Stefan Frank / 17.08.2022 / 14:00 / Foto: Achgut.com / 28 / Seite ausdrucken

Rassen-Diskriminierung der Elite-Unis vor dem Supreme Court

Wer an einer amerikanischen „Elite“-Universität wie Harvard oder Yale einen Abschluss macht, kann sich seinen zukünftigen Arbeitgeber aussuchen. Die Absolventen sind begehrt und werden von Unternehmen mit hohen Einstiegsgehältern gelockt. Entsprechend umkämpft sind die Studienplätze. Folglich können sich solch renommierte Hochschulen ihre Studenten aussuchen, Bewerber auslesen. Nur ein winziger Teil wird überhaupt zu einem Gespräch eingeladen. Im Studierfähigkeitstest SAT muss der Bewerber möglichst hohe Punktzahlen erreichen. Zudem muss er eine Bewerbung schreiben, in der er darlegt, warum ausgerechnet er eine riesige Bereicherung für die Universitäts-Community wäre. Dazu gehören auch außerschulische Aktivitäten wie Sport, das Singen im Chor oder ehrenamtliches Engagement.

All das hat der Bewerber selbst in der Hand, im Rahmen seiner jeweiligen Fähigkeiten und Talente. Oft spielt aber auch die Hautfarbe eine Rolle. Die von Harvard und anderen US-Universitäten praktizierte Rassendiskriminierung bei der Aufnahme von Studenten geht so: Um auf einen politisch gewünschten „Rassen“-Proporz der Studentenschaft zu kommen, werden vor allem asiatischstämmige Bewerber gezielt benachteiligt. Der Grund: Sie sind einfach „zu intelligent“. Darum gibt es für sie ein Handicap, das auch als Asian tax (Asiatenmalus) bezeichnet wird. Um aufgenommen zu werden, müssen Asian Americans bei den Zulassungsprüfungen höhere Punktzahlen erzielen als Weiße; Weiße wiederum höhere Punktzahlen als sogenannte Hispanics — also US-Bürger, die mit Spanisch als einer Muttersprache aufgewachsen sind —, und Hispanics höhere Punktzahlen als Schwarze.

Die Universität Harvard sagt: „Rasse“ sei bei der Bewerbung „ein Kriterium unter anderen“ im Rahmen eines „ganzheitlichen“ Auswahlprozesses. Schwarz oder Hispanic zu sein, sei „ein Plus-Faktor“. Dass das so sei, sei notwendig, um eine „diverse Studentenschaft“ zu erhalten. Diese biete „überragende Bildungsvorzüge“, argumentiert Harvard. Studenten „unterrepräsentierter Rassen“ brächten „Erfahrungen“ mit, die nicht genug Raum bekämen, wenn die Zulassungskriterien „diese Erfahrungen ignorieren“ – also blind gegenüber der Hautfarbe wären.

Die Benachteiligung ist messbar

Eine Studie, die die Soziologen Thomas J. Espenshade und Alexandria Walton Radford von der Universität Princeton 2009 veröffentlichten, kam zu dem Ergebnis: Würden Harvard und andere „Eliteuniversitäten“ nur nach der Leistung in den Aufnahmeprüfungen gehen, hätten Amerikaner asiatischer Abstammung nicht, wie es in der Praxis der Fall ist, die niedrigste Aufnahmerate (18 Prozent), sondern die höchste (30 Prozent), und ihr Anteil an der Studentenschaft stiege von durchschnittlich 24 auf 38 Prozent. In einem Beitrag mit dem Titel The War on Asian Americans verglich Abe Greenwald, ein Kolumnist des jüdisch-amerikanischen Monatsmagazins Commentary, die Diskriminierung asiatischer Studenten heutzutage mit der „Judenquote“ im Amerika des frühen 20. Jahrhunderts:

„Vor allem in Harvard ist der Angriff auf die asiatisch-amerikanischen Bewerber so offensichtlich, so absichtlich und so systematisch, dass er auf verstörende Weise dem fanatischsten Kapitel in der Geschichte dieser Institution ähnelt – der Kampagne, Juden von der Studentenschaft fernzuhalten, wie es sie in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts gab.“ 

Damals begrenzte Harvards Präsident Abbott Lawrence Lowell den den Anteil von Juden auf 15 Prozent.

In etlichen Bundesstaaten ist den Universitäten Diskriminierung von Bewerbern aufgrund er Hautfarbe untersagt. 2020 scheiterte in Kalifornien ein Volksbegehren, das das Ziel hatte, Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe – um vermeintlich guter Ziele willen – zu erlauben.

Ab Oktober, wenn die neue Sitzungsperiode beginnt, wird sich das höchste amerikanische Gericht, der Supreme Court, mit der Frage befassen, ob Universitäten überhaupt ein Recht auf Rassendiskriminierung haben. Der Anlass ist eine Klage der Rechtshilfeorganisation Students for Fair Admissions (SFFA) gegen die Universität Harvard und die Universität von North Carolina. Obwohl der Fall auf dem Papier nur diese beiden Hochschulen betrifft, könnte der Supreme Court ein Urteil fällen, das die diskriminierende Praxis generell für rechtswidrig erklärt, an Universitäten und in anderen Bereichen der Gesellschaft.

Wer sind die Kläger?

Auf der Website der SFFA heißt es:

„Students for Fair Admissions ist eine gemeinnützige Mitgliedergruppe von mehr als 20.000 Studenten, Eltern und anderen, die glauben, dass rassische Klassifizierungen und Begünstigungen bei der Zulassung zum College unfair, unnötig und verfassungswidrig sind. Unsere Mission ist es, Rechtsstreitigkeiten zu unterstützen und sich daran zu beteiligen, die die ursprünglichen Prinzipien der Bürgerrechtsbewegung unseres Landes wiederherstellen: Rasse und ethnische Zugehörigkeit eines Studenten sollten keine Faktoren sein, die diesem Studenten schaden oder ihm dabei helfen, die Zulassung zu einer begehrten Universität zu erhalten.“

Das letzte Mal, dass Harvard sich vor Gericht wegen seiner diskriminierenden Praxis verantworten musste, war 2019. Damals gab Richterin Allison D. Burroughs vom Distriktgericht Boston der Universität recht: In der 130 Seiten langen Urteilsbegründung schrieb sie, es gebe „keine umsetzbaren und verfügbaren rassenneutralen Alternativen“, um die „diverse“ Studentenschaft zu erzeugen. Ein Bundesberufungsgericht bestätigte das Urteil im November 2020. Berufung war danach nur noch bei der höchsten Instanz, dem Supreme Court, möglich. Im Januar gab dieser bekannt, den Fall hören zu wollen.

Weicht der Supreme Court von früherer Rechtsprechung ab?

In der Vergangenheit hat der Supreme Court Diskriminierung mit dem Ziel der „Förderung“ von „Minderheiten" in zwei Grundsatzurteilen (1978 und 2003 für zulässig erklärt. Das heißt aber nicht, dass er in diesem Fall erneut so entscheiden muss. Das wegweisende Urteil Roe vs. Wade, in dem der Supreme Court 1972 entschied, dass Frauen in den ersten sechs Monaten der Schwangerschaft ein unbeschränktes Grundrecht auf Abtreibung hätten, wurde vom jetzigen Gericht verworfen. Es befand, dass das Abtreibungsrecht nicht von einem Gericht vorgeschrieben werden könne – auch nicht vom Supreme Court –, sondern nur vom Gesetzgeber. Die Richter hielten sich in dem Fall an die Verfassung, in der von einem Grundrecht auf Abtreibung keine Rede ist. Was, wenn die Richter sich im Fall der diskriminierenden Zulassungspraxis von Harvard & Co. ebenfalls an den Buchstaben des Gesetzes halten? Die Kläger berufen sich auf Title VI des Bürgerrechtsgesetzes von 1964. Dort heißt es, dass Akteure, die sich aus Steuermitteln finanzieren, „nicht auf der Basis von Rasse, Hautfarbe und nationaler Herkunft diskriminieren dürfen“.

Genau das tun Universitäten wie Harvard – ohne aber auf staatliche Zuwendungen und Steuerprivilegien verzichten zu wollen. Die Universität von North Carolina argumentiert, „Diversität“ garantiere einen „robusten Austausch von Ideen, beflügelt Innovation und nährt Empathie und gegenseitigen Respekt“. Ohne Rassendiskriminierung, soll das heißen, gäbe es keine Vielfalt. Und weil Menschen verschiedener Hautfarben dieser leicht rassistischen Logik nach Träger verschiedener Ideen sind, würde auch der Austausch von Ideen umgehend eingestellt; Innovation, Empathie und gegenseitiger Respekt gingen flöten.

Apple, Google & Co. melden sich zu Wort

Die mündliche Anhörung hat noch nicht begonnen, doch schon jetzt haben Parteien, Personen, Verbände und Unternehmen die Möglichkeit, als Amici Curiae („Freunde des Gerichts“) ihre Meinung zu dem Fall zu sagen. Davon wird rege Gebrauch gemacht.

In einer Eingabe argumentieren derzeitige Studenten und Alumni in Harvard, dass, wenn der Oberste Gerichtshof Harvard verbieten würde, Rasse als Faktor zu berücksichtigen, die Universität „außergewöhnliche Studenten verpassen würde … deren ethnisch-rassische Identität für ihre Bewerbungen von zentraler Bedeutung war und die sonst übersehen worden wären“.

In einer anderen Schrift, die im Namen von mehr als 60 Konzernen verfasst wurde – unter anderem Apple, Intel, Airbnb, Google, Bayer US, IKEA US Retail, Dell, HP, Cisco und General Motors –, argumentieren deren Anwälte, dass Unternehmen „von Universitäten abhängen, um hochqualifizierte, rassisch und ethnisch vielfältige Studenten einzustellen, zuzulassen und auszubilden, um die Mitarbeiter und Unternehmensführer der Zukunft zu werden“. Apple & Co. seien mit „diverser“ Belegschaft „profitabler“ und „erfolgreicher“. Man höre:

„Vielfalt ist … nicht nur Teil einer gerechten Gesellschaft, sondern ein Wettbewerbsgebot. Damit Wissenschafts- und Technologieunternehmen diese Wettbewerbsvorteile erzielen können, müssen die Universitäten rassisch unterschiedliche Klassen von Studenten zulassen und integrative Kulturen fördern. Eine vielfältige Belegschaft ist eine talentiertere Belegschaft, weil sie aus einem breiteren Kreis der Bevölkerung schöpft, und eine effektivere Belegschaft, weil sie unterschiedliche Perspektiven zur Lösung komplexer Probleme einbringt. Tatsächlich ist einer der vielen Vorteile von Inklusion und Vielfalt, dass sie zu Innovationen anregen.“

Es ist ein Pappkameradenargument: So, als ginge es den Gegnern der Diskriminierung darum, Schwarze oder ethnische Minderheiten vom Studium auszuschließen. Alle Stellungnahmen, die sich gegen ein Verbot von Rassendiskriminierung aussprechen, haben eines gemeinsam: Sie begründen die Praxis mit angeblich höheren Zielen. Der Zweck heiligt die Mittel.

Keine Universität unterstützt die Diskriminierungsopfer

Die Universitäten Harvard und North Carolina bestreiten die Diskriminierung nicht, sondern machen ein „überragendes Interesse“ an einer „diversen“ Studentenschaft geltend. Dieses Interesse soll die Bürgerrechte aushebeln. Eine gefährliche Argumentation, gerade wenn es um die Aufhebung von Bürgerrechten geht. Denn die Geschichte verschiedener Formen von Tyrannei lehrt: Um Begründungen sind Tyrannen nie verlegen. Auch die Sklaverei in Nordamerika wurde mit einem angeblich edlen Zweck begründet: Ohne Sklaven gäbe es keine Baumwolle mehr, und die Menschheit müsste nackt rumlaufen, hieß es.

Und es war ausgerechnet der amerikanische Supreme Court, der 1944 im Prozess Korematsu gegen die Vereinigten Staaten urteilte, dass die Internierung von japanischstämmigen US-Bürgern in Lagern aus übergeordneten „militärischen“ Erwägungen heraus zulässig sei.

Heutzutage werden in den USA erneut Amerikaner asiatischer Abstammung diskriminiert, von Universitäten, die angeblich „Diversität“ anstreben. Unter den Amici Curiae, die sich äußern, sind auch zahlreiche Hochschulen. Keine unterstützt die asiatischen Studenten im Kampf gegen Diskriminierung. „Im Gegenteil“, schreibt ein Reporter der New York Post:

„Mehrere Dutzend Schriftsätze wurden im Namen von Hunderten von Colleges, Universitäten, Hochschul- und Berufsschulverbänden, Lehrergewerkschaften, mehr als 1.000 Professoren und Dekanen und sogar College-Basketballtrainern gegen die SFFA eingereicht. Eines der auffallendsten Dinge an diesen Schriftsätzen ist die Offenheit, mit der Colleges rassistische Präferenzen zugeben, und ihr völliges Fehlen von Sympathie für die asiatischen Diskriminierungsopfer.“

Ob die diskriminierende Praxis gegen das Bürgerrechtsgesetz verstößt und somit illegal ist, wird der Supreme Court wahrscheinlich Mitte nächsten Jahres entscheiden. Ein Ergebnis kann man jetzt schon vermelden: Das Amerika der Universitäten und großen Konzerne steht auf der Seite der Rassendiskriminerung.

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Thorsten Gutmann / 17.08.2022

Was mich doch sehr verwundert, ist die Tatsache, daß sich die Unis in ihren großartigen Zersplitterungsanstrengungen nur auf das Kriterium Rasse beschränken. Warum nicht auch das Merkmal Geschlecht bemühen, oder das der sexuellen Orientierung? Die Liste ließe sich leicht um weiteres erwartbares intellektuelle Gold verlängern. Was bleibt, ist wieder einmal nur das frustierende Gefühl großer Personenkreise, letztlich übergangen worden zu sein. Das Paradox entsteht, daß der Versuch, Diskriminierung abzubauen, diese nur vergrößert. Sofort hat man das Bild der Hydra vor Augen. Um es deutlich zu sagen, das alles läuft weniger auf eine Di-, als vielmehr auf eine Perversität hinaus. Aber die Hauptsache ist, daß im Chor gesungen wird. Herrlich. Herrn Frank zu lesen, macht immer wieder großen “Spaß”. Danke.

Yehudit de Toledo Gruber / 17.08.2022

Ich kenne keine dieser Universitäten, ja nicht einmal die USA. Aber was für ein unglaublicher Artikel! Mich würde es nicht wundern, wenn die Deutschen an ihren Universitäten nach gleichem Schema “sortierten”.

Dr. R. Möller / 17.08.2022

Halten die „Eliteuniversitäten“ die schwarze Rasse einfach für zu dämlich um mit anderen Rassen zu konkurrieren? Onkel Tom ist gut aber dumm ? Ist das nicht diskriminierend? Frage für einen Freund.

Sascha Hill / 17.08.2022

Laut diesem Chadi, bin ich eh ein Ober-Rechter. Also lehne ich mich wohl nicht allzu weit aus dem Fenster, wenn ich folgendes behaupte. - Einzig und allein die Qualifikation muss zählen! Geschlecht, Hautfarbe, Religion und Geldbeutel sind egal. Als Nachweise, sollten lediglich Zeugnisse und Test-Ergebnisse zählen. Erst wenn nach diesem Verfahren gehandelt wird, sind alle Menschen, gleich ihrer Hautfarbe, ihres Geschlecht oder ihrer Religion gleich. Quote führt zur Ausgrenzung und nebenbei zur Verdummung.

Georg Andreas Crivitz / 17.08.2022

Die Bewerber asiatischer und europäischer Herkunft werden zwar bei der Prüfung benachteiligt, aber im Grunde ist dieses nach Rassen abgestimmte Auswahlverfahren doch eine ganz eindeutige Abwertung der Afro-Amerikaner, weil man sie per se für unfähig hält die gleichen Leistungen wie die anderen Bewerber zu erbringen und sie deshalb diesen Bonus benötigen.

giesemann gerhard / 17.08.2022

Problem: Wenn das schief geht, dann haben wir ein echtes Disaster.

Moritz Ramtal / 17.08.2022

Was ist daran schlimm für Weiße oder Asiaten? Es macht die Quote noch bekannter, was dazu führt das Unternehmen mehr testen und weniger auf Abschlüsse geben, was dann sogar die Chancen für nicht reich geborene deutlich erhöht. Für Schwarze schade, bekommen sie doch höchst richterlich den Dummenstempel ab.

giesemann gerhard / 17.08.2022

Wette: Wer schafft sich zuerst ab, DE oder die USA?

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