Eine bestürzende Falschmeldung um einen deutsch-israelischen Soldaten der IDF hatte gerichtliche Konsequenzen. Der Guardian hatte 2025 im Schulterschluss mit Arab Reporters for Investigative Journalism (ARIJ), Paper Trail Media, Der Spiegel und dem ZDF besagtem Soldaten Kriegsverbrechen vorgeworfen – und seine Identität mit Klarnamen und Foto enthüllt.
Aufgrund der Haltlosigkeit der Vorwürfe erließ das Landgericht Hamburg nun eine einstweilige Verfügung gegen die Münchner Abendzeitung, die ebenfalls berichtet hatte. Joachim Steinhöfel, Achgut-Autor und Anwalt des Geschädigten, machte gegenüber dem Guardian eine Geldentschädigung von zunächst 100.000 Euro geltend. In beiden Redaktionen wurden Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Der Spiegel und das ZDF nahmen ihre Berichte bislang hingegen nicht zurück, was ebenfalls juristische Konsequenzen nach sich ziehen dürfte.
Tumultartige Szenen
Stephan Kloss verfolgte als Reporter einen weiteren Verhandlungstag um die sogenannten „Sächsischen Separatisten“ in einem Hochsicherheitsgerichtssaal neben der JVA Dresden. Die Prozessführung gegen die angebliche „terroristische Vereinigung“, die laut einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Dresden „einen möglichst großen Teil Sachsens (…) erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat“ habe errichten wollen, wirft laut unserem Autor einige Fragen auf. Es entstünde „mitunter der Eindruck, dass es in diesem Verfahren mehr um ‚Haltung‘ und ‚Gesinnung‘ sowie die Interpretation der Aussagen der Angeklagten ging, weniger um Fakten“.
Sehr lebhaft ging es auch im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts zu, wo in dieser Woche der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande fortgesetzt wurde. Die Angeklagten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. Die Anklagepunkte lauten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung.
Am Mittwochnachmittag kam es während der Verhandlungen zu tumultartigen Szenen: Der unter dem Namen „Maja“ bekanntgewordene „Simeon T.“ war am selben Tag wegen versuchter lebensbedrohender Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung von einem ungarischen Gericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Daraufhin standen im Düsseldorfer Hochsicherheitstrakt aus Solidarität mit „Maja T.“ – ebenfalls Mitglied der Hammerbande – plötzlich alle Zuschauer auf und skandierten „Free Antifa“. Daraufhin wurde der Gerichtssaal geräumt.
Wenn Organisationen Regierungen verklagen
Einen Einblick über die beunruhigende Macht, die NGOs mittlerweile über die Regierung haben, liefert der gewonnene Prozess der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. Wie Georg Etscheit schreibt, bestätigten die Richter in letzter Instanz eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, in dem die Bundesregierung angewiesen wurde, „Lücken“ beim Klimaschutz zu stopfen. Der Verein könne, so die Leipziger Richter, „nun gerichtlich geltend machen, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Ergänzung bedarf“.
Auch im Berliner Glättedrama konnten Naturschutz-Lobbyisten diese Woche einen Coup landen. Nachdem die Hauptstadt wochenlang mit wiederkehrender Glätte und unzureichender Räumung – unter anderem durch den größtenteils verbotenen Einsatz von Tausalz – zu kämpfen hatte, sorgten der Unmut der Bevölkerung und überlastete Notaufnahmen wegen Glätteunfällen zum Einlenken der Politik: Bürgermeister Kai Wegner (CDU) wies die Verkehrssenatorin und Parteikollegin Ute Bonde schließlich in der vergangenen Woche an, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die bis Mitte Februar den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen erlauben sollte. Das Berliner Gesetz verbietet Tausalz ausnahmslos für Privatanlieger, und auch die Berliner Stadtreinigung darf dieses nur äußerst begrenzt einsetzen.
Doch kaum war das Streuen von Salz kurzfristig erlaubt, ging der Naturschutzbund (NABU) mit einem Eilantrag dagegen vor – mit Erfolg. Am Mittwoch kippte das Berliner Verwaltungsgericht die Allgemeinverfügung, sodass der Einsatz von Salz für Privatpersonen nun wieder verboten und Glätte auf Gehwegen weiterhin Realität ist. Eine im Raum stehende grundsätzliche Änderung des Straßenreinigungsgesetzes würde mindestens bis März dauern.
„Zeige mir deine Prozesse und ich sage dir, wer du bist.“ So könnte man womöglich ein geflügeltes Wort abwandeln, wenn man die Achgut-Berichterstattung dieser Woche Revue passieren lässt. Im Fokus standen ganz unterschiedliche aktuelle juristische Auseinandersetzungen in Deutschland, von denen jede für sich ein politisches Großthema repräsentiert. Und jedes gibt für sich Aufschluss darüber, wie dabei demokratische Institutionen und Medien ins Zwielicht geraten. So zählen nicht mehr die Überzeugungen oder die Voten der Bürger, sondern nur das Geschick, mit dem man die Gesetzgebung und Rechtsprechung als Hebel zur Durchsetzung seiner politischen Ziele in Stellung bringt. So etwas geht dann auch schnell gegen die Menschen, ihre Bedürfnisse und gegen die pragmatische Vernunft.
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Unser einst funktionierender Staat ist dank der Politik der letzten Jahrzehnte zum Irrenhaus verkommen, wie es HMB bereits vor Jahren beschrieb und es sieht nicht danach aus, dass sich unsere „ewig Unverantwortlichen“ endlich auf ihre eigentlichen Aufgaben besinnen und den dringend erforderlichen „Umkehrschub“ einleiten. Es ist eher das Gegenteil zu erwarten, wenn man ganz nüchtern die schlimmen Realitäten tagtäglich wahrnimmt, die ich hier nicht erneut aufzählen muss. Winston Smith hat das mehrere Male sehr ausführlich getan. Gewerkschaften, NGO, gewisse Medien und eine erneut grauenvolle Justiz bestimmen die Agenda und die Politik folgt. Die meisten wissen natürlich, dass sie nur Mist verzapfen, weil sie ganz andere oder gar keine Ziele verfolgen und deswegen diese total verlogene Heuchelei gegen „rechts“, Faschismus usw. inszenieren. Damit das auch richtig ankommt, wird einfach der Stasi nachgeeifert, die zu Mauerzeiten die meisten schlimmen „rechten“ Verbrechen verübte oder gerade in der Wendezeit auch „provozierte“. Die Examensarbeiten, sowie Dissertations- und Habilitationsschriften der Stasi-Uni Potsdam-Eiche geben mit Sicherheit Aufschluss darüber. War die Arbeit des Teams um Prof. Dieter Voigt von der Ruhr-Universität Bochum etwa für die Katz?
Ist es in Dresden bei dem Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ (Jugendorganisation der Rollatorbande?) auch zu tumultartigen Szenen durch „Rechtsextremisten“ wie z. B. von der AfD gekommen? Nein? Keine Sprechchöre wie „Free Germany from Green-Left“? Ist das „rechte Gesocks“ am Ende besser erzogen als linke „Aktivisten“? Und wer wundert sich noch über Urteile des ziemlich aus der Mitte Richtung Herzgegend gerutschte Berliner Verwaltungsgerichtes. Waren es nicht die dortigen Richter, die mit den drei aus Polen „geflüchteten“ und wieder rücktransportierten Somaliern so großes Mitleid hatten, dass die Grenzschutzpolizisten sogar als Taxi-Fahrer fungieren mussten, um die drei standesgemäß wieder in Deutschland zu empfangen? Da war die Entscheidung „Baum vs. Knochenbrüche“ eine der leichtesten Übungen dieses Gerichtes!
@Gudrun Meyer # Ich finde diesen Zirkelschluß – den Schwarzrotgrün mit der Aufnahme des „Klimaschutzes“ ins Grundgesetz erwirkt hat – beeindruckend. Zunächst wurde 2006 oder 7 das Verbandsklagerecht eingeführt. 2015 wurden diese „Verbände“ mit dem hundertemillionen schweren Fonds „Demokratie leben“ finanziell in die Lage versetzt, gerichtliche Klagen auch finanzieren zu können. Und heute hebt der beklagte Bund oder das beklagte Land voller Unschuld im Unterliegensfalle die Arme „wir folgen nur den Gerichtsurteilen“. # So kann „man“ ein Land auch ganz rechtsstaatlich ruinieren/hinrichten/auf’s Schafott führen. Hätte mir Einer das im Jahr 2005 prognostiziert – ich hätte es für eine schlechte Verschwörungstheorie gehalten.
Ich wünsche den NABU- Menschenverächtern Hals- und Beinbruch!
Falls ich stürzen sollte, würde ich die Stadt verklagen, dass es nur so rauscht. Vielleicht läuft das ja schon. Nur die Medien kriegen es nicht mit oder wollen es gar nicht so genau wissen.
Allein die Aussage „Baum vor Mensch“ zeigt die Verwahrlosung in Gehirnen von Subjekten, die für sich beanspruchen, ein Mensch zu sein. Warum verhalten sie sich dann nicht wie ein vernünftiger Mensch?
Wenn Gehwege bei massivem Glatteis nicht mit Sand und Splitt begehbar gemacht werden können, wenn NABU im Namen des Klimas (um ein konkreteres Ökotop kann es auf großstädtischen Gehwegen ja wohl kaum gehen) den Anliegern der Wege verbietet, Tausalz zu streuen, und wenn dieses Tausalz außerdem nicht schnell mal erhältlich ist, kommt es bei weiterer Glätte zwangsläufig zu weiteren, glättebedingten Stürzen und schweren Verletzungen. Ist NABU zivilrechtlich für diese Verletzungen verantwortlich oder sind es die Eigentümer der Häuser, vor denen Personen schwer gestürzt sind? Diese Rechtsfrage hätte zumindest in einem Rechtsstaat NICHTS mit der „Erdverkochung“ als Folge der deutschen CO2-Emission zu tun.
Zum Thema „Glättedrama“: Freie Länder sind an freilaufenden Spinnern wie den Nabu-Leuten zu erkennen. Das Problem sind die verkommenen Juristen, Endmoränen oder Schutt der 68er, der lange Matsch.