Ich habe mir seinerzeit das Urteil des "Rasers" durchgelesen, der am 01.02.2016 in der Tauentzienstraße in Berlin einen unbeteiligten Menschen getötet hat. Hier hat der Richter richtigerweise einen Mord festgestellt und den Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Aber unter der Sachverhaltsschilderung habe ich gelesen, dass der Täter (damals 27 Jahre alt) bereits 25 (!) Vorstrafen hatte und dafür keinen einzigen Tag im Gefängnis gesessen hat. Wie kann man 25 mal in Folge eine Bewährungsstrafe verhängen? In einem funktionierenden Rechtstaat müsste es doch möglich und üblich sein, solche Richter aus dem Verkehr zu ziehen.
Hört man von der Verhaftung eines Täters für ein furchtbares Verbrechen, heißt es meist, er war "polizeibekannt". Und das ist verständlich, schließlich begeht wohl niemand, der nicht vorher schon mal durch Gewalttätigkeit oder Drogendelikte aufgefallen ist, plötzlich, aus dem Nichts, einen Mord oder eine schwere Körperverletzung. Und das wiederum heißt, dass sämtliche Opfer verschont geblieben wären, hätte man die polizeibekannten Täter schon vorher weggesperrt und, wo immer möglich, abgeschoben. Die Justiz hat also Leben auf dem Gewissen. Denn der Rechtstaat gibt es ja her, dass härtere Strafen (oder überhaupt Strafen!) verhängt werden. Solche Richter gehören abgesetzt. Unser Strafgesetz hat den Sinn, Menschen zu "resozialisieren". Aber es wurde für UNS geschrieben, hauptsächlich für Menschen, die in einer (selten vorkommenden) Kneipenprügelei aus versehen einmal zuviel zuschlagen. Nicht für Menschen aus Ländern, in denen es normal ist, Frauen ohne Schleier als Freiwild anzusehen und die, aus Spaß an der Freude, jemanden tottreten, der sie schief angesehen hat (oder auch nicht). Eine REsozialisierung setzt voraus, dass der Täter irgendwann mal sozialisiert wurde. Von seinen Eltern und der Gesellschaft. Das ist bei diesen Tätern aber eben nicht so, weil sie aus einer Gesellschaft kommen, die solche Dinge gänzlich anders sieht. Die Antwort KANN also nur sein: Wer einmal auffällig wird, muss gehen. Denn er beweist mit seinem Handeln, dass er die Gesellschaft, in die er eingewandert ist, weder respektiert, noch ihre Gesetze akzeptiert.
Oh , Herr Schleif kommt aus Dinslaken. Da kommt doch auch das "Universalgenie" des Islams, Lamya Kaddor her. Vielleicht mußte Herr Schleif schon einige Prozesse mit der nervigen Duse führen und das hat ihn eventuell dazu bewogen, dieses Buch zu schreiben.
Es ist inzwischen soweit mit der Qualität der Richterschaft, dass sich prozessierende Anwälte vorsehen müssen ! Es ist obergerichtlich festgestellt, dass ein Anwalt, der nicht nachdrücklich (!) auf fachliche Fehler der Richter mit Rechtsmitteln reagiert, sich haftpflichtig macht. Nicht der unbeleckte Richter, vielleichtein junger Schnösel mit Prädikatsexamen ist verantwortlich für Fehler, sondern der zahme Anwalt. Damit ist die Staatshaftung wegen blinder Hühner gebannt.Rechtsstaat gab es mal früher ! Jedoch, es ist auch erschreckend, mit welchem Dreck sich Richter befassen müssen und eintunken, in einer --nach allen Seiten offenen -- Gesellschaft. Wer Kinder in der Szene hat, nur diese Empfehlung: Alles, nur kein Strafrecht !
Nur ganz am Rande (wegen unterschiedlicher Auffassung von Recht und Gerechtigkeit) zum Thema gehörend: @Jens Richter und @Bernhard Freiling zu „Tod durch Sturz“ von gestern: Der Begriff „Zivilcourage“ kommt in Boris Reitschusters langem Beitrag genau zwei Mal vor, aber nur darauf konzentrieren Sie sich für Ihre Meinungsbildung. Ihre Auffassung von Zivilcourage ist eine andere als meine. Sie geben ihr ausschließlich den physischen Aspekt, als ob Zivilcourage grundsätzlich auf die Verteidigung gegen körperliche Angriffe (gegen Personen) beschränkt sein müsste. Meiner Auffassung nach gehört zur Zivilcourage auch •••das Eintreten für gesellschaftliche sowie ethische Werte und Normen. Und das schließt in meinen Augen auch angemessenes Verhalten bei einer Vereidigungszeremonie ein oder auf einem Weihnachtsmarkt, wo Gegröle und Konservendosen-Kicken bisher nicht zum Standard gehörten. Gegen Hooligans bei Fußballspielen oder vergleichbaren Ereignissen, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören, vorzugehen, ist wegen ihrer schieren Masse nicht möglich; dagegen müsste dann schon eine prä-merkelistische Bundeswehr eingesetzt werden, da auch die Polizei entmachtet ist. Sie reduzieren den mich sprachlos machenden Angriff auf leider zu arglose Menschen auf dem Augsburger Christkindlesmarkt auf empfundene RUHESTÖRUNG. Für mich ist es eine Störung der öffentlichen Ordnung. Aber die hat das Land ja mittlerweile tatsächlich abgeschafft. -//- Zur Zivilcourage gehört m.E. auch, seine vom Mainstream abweichende Meinung offen zu bekunden.
Die Justizverwaltungen in den Bundesländern haben vor einem bessonders Angst, dass ein RICHTER über das Innenleben loslegt, dies als Ermutigung für andere wirkt, die letztlich diese Verwaltungen zu Reformen zwingen, gar desavouieren und die Minister kippen. Herrn RiaAG, SCHLEIF, stehen schwere Zeiten bevor. Das trifft leider die Anständigen. Sie müssen Schleif ins Leere laufen lassen oder mundtot machen! Die rüde Tonlage der Gegenkritik zeigt das Kom-mende an. Schleif braucht Achsen-Unterstützung: Eingaben beim Präs. des betreff. AG ( siehe ger. Ortsverzeichnis) unter Verweis auf das GG.
Handelt es sich um den ehem. LANDRICHTER FISCHER, der anfangs der 2000-er den Vizekanzler JOSCHKA F. in FFM nicht vereidigen ließ, als es um die Frage ging, ob Joschka mit dem RAF-Terroristen KLEIN eine WG geteilt hatte? Weil Joschka das bestritt, jedoch vor einem Meineid furchtbar Angst hatte, dass er ihm das Außenamt koste. Beinahe hätte Joschka die persönl. Vergangenheit in der Szene doch eingeholt, jedoch Landrichter Fischer war gnädig.... Zur Abrundungsei gesagt, dass Klein wohl mit Joschkas Käfer erwischt worden war , mit einer scharfen Schusswaffe an Bord?
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