Den sieben Männern wird vorgeworfen, öffentlichkeitswirksame Anschläge in Deutschland oder anderen Teilen Europas geplant zu haben.
In Düsseldorf begann am Dienstag der Prozess gegen sieben mutmaßliche IS-Terroristen. Die Männer sollen als ukrainische Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gereist sein, um hier Anschläge zu begehen. Potenzielle Ziele sollen Juden, eine Kölner Kirmes und die Berliner Ibn-Rushd-Goethe-Moschee gewesen sein.
Mehrere der seit Juli 2023 in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten verdeckten ihre Gesichter hinter Aktenordnern, als sie am Dienstagvormittag den Hochsicherheits-Gerichtssaal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) betraten. Der mutmaßliche Anführer der Gruppe, der Turkmene Ata A., betrat den Saal hingegen gutgelaunt winkend und unternahm nichts, um sein Gesicht zu verdecken. Ein weiterer Angeklagter ist kirgisischer Staatsbürger. Bei den übrigen fünf handelt es sich um Tadschiken.
Die mit rund 80 Minuten ungewöhnlich lange Verlesung des Anklagesatzes ergab, dass die Männer nur wenige Tage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 von dort kommend über Polen nach Nordrhein-Westfalen gereist sind. Dort konnten sie dann als Flüchtlinge bleiben. Ihren Aufenthalt sollen sie dazu genutzt haben, öffentlichkeitswirksame Anschläge in Deutschland oder anderen Teilen Europas zu planen.
Potenzielle Ziele sollen gläubige Juden, die Deutzer Kirmes in Köln sowie die Berliner Ibn-Rushd-Goethe-Moschee gewesen sein. Die Moschee gilt als liberal und divers, was von den Angeklagten als „Teufelsanbetung“ gewertet wurde. Laut Anklage soll ein Anschlag mit einem Auto ebenso erörtert worden sein wie der Plan, einem „Ungläubigen“ öffentlichkeitswirksam „mit dem Messer den Kopf abzuschneiden“.
Im Rahmen der Anschlagsplanungen sollen sich die Männer 58-mal konspirativ getroffen haben, unter anderem in einem türkischen Lokal in Gelsenkirchen, einem Düsseldorfer Imbiss sowie einer Moschee in Herne. Die Moschee war den Ermittlern bereits als „Anlaufstelle“ für jihadistische Bestrebungen bekannt. Auch sollen sechs der Angeklagten Spenden zur Unterstützung von Angehörigen der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) in Russland und Syrien gesammelt haben. Dabei sollen allein bei einer Sammlung in einer Berliner Moschee rund 3.200 Dollar zusammengekommen sein. Bei ihren Aktivitäten soll die Gruppe mit hochrangigen Mitgliedern des IS-Ablegers Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) in Verbindung gestanden haben.
Sechs der Angeklagten, darunter auch Ata A., wollen sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern, kündigten ihre Verteidiger nach der Verlesung der Anklage an. Shamsud N. hingegen werde sich am übernächsten Verhandlungstag zu den Vorwürfen einlassen, sagte seine Anwältin. Sie kündigte an, das Gericht in den nächsten Monaten davon zu überzeugen, dass ihr Mandant „weder Salafist noch Terrorist“ sei.
Mit den ersten Zeugenvernehmungen soll Mitte August begonnen werden. Anfang Oktober sollen Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BaMF) zu den Asylgesuchen der Angeklagten sowie dem Umgang damit befragt werden. Bislang hat das Gericht 45 Verhandlungstermine bis Februar 2025 angesetzt.