Vera Lengsfeld / 22.01.2016 / 15:47 / 16 / Seite ausdrucken

Rechtsbruch und Aufhebung der Gewaltenteilung in Deutschland

Kaum hatten die beiden ehemaligen Verfassungsrichter di Fabio und Papier ihre Stellungnahmen veröffentlicht, in denen sie zu dem Schluss kamen, dass die Politik der offenen Grenzen, die Kanzlerin Merkel im Alleingang implementiert hat, von unserer Verfassung nicht gedeckt ist, geschieht etwas, das einmalig im demokratischen Deutschland gewesen sein dürfte.

Unser oberster Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle hat sich , wie die Frankfurter Rundschau triumphierend berichtet, „im „Deutschlandfunk zu Wort gemeldet und ebenfalls daran erinnert, dass das Asylrecht unbegrenzt für jedermann gelte, also eine ‘Obergrenze’ unzulässig sei“.

Natürlich weiß die FR, dass Voßkuhle damit seine von der Verfassung festgelegte Neutralitätspflicht verletzt und fügt an zwei Stellen hinzu: „Wie es seinem Amt entspricht, hält sich Voßkuhle mit einer Bewertung der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zurück.“

Das ist ein dreister Versuch, die Leser für dumm zu verkaufen, denn natürlich hat Voßkuhle ein Votum zugunsten der Flüchtlingspolitik der Kanzlerin abgegeben. Mehr noch, er hat klar gemacht, dass, wenn es nach ihm, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, ginge, eine Klage, wie von Bayern in Erwägung gezogen, abgeschmettert werden würde. Unser oberster Verfassungsrichter hat damit die Gewaltenteilung, unverzichtbar für eine demokratische Gesellschaft, außer Kraft gesetzt und Deutschland in einen postdemokratischen Zustand katapultiert. Die FR stellt auch gleich fest, nachdem der Präsident des BVG sich geäußert hätte, wäre die Debatte über Obergrenzen entschieden.

Fast zeitgleich veröffentlichte die FAZ gestern einen Artikel von Christian Hillgruber über einen Geheimerlass zur Öffnung der Grenzen. Darin heißt es , dass es unzulässig sei, „die Kenntnis eines von der demokratischen Staatsgewalt zu verantwortenden Rechtsetzungsakts der Öffentlichkeit vorzuenthalten und damit demokratischer Kontrolle zu entziehen….Rechtsvorschriften, die den Bürger in die Pflicht nehmen, müssen schon deshalb veröffentlicht werden, weil der Bürger sein Verhalten daran ausrichten soll und können muss“.

Genau das ist mit dem geheimen Grenzerlass nicht geschehen, den das Bundesministerium des Innern Ende August/Anfang September 2015 auf der Rechtsgrundlage des Paragraphen 18 Absatz 4 Nr. 2 Asylgesetz angeordnet haben soll - aus humanitären Gründen die zwingend angeordnete Zurückweisung asylsuchender Ausländer, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, für ankommende syrische Staatsangehörige auszusetzen. Ohne einen solchen Erlass wäre die Einreise dieser Syrer illegal. Die Crux ist, dass niemand weiß, ob diese Anordnung wirklich erlassen wurde, denn die Bundesregierung verweigert jede Aussage darüber, selbst gegenüber Parlamentariern.

Die FAZ berichtet, dass auf Abgeordnete der Koalitionsfraktionen massiver politischer Druck ausgeübt worden sein soll, damit sie keine diesbezügliche Anfragen an die Bundesregierung richten; solche Anfragen würden ohnehin nicht beantwortet. Damit ist auch das Parlament als Kontrollorgan der Regierung ausgeschaltet.

Das Ganze ist ein kalter Staatsstreich, von dem die Öffentlichkeit kaum etwas mitbekommt, weil auch die Medien ihrer Kontrollfunktion nicht nachkommen und, bis auf wenige Ausnahmen, auch nach Köln noch stramm regierungskonform berichten. Damit ist klar, dass die sogenannte Flüchtlinskrise eine Staatskrise mit gefährlichem die Demokratie zerstörenden Potential ist.

Inzwischen mehren sich die Stimmen, auch in der Union, die eine Rückkehr zur Gesetzlichkeit fordern. Mit Kanzlerin Merkel, die spätestens mit der Eurokrise begonnen hat, nationales und europäisches Recht zu brechen, wird es aber keine Rückkehr zur Gesetzlichkeit geben.

Erst wenn das allen klar ist, kann es die dringend notwendigen Änderungen geben. Die Alternative ist, sehenden Auges die Umwandlung der besten Demokratie, die Deutschland je hatte, in einen Unrechtsstaat zuzulassen.

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Peter Leister / 25.01.2016

Der Wähler soll endlich von seinem Recht Gebrauch machen ! Ultimatum an die Parteien die Verfassung wieder herzustellen und die Unabhängigkeit des BVG herzustellen.Die Rechtsbrüche der Vergangenheit strafrechtlich zu verfolgen und die Grenze Deutschlands zu sichern . Diese Forderungen sind spätestens bis zu den Landtagswahlen umzusetzen ansonsten wird AFD gewählt ! Diese Drohung wird die Parteien auf einen rechtsstaatlichen Kurs bringen .

Rudolf Dietl / 24.01.2016

Die Diskussion um Obergrenzen ist m.M. nach für das Migrationsproblem irrelevant und ein Ablenkungsmanöver. Voßkuhle gibt nur den Rechtsstand wieder und steht nicht im Gegensatz zu den Aussagen von u.a. H-J. Papier oder Udo di Fabio. Das Rechtsgutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“ des ehem. Verfassungsrichters Di Fabio ist hier (http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf) herunter zu laden. Unbedingt lesenswert! Der Auftraggeber, die Bayrische Staatsregierung wird, wie zu befürchten ist, die Frist verstreichen lassen und aus wahltaktischen Gründen auf eine eigene Klage verzichten. Möglicherweise fürchtet man aber auch strafrechtliche Konsequenzen, die ein Urteil nach sich ziehen könnte. Nach Einschätzung von Staatsrechtler E. Schuhmann in der BSZ (http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/natuerlich-kann-man-das-grundrecht-auf-asyl-beschraenken.html) ist aber damit zu rechnen, dass einzelne Privatpersonen auf Grundlage dieses Gutachtens Klage einreichen werden. Das zur Beruhigung. Kern der Klage wird sein, die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen. Im Übrigen ist es dringend geboten, die Verfassung an entscheidenden Stellen zu reformieren und einen einheitlichen europäischen Standard einzupflegen, da diese derzeit offensichtlich missbräuchlich zur deutschen Selbstzerstörung verwendet wird indem man sie seiner jeweiligen politischen Ideologie gemäß interpretiert.

Ulli Baba / 24.01.2016

Sehr geehrte Frau Lengsfeld, vielen Dank für Ihr beeindruckendes Engagement zur Rückkehr der Vernunft in die Politik (war diese bereits jemals in der Politik bestimmend?) Ich teile ja ihren generellen Unmut und echauffiere mich gern darüber. Aber ihre Aufregung über Herrn AVO kann ich nicht recht nachvollziehen. Vielleicht habe ich es ja auch nicht begriffen? Aber AVO stellt doch in einem Interview nur das offensichtliche fest: Asyl nach Art.16 GG ist mengenmäßig unbeschränkt und unterliegt als Individualrecht rechtsstaatlicher Methodik. Der geänderte Asylartikel 16 war natürlich nur im Zusammenspiel mit dem Dublin-Abkommen charmant. Offensichtlich fehlt gerade auf europäischer Ebene den Verhandelnden die Phantasie, ungünstigere Szenarien durchzuspielen und dann in den Abkommen zu berücksichtigen. Oder ist es die schiere Unfähigkeit? Dies ist nun durch nachdem über 1 Million potentielle Antragsteller bereits hier sind und autonom darüber entscheiden, was sie tun oder lassen werden. Wir Deutschen scheinen für Fremdbestimmung ja wie geschaffen zu sein. Daran können auch hoffentlich eingeführte Grenzkontrollen nichts ändern. Sobald ein Individuum bei der Einreise Asyl ruft, beginnt der entsprechende Ablauf. Und so wie ich es verstehe, führt auch die Einreise aus einem EU-Staat nicht zu einer sofortigen Rückführung. Deshalb begreife ich auch nicht, mit welchem Verfahren aktuell ca. 200 Personen pro Tag von Bayern nach Österreich zurückgeschickt werden. Grenzkontrollen haben nur einen möglicherweise abschreckenden Effekt und ermöglichen eine kompette Erfassung aller Einreisenden. Wenn die Anzahl einreisender Personen im Asylmechanismus reduziert werden soll, muß man Grenzcamps errichten und innerhalb von 72 Stunden ein rechtlich sauberes Asylverfahren durchführen (inkl. Gericht und Berufung) mit Berufung auf Art16.2. Dabei können wir möglicherweise von der Schweiz lernen. Nach dem Verfahren werden die abgelehnten Asylbewerber nach Österreich ausgewiesen. Nun wird dies alles nicht geschehen (übrigens aus ebenfalls gut begründeten Erwägungen heraus.) und wir werden erleben, wie eine Gesellschaft freiwillig suicide by mob aktiv begeht oder zumindest geschehen lässt.  Alles wird gut ...

Ivan de Grisogono / 24.01.2016

Liebe Frau Lengsfeld, Danke, dass Sie nicht aufgegeben haben. Herrn Vosskuhles Phoenix-Auftritt heute bestaetigt nur, dass es eine verraeterische Allianz zwischen dieser Regierung und obersten Institutionen des States zum Nachteil der deutschen Buerger gibt. Hat sich Frau Merkel vor Ihren irren Entscheidungen fachliche Meinung ueber rechtliche Lage und Konsequenzen eingeholt? Statt diese Frage zu klaeren schweigt Herr Vosskuhle wie ein Karrierist es immer tut. Ich merke es, man begint schon ueber ein System -Merkel zu reden, wie man schon lange ueber System-Putin redet. Armes Deutschland!

Fritz Klossok / 23.01.2016

Nachtrag: Ein wichtiger Punkt in dieser Diskussion ist allerdings, dass das Asylrecht gemäß Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz hier überhaupt nicht betroffen ist, denn die Flüchtlinge werden aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen. Danach gilt, wie im Asylrecht, dass jemand, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, keinen Anspruch auf Flüchtlingsstatus stellen kann. Diese Regelung wird permanent gebrochen. Dass Vosskuhle in dem Gespräch so nonchalant über den permanenten Rechtsbruch hinweggeht, hat mich erstaunt.

Fritz Klossok / 23.01.2016

Obergrenze? Die FR und die mit ihr verbandelten Zeitungen interpretieren die Aussage von Voßkuhle allerdings in ihrem Sinne falsch. Zwar ist es richtig, dass ein Grundrecht grundsätzlich keine Obergrenze hat. Ein Grundrecht wird jedoch begrenzt durch die anderen Grundrechte, die in der Verfassung stehen und darüber hinaus andere wichtige zu schützende Rechtsgüter wie bspw. die Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Staates. Das nennt man immanente Schranken des Grundgesetzes oder man kann auch sagen, das Grundgesetz ist ein Gesamtkonzept. Das Grundrecht auf Asyl kann also sehr wohl eingeschränkt werden, wenn andere von der Verfassung geschützte Rechtsgüter empfindlich gefährdet sind. Eine starre Obergrenze, die den unterschiedlichen Entwicklungen nicht Rechnung tragen würde, wäre deshalb m. E. problematisch, nicht jedoch eine Entscheidung, die das Asylrecht vorübergehend aussetzt, weil beispielsweise ansonsten die Funktionsfähigkeit des Staates gefährdet ist.

Uta-Marie Assmann / 23.01.2016

Ja, Frau Lengsfeld, und nun wird auch klar, weshalb die Merkel-CDU 2008 den exzellenten und unabhängigen Staatsrechtler Horst Dreier zugunsten des Herrn Vosskuhle zu verhindern wusste. Zur Erinnerung: Der damals von der SPD vorgeschlagene Dreier, der in der Ethik-Kommission sass und dort bezüglich der Stammzellenforschung eine liberale, insbesondere der katholischen Kirche unliebsame Haltung einnahm, wurde aufgrund eines (bewusst ?) falsch widergegebenen Interviews -hier hatte sich Herr Prantl von der SZ als besonders williger ‘Steigbügelhalter’ erwiesen, der von journalistischer Sorgfaltspflicht damals schon nicht viel hielt - von der CDU verhindert. Honi soit qui mal y pense !

Hinrich Mock / 23.01.2016

Die Diskussion über Obergrenzen ist völlig überflüssig. Herr Voßkuhle gibt hier nur den Standard wieder, daß es im Falle politscher Verfolgung theoretisch keine Obergrenze geben kann. Den gigantischen Asylmißbrauch illegal einreisender Migranten -meistens sogar ohne Identitätsausweise- erwähnen dabei weder er noch die beiden ausgesuchten Journalisten. Darum aber geht es wirklich. So entsteht willentlich und wohl kaum fahrlässig der Einduck, Herr Voßkuhle unterstütze die rechtswidrige Politik der Regierung Merkel. Wirklich bedenklich ist Voßkuhles Aussage in besagtem Gespräch mit dem Deutschlandfunk, daß in den vergangenen fünf Jahren “eine neue Sensibilität eingetreten ist dafür, daß man rechtliche Regelungen nicht immer durchsetzen kann” und “Verträge weit ausgelegt werden”. Man müsse aber deshalb nicht den Untergang des Abendlandes herbeibeschwören. Damit hat ausgerechnet der Präsident des BVerfG den Vertrags- und Rechtsbrüchen der vergangenen fünf Jahre die Absolution erteilt. Angesichts solchen Verhaltens und solcher Ansichten sollte Herr Voßkuhle zurücktreten.

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