Wolfgang Meins / 09.06.2020 / 06:20 / Foto: Pixabay / 54 / Seite ausdrucken

Rassismus in der deutschen Psychiatrie?

In Hamburg kam vor gut einem Jahr, am Morgen des Ostersonntags, ein Patient der Psychiatrischen Universitäts-Klinik zu Tode. Bei dem Versuch der Security, ihn zu überwältigen und zu fixieren, erlitt er einen Herz-Kreislauf-Stillstand mit Bewusstseinsverlust. Ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben, verstarb William Tonou-Mbobda wenige Tage später auf der Intensivstation. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seitdem wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge gegen drei Mitarbeiter der Krankenhaus-Security und die beteiligte diensthabende Ärztin. Wann es zum Prozess kommt, ist erstaunlicherweise immer noch offen. 

Drei Besonderheiten zeichnen diesen Fall aus. Erstens kommen – natürliche und unnatürliche – Todesfälle in einer Psychiatrischen Klinik und allemal einer universitären nur sehr selten vor. Zweitens kam es zu dem tödlichen Vorfall, streng genommen, nicht in, sondern auf einem Platz vor der Klinik – und damit vor Publikum. Drittens, der vielleicht wichtigste Punkt: Das Opfer war schwarz. Es handelt sich um einen 2008 aus Kamerun nach Deutschland migrierten, zum Todeszeitpunkt 34-jährigen BWL-Studenten, der sich bereits mehrfach wegen einer Schizophrenie in stationärer Behandlung der Uniklinik befunden hatte. 

Für die linke Szene ist absolut klar, dass es sich hier um ein rassistisches Verbrechen handelt. Die „gewalttätigen Sicherheitsmitarbeiter“ hätten Tonou-Mbobda „gemeinschaftlich getötet (…), indem sie seine Arme in Bauchlage auf dem Rücken fixiert und ihn zumindest teilweise durch ihr Körpergewicht zusätzlich beschwert“ hätten. Nicht alle vom AStA und anderen Aktivistengruppen erhobenen „Anklagepunkte“ sind völlig abwegig. Aber Ermittlungsergebnisse, die nicht in dieses Bild passen, bleiben weitgehend unberücksichtigt oder werden durch eine verschwörungsaffine Sichtweise relativiert. Da linksradikale Studenten immer schon Probleme hatten, die Existenz einer weitgehend biologisch determinierten psychischen Störung zu akzeptieren, wird aus der akuten Schizophrenie des Opfers eine bloße „psychische Überforderung“. Insgesamt gilt hier: Unschuldsvermutung war gestern, Rassismus ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig, da braucht es dann keine konkreten Belege mehr. Denn die fehlen bei nüchterner Betrachtung weiterhin – im Gegensatz etwa zu dem Todesfall in Minneapolis.   

Vor der Klinik auf eine Bank gesetzt

Nach Recherchen des Spiegel, der sich dabei auf den „Kontakt zu mehreren mit den Ermittlungen betrauten Personen“ bezieht, habe sich Tonou-Mbobda vier Tage zuvor freiwillig in stationäre Behandlung der UKE-Psychiatrie begeben. In der Nacht zum Ostersonntag habe sich sein Zustand verschlechtert: „Er schrie laut umher, übte Schattenboxen aus, schlug um sich.“ Angebotene Medikamente habe er mehrfach abgelehnt, so auch am Ostersonntagmorgen. Nach einem „Streitgespräch“ mit dem Personal habe er die Station verlassen und sich vor der Klinik auf eine Bank gesetzt. 

Aus psychiatrischer Sicht also eigentlich nichts Besonderes. Dass bestimmte Patientengruppen, vor allem solche mit Schizophrenie oder Manie, verordnete Medikamente nicht einnehmen wollen, prägt einen Großteil der Patient-Arzt-Kommunikation auf Akutstationen, ebenso wie Verhandlungen über Entlassung oder Ausgang. Für den Arzt gilt es dabei jeweils zu berücksichtigen, ob von dem Patienten eine relevante Selbst- oder Fremdgefährdung ausgehen könnte.

Nach Schätzungen sterben etwa 10 bis 15 Prozent der Schizophrenie-Patienten durch Suizid, und durch mehrere Studien ist gut belegt, dass bei Schizophrenie das Risiko der Begehung von Gewaltdelikten um den Faktor 4, das von Tötungsdelikten gar um den Faktor 10 erhöht ist. Auch deshalb können Patienten mit Schizophrenie zwangsweise vorübergehend auf einer geschlossenen psychiatrischen Station untergebracht werden. 

Und genau das hatte die mit Tonou-Mbobda befasste UKE-Ärztin am Morgen des Ostersonntags veranlasst. Ob ihre Beurteilung des Gefährdungspotenzials des Patienten zutreffend war oder ob vielleicht 15 von 20 Ärzten in diesem Fall anders entschieden hätten, muss naturgemäß offen bleiben. Aber die ganz offensichtlich gesicherte Diagnose einer akuten Schizophrenie in Verbindung mit dem psychotisch-gereizten Verhalten von Tonou-Mbobda lassen die Entscheidung der Ärztin für den fachkundigen Beobachter zumindest plausibel erscheinen. 

Anhörung im Wissenschaftsausschuss

Ist die ärztliche Entscheidung gefallen, einen Patienten gegen seinen Willen geschlossen unterzubringen, muss in Hamburg umgehend ein Formular mit den wichtigsten Angaben zu Patient, Diagnose und Gefährdungspotenzial ausgefüllt und an das Ordnungsamt gefaxt werden. Das wiederum prüft den Antrag unter eher formalen Gesichtspunkten, sendet eine entsprechende Bestätigung und informiert das Gericht, damit innerhalb von 24 Stunden ein Richter vor Ort das Ganze überprüft und ggf. die Dauer der Unterbringung festlegt. Im Notfall kann die Unterbringung aber bereits vollzogen werden, bevor das Formular getippt oder gefaxt ist – auch wenn Medien und Aktivisten das teils anders sehen. Denn ansonsten könnte ja ein Patient mit dem Hinweis auf die noch fehlende Rechtswirksamkeit die Klinik verlassen, während der Arzt noch hektisch am Tippen oder Faxen ist. 

Bei einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Hamburger Stadtparlaments äußerte sich der ermittelnde Oberstaatsanwalt in Kenntnis des Obduktionsergebnisses zur Todesursache: Man könne „mit Sicherheit ausschließen (…), dass es diesen lagebedingten Erstickungstod gegeben hat“. Kausal im juristischen Sinne sei das Einwirken der Sicherheitskräfte ursächlich gewesen, aber der Geschädigte habe eine „massive Herzvorschädigung“ gehabt, die bisher – warum auch immer – den Beteiligten offenbar unbekannt war. Ansonsten sei man bei den Ermittlungen, zu denen auch die Vernehmung aller Zeugen gehört habe, „nicht auf irgendeinen Hinweis gestoßen, der in eine rassistische Richtung deutet.“ Auf entsprechende Nachfrage eines Linken-Abgeordneten gibt sich auch der Oberstaatsanwalt verwundert, warum die Security nicht einfach in Hab-Acht-Stellung abgewartet habe. Eine allerdings aberwitzige Idee, vor einer mit Sicherheit rasch zunehmenden und wahrscheinlich irgendwann auch teils gewaltbereiten Zuschauerkulisse auf einen plötzlichen Sinneswandel des Patienten zu hoffen. 

Mittlerweile hat ein neuer Akteur die Bühne betreten: der mit ghanaischen Wurzeln in Deutschland aufgewachsene Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah. Er wird in dem Strafverfahren die Mutter des Opfers vertreten. Die Zeit (hinter der Bezahlschranke) stellte ihn kürzlich in einem ausführlichen Beitrag als jemanden vor, für den der rassistische Hintergrund der Tat „offensichtlich“ sei. Und der nach eigener Aussage durch seine „Erfahrungen“ empathischer als viele seiner Kollegen sei. Quelle dieser Empathie seien mehrere aus seiner Sicht jeweils anlasslose Polizeikontrollen in jeweils bestimmten Gegenden, denen er nur wegen seiner Hautfarbe unterzogen worden sei. Vollkommen unberücksichtigt bleibt in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, ob der Anlass nicht vielleicht auch in der deutlichen Überrepräsentierung von Schwarzafrikanern unter den hiesigen Drogendealern zu suchen ist. Aber eine solche Argumentation kommt natürlich auch für die Zeit nicht in Betracht: Man will doch nicht dem racial profiling das Wort reden. 

Nun gut. Auf jeden Fall will Schneider-Addae-Mensah beweisen, Tonou-Mbobda „kam zu Tode, weil er dunkelhäutig war.“ Denn: „Bei einem weißen Patienten hätte sich die Situation anders entwickelt.“ Beweise oder auch nur Hinweise für die Gültigkeit dieser doch ausgesprochen steilen These hat er nicht, sondern lediglich einen allenfalls vagen Verdacht gegenüber den „Sicherheitsleuten“, deren „Umfeld“ man sich näher anschauen müsse. Dabei frage er sich: “Warum wird ein offensichtlich ruhiger Patient von Sicherheitsleuten wie eine Gefahr behandelt?“ Dazu Folgendes: Ruhig war der Patient nur so lange, wie Ärztin und Sicherheitsleute nichts von ihm wollten. Aber wesentlicher ist die ausgesprochen naiv anmutende Auffassung, bei einem psychotischen Patienten vom ruhigen Äußeren 1:1 auf die geistig-seelische Verfasstheit schließen zu können. Das ist bekanntlich schon im echten Leben eine recht fehleranfällige Vorgehensweise. 

Als „Gefahr“ behandeln

Aber das ist noch nicht alles. Akut psychotische Schizophrene stehen unter dem Einfluss von wahnhaftem Erleben, oft in Verbindung mit halluzinierten Stimmen, welche Gedanken und Handlungen kommentieren oder auch befehlenden Charakter haben. Kommt es nun bei einer solchen Person – wie ja im Falle Tonou-Mbobda – zu einer recht plötzlichen Ruhe nach dem Sturm, deutet das für den Kundigen auf eine qualitative Veränderung im wahnhaften Erleben hin, allerdings meist eher zum Schlechten als zum Guten. Ja, einen solchen, weiterhin unkooperativen Patienten muss man als einschlägig erfahrener, verantwortlicher und gegenüber der Security weisungsbefugter Arzt „als Gefahr“ behandeln. Das gilt im Übrigen völlig unabhängig von dessen Hautfarbe. 

Was wäre wohl der diensthabenden Ärztin alles vorgeworfen worden, wenn es Tonou-Mbobda gelungen wäre, dem Krankenhausgelände und damit dem Zuständigkeitsbereich der Security zu entfliehen, sich zur nahe liegenden U-Bahn-Station zu begeben, um dort – etwa unter dem Einfluss von befehlenden Stimmen – sich selbst vor den einfahrenden Zug zu stürzen oder ein Kind auf die Gleise zu stoßen? Wenn sie dann vor Gericht erklären würde, der Patient habe doch bloß friedlich rauchend auf der Bank gesessen, als er völlig unerwartet und unvermittelt aufgesprungen und weggelaufen sei, würde das keinen Richter und Vorgesetzten und wahrscheinlich auch nicht Freunde und Angehörige von Opfer und Patient überzeugen. 

Anlässlich der aktuellen Ereignisse in den USA forderte jüngst der Grünen-Vorsitzende Habeck laut Welt unter ausdrücklichem Bezug auf die Ereignisse von Hanau: „Der Kampf gegen Rassismus muss also auch bei uns jeden Tag geführt werden.“ Wenn der Attentäter von Hanau als Beleg für den gefährlichen und allgegenwärtigen Rassismus in Deutschland instrumentalisiert werden soll, unterliegt Habeck hier allerdings einem gefährlichen Irrtum. Denn tatsächlich handelte es sich bei dem Attentäter ja um einen Wahnsinnigen, der seinem schizophrenen Wahn ausgeliefert war, unglücklicherweise auch noch Zugang zu Schusswaffen hatte und eben nicht rechtzeitig zwangsweise psychiatrisch untergebracht wurde, weil die durchaus vorhandenen Hinweise auf seine Gefährlichkeit von der Bundesanwaltschaft vier Monate vor der Tat nicht erkannt oder zumindest nicht weiter verfolgt wurden.                                                             

Foto: Pixabay

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Wolfgang Richter / 09.06.2020

Wenn es zu “Minnesota” Belege geben sollte für Rassismus im Zusammenhang mit der Festnahme und Fixsierung des Mr. Floyd, so hätte ich die gerne genannt bekommen, anstelle einer derart in den “Raum” gestellten Behauptung. Fakten bitte. Der auf frischer Tat betroffene Straftäter wollte sich der Festnahme durch Widerstand entziehen und wurde entsprechend fixiert, am Einsatz beteiligt meines Wissens 2 weiße Beamte, 2 asiatisch herkünftige Beamte und 1 Farbiger, Wer bitte schön war da der Rassist, der gegen den Straftäter vorging und mit welcher anderen Motivation als die Erfüllung der ureigenen Aufgabe, für die “Polizei” von der Gesellschaft unterhalten wird? Es sei denn, serit Tag X besteht gesetzlich festgelegt die Weisung, farbige Straftätger nicht mehr zu verfolgen. Im übrigen und ganz nebenbei erwähnt, wurde vor Jahren in Dld. ein Armhebel gelehrt, angesetzt am Hals-Kopf-Bereich, um entsprechende Kandidaten zu fixieren, unangenehme Nebenwirkung - bei fälschlich verändert angesetztem Griff, was nun mal passieren kann, weil der Gegenüber nun mal nicht still hält, rabiat und rum zappelt, andernfalls bräuchte man die Fixierung ja nicht, besteht die Gefahr, Luft und Blutzufuhr zum Hirn abzudrücken. Wegen der Gefährdung der Personen wurde die Anwendung dieser Art Haltegriff dann auch untersagt, aber erst nachdem entsprechende Folgen bekannt wurden.

Max Wedell / 09.06.2020

@Wolfgang Kaufmann, auf der einen Seite stimmt es natürlich, daß die später Geschädigten oft mutwillig eine Konfrontation herbeiführen. Floyd machte den Fehler, Widerstand zu leisten und die Beamten obendrein verscheißern zu wollen, indem er aus einem Wagen heraus festgenommen wurde, aber sich weigerte, in den Polizeiwagen zu steigen, weil er angeblich unter Klaustrophobie leide. Jaja, Selektivklaustrophobie, die nur in Polizeiautos wirkt, kennt jeder Polizist! Hätte Floyd den Anweisungen der Beamten Folge geleistet und wäre in den Polizeiwagen gestiegen, würde er noch leben. Auf der anderen Seite aber ist die Gegenmaßnahme der Beamten extrem unverhältnismäßig gewesen. Das wäre auch der Fall gewesen, wenn Floyd nicht gestorben wäre. Beim Anschauen des Videos dachte ich: Mensch, der Polizist genießt das (fast 9-minütige) Knien auf dem Genick des Opfers ja! Das war für mich an der Körpersprache erkennbar, nicht zuletzt ganz deutlich am leichten Grinsen des Polizisten, das ansonsten völlig deplaziert und unerklärlich gewesen wäre. 10 Sekunden nach diesem Eindruck sagte ein Passant im Video: “He enjoying that shit. Look at you. Your body language explains it”. Es ist für mich praktisch erwiesen, daß ein Polizist hier sadistische Neigungen auslebte. Polizisten müssen und sollen gegebenenfalls hart durchgreifen, aber solche Sadisten darf es im Polizeidienst einfach nicht geben. Das muß hier mal ganz deutlich gesagt werden, weil ich hier schon Kommentare der Art: “Floyd war doch selber schuld” gelesen habe. Ein Sadist muß übrigens nicht unbedingt auch ein Rassist sein, um seine sadistischen Handlungen zu genießen, auch nicht, wenn er sie an Menschen anderer Rasse begeht.

Michael Scheffler / 09.06.2020

Herr Lawry, schauen Sie erst mal, welcher Provenienz der Kollege Meins Ist. Vermutlich hat der sehr viel mehr Ahnung von deutscher Psychiatrie als ein Troll, der sich hierher verirrt (?) hat.

Wolfgang Richter / 09.06.2020

Man kann sich nur noch verwundert die Augen reiben und sich auf den Hinterkopf schlagen: Da bekommt ein mehrfach vorbestrafter Krimineller, der auf frischer Tat beim Verausgaben von Falschgeld (bei US-$ eine Straftat, bei EZB-Euronen eher gewolltes Politikhandeln) erwischt wurde, sich der Festnahme widersetzt, dabei das Pech hat, die Anwendung einer fragwürdigen, aber offenbar gelehrten Technik zum Fixieren von widerspenstigen Straftätern, nicht zu überleben, in der westlichen Welt reichlich Unterstützungsdemos von Besetzern der Moralgipfel, dazu auch noch durch Mitwirkung der US-Demokraten und deren Präses-Kandidaten Biden faktisch eine Art Staatsbegräbnis. Das alles nur, weil er die “richtige”  Hautfarbe hat. Für die weiße Frau, die Tage vorher von einem farbigen (männlichen) Polizeibeamten im Rahmen seiner Amtshandlung in einem US-Städtchen erschossen wurde, gibts dagegen noch nicht einmal eine mediale Erwähnung, von meetoo u. Co weit und breit nichts zu sehen und zu hören, weil hier die Hautfarben der Handelnden getauscht sind. Und die Wertung nehmen Leute vor, die sich anmaßen, RASSISTEN zu erkennen, bloß zu stellen und dem medialen öffentlichen Lynchen zu überstellen, ohne zu merken, daß gerade sie aus zutiefst rassistischer Gesinnung agieren.

Sabine Lotus / 09.06.2020

Schön. Bekommen es die Institutionen jetzt endlich geliefert wie bestellt? Das lala hier (wenn’s uns nicht so viel Spaß machen würde) können wir uns eigentlich sparen. Die lernen nur durch Schmerz. Und den bekommen sie jetzt. Schenk mal ein.

Kreppl W. / 09.06.2020

Schwarze Menschen aus Afrika , die nach Europa kommen, haben hier zu wenig Sonne und somit ein erhöhtes Risiko für diverse Krankheiten. In Amerika hatte man festgestellt, dass die Schwarzen im der USA wesentlich öfter an Krebs erkrankten als im Süden. Als Ursache hat man dann die geringere Sonneneinstrahlung im Norden diagnostiziert.

Wolfgang Kaufmann / 09.06.2020

Für manch einen wäre es besser gewesen, sich schlicht erst mal an die Anweisungen zu halten. – Floyd George leistete Widerstand bei seiner Festnahme, was in den USA generell keine gute Idee ist. Der hier genannte Patient widersetzte sich seiner Unterbringung in der geschlossenen Abteilung. Auch jener Stuttgarter Rentner, der am 30. September 2010 an den Augen verletzt wurde, hatte trotz dreimaliger Aufforderung den Platz nicht verlassen, sondern war aktiv in Richtung Wasserwerfer gegangen. – Das Muster ist bekannt: Man provoziert so lange, bis man das angebliche Schweinesystem demaskiert hat. Und in einer Art Pawlow’schem Reflex wird die linksdrehende Öffentlichkeit automatisch Partei gegen Polizei und Staat ergreifen. Denn für die Social Justice Warriors stehen Täter und Opfer von vorne herein fest.

Sam Lowry / 09.06.2020

“Erstens kommen – natürliche und unnatürliche – Todesfälle in einer Psychiatrischen Klinik und allemal einer universitären nur sehr selten vor.” Leider haben Sie keine Ahnung, was in den deutschen Psychiatrien und Forensiken wirklich abläuft!

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