Der Prozess gegen acht sogenannte „Sächsische Separatisten“, einer Phantom-Truppe, von der niemand je gehört hatte – selbst die Angeklagten nicht – ging am vergangenen Freitag in die nächste Runde. Es war der vierte Verhandlungstag. Zur Erinnerung: Der Generalbundesanwalt wirft acht jungen Männern vor, sie hätten geplant, eine umstürzlerische Straftat zu begehen, an einem ominösen Tag X, hat dafür aber bisher noch keinen überzeugenden Beweis präsentiert. Stundenlang begann einer der acht, Kurt Hättasch, am Freitag, die Anklage akribisch Stück für Stück zu zerpflücken. Heute geht es weiter. Wir blicken hier auf den ersten Teil.
Am Freitagmorgen waren minus 3 Grad vor dem Verhandlungsgebäude. Niemand war da. Wieder keine Demo gegen Rechts, obwohl drin im Hochsicherheits-Gerichtssaal junge Männer angeklagt sind, die angeblich mit rechtsextremistischen Milizen die Macht in Sachsen an sich reißen wollten. Als ich das Gebäude betrat, schaut mich das Justiz-Personal an – rund ein Dutzend Frauen und Männer – als sei plötzlich ein Überlebender der Titanic aufgetaucht. Ich war zunächst der einzige Gast.
Die flughafenähnliche Sicherheitskontrolle lief routiniert: Alle Sachen wurden durchsucht, Körper abgetastet, Schuhe aus, sie werden nach Sprengstoff-Staub untersucht, Fußsohlen werden abgetastet (bitte Socken ohne Löcher tragen, macht einen besseren Eindruck). Das Justizpersonal – das möchte der Autor hervorheben – ist ausnahmslos professionell, zügig und korrekt. Später werden eine Handvoll Presseleute und 23 Zuschauer, darunter zahlreiche Familienangehörige, hinzukommen, um den vierten Prozesstag zu beobachten. Platz ist für 250 Personen.
Kurzes Geplänkel zwischen Verteidiger und Vorsitzender Richterin
Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger teilte mit, dass von einem an diesem Tag nicht anwesenden Wahlverteidiger ein Antrag auf Befangenheit gegen sie eingegangen sei und dass sie den Antrag zurückstelle. Später an diesem Verhandlungstag wird ein anderer Verteidiger monieren, dass ein bereits länger gestellter Antrag immer noch nicht entschieden wäre. Herberger wiegelte ab. Ein wiederum anderer Verteidiger rief von hinten: „Die Akustik ist wie immer saumäßig!“ Danach redete die Vorsitzende Richterin – künftig nutzt der Autor die Abkürzung VR – etwas lauter in ihr Mikrofon. Sie saß oben auf der Richterbank hinter ihrem Monitor und schien manchmal etwas tiefer zu rutschen, so, als wolle sie sich vor etwas schützen. Neben der VR saßen links und rechts weitere fünf Richter (Frauen und Männer), das ist der 5. Strafsenat.
Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft monierte, im Publikum säße ein potenzieller Zeuge, aber er wisse nicht, ob das stimme. Unruhe im Saal. Die VR war kurzzeitig irritiert. Sie habe keine Bedenken, es könne aber nicht abschließend geklärt werden. Inzwischen hatte das Justiz-Personal herausgefunden, dass die Person tatsächlich als Besucher anwesend war und bat ihn zu gehen, freiwillig. Doch niemand verließ den Zuschauerraum und es ging dennoch weiter.
Ein Verteidiger von Kurt Hättasch beantragte, dass dessen mehrstündige Einlassung als Ton aufgezeichnet werde, damit sie zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens zur Verfügung stehen könnte. Die VR fragte die anderen Verteidiger, ob sie dem zustimmen würden, die Mehrheit antwortet mit Ja. Der Anklage-Vertreter lehnte ab und verwies auf den §169 GVG, der Aufnahmen nur in Ausnahmen zulässt. Ein Verteidiger argumentierte dagegen, dass das Landesarbeitsgericht in Baden-Württemberg jede Zeugenaussage aufnehmen ließe. Dem Autor ist es ein Rätsel, warum sich die Anklage gegen eine Aufzeichnung stellte. Einfach aus Prinzip?
30 Minuten Unterbrechung. Die Einlassungen von Kurt Hättasch, die er stichpunktartig vorbereitet hatte, werden für alle Verteidiger, das Gericht sowie die Ankläger kopiert. Dann war es 11 Uhr und bisher nichts in der Sache war an diesem Verhandlungstag passiert. Danach teilte die VR plötzlich mit, dass es eine erneute Unterbrechung gebe. Bis 12:15 Uhr. Ein paar Verteidiger fragten nach, ob es sich dabei jetzt um die Mittagspause handele. Wieder Verwirrung im Gerichtssaal.
Nach der Mittagspause – 12:35 Uhr – verkündete die VR die Entscheidung des Senats: Ton-Aufnahmen seien nicht erlaubt. Es gäbe keinen gesetzlichen Anspruch. Kurt Hättasch bedauerte die Entscheidung und begann seine Einlassung. In den darauffolgenden über viereinhalb Stunden zerpflückte er die Anklage. Er hatte 12 Richtigstellungen vorbereitet, die er Punkt für Punkt ausführlich abarbeiten wollte. Am Freitag kam er bis Punkt 9, den Rest trägt er heute vor. Über die ersten Einlassungen von Kurt Hättasch – damals ging es um eine etwas globalere Sichtweise – hatte Achgut bereits am 2. Februar berichtet. Nachzulesen hier.
Ein nicht-separatistisches Leben
Kurt Hättasch sprach ruhig, strukturiert, konzentriert, verbindlich, detailreich und anschaulich. Im Gerichtssaal war es ruhig. Alle hörten gespannt zu. Zu Beginn bat der Angeklagte um Nachsicht, dass er manchmal auch etwas sarkastisch und zynisch werde, es aber schwer sei, bei dieser – aus seiner Sicht – unfassbaren Ungerechtigkeit, immer sachlich zu bleiben. Sein Vortrag erschien trotzdem über weite Strecken sachlich.
Er schilderte, dass er mit dem sogenannten „Rädelsführer“ Jörg S. ein „Kennverhältnis“ hatte. Der junge Mann aus Grimma berichtete weiter, dass er bei Jörg S. einen britischen Militärhelm für 100 Euro gekauft hätte, weil der ihn an seine Zeit bei der Bundeswehr erinnert habe. Dass der Helm bei der Durchsuchung am 5. November 2024 nicht gefunden worden sei, könne daran liegen, dass ihn seine Frau entsorgt hätte, weil sie das Teil nicht großartig fand.
Währenddessen stützte ein Richter seinen Kopf müde in die Hand. Weiter ging es: Zu Jörg S. habe es nur einen sporadischen Kontakt gegeben. Hättasch berichtete das, ohne Jörg S., der aufmerksam zuhörte, in irgendeiner Weise abzuwerten. Es habe ein Anstandsverhältnis bestanden zwischen den beiden. Der Bruder von Jörg S, Jörn S, sei in der JA gewesen, daher hätte man sich oberflächlich gekannt, mehr nicht. Ein tiefes Vertrauensverhältnis, so wie von der Anklage unterstellt, hätte nicht bestanden.
Dann tauchte Hättasch tief in die Ermittlungsakte ein. Er nannte Aktenordner- und Blattnummern, las Chatverläufe vor (zwischen ihm und Jörg S.), aus denen die Anklage herausgelesen haben wollte, dass es um „Sächsische Separatisten“ gehe. Die Stelle, so las Hättasch vor, sei: „Wir sind halt meistens im Wald unterwegs.“ Das hatte Jörg S. geantwortet.
Weiter ging es mit Daten, Zahlen, Aktennummern – immer wieder verglich Hättasch Passagen aus der Anklage gegen ihn mit den Fakten aus der Ermittlungsakte. Die Anklage behauptet beispielsweise, dass 2024 noch ein enges Verhältnis zwischen ihm und Jörg S. bestanden hätte. Solche Behauptungen aufzustellen, das wäre das Allerletzte, so Hättasch. Denn laut Akte gab es im ganzen Jahr 2024 nur 13 Chatnachrichten zwischen den beiden. Das würden manche Jugendliche heutzutage in 10 Minuten schreiben, so der Angeklagte. „In kürzerer Zeit“, rief ein Verteidiger dazwischen. Der Chat schlief dann ein. Jörg S. wohnte längst im polnischen Teil von Görlitz. Ob die Staatsanwaltschaft erklären kann, wie man mit 13 Chatnachrichten im Jahr die Übernahme von Teilen Sachsens und den Aufbau von rechtsextremen Milizen organisieren kann? Der müde Richter legte seinen Kopf wieder in die Hand. Tapfer hörten er und seine Kollegen weiter zu.
Im Wald „Flagge erobern“ gespielt
Kurt Hättasch berichtete, dass er mit dem „Blödsinn“ der Anklage aufräumen wolle, es hätte Überlebenstrainings bzw. Wehrsportübungen gegeben. Eine lose Gruppe, von denen einige sich nicht einmal kannten, habe sich am 13. August 2022 im Planitz-Wald bei Brandis an der sogenannten Sechs-Wege-Kreuzung getroffen. Das sei ein zentraler Knotenpunkt, an dem wohl auch Spaziergänger vorbeischlendern. (Achtung: Für geheime Wehrsportübungen ungeeignet!, Anm. d. Autors).
Einige der Teilnehmer hätten keine waldtaugliche Kleidung gehabt. Man habe dort drei Stunden verbracht, sei durch den Wald gelaufen und habe u.a. Orientierung geübt. Er hätte seine Bundeswehrstiefel getragen und einen Tropenhut, sowie eine mehrfach genähte NVA-Hose (gern auch „Ein-Strich-kein-Strich“ genannt) und ein kariertes Hemd. Hättasch holte das Hemd aus dem Beutel und hielt es hoch, damit der Senat es sehen konnte. Von Hättasch lernte das Gericht auch, dass man nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr seine Stiefel, seine Unterwäsche und die Badelatschen mitnehmen dürfe. Zudem erklärte er dem Senat, wie man einen Kompass liest. (An diesem Punkt machte sich der Autor ernsthafte Sorgen, ob dieser Prozesstag von der Anklage nicht zu einer Wehrsportübung hochgestuft werden könnte. Zwinkersmiley.)
Ein Jahr später, am 13. Mai 2023, habe man für eine Nacht im Wald biwakiert. Die lose Gruppe hätte Bier, Essen, Grill, Wasser und Gitarre in den Wald getragen, man hätte Zelte aufgestellt. Sie hätten Airsoft-Gewehre dabei gehabt, aber die wären kaputt gewesen. Das deckte sich mit der Aussage von Jörg S., der zuvor in seiner Einlassung mitgeteilt hatte, man habe dann eben Peng-Peng gerufen.
Sie hätten „Flagge erobern“ gespielt, fuhr Hättasch fort, die Idee habe er aus einem Percy-Jackson-Roman. Am Abend hätten sie dann gekocht, Bier getrunken und danach Lieder gesungen, begleitet von einer Gitarre. Welche Lieder und welche Texte, das erläuterte er nicht näher. Kann auch sein, dass ich es überhörte hatte. Denn ich schaute kurz zu dem müden Richter, der plötzlich seinen Kopf in die andere Hand gelegt hatte.
Die Nacht sei kurz gewesen, so Hättasch weiter, und mückenreich. Das hätte insbesondere die Person gemerkt, die nur kurze Hosen an hatte. Danach wären sie zur Mulde gefahren und ins Wasser gesprungen. Der Angeklagte bot dem Gericht an, die genaue Stelle zu zeigen.
Schießübungen unter Aufsicht
Eine weitere Unterstellung der Anklage, nach der es eine Art Schießtraining gegeben hätte, konterte Hättasch. Nach seinem detailreichen Bericht handelte es sich dabei um einen Junggesellenabschied. Da sei er mit einem Freundeskreis vom Albertturm bei Wermsdorf über 10 Kilometer zum Schießstand nach Glossen gewandert und habe dort Tontauben geschossen sowie mit Pistolen auf der 50-Meter-Bahn. Alles legal und mit Schießaufsicht. Der Junggesellenabschiedstag habe dann mit einem Grillabend bei ihm zu Hause geendet. Am Tisch hätte die Flagge der Bundesrepublik Deutschland gestanden, mit Bundesadler.
Dann referierte Kurt Hättasch zum Vorwurf der Anklage, er hätte für die „Separatisten“-Gruppe Walkie Talkies beschaffen wollen, für den Tag X. Wir erinnern uns, das war der Zeitpunkt, zu dem die Separatisten nach einem Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung in Deutschland Teile von Sachsen übernommen hätten. Lange Rede, kurzer Sinn: Es wurden keine Geräte gekauft. Es wäre aber über Amazon sowieso legal gewesen.
Außerdem: Die durchschnittliche Reichweite von sechs Kilometern hätte für eine Eroberung Sachsens nicht gereicht. Zudem war die Rede von drei oder vier Geräten (eines nur als Reserve). Damit hätten die „Separatisten“ Teile von Sachsen in Schach halten wollen? Ernsthaft, Herr Generalbundesanwalt? Kurt Hättasch berichtete, dass er überlegt habe, Funkgeräte für die damalige JA anzuschaffen, wenn beispielsweise mal Veranstaltungen abzusichern gewesen wären.
Zu den Walkie Talkies sprach Kurt Hättasch eine geschlagene Stunde. Der Langeweile-Adler kreiste zeitweise schon müde über dem Hochsicherheitsgerichtssaal. Kämpfte der Kopf-in-der-Hand-Strafrichter in diesen Nachmittagsstunden tapfer gegen das Einnicken? Aber Kurt Hättasch konnte über die Länge seiner Einlassung selbst entscheiden. Das müssen alle Prozessbeteiligten und Zuschauer akzeptieren. Für Hättasch ist es die Gelegenheit, sich dem Gericht ungekürzt zu präsentieren.
Sicherlich können die Einlassungen in gewisser Weise auch eine gewisses Kohärenz-Maximierung bedeuten. Heißt: Das vergangene Geschehen wird im Gedächtnis so rekonstruiert, dass es für den Erzähler gut und logisch zusammenpasst, eben kohärent wird. Allerdings schaue ich auf meine händischen Mitschriften – es waren an diesem Freitag 16 A4-Seiten – und entdecke auch im Nachgang, dass Kurt Hättasch sehr ausführlich sowie facetten- und detailreich berichtet hat. Die Dinge, an die er sich nicht gut erinnern konnte, benannte er gegenüber dem Gericht. Was Kurt Hättasch hier versuchte, könnte auch als Re-Kontextualisierung eingeordnet werden. Er versuchte, vom Generalbundesanwalt unterstellte und in einen bestimmten Zusammenhang gebrachte Handlungen, in einen – aus Hättaschs Sicht – richtigen Zusammenhang zu stellen.
Abschließend berichtete er von einem JA-Stammtisch, den die Anklage angeblich als Vorbereitung der Übernahme von Teilen Sachsen verstehen will. Doch, wenn es solche Pläne gegeben haben soll, warum sagt niemand, welchen Teil Sachsens diese Separatisten besetzen wollten? Von Brandis bis Grimma? Oder bis runter nach Leisnig? Ich frage ja nur. Spannend ist außerdem auch der Ort dieser geheimen Umsturzbesprechung: beim Griechen mitten in Grimma?
Sind die Aussagen von Kurt Hättasch glaubwürdig?
Wie bereits in vorangegangenen Artikeln geschildert, sind Einlassungen eines Angeklagten in einem Strafprozess ein Sechser im Lotto. Eigentlich. Für das Gericht, aber auch für die Anklage. Mit seinen Einlassungen macht sich ein Angeklagter selbst zum Beweismittel. Davor hatte Kurt Hättasch – ganz augenscheinlich – keine Angst. Der Vertreter der Anklage tippte auf seinem Laptop heftig mit. Über die Glaubwürdigkeit von Aussagen gibt es keine abschließende relevante empirische Forschung. Im pankulturellen Lügenstereotyp [1] berichtete das Global Deception Research Team über kulturübergreifende Merkmale, mit denen man erkennen könne, ob Menschen lügen.
Die Forscher untersuchten in 75 Ländern und 43 Sprachen Stereotype über Lügner. Folgende Merkmale wurden ermittelt, in der Rangfolge der Bedeutung: Abgewandter Blick, Nervosität, sprunghafte Ausführungen, Körperbewegungen, Gesichtsausdruck, Widersprüche, Füllworte, Gesichtsfarbe und Pausen.
Der Autor saß im Zuschauerraum hinter Kurt Hättasch und konnte dessen Gesicht nicht sehen. Gleichwohl würde ich sagen: Hättasch schaute über weite Strecken zum Gericht, wirkte nicht wirklich nervös, seine Ausführungen schienen logisch vorbereitet, und er saß ruhig da. Pausen gab es so gut wie keine. Der Vortrag lief flüssig. Zur Gesichtsfarbe kann ich nichts ausführen.
Bei diesem Prozess, wie bei anderen auch, spielt die Glaubwürdigkeitsattribution [2] des Gerichts eine überragende Rolle. Sie ist subjektiver Natur. Das Gericht macht sich einen Eindruck vom Angeklagten anhand dessen Erscheinungsbildes, von Vorinformationen, selbstbeschreibenden Äußerungen, aber auch mit Hilfe von verbalem sowie nicht-verbalem Verhalten. Richter sind auch nur Menschen. Sie nutzen mitunter auch nur Heuristiken, um bei komplexen Sachverhalten Informationsbruchstücke zusammenzufügen. Wie glaubwürdig die Aussage eines Angeklagten erscheint, spielt bei diesem erstaunlichen, aber auch fehleranfälligen, kognitiven Prozess eine enorme Rolle. Wir haben ihn von der Evolution erhalten, um komplexe Situationen einer zügigen Erstbewertung unterziehen zu können, um die Handlungsoptionen zu erkennen, wenn schnelles Handeln erforderlich ist.
Zurück zu den Aussagen von Kurt Hättasch am letzten Freitag. Wenn das alles – auch nur teilweise – stimmt, dann bleibt von den Behauptungen der Anklage nicht viel. Der Verdacht wächst, dass die Anklage womöglich oberflächlich, schlampig und unterirdisch schlecht belegt zusammengeschustert wurde. Ein furchtbarer Gedanke angesichts eines Prozesses, der die Leben von acht jungen Menschen fundamental beeinflusst, sowie die von Familien und Freunden. Von den Prozesskosten gar nicht zu reden.
Die Vorsitzende Richterin schloss an diesem Freitag die Ausführungen von Kurt Hättasch mit den Worten, an ihn gerichtet, „Danke für das Durchhaltevermögen“. Über 60 weitere Verhandlungstage sollen folgen.
Der Autor hat über den Prozess bereits mehrfach berichtet. Nachzulesen hier, hier und hier.
[1] In: Pfundmair, M., Psychologie bei Gericht (2020), Springer, Die Wirtschaftspsychologie, Seite 130 (Sozialpsychologie vor Gericht - Verzerrungen durch Angeklagtenmerkmale)
[2] Pfundmair, M., Psychologie bei Gericht (2020), Springer, Die Wirtschaftspsychologie, Seite 129 (Sozialpsychologie vor Gericht, Verzerrungen durch Angeklagtenmerkmale)

Zu bedenken ist: So ein Strafprozess ist ein unglaubliches finanzielles Risiko und eine persönliche und zeitliche Belastung für die Angeklagten – alles dies wird bei Freispruch oder Einstellung NICHT kompensiert ! Die „Berufsbeteiligten“ hingegen werden für Ihre Tätigkeit bezahlt. DAS ist „eben so“ und der gewollte „Trick“ des Systems.
Meine Meinung: Keine Sorge, DIE (GStA usw ) bekommt das schon im Sinne Ihres Dienstherren hin. Halt so, wie bei der Tschäpe, dem Ballweg und den vielen Bademantel-Früh-Besucher-Fälle usw usf.
@Emil.Meins: Die gelungene Entgiftung beginnt mit der Entleerung. Alte Hausmedizin der Walachei! ==> Vgl. „Denn von innen, aus dem Herzen der Menschen, kommen die bösen Gedanken, Unzucht, Diebstahl, Mord, Ehebruch, Habgier, Bosheit, Hinterlist, Ausschweifung, Neid, Verleumdung, Hochmut und Unvernunft.
All dieses Böse kommt von innen und macht den Menschen unrein“(Mk 7,21ff.).
Wenn dieses Verfahren mit Freisprüchen endet, verliert die gesamte Justiz ihr Gesicht.
Ich fürchte das schaut für die Angeklagten schlecht aus.
Eine solche Bloßstellung der Bundesanwaltschaft will der Richtersenat nicht!
Und bevor die 60 Verhandlungstage vorüber sind, haben alle Journalisten das Interesse an dieser langweiligen Causa verloren – dann kann der Strafsenat machen, was er will.
Noch 60 Sitzungstage, wo anderswo Straftäter aus Überlastung frei kommen? Diese BRD ist zweifelsfrei im Endstadium.
„Danke für das Durchhaltevermögen. “ Was einen nicht umbringt härtet ab.
Aber alles hat eben ein Ende, nur die Wurst hat zwei. Man sollte einen Prozess nicht um seiner selbst willen führen, sondern dann auch mal zu einem Ergebnis kommen. Sonst macht die ganze Nummer ja keinen Sinn. In der Politik ist es ja ähnlich: Der Sinn und Zweck von Politik ist nicht die dauerhafte Diskutiererei, sondern das finden der für das Land besten Lösung. Und wenn wir jetzt mal passend beim Thema sind: Das selbe gilt sogar für einen Krieg. Der Sinn und Zweck des Krieges ist zu gewinnen. Er ist nicht das Krieg führen selbst. Auch wenn manche das wohl fälschlich meinen, weil es schnell und unkompliziert Geld in die Kassen spült. Aber irgendwann muss eben auch mal Schluss mit lustig sein. Und dann wird „Die Rechnung – eiskalt serviert“…
Halten wir doch der Staatsanwaltschaft – hier die des Bundes – zugute, dass hier „Rechtsextreme“ angeklagt sind. und wenn das der Fall ist, überschlagen sich die Ankläger vor Eifer. Ob in Stuttgart (Ballweg), Bamberg (Schwachkopf), Frankfurt/Main (Rollatorbande) oder Frankfurt/Oder (Wahlplakat mit „Hitlergruß). Immer ganz fundierte “Beweise„ zusammentragen, aber den gesunden Menschenverstand vor lauter “gegen Rächz„ ausschalten. Ob es auch solche Anklagen gibt wegen “Umsturzversuch„ (der bei den linken Terroristen als TOP 1 gilt), wenn die Antifa-Vulkanier vor Gericht stehen wegen schwerer Brandanschlägen auf “sensible Infrastruktur„? Oh, ich vergaß, derer wird man ja nie habhaft – obwohl die ganz offen agieren – auch nach über einem Jahrzehnt nicht!