Georg Etscheit / 10.04.2021 / 13:00 / Foto: Pixabay / 18 / Seite ausdrucken

Querflöten im Bayrischen Kultusministerium

Das aktuelle Hygienekonzept des bayrischen Kultusministerium ist die ultimative Apotheose des Bürokratismus, etwa die folgende Regelung für den Musikunterricht:

Zusätzlich gilt: a)

1. Beim Unterricht im Blasinstrument stellen sich die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit versetzt auf, um Gefahren durch Aerosolausstoß zu minimieren.

2. Querflöten und Holzbläser mit tiefen Tönen sollen möglichst am Rand platziert werden, da hier von einer erhöhten Luftverwirbelung auszugehen ist.

3. Angefallenes Kondensat in Blech- und Holzblasinstrumenten darf nur ohne Durchblasen von Luft abgelassen werden.

4. Das Kondensat muss von der Verursacherin bzw. vom Verursacher mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen Seite 16 entsorgt werden.

5. Die Möglichkeit zur anschließenden Händereinigung muss gegeben sein.

6. Ist dies nicht umsetzbar, dann muss eine Händedesinfektion zur Verfügung stehen.

7. Ein kurzfristiger Verleih, Tausch oder eine Nutzung von Blasinstrumenten durch mehrere Personen ist ausgeschlossen.

8. Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raumgröße.

Dazu kommt jetzt noch der ungeheure, geradezu aberwitzige Aufwand für die regelmäßigen Schüler-Selbsttests. Wie ich hörte, müssen Stundenpläne mehr oder weniger jeden Tag neu entworfen werden, was die  betreffende Lehrkräfte in den Wahnsinn treibt. Wie die jetzt alle drei Tage erforderliche Testung sämtlicher Präsenzschüler gelingen soll, ist völlig unklar. Auf jeden Fall werden Lehrer jetzt wohl mehr Zeit für „Hygiene“ als zum Lehren aufwenden müssen

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Jürgen Fischer / 10.04.2021

@Uta Buhr, »Södolf und seinen Speichelleckern« - darf man das in unseren Zeiten überhaupt noch? Ist Speichellecken nicht höchst gefährlich? Oder gibt’s da auch schon wieder einen Politikerbonus? Fragen über Fragen ...

Kurt Müller / 10.04.2021

Wenn es mehr Vorgaben gibt, also mehr Arbeit zu leisten ist, müssten eigentlich entweder die Löhne steigen, oder es müsste Personal (vorübergehend) eingestellt werden, das die Organisation der Tests und der Vor- und Nachbereitung der Klassenräume übernimmt, damit sich die Lehrer auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können, denn der Arbeitstag hat nun mal nur acht Stunden, und Lehrer müssen bekanntermaßen schon viele Stunden außerhalb der Arbeitszeit für die Vor- und Nachbereitung von Unterricht aufwenden. Die Klage über die Situation ist nachvollziehbar. Vielleicht kann die Lehrergewerkschaft hier etwas erreichen, eine Lohnerhöhung oder zumindest einen Corona-Bonus, z. B. 190,- monatlich netto mehr bis zum Ende der Pandemie, sozusagen als Sonderbelastungsprämie. Arbeit muss durch Geld und gerechte Bezahlung anerkannt werden.

Roland Stolla-Besta / 10.04.2021

Seit den Pestzeiten des Mittelalters haben wir nun endlich, endlich wieder etwas wenn auch nicht annähernd solch tödliches, das aber reicht, um unsere Herrschenden zu Hochform auflaufen zu lassen. Und die Bürokratie überschlägt sich förmlich vor Wichtigtuerei. Gott oder Allah oder wer auch immer sorge bitte dafür, daß das mit der Corona, der Grippe, dem Heuschnupfen e.a. auch noch eine Weile so bleibt!

Hans Buschmann / 10.04.2021

Das ist doch der Spießertraum! Die Insassen der Behörden können alle schikanieren und es “virologisch” begründen,  sie können ihre Verbotsorgien ungehemmt durchziehen und sich noch selbstgerecht als Gutmenschen titulieren. Was will so eine Bürokratenseele mehr! Jetzt kommen Sie bitte nicht mit Vernunft. Fremdwörter sind für diese mit eingeschränktem Verstand ausgerüsteten Seelen unverständlich.

Nikolaus Neininger / 10.04.2021

Eigentlich ist es sogar noch absurder: Diese Hygieneregeln sind schon fast ein Jahr alt und niemand hat sich die Mühe gemacht, neuere Erkenntnisse zu berücksichtigen (so sie denn bis ins Ministerium durchgekommen sein sollten). Sie entsprechen genau dem, das im Frühsommer 2020 den Amateurorchestern aufgegeben wurde: “In Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird daher gebeten, im Vollzug der 5. BayIfSMV ein gemeinsames Üben und Proben von Laienmusikgruppen ab dem 08.06.2020 unter folgenden Maßgaben sowohl infektionsschutzrechtlich als auch ordnungswidrigkeitenrechtlich nicht zu beanstanden: ” Es folgen zehn Punkte wie im Artikel, bis zu “Publikum ist nicht zugelassen.” und das Schreiben schließt mit “Wegen der erhöhten Infektionsgefahr, die mit lautem Gesang verbunden ist, gilt diese ausnahmsweise Regelung nicht für Chöre und sonstige Gesangsgruppen. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte, die Polizeibehörden zu informieren. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor Man lasse sich diese Formulierung auf der Zunge zergehen: “...wird daher gebeten,... ordnungswidrigkeitenrechtlich nicht zu beanstanden…” Wie nett!

Uta Buhr / 10.04.2021

Das Ganze hört sich an, wie ein besonders irrer Schildbürgerstreich. Passt aber wie Arsch auf Eimer zu Södolf und seinen Speichelleckern. Mir san mir - klasse!

Harald Wellmann / 10.04.2021

Wenn Sie die Pfeifen im Bayerischen Kultusministerium als Querflöten bezeichnen, dann tun Sie den Querflöten Unrecht.

Fred Burig / 10.04.2021

Sag ich doch! “Nur Söder kann noch blöder!” MfG

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