Wolfgang Meins / 09.06.2020 / 06:20 / Foto: Pixabay / 54 / Seite ausdrucken

Rassismus in der deutschen Psychiatrie?

In Hamburg kam vor gut einem Jahr, am Morgen des Ostersonntags, ein Patient der Psychiatrischen Universitäts-Klinik zu Tode. Bei dem Versuch der Security, ihn zu überwältigen und zu fixieren, erlitt er einen Herz-Kreislauf-Stillstand mit Bewusstseinsverlust. Ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben, verstarb William Tonou-Mbobda wenige Tage später auf der Intensivstation. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seitdem wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge gegen drei Mitarbeiter der Krankenhaus-Security und die beteiligte diensthabende Ärztin. Wann es zum Prozess kommt, ist erstaunlicherweise immer noch offen. 

Drei Besonderheiten zeichnen diesen Fall aus. Erstens kommen – natürliche und unnatürliche – Todesfälle in einer Psychiatrischen Klinik und allemal einer universitären nur sehr selten vor. Zweitens kam es zu dem tödlichen Vorfall, streng genommen, nicht in, sondern auf einem Platz vor der Klinik – und damit vor Publikum. Drittens, der vielleicht wichtigste Punkt: Das Opfer war schwarz. Es handelt sich um einen 2008 aus Kamerun nach Deutschland migrierten, zum Todeszeitpunkt 34-jährigen BWL-Studenten, der sich bereits mehrfach wegen einer Schizophrenie in stationärer Behandlung der Uniklinik befunden hatte. 

Für die linke Szene ist absolut klar, dass es sich hier um ein rassistisches Verbrechen handelt. Die „gewalttätigen Sicherheitsmitarbeiter“ hätten Tonou-Mbobda „gemeinschaftlich getötet (…), indem sie seine Arme in Bauchlage auf dem Rücken fixiert und ihn zumindest teilweise durch ihr Körpergewicht zusätzlich beschwert“ hätten. Nicht alle vom AStA und anderen Aktivistengruppen erhobenen „Anklagepunkte“ sind völlig abwegig. Aber Ermittlungsergebnisse, die nicht in dieses Bild passen, bleiben weitgehend unberücksichtigt oder werden durch eine verschwörungsaffine Sichtweise relativiert. Da linksradikale Studenten immer schon Probleme hatten, die Existenz einer weitgehend biologisch determinierten psychischen Störung zu akzeptieren, wird aus der akuten Schizophrenie des Opfers eine bloße „psychische Überforderung“. Insgesamt gilt hier: Unschuldsvermutung war gestern, Rassismus ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig, da braucht es dann keine konkreten Belege mehr. Denn die fehlen bei nüchterner Betrachtung weiterhin – im Gegensatz etwa zu dem Todesfall in Minneapolis.   

Vor der Klinik auf eine Bank gesetzt

Nach Recherchen des Spiegel, der sich dabei auf den „Kontakt zu mehreren mit den Ermittlungen betrauten Personen“ bezieht, habe sich Tonou-Mbobda vier Tage zuvor freiwillig in stationäre Behandlung der UKE-Psychiatrie begeben. In der Nacht zum Ostersonntag habe sich sein Zustand verschlechtert: „Er schrie laut umher, übte Schattenboxen aus, schlug um sich.“ Angebotene Medikamente habe er mehrfach abgelehnt, so auch am Ostersonntagmorgen. Nach einem „Streitgespräch“ mit dem Personal habe er die Station verlassen und sich vor der Klinik auf eine Bank gesetzt. 

Aus psychiatrischer Sicht also eigentlich nichts Besonderes. Dass bestimmte Patientengruppen, vor allem solche mit Schizophrenie oder Manie, verordnete Medikamente nicht einnehmen wollen, prägt einen Großteil der Patient-Arzt-Kommunikation auf Akutstationen, ebenso wie Verhandlungen über Entlassung oder Ausgang. Für den Arzt gilt es dabei jeweils zu berücksichtigen, ob von dem Patienten eine relevante Selbst- oder Fremdgefährdung ausgehen könnte.

Nach Schätzungen sterben etwa 10 bis 15 Prozent der Schizophrenie-Patienten durch Suizid, und durch mehrere Studien ist gut belegt, dass bei Schizophrenie das Risiko der Begehung von Gewaltdelikten um den Faktor 4, das von Tötungsdelikten gar um den Faktor 10 erhöht ist. Auch deshalb können Patienten mit Schizophrenie zwangsweise vorübergehend auf einer geschlossenen psychiatrischen Station untergebracht werden. 

Und genau das hatte die mit Tonou-Mbobda befasste UKE-Ärztin am Morgen des Ostersonntags veranlasst. Ob ihre Beurteilung des Gefährdungspotenzials des Patienten zutreffend war oder ob vielleicht 15 von 20 Ärzten in diesem Fall anders entschieden hätten, muss naturgemäß offen bleiben. Aber die ganz offensichtlich gesicherte Diagnose einer akuten Schizophrenie in Verbindung mit dem psychotisch-gereizten Verhalten von Tonou-Mbobda lassen die Entscheidung der Ärztin für den fachkundigen Beobachter zumindest plausibel erscheinen. 

Anhörung im Wissenschaftsausschuss

Ist die ärztliche Entscheidung gefallen, einen Patienten gegen seinen Willen geschlossen unterzubringen, muss in Hamburg umgehend ein Formular mit den wichtigsten Angaben zu Patient, Diagnose und Gefährdungspotenzial ausgefüllt und an das Ordnungsamt gefaxt werden. Das wiederum prüft den Antrag unter eher formalen Gesichtspunkten, sendet eine entsprechende Bestätigung und informiert das Gericht, damit innerhalb von 24 Stunden ein Richter vor Ort das Ganze überprüft und ggf. die Dauer der Unterbringung festlegt. Im Notfall kann die Unterbringung aber bereits vollzogen werden, bevor das Formular getippt oder gefaxt ist – auch wenn Medien und Aktivisten das teils anders sehen. Denn ansonsten könnte ja ein Patient mit dem Hinweis auf die noch fehlende Rechtswirksamkeit die Klinik verlassen, während der Arzt noch hektisch am Tippen oder Faxen ist. 

Bei einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Hamburger Stadtparlaments äußerte sich der ermittelnde Oberstaatsanwalt in Kenntnis des Obduktionsergebnisses zur Todesursache: Man könne „mit Sicherheit ausschließen (…), dass es diesen lagebedingten Erstickungstod gegeben hat“. Kausal im juristischen Sinne sei das Einwirken der Sicherheitskräfte ursächlich gewesen, aber der Geschädigte habe eine „massive Herzvorschädigung“ gehabt, die bisher – warum auch immer – den Beteiligten offenbar unbekannt war. Ansonsten sei man bei den Ermittlungen, zu denen auch die Vernehmung aller Zeugen gehört habe, „nicht auf irgendeinen Hinweis gestoßen, der in eine rassistische Richtung deutet.“ Auf entsprechende Nachfrage eines Linken-Abgeordneten gibt sich auch der Oberstaatsanwalt verwundert, warum die Security nicht einfach in Hab-Acht-Stellung abgewartet habe. Eine allerdings aberwitzige Idee, vor einer mit Sicherheit rasch zunehmenden und wahrscheinlich irgendwann auch teils gewaltbereiten Zuschauerkulisse auf einen plötzlichen Sinneswandel des Patienten zu hoffen. 

Mittlerweile hat ein neuer Akteur die Bühne betreten: der mit ghanaischen Wurzeln in Deutschland aufgewachsene Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah. Er wird in dem Strafverfahren die Mutter des Opfers vertreten. Die Zeit (hinter der Bezahlschranke) stellte ihn kürzlich in einem ausführlichen Beitrag als jemanden vor, für den der rassistische Hintergrund der Tat „offensichtlich“ sei. Und der nach eigener Aussage durch seine „Erfahrungen“ empathischer als viele seiner Kollegen sei. Quelle dieser Empathie seien mehrere aus seiner Sicht jeweils anlasslose Polizeikontrollen in jeweils bestimmten Gegenden, denen er nur wegen seiner Hautfarbe unterzogen worden sei. Vollkommen unberücksichtigt bleibt in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, ob der Anlass nicht vielleicht auch in der deutlichen Überrepräsentierung von Schwarzafrikanern unter den hiesigen Drogendealern zu suchen ist. Aber eine solche Argumentation kommt natürlich auch für die Zeit nicht in Betracht: Man will doch nicht dem racial profiling das Wort reden. 

Nun gut. Auf jeden Fall will Schneider-Addae-Mensah beweisen, Tonou-Mbobda „kam zu Tode, weil er dunkelhäutig war.“ Denn: „Bei einem weißen Patienten hätte sich die Situation anders entwickelt.“ Beweise oder auch nur Hinweise für die Gültigkeit dieser doch ausgesprochen steilen These hat er nicht, sondern lediglich einen allenfalls vagen Verdacht gegenüber den „Sicherheitsleuten“, deren „Umfeld“ man sich näher anschauen müsse. Dabei frage er sich: “Warum wird ein offensichtlich ruhiger Patient von Sicherheitsleuten wie eine Gefahr behandelt?“ Dazu Folgendes: Ruhig war der Patient nur so lange, wie Ärztin und Sicherheitsleute nichts von ihm wollten. Aber wesentlicher ist die ausgesprochen naiv anmutende Auffassung, bei einem psychotischen Patienten vom ruhigen Äußeren 1:1 auf die geistig-seelische Verfasstheit schließen zu können. Das ist bekanntlich schon im echten Leben eine recht fehleranfällige Vorgehensweise. 

Als „Gefahr“ behandeln

Aber das ist noch nicht alles. Akut psychotische Schizophrene stehen unter dem Einfluss von wahnhaftem Erleben, oft in Verbindung mit halluzinierten Stimmen, welche Gedanken und Handlungen kommentieren oder auch befehlenden Charakter haben. Kommt es nun bei einer solchen Person – wie ja im Falle Tonou-Mbobda – zu einer recht plötzlichen Ruhe nach dem Sturm, deutet das für den Kundigen auf eine qualitative Veränderung im wahnhaften Erleben hin, allerdings meist eher zum Schlechten als zum Guten. Ja, einen solchen, weiterhin unkooperativen Patienten muss man als einschlägig erfahrener, verantwortlicher und gegenüber der Security weisungsbefugter Arzt „als Gefahr“ behandeln. Das gilt im Übrigen völlig unabhängig von dessen Hautfarbe. 

Was wäre wohl der diensthabenden Ärztin alles vorgeworfen worden, wenn es Tonou-Mbobda gelungen wäre, dem Krankenhausgelände und damit dem Zuständigkeitsbereich der Security zu entfliehen, sich zur nahe liegenden U-Bahn-Station zu begeben, um dort – etwa unter dem Einfluss von befehlenden Stimmen – sich selbst vor den einfahrenden Zug zu stürzen oder ein Kind auf die Gleise zu stoßen? Wenn sie dann vor Gericht erklären würde, der Patient habe doch bloß friedlich rauchend auf der Bank gesessen, als er völlig unerwartet und unvermittelt aufgesprungen und weggelaufen sei, würde das keinen Richter und Vorgesetzten und wahrscheinlich auch nicht Freunde und Angehörige von Opfer und Patient überzeugen. 

Anlässlich der aktuellen Ereignisse in den USA forderte jüngst der Grünen-Vorsitzende Habeck laut Welt unter ausdrücklichem Bezug auf die Ereignisse von Hanau: „Der Kampf gegen Rassismus muss also auch bei uns jeden Tag geführt werden.“ Wenn der Attentäter von Hanau als Beleg für den gefährlichen und allgegenwärtigen Rassismus in Deutschland instrumentalisiert werden soll, unterliegt Habeck hier allerdings einem gefährlichen Irrtum. Denn tatsächlich handelte es sich bei dem Attentäter ja um einen Wahnsinnigen, der seinem schizophrenen Wahn ausgeliefert war, unglücklicherweise auch noch Zugang zu Schusswaffen hatte und eben nicht rechtzeitig zwangsweise psychiatrisch untergebracht wurde, weil die durchaus vorhandenen Hinweise auf seine Gefährlichkeit von der Bundesanwaltschaft vier Monate vor der Tat nicht erkannt oder zumindest nicht weiter verfolgt wurden.                                                             

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Frank Dom / 09.06.2020

Das schöne am Rassismus-Begriff ist, dass er jede Analyse und Diskussion im Keim erschlägt, und die Rollen und Urteile eindeutig moralisch definiert. Es ist das Multi-Tool einer geistig armen Sozialwissenschaft, und es ist die Ausrede derjenigen, die keine Verantwortung für sich übernehmen wollen. Es ermöglicht parasitäres Rent-Seeking und Virtue Signaling für Linke und selbstgerechte Migranten auf Kosten Dritter und einer komplexen Wirklichkeit. Und es ist ein soziokultureller Kampfbegriff, der weniger um die vermeintlichen Opfer bemüht ist, als um die Zerschlagung der pöhsen weißen, kapitalistischen Kultur, mit eben deren Mittel. Der Begriff will nicht Änderung, sondern Herrschaft. Er kanalisiert Emotionen, nicht Gedanken. Ein weiterer Schritt zum Ende der Aufklärung.

Arnold Warner / 09.06.2020

Wie geht es eigentlich den nicht wenigen Straftätern mit südländischem Erscheinungsbild, denen “psychische Probleme” bescheinigt wurden und die daher eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt genießen? Ich denke zum Beispiel an den Afrikaner, der in Nürnberg eine alte Frau auf offener Straße halbtot trat und schlug. Muss man sich da nicht mal drum kümmern? Ich habe größte Sorge, dass alle diese “Einmann” in ihren Unterkünften massiv rassistisch misshandelt werden!

Gereon Stupp / 09.06.2020

Mit dem Rassismus-Trick wird versucht, eine double-bind Situatuin zu erzeugen. Sie bekommen zwei Handlungsoptionen und in beden Fällen machen Sie sich schuldig. Da Sie zur Entscheidung gezwungen sind, geraten Sie in einen inneren Konflikt, der Streß auslösend ist. Wird in Berlin gerade der Polizei appliziert. Funktioniert zuverlässig. Vor Gericht würde ich das aber dem Anwalt nicht empfehlen. Mit solchen Mätzchen macht man sich den Richter eher nicht gewogen. Der kennt das Spiel. Die Öffentlichkeit kan man damit aber prima manipulieren.

Ralf Pöhling / 09.06.2020

Ich habe umfangreiche Erfahrung im Sicherheitsbereich, dabei auch im Umgang mit psychotischen und paranoiden Wohnungslosen in Folge von Drogenmissbrauch und auch im Umgang mit Demenzpatienten, ihren kognitiven Ausfällen und ihrer Medikation aus länger andauernder Pflegetätigkeit. In beiden Umfeldern braucht es teils die volle Bandbreite von ausgeprägter sozialer Kompetenz bis hin zu maximaler Körperkraft, um die auftauchenden Probleme zu kontern. Je nach Schwere der mentalen Ausfallserscheinung ist mal das erste zielführend, mal das andere zwingend notwendig. Die Annahme, dass es sich bei oben beschriebenem Fall um “Rassismus” handelt, ist aus meiner beruflichen Erfahrung heraus vollkommen absurd und zeugt von fehlender Nähe zum Problem. Patienten mit mentalen Ausfällen sind extrem schwer einzuschätzen, zu handhaben und zu behandeln, da der Patient selbst nicht aktiv mitwirkt und oftmals der Behandlung, aufgrund fehlender Einsicht krank zu sein, sogar entgegenwirkt. Nicht selten sind solche Patienten eine Gefahr für die Allgemeinheit und sollten separiert werden, so lang diese Gefahr anhält.  Dass der Patient in obigem Falle zu Tode kam, ist überaus bedauerlich, hat aber nichts mit seiner Hautfarbe zu tun, sondern mit seinem Krankheitsbild. Ich habe derartige Krankheitsbilder bei Menschen aller Hautfarben beobachten können, mit der gleichen Notwendigkeit eines physischen Eingriffs. Wer bei solchen Vorfällen Rassismus unterstellt, leidet unter einer politisch induzierten, einseitigen Wahrnehmung und mangelnder persönlicher Erfahrung in diesem Umfeld. Was wiederum nicht bedeuten soll, dass der obig dargelegte Fall gut gelaufen wäre. Wenn ein Patient bei seiner Behandlung zu Schaden oder zu Tode kommt, ist das immer bedauerlich, wenn auch nicht auszuschließen. Dies gilt für den obigen Fall genauso, wie für jede irgendwie schiefgelaufene OP. Menschen sind nicht “unkaputtbar” und die Medizin vollbringt keine Wunder. Das wird oftmals einfach vergessen.

Karla Kuhn / 09.06.2020

Matthias Fischer, GANZ HERVORRAGEND. Ich verstehe absolut nicht, WARUM in Deutschland Menschen auf die Straße gehe, wenn in AMERIKA eine schwarze Person zu Tode kommt. Egal wie und egal von wem, WAS haben wir damit zu tun ?? UNSERE “ach so GUTEN”  sind die auf die Straße gegangen, als in HAMBURG eine SCHWARZE Frau von ihrem SCHWARZEN Mann ENTHAUPTET wurde ?? Die beiden Männer, die das fotografiert und im Netzt veröffentlicht haben, wurden sogar noch polizeilich verhört. ERGO, wenn in Amerika ein “Schwarzer” ( finde ich diskriminierend, genau wie ein “Weißer)zu Tode kommt, gehen die LINKSGRÜNROTEN der “Einheitspartei” oder Typen von STEUERBEZAHLTEN NGO auf die Straße, wenn in Deutschland ein “SCHWARZER” einen anderen “SCHWARZEN” ermordet werden diejenigen, die das ins Netz stellen strafrechtlich verfolgt ?? DAS ist für mich RASSISMUS. Aber jetzt bekommen die Polizisten in Berlin wahrscheinlich “SAMTHANDSCHUHE”  verpasst, damit eventuelle Taten der “ach so verfolgten Minderheit” gar nicht mehr an die ÖFFENTLICHKEIT kommen dürfen?? OB LINKSFASCHISTEN oder KRIMINELLE Ausländer, alles PALETTI ?? Aber dafür wird die RÄÄCHTSKEULE immer mehr gezückt. Solange, bis es mal einen von den ihren trifft. In Sachsen hat es eine IMMOBILIENMAKLERIN getroffen, der MP KRETSCHMER hatte gegen die ANTIFA aufgerufen aber wahrscheinlich MUßTE das wieder im Sande verlaufen. Scheint ja gar nicht hilfreich zu sein im Kampf gegen RÄÄCHTS!!

Ilona Grimm / 09.06.2020

Die KZ-Wächter der reinen linken Lehre lassen sich von Biologie oder Psychologie oder Naturgesetzen nicht beeindrucken. Der geifernde Linke bestimmt, wer recht hat und was richtig ist. Welches Phänomen führt zur Schöpfung ständig neuer Hassobjekte wie Leugner, Nazis, Rassisten? Derzeit führen Rassisten die Hitliste an und Rassisten werden von den Linken gezüchtet und gemolken wie Blattläuse von Ameisen. Klar, dass Habeck die Gunst der Stunde nutzt und die „Parallele“ zu Hanau herstellt. Grün-links-selbstverständlich kam der an Schizophrenie erkrankte Tonou-Mbobda nur deshalb zu Tode, weil er ein Schwarzer war. Ein weißer ausgetickter Schizophrener wäre zum Chillen in die Wohlfühloase des Hotel Atlantik gebracht worden. Andererseits fällt mir da Gustl Mollath ein. Der wurde aus politischen Spezlwirtschaftsgründen für sieben Jahre eingesperrt, sein Fall später als „Justizirrtum“ erklärt. Ist Mollath schwarz?? Kein passender Vergleich, ich geb’s zu, denn der lebt ja noch.——Wenn das mit der Rassismus-Keule noch ein kleines Weilchen so weitergeht, werde ich garantiert zur Rassistin gegen die linke und grüne Rasse.

Claudius Pappe / 09.06.2020

Boris hat auch was dazu gesagt…………………...…...Mit welcher wertschöpfenden Tätigkeit verdienen seine Kinder ihren Lebensunterhalt ?

Michael Scheffler / 09.06.2020

Soweit ich mich erinnere, gab es doch einen Mann, der in Köthen einen Streit auf dem Spielplatz schlichtete und diese Schlichtung nicht überlebte, obwohl er NICHT handgreiflich wurde! Er hatte auch einen Herzfehler.  Ich zitiere die TAZ: “... stufte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zuletzt nur noch als gefährliche Körperverletzung ein und forderte Jugendstrafen. Die Angeklagten hätten nicht mehr der schweren Herzerkrankung ihres Gegenübers und den schwerwiegenden Folgen rechnen können.” War das damals eigentlich auch Rassismus? Wahrscheinlich nicht, weil das Opfer ein länger (mit 22 Jahren eigentlich nicht) hier Lebender war!

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