Die Lippische Landeszeitung soll Passagen aus einem Interview mit einem AfD-Bürgermeisterkandidaten gestrichen und diese stattdessen „an die verantwortlichen Behörden zur Prüfung“ weitergeleitet haben.
Jirka Möller ist gelernter Koch, lebt seit sechs Jahren in Extertal und tritt dort für die AfD als Kandidat zur Bürgermeisterwahl an. Als solcher wurde er von der Lippischen Landeszeitung (LZ) interviewt. Doch das Gespräch mit Möller erschien in der Zeitung nicht in voller Länge, stattdessen mit redaktionellen Anmerkungen, wie die Junge Freiheit berichtet. Mehrfach sei das Interview mit kursiv gesetzten „Faktenchecks“ unterbrochen worden. Und in einem Redaktionshinweis über dem Interview habe es laut Focus geheißen:
„Im Original-Interview fielen zudem Aussagen, die unserer Meinung nach verfassungswidrig sein oder rechtsextremistische Tendenzen des Interviewten offenbaren könnten. Wir werden diese nicht veröffentlichen und haben diese Aussagen an die verantwortlichen Behörden zur Prüfung weitergeleitet.“
Aber wenn diese Äußerungen den AfD-Kandidaten tatsächlich als Rechtsextremisten entlarven würden, wäre es dann nicht die erste journalistische Pflicht, diese zu veröffentlichen, anstatt sie heimlich Behörden zu melden? Und welchen Behörden überhaupt? Wenn man eine Straftat vermutet, dann zeigt man die doch bei Polizei oder Staatsanwaltschaft an, oder? Hat die Redaktion das getan oder lieber einen anderen Adressaten gewählt?
Gern hätte man gewusst, was denn der Kandidat Möller nun Schlimmes gesagt hat. Dass ausgerechnet Journalisten ihr diesbezügliches Wissen nicht mit ihren Lesern, sondern nur mit einschlägigen Behörden teilen wollen, lässt auf ein äußerst fragwürdiges Berufsverständnis schließen.
Zudem habe die LZ am 5. August eigens eine Richtlinie zum Umgang mit AfD-Kandidaten veröffentlicht, in der es heiße, dass die Redaktion Gespräche mit Vertretern dieser Partei künftig grundsätzlich zu kommentieren beabsichtige. Mutmaßlich strafbare Äußerungen würden nicht nur gestrichen, sondern den Behörden gemeldet.
