Grund ist die Darstellung eines Mithäftlings, nach der S. Anschläge auf „Ungläubige“ angekündigt haben soll. Aufgrund von Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Zeugen will der Richter nun weitere Mithäftlinge vernehmen.
Tarik S. wurde am Mittwochvormittag vor dem Landgericht Duisburg von einem Mithäftling schwer belastet. So sagte der Mithäftling unter anderem aus, Tarik S. habe in der Untersuchungshaft damit geprahlt, er wäre in Syrien für Hinrichtungen der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) zuständig gewesen. „Er hat einem den Kopf abgemacht und dann nachgeschossen“, behauptete der Zeuge. Auch soll sich Tarik S. zu Vergewaltigungen an weiblichen Gefangenen des IS bekannt haben.
Der ägyptischstämmige Tarik S. muss sich seit 25. Juli vor dem Landgericht verantworten. Laut Anklage soll er sich gegenüber einem Mittelsmann des IS in Syrien dazu bereit erklärt zu haben, in Deutschland einen Anschlag zu begehen. Der Hinweis darauf kam vom marokkanischen Geheimdienst. Nach einem Hinweis des Bundeskriminalamts, der 30-Jährige könne mit einem Lkw in eine pro-israelische Kundgebung fahren wollen, wurde er am 24. Oktober in Untersuchungshaft genommen. Bereits 2017 wurde er wegen IS-Mitgliedschaft vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt.
Laut des am Mittwoch vernommenen Zeugen soll Tarik S. in den letzten Wochen in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf auch Anschläge auf „Ungläubige“ für die Zeit nach seiner Haftentlassung angekündigt haben. „Er möchte töten und sterben“, sagte der Zeuge. So soll Tarik S. etwa in der Haft davon gesprochen haben, „ein Judenfest anzugreifen“.
Aber bereits während der fast 80-minütigen Vernehmung ergaben sich Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen. So brachten Nachfragen des Kammervorsitzenden Mario Plein hervor, dass der Deutsch-Marokkaner, der in Handfesseln vorgeführt wurde, wegen des Vorwurfs des Drogenhandels einsitzt und noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Dass ihm für seine Aussage Vergünstigungen oder Vorteile für sein eigenes Verfahren in Aussicht gestellt wurden, bestritt er jedoch vehement.
Als Mutlu Günal, der Verteidiger von Tarik S., ihm dies nicht glauben wollte, wurde der Zeuge ausfallend. „Das ist ein ganz billiger Anwalt, billiger als ein Döner“, beleidigte er den Strafverteidiger. Günals weitere Nachfragen ergaben, dass der Fall bislang nicht an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die für eine mögliche Beteiligung an Hinrichtungen des IS zuständig wäre, abgegeben wurde.
Um der Sache auf den Grund zu gehen, kündigte Mario Plein an, weitere Mithäftlinge von Tarik S. vernehmen zu wollen. Dazu vergab der Kammervorsitzende neue Termine bis in den Oktober hinein. Damit wird sich die ursprünglich für 27. August geplante Urteilsverkündung fast zwei Monate verschieben.
Hier der Link zum Artikel „Tariks Doppelleben“.