrere Monate im Jahr lebt und arbeitet, hinderte das Amt Löcknitz-Penkun nicht, sie zur Illegalen zu erklären.

Ähnliche Regelungen in anderen Nordländern führten zu Verwirrung beim Bürger und Streit zwischen Regierungschefs. Auch die Justiz befasste sich mit den unverhältnismäßigen Einschränkungen. Ein Berliner Rebell erstritt sich vor dem Oberverwaltungsgericht Potsdam das Recht, seine Zweitwohnung in Brandenburg zu nutzen. Das OVG Greifswald wiederum kippte am Donnerstag das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot. Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen nun doch über Ostern Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. 

Neue innerdeutsche Grenze

Der Aufenthaltsbann für Zweitwohnungseigner in Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch nach wie vor Bestand, vorläufig zumindest. Zur Durchsetzung des neuen MacPomm-Reinheitsgebotes ging Manuela Schwesig einen Schritt weiter als andere Landesfürsten. Nach 30 Jahren Freiheit reaktivierte sie innerdeutsches Grenzregime. Bewaffnete Ordnungskräfte kontrollieren seitdem die Zufahrtsstraßen ins gelobte Bundesland und schicken alle zurück, die keine spezielle Berechtigung vorweisen können. Den Rest erledigt deutsche Tradition. Denunziation, der Ausweis achtsam-liebevoller Nachbarschaft, sorgt dafür, dass auch der letzte Eindringling aufgespürt wird, der über abgelegene Feldwege illegal zuwandert.

Die Corona-Regeln des nordöstlichen Bundeslandes führen zu einer kuriosen Situation. Zwar kann jeder deutsche Staatsbürger von der Schweiz nach Deutschland einreisen, aber ein Niedersachse nur im Ausnahmefall nach Mecklenburg. Überschreiten dürfen die Grenze von der Schweiz nach Deutschland aktuell nämlich grundsätzlich alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und solche, die in Deutschland einen festen Wohnsitz nachweisen können. 

Berufspendler dürfen ebenfalls weiterhin ins Land, außerdem Menschen, die aus anderem triftigem Grund einreisen müssen. Dazu gehört etwa ein dringender Arztbesuch oder ein unaufschiebbarer Notartermin. Erforderlich sind in diesen Fällen schriftliche Nachweise, also eine Bestätigung von Arbeitgeber, Arzt oder Notar. Gültige Personaldokumente sind ohnehin Pflicht. 

Asyl schlägt alles

Die extremen Einschränkungen von Reisefreiheit und Aufenthaltswahl macht ein Zauberwort möglich: „Corona“. Von den Betroffenen werden die neuen Regeln bisher mehr oder weniger zähneknirschend akzeptiert, aus Einsicht, Furcht, Gehorsam – und nicht zuletzt, weil sie für alle gleich gelten. 

Für fast alle. Es gibt nämlich eine andere Beschwörungsformel, die noch viel, viel wirkmächtiger ist als „Corona“. Dieses Simsalabim überwindet jede Grenze und öffnet jede Tür, zumindest wenn sie sich in oder an Deutschland befindet. Staatsangehörigkeit, triftige oder sonstwelche Gründe spielen dabei keine Rolle, Pässe, Nachweise, Bescheinigungen und ähnliche Bürokratenhobbys sowieso nicht. Der Wunderwuzzi unter den Wörtern dieser Welt lautet: „Asyl“.

„Asyl“ ist der Trumpf, der alles schlägt. Anders als bei jedem anderen Begehren gegenüber dem hiesigen Gemeinwesen, ob Bafög oder Baugenehmigung, braucht es für den Eintritt in den Wohlfahrtsstaat keinerlei Unterfütterung, Begründung oder Berechtigung. Es genügt die Kraft der vier Buchstaben.

Merkels Rechtsbruch wirkt fort

Nicht einmal entgegenstehende Wirklichkeit vermag das Asyl-Abrakadabra zu entzaubern. Schließlich ist eine menschenrechtswidrige Verfolgung oder Gefährdung in Österreich oder in der Schweiz ähnlich wahrscheinlich wie ein Tsunami in Thüringen. Egal, spätestens an der deutschen Grenze gilt: Asyl gewinnt – gegen Recht, Gesetz und Corona.

Der Rechtsbruch, den die Bundeskanzlerin mit ihrer Grenzfreigabe von 2015 institutionalisierte, wirkt also fort. Nebenbei, falls Sie gerade ob des Reizwortes „Rechtsbruch“ zusammenzucken: Sicher, die öffentlich-rechtlichen Verlautbarer hämmern Ihnen bis heute ein, das sei AfD-Sprech, und Sie seien ein veritabler Nazi und überhaupt ein Wesen aus dem Sumpf, wenn Sie derlei Vokabular im Zusammenhang mit der Göttin der Humanitas verwenden. 

Ist aber nicht so. Seit ein paar Monaten dürfen Sie mit höchstem Segen äußern, dass Angela Merkel 2015 deutsches (und notabene europäisches) Recht gebrochen hat. Ende 2019 veröffentlichte nämlich Hans-Jürgen Papier sein Buch „Die Warnung“, eine wohlformulierte Abrechnung mit der deutschen Asyl- und Flüchtlingspolitik. 

Papier ist Boss

Besagter Herr Papier ist nicht irgendein Hanswurst, auch nicht ein Feld-Wald-und-Wiesen-Jurist und schon gar kein „Rechtspopulist“. Er ist Rechtswissenschaftler und zwar ein ganz besonderer. Von 2002 bis 2010 war er Präsident des Bundesverfassungsgerichts, damit oberster Richter des Landes und zugleich höchster Repräsentant der dritten Gewalt unseres Staatswesens, der Judikative. Bis heute lehrt Papier an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.

Klar, vor Papier haben längst andere Topjuristen Merkels Handeln scharf kritisiert oder als rechtswidrig eingestuft. Rupert Scholz, Ulrich Battis, Udo Di Fabio, Josef Isensee und Michael Bertrams zum Beispiel. Papiers Wort hat jedoch zusätzliches Gewicht. Für Juristen, speziell für Staats- und Verfassungsrechtler, ist Papier ungefähr das, was der Papst für Katholiken ist. Papier ist Boss. Aber das nur nebenbei, wie gesagt.

Jedenfalls dürfen selbsternannte „Flüchtlinge“ weiterhin ebenso rechtswidrig wie ungehindert über die deutsche Grenze tapern, während alle anderen wegen Corona strengen Einreisebeschränkungen unterliegen. Falls Sie das seltsam finden, trösten Sie sich. Sie sind nicht allein.

Alles wie gehabt

Da wäre zum Beispiel Thorsten Frei, stellvertretender Unionsfraktionschef im Bundestag. Der CDU-Mann erklärte, zur Eindämmung der Pandemie gehöre auch, "die illegale EU-Binnenmigration von Asylbewerbern durch Zurückweisung zu unterbinden". Man könne nicht EU-Bürgern die Einreise nach Deutschland verweigern und zugleich nichteuropäischen Ausländern den "illegalen Grenzübertritt erlauben".

Klingt irgendwie plausibel, dachte sich wohl auch der für die Grenzwacht zuständige deutsche Innenminister. Und so berichtete der „Focus“ vor zwei Wochen: "Asylbewerber müssen damit rechnen, ab sofort an der deutschen Grenze abgewiesen zu werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die Einreisebeschränkungen wegen der Corona-Pandemie auf Flüchtlinge ausgeweitet." Die Linke-Abgeordnete Ulla Jelpke bestätigte die „Focus“-Meldung. Dem Innenausschuss sei von einer Anweisung an die Bundespolizei berichtet worden, „wonach Asylsuchende an den EU-Binnengrenzen zurückgewiesen werden sollen“.

Das Innenministerium dementierte umgehend. Die Kurzfassung: Nö. Alles läuft wie gehabt. Ein paar Tage später vermeldete die „Welt“ unter der Überschrift „Grenzschließung gilt für alle – nur nicht für Asylbewerber“ eine Doppelbestätigung: Ja, Seehofer wollte etwas ändern. Und ja, es bleibt alles beim Alten.

Die Imperatorin schlug zurück

Beziehungsweise bei der Alten. Weil nämlich „wenige Themen in den vergangenen Jahren heftiger politisch umkämpft waren als die Zurückweisung von Asylsuchenden“, wollte Seehofer „mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ein gemeinsames Vorgehen beschließen – was bis zum darauffolgenden Sonntagabend nicht gelang“, so die „Welt“ unter Berufung auf „mehrere Abgeordnete“. Die Rückkehr zu einer gesetzeskonformen Migrationspolitik scheiterte also wieder einmal an der Kanzlerin höchstpersönlich.

Das ist nicht verwunderlich, denn die Immer-noch-Imperatorin sorgt sich längst mehr um ihr Bild in den Geschichtsbüchern als um die wohlverstandenen Interessen des ihr anvertrauten Landes. Sie will unbedingt den Nimbus der Weltenretterin aufrechterhalten. Koste es, was es wolle. Nicht sie, natürlich, sondern die Untertanen.

Das ist nichts Neues, und es lohnt nicht, sich mit Gedanken über Angela Merkel unselig auch nur einen einzigen Tag in der Quasi-Quarantäne zu versauen. Wenden wir uns lieber den positiven Aspekten des mächtigen Schwures „Asyl“ zu. Er schenkt in Zeiten von Corona schließlich nicht nur Afghanen, Marokkanern und Nigerianern erweiterte Freiheiten, sondern auch geplagten Bürgern deutscher Anrainerstaaten. 

Achgut-Service: Reisetipps in Zeiten von Corona

Hier der praktische Reisetipp aus dem Achse-Service-Ressort. Nehmen wir an, Sie sind Schweizer und haben es satt, Ihrer deutschen Angebeteten durch einen aufgedoppelten Metallzaun Luftküsschen zuzuwerfen. Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:

1. Stecken Sie Ihren Schweizer Pass dorthin, wo die Sonne niemals scheint. Ihr iPhone können Sie sichtbar bei sich tragen. 

2. Stellen Sie sich bei der nächstgelegenen Grenzstation den deutschen Ordnungskräften mit der internationalen Grußformel „Asyl!“ vor. Um der Konversation eine persönliche Note zu verleihen, rufen Sie zusätzlich „Syria!“ (fakultativ).  

3. Eventuelle Nachfragen deutscher Offizieller beantworten Sie erschöpfend aus dem Fundus Ihres neuen Wortschatzes („Asyl!“ und „Syria!“). 

4. Sobald Sie deutschen Boden betreten haben, husten Sie bei Bedarf, um die Abwicklung zu beschleunigen. 

5. Falls Sie noch Zeit totschlagen müssen, bis der Bus kommt oder Ihre Freundin Sie abholt, füllen Sie zum Spaß den Asyl-Erfassungsbogen aus. Bei „Name“ tragen Sie „Michael Jackson“, „Obama Bin Laden“ oder „Abu Ghraib“ ein. Als Geburtsdatum geben Sie den 1. Januar eines beliebigen Jahres zwischen 2003 und 2020 an. (Keine Sorge, Identitätstäuschung ist in Deutschland weiterhin nicht strafbar.) 

Nach erfolgreichem Tête-à-Tête ziehen Sie zur Rückreise Ihren Schweizer Reisepass wieder aus der Unterhose. Das Zauberwort „Asyl“ funktioniert nur in Richtung Deutschland. Bei der Schweiz handelt es sich um ein normales Land. 

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Leserpost

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Jürgen Kunze / 12.04.2020

Kleinere und größere Rechtsbrüche begehen ja alle Politiker. Man denke nur an die vielen in den Parlamenten beschlossenen Gesetze, die nachher vom Bundesverfassungsgericht als nicht oder zumindest teilweise nicht verfassungskonform eingestuft wurden. Aber es wird erst einmal versucht, irgend eine Idee durchzuboxen. Die illegalen Zuwendungen, die Kohl bekam, wirken als Rechtsbruch auch nach. Jedenfalls bei mir: nichts ist verziehen, nichts vergessen.

Jürgen Kunze / 12.04.2020

Unsere Bundesimperatorin steigt zurzeit aber im Ansehen des Volkes. Die abgeflachte Sterbefallkurve in diesem Frühjahr wird sie sich öffentlich zugute halten. Man hätte es natürlich viel viel billiger haben können, aber was teuer erkauft wurde, wird natürlich mehr geschätzt. Die vielen neuen Hartz-4-Empfänger spielen für die Sympathieentwicklung der Masse sicher nicht so eine große Rolle. Damit jedoch die SPD auch noch von der Sympathiewelle etwas abbekommt, sollte sie eine Namensänderung dieser Geldzuwendung anstreben: Herr Hartz hatte sich ja ebenfalls mit sog. Lustreisen beschäftigt. Warum nicht anstatt Hartz-4-, jetzt diese staatliche Wohltat LUST-4-Gesetz nennen? Es klingt doch wirklich ganz anders, wenn man sagt: Ich erhalte Lust-4-Gelder, oder? —- Was natürlich geschehen kann, und man blicke auf Churchill, der nicht im Geringsten ahnte, dass er als Kriegsheld in einem entscheidenden Moment dann doch nicht mehr das Vertrauen des Volkes hatte, ist eine Niederlage bei der nächsten Wahl.

Martin Stumpp / 12.04.2020

@Uta Buhr: Vergessen Sie es. Es gibt keinen Gott der uns beistehen wird. Selbst wenn es einen gäbe bliebe der Grundsatz “Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott” bestehen. Und falls es den Gott tatsächlich geben sollte, wird er sicher wissen wollen was wir Deutschen aus der 12 Jahre dauernden Ideologie Satans gelernt haben. Falls nichts, und danach sieht es aus, stehen uns demnächst 1.000 Jahre der Religion Statans ins Haus.

Rudi Brusch / 12.04.2020

Asyl schlägt Corona auch beim Wettbewerb des Aushöhlens des deutschen Rechtsstaates. Selbst die unter dem Vorwand von Corona stattfindende Notstandsgesetzgebung kommt beim Rechtsbeugungsgrad nicht an die Umdeutung des im Grundgesetz klar geregelten Asylrechtes heran. Auch die Milliarden Kosten von Corona, die zwar groß aber möglicherweise einmalig bleiben werden, verblassen gegen die mehrstelligen Milliardenbeträge, die Merkels Lieblinge den Steuerzahler jedes Jahr erneut und dabei noch in stetig steigendem Umfang treffen werden.

Rolf Lindner / 12.04.2020

“Ende 2019 veröffentlichte nämlich Hans-Jürgen Papier sein Buch „Die Warnung“, eine wohlformulierte Abrechnung mit der deutschen Asyl- und Flüchtlingspolitik.” Hätte dazu nicht Ende 2015 eine halbe DIN A4-Seite gereicht? Ist Papier jetzt Rentner, dass er sich so viel Mut erlauben darf?

Karl Eimer / 12.04.2020

Komisch das falsche Angaben nicht strafbar sind.Wer sich den Spätaussiedlerstatus erschleichen will dem drohen bis zu 5 Jahre Haft! Von BND bis Zoll hat auch fast jede Behörde das Recht die Daten des Aussiedlers zu überprüfen.Welche Behörden haben es bei Asylanten?

Sabine Schönfelder / 12.04.2020

Danke dem Autor und N.@Kerner für die guten, mich ab sofort begleitenden Wünsche während meiner Fahrten hinaus in die explosiv ausbrechende Natur, die sich strahlend und runderneuert in frischem Hellgrün und blühendem Weiß präsentiert. Wunderbar. Was die Nieren betrifft, Herr Kerner , kann ich kurz und knapp in beschde Bade-Würdebärgerisch andworte: Mir gäbet nix. Bin kein Organspender. Steini hätte noch eine Niere übrig, allerdings wird sie etwas nach Fisch müffeln, denn er verspeist gerne mal Sahne-Schweine-Fischfilet oder so was Ähnliches…....ob unser Gottgleicher allerdings ganz ohne kann, wage ich zu bezweifeln, -  außer er möchte unbedingt die Hauptrolle in dem Blockbuster ´Stirb langsam 6.0ˋ ergattern, aber wer weiß das schon….

Wolfgang Nirada / 12.04.2020

Am Tegernsee werden inzwischen Autos mit Münchner Kennzeichen so mit Eiern beworfen wie einst IS-Schlächter, miese Vergewaltiger und bärtige Messermörder mit Teddys… So richtig widerlich ist der Deutsche eben nur gegen Deutsche… Für den Rest gilt: “Welcome - es sind noch Euros da…” Vorläufig jedenfalls…

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