Stefan Frank / 12.01.2022 / 06:15 / Foto: Maxim Bilovitskiy / 86 / Seite ausdrucken

Protokoll einer Wahnsinnstat

Der Fall hat bundesweit Schlagzeilen gemacht. Ein Passant, der einer bedrängten Jesidin zur Hilfe kam, wurde von einem Kurden zu Boden geschlagen und angezündet. Das Opfer war ebenfalls Kurde. Stefan Frank wohnte dem Prozess bei. Gestern fiel das Urteil. Hier sein Bericht. 

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht: Ein 53-jähriger Kurde mit türkischer Staatsangehörigkeit bedrängte am 19. August 2021 in Oldenburg an der Bushaltestelle Schlossplatz/Poststraße eine junge Jesidin und ihre zwölfjährige Tochter. Als ein 66-jähriger Passant – ebenfalls ein Kurde, wie sich später herausstellte – der Frau zu Hilfe kam und sagte, er werde die Polizei rufen, wurde er von dem anderen Mann zu Boden geschlagen, mit einer leicht entzündlichen Flüssigkeit übergossen und angezündet. Er erlitt schwerste Verbrennungen. Sein Überleben war über Wochen zweifelhaft. Alle drei Parteien sollen einander nicht gekannt haben.

Passanten erstickten sofort die Flammen mit Kleidungsstücken. Ein Passant hinderte zudem den Beschuldigten an der Flucht. Dieser wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da er bereits als paranoid-schizophren aktenkundig war: Schon von 2004 bis 31.1.2019 war er in einem psychiatrischen Krankenhaus. Am Dienstag sprach das Landgericht Oldenburg nach einer zweitägigen Verhandlung das Urteil in dem Sicherungsverfahren: Der Beschuldigte wird erneut in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.

Ich konnte leider nur den zweiten Verhandlungstag verfolgen; am ersten Tag stand ich buchstäblich vor verschlossener Tür, weil es wegen Corona-Sicherheitsmaßnahmen nur sehr wenige Plätze für Zuschauer gab, und die waren von sechs Söhnen des Opfers und den Kollegen des NDR und der Lokalzeitung belegt. Dankenswerterweise informierte mich Pressesprecher Torben Tölle am Nachmittag in einem Telefongespräch über die wichtigsten Entwicklungen am ersten Prozesstag. Der Beschuldigte hatte sich nicht geäußert. Die Zeugen, darunter jene Mutter, hatten die in der Antragsschrift im Sicherungsverfahren genannten Tatsachen bestätigt. Herr Tölle erklärte, dass in einem Sicherungsverfahren nicht von einer Anklage und einem Angeklagten die Rede sei; die Schuldunfähigkeit des Beschuldigten stehe „im Raum“, es gehe bei der Verhandlung folglich um eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus nach §63 StGB. Diese wurde nun vom Gericht angeordnet.

Die Tat

Der Beschuldigte Halil G. sieht viel älter aus, als er ist. Ich hätte ihn eher auf 63 als auf 53 geschätzt. Er ist dünn, hat silbergraue Haare und eine Halbglatze. Am zweiten Verhandlungstag trägt er eine rote Jacke mit grauer Kapuze, blaue Jeans, braune Ledersneaker und einen auffälligen goldenen Ring am Mittelfinger der linken Hand, der wie ein Ehering aussieht. Während der restliche Körper während der gesamten Verhandlung fast regungslos ist, zittert sein linker Oberschenkel unaufhörlich auf und ab.

Was hat der Mann getan? Am 19. August 2021 gegen 22.50 Uhr sprach er an der Bushaltestelle Schlossplatz/Poststraße die dort wartende Yasmin A. und deren zwölfjährige Tochter an und bedrängte sie, in der Absicht, die ihm bis dahin völlig unbekannte Tochter zu heiraten. Als das spätere Tatopfer Ali G. den Mann aufforderte, die Frau und ihre Tochter in Ruhe zu lassen, schlug der verärgerte Halil G. nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung mit den Fäusten auf Ali G. ein, der zu Boden ging. Die nun wehrlose Lage, in der sich Ali G. befand, nutzte Halil G., um ihn mit einer leicht brennbaren Flüssigkeit (vermutlich Benzin) die er in einem Glas bei sich führte, zu übergießen und anzuzünden. Er tat dies in der Absicht, Ali G. zu töten, so die Antragsschrift. 

Das Opfer trug großflächige Verbrennungen an Gesicht, Rumpf und Armen und eine Rauchvergiftung davon und leidet seither unter anhaltenden Schmerzen. Nur dem oben geschilderten schnellen Eingreifen der Passanten war es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts zu verdanken, dass Ali G. überlebte. 

Nachdem er Ende Oktober nach zweimonatiger stationärer Behandlung in Hannover und Oldenburg entlassen worden war, konnte er sich den Fragen der Staatsanwaltschaft stellen, die von einem Dolmetscher ins Arabische übersetzt wurden. Die Befragung wurde auf Video aufgezeichnet, dieses am zweiten Prozesstag vorgeführt. Ali G. schilderte, wie er auf den Bus gewartet und gesehen habe, dass ein Betrunkener die Mutter und ihre Tochter bedrängt habe. Das Mädchen habe gezittert. Dass der Mann betrunken gewesen sei, habe er sich gedacht, weil dieser noch die Schnapsflasche in der Hand gehalten und getrunken habe. Wie Ali G. sagt, habe er mit dem Mann zunächst gar nicht gesprochen, sondern nur mit der Frau, auf Kurdisch. Dann habe er gesagt, er werde die Polizei rufen. Der Beschuldigte habe ihn dann niedergeschlagen und „zweimal eine Flüssigkeit“ über seinen Kopf gegossen und mit einem Feuerzeug angezündet. Eine „blaue Flamme“ sei „in die Luft gestiegen“. „Alle Autos“ seien stehengeblieben, erinnert sich Ali G. „Leute“ seien gekommen und hätten die Flammen „mit Kleidungsstücken“ erstickt. Die Polizei sei erschienen. Dann sei er bewusstlos geworden. Dass der Beschuldigte in Handschellen abgeführt wurde, habe er nicht mehr gesehen, sagt Ali G. auf Nachfrage. „Er wollte mich umbringen“, ist er überzeugt.

An die Zeit im Krankenhaus in Hannover könne er sich nicht erinnern, erzählt er. Erst nachdem er von Hannover nach Oldenburg verlegt worden sei, sei er wieder zu Bewusstsein gekommen, habe wieder „gemerkt“, dass er „existiert“. Ob er Angst gehabt habe, zu sterben, fragt der Staatsanwalt. „Ja.“ Er hoffe, dass der Beschuldigte nicht noch einmal jemandem „etwas Gefährliches antun“ könne.

Vortrag des Gutachters

Der anschließende Vortrag des psychiatrischen Gutachters über die letzten 18 Jahre von Halil G. ist ausführlich, lässt sich aber leicht zusammenfassen: Nachdem Halil G. einer Frau an die Brust gefasst hatte, ordnete das Landgericht Lüneburg 2004 nach einer psychiatrischen Begutachtung seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In den folgenden Jahren zeigte Halil G. paranoide Schizophrenie, Depressionen, Verfolgungswahn, Halluzinationen und Suizidgedanken. Mehrmals kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen mit Mitpatienten. Er entwickelte Fluchtpläne und sprach einmal mit einem Mitpatienten darüber, dass er einen Pfleger überfallen wolle, um in den Besitz der Schlüssel zu gelangen. Zweimal unternahm er tatsächlich einen Fluchtversuch, einmal konnte er erst später von der Polizei wieder zurückgebracht werden. Einmal rannte er mit dem Kopf gegen eine Wand, ein anderes Mal warf er eine Matratze aus dem Fenster. Zudem „beobachtete“ er, so der Gutachter, die weiblichen Angestellten. Einmal musste eine Praktikantin vor ihm flüchten und sich in einem Raum einschließen. Halil G. zeigte sich überzeugt, dass sein Leben eine Wendung zum Besseren nehmen würde, wenn er nur heiraten würde. Medikamente nahm er manchmal, manchmal nicht; im einen wie im anderen Fall zeigte sich keine Stabilisierung seines Verhaltens. Vernünftige Gespräche seien mit ihm nicht zu führen, er sei „assoziativ gelockert“. 

Dass er krank sei, sehe Halil G. nicht ein. Er leide zudem an einer Cannabis- und einer Alkoholsucht, die ihn sofort packe, wenn er aus der Psychiatrie entlassen werde. Das geschah 2019. Damals, so der Gutachter, sei er entlassen worden, aber nicht, weil es irgendwelche Anzeichen einer Besserung gegeben hätte, sondern wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das den Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“ bei der Dauer des Regelvollzugs vorschreibt. 2019 war er schon für 15 Jahre weggesperrt, für eine Tat, für die er im Falle der Schuldfähigkeit wohl nicht mehr als zwei Jahre in Haft gewesen wäre. Nach der Entlassung aus der Psychiatrie war Halil G. kurzzeitig in einem Wohnheim, arbeitete sogar in einem Gartenbaubetrieb. Als er wieder anfing zu kiffen und zu trinken, war mit beidem Schluss. Fünfmal wurde Halil G. insgesamt begutachtet, jedes Mal mit dem gleichen Ergebnis: paranoide Schizophrenie und auch eine „affektive Symptomatik“, Aggressionen. 

Richter Bührmann möchte vom Gutachter wissen, ob Halil G. „intellektuell“ in der Lage sei, zu verstehen, dass seine Tat unrecht war. Als er Halil G. gefragt habe, ob man Menschen verbrennen dürfe, habe dieser das verneint, erwidert der Gutachter. Das sei aber für Halil G. kein Widerspruch zu seiner Tat: Da nämlich habe er sich angegriffen gefühlt und geglaubt, sich verteidigen zu müssen. So sei das oft bei Menschen mit diesem Krankheitsbild, erläutert der Gutachter. Im Fall von Halil G. sei es so, dass dieser geglaubt habe, er müsse das Mädchen heiraten; das Einschreiten von Ali G. und dessen Ankündigung, die Polizei zu rufen, sei in seiner Wahrnehmung ein „Angriff“ gewesen. Wegen seines Verfolgungswahns sei er auf solche „Angriffe“ – die in seinem Erleben real seien – vorbereitet gewesen und habe das Glas mit der brennbaren Flüssigkeit dabeigehabt. 

Schon im Mai 2021 habe Halil G. bei einer Polizeikontrolle am Oldenburger Bahnhofsvorplatz „ein mit Benzin gefülltes Nutella-Glas“ bei sich gehabt. Wenn Schizophrene Dinge bei sich führen, die als Waffe eingesetzt werden könnten, sei das aus psychiatrischer Sicht ein „Alarmsignal“. 

Gefragt nach seiner Ansicht, ob eine Besserung durch Therapie überhaupt möglich sei, antwortet der Gutachter: Aus medizinischer Sicht stehe es „nicht in Frage“, dass die „Prognose schlecht“ sei. Ob Halil G. Bedauern oder Scham geäußert habe, fragt Richter Bührmann. „Nicht ansatzweise“, so der Gutachter. Seine Gefährlichkeit sei „klar“ und „deutlich“, das zeigten ja auch die zahlreichen Übergriffe auf andere Patienten während seiner 14-jährigen Unterbringung. Die schlechte Prognose spreche „eher für einen längeren Aufenthalt“.

Staatsanwalt: „Gefahr für die Allgemeinheit“

Der Staatsanwalt äußert in seinem Plädoyer, dass das Opfer – ein Mann, der „Zivilcourage“ gezeigt habe – nur durch glückliche Umstände und das schnelle Eingreifen der Passanten überlebt habe. Wäre Halil G. schuldfähig, würde es sich wegen der grausamen Ausführung der geplanten Tötung um versuchten Mord handeln. Seine „Steuerungsfähigkeit“ sei aber aufgehoben, er sei „nicht fähig, nach Einsicht zu handeln“. Von ihm gehe ein „erhebliches Gefahrenpotenzial“ aus, eine „Gefahr für die Allgemeinheit“. Deshalb müsse er dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Überraschend macht anschließend der Beschuldigte Halil G. zum ersten Mal von seinem Rederecht Gebrauch; bislang hatte er stets geschwiegen, nichts über die Tat und auch nichts über sein Leben gesagt, über welches nichts bekannt ist, abgesehen von dem, was in den Krankenakten steht. Nun „entschuldigt“ er sich, sagt, die Tat tue ihm „leid“. Er spricht sehr ruhig; mit Akzent, aber in flüssigem Deutsch. Das Opfer sei nicht sein „Feind“, beteuert er. „Alkohol und Drogen“ seien die Ursache gewesen. Dass er das Mädchen habe heiraten wollen, stimme nicht. „Das ist falsch“, sagt er, ohne zu erläutern, was denn der aus seiner Sicht wahre Tathergang gewesen ist. Er fügt lediglich hinzu, die letzten Wochen im Krankenhaus seien „nicht so schön“ gewesen. Dann fällt er wieder in sein Schweigen zurück.

Das Urteil

Richter Sebastian Bührmann ordnet in seinem Urteil die von allen Parteien geforderte und schon vor Prozessbeginn erwartete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In seiner Urteilsbegründung wendet er sich zuerst an vier Söhne des Opfers Ali G., die an diesem Prozesstag auf den Zuschauerplätzen sitzen. Sie sollten ihrem Vater „Respekt“ und „alle guten Wünsche“ übermitteln. „Ihr Vater ist ein Held“, so Bührmann. Er habe „Zivilcourage“ gezeigt, „Anstand und Mut“. Er sei der Frau und ihrer Tochter zu Hilfe geeilt. Es sei „unsäglich traurig“, dass ihn das beinahe das Leben gekostet habe. Halil G. sei „krank“, „schwer gestört“. Er habe Yasmin A. in der Absicht angesprochen, ihre Tochter zu heiraten. Diesen „Grenzübertritt“ und diese „Distanzlosigkeit“ könne man nur als „verrückt“ bezeichnen. Er habe von seinen „sexuellen Absichten“ nicht ablassen können und die Frau und ihre Tochter in „maßlose Angst“ versetzt. „Wie ein Häuflein Elend“ hätten sie da gesessen, nach unten geschaut und hätten einer Konfrontation aus dem Weg gehen wollen, so Bührmann. Ali G. sei eingeschritten, und habe für seinen „Mut“ „teuer bezahlen“ müssen. Er habe sich zunächst nur bei der Frau erkundigt und somit völlig richtig gehandelt, so der Richter. Dann habe er den Beschuldigten auf Arabisch angesprochen. Dieser habe ihn dann niedergeschlagen, Ali G. sei auf die Fahrbahn gefallen. Er habe sich aufrichten können, doch Halil G. sei ein zweites Mal gewalttätig geworden. Dann habe der Beschuldigte – offenbar von seinem Fahrrad – ein Glas geholt, das Zeugen als „Wurstglas“ beschrieben hätten. Es sei nicht gefunden worden, sagt der Richter, vielleicht sei es beim Eintreffen der Rettungssanitäter zerstört worden. Ungeachtet seines Wahns habe Halil G. genau das getan, was seiner Absicht nach passieren sollte: Ali G. angezündet, mit der Absicht, ihn zu töten. Er habe die Flüssigkeit nicht wahllos vergossen, sondern gezielt auf Kopf und Oberkörper.

15 Prozent der Körperoberfläche des Opfers seien verbrannt, zudem habe es auch noch Flammen eingeatmet. Die Umstände der Tat seien „wahnsinnig“. Der Beschuldigte sei schon „seit vielen Jahren gestört“; es sei „traurig“, dass sein Fall wohl „hoffnungslos“ sei. Das Mordmerkmal der Grausamkeit sei bei der Tat erfüllt. Es bestehe Wiederholungsgefahr. 

Wie oft in solchen Fällen, beendet Richter Bührmann die Urteilsverkündung mit einer direkten Ansprache an den Verurteilten. An die Adresse von Halil G. sagt er: Wenn es bei der Behandlung seiner Krankheit keine Fortschritte gebe, werde er „lebenslang“ in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben.

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Leserpost

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Burkhard Mundt / 12.01.2022

Ungesetzliche Einwanderung und Cannabissucht werden von der “Ampel” begeistert gefördert.

Franz Klar / 12.01.2022

Hat diese Tat eines psychisch kranken Täters eine politische Dimension ?  Leider erfährt man keine Hintergründe der 3 beteiligten Parteien außer deren fremdländischen Namen .

Kurt Engel / 12.01.2022

Der eine ist fürs Leben gezeichnet, im wahrsten Sinne des Wortes, der andere bekommt Vollpension auf Staatskosten.  Die Tat muß im Vordergrund stehen. Aber in D ist es der Täter und in vielen Fällen wird er als schuldunfähig angesehen. Aber hat nicht jeder Mensch ein anderes Empfinden für sein tun? Wenn hier kein Umdenken des Staates und demzufolge der Justiz erfolgt werden wir „äktschenreiche“ Zeiten bekommen.

HaJo Wolf / 12.01.2022

Wieder ein skandalöses Urteil des Verfassungsgerichts, dass den Täter frei setzte und die furchtbare Tat erst ermöglichte. Dieses Verfassungsgericht muss aufgelöst werden, es richtet nur Unheil an, denn nicht das Gesetz ist oberste Instanz, sondern die Vernunft, und die ist den Richtern abhanden gekommen.

Peer Doerrer / 12.01.2022

Die Serie von ” ein Mann hat ... ” hört nicht mehr auf im bunten Deutschland . Und immer wieder ist es ein Kulturkreis ,  der sich durch besonders grausame Taten hervorhebt : Angehörige der Religion des Friedens , die wohl nur den Frieden in ihren eigenen Reihen meinen . Man kann nicht oft genug die Worte von Peter Scholl-Latour wiederholen : Wenn man halb Kalkutta aufnimmt , wird man zu Kalkutta . Mit dem Unterschied , dass dort nicht wild gewordene Unmenschen andere Mitmenschen weder anzünden noch mit Messern in Stücke schneiden müssen für ihre ” Ehre ” oder sonst-was für Hirngespinste . Da rund 80 % der Einwohner die Kultur-fremden mit Teddybären willkommen heißen und sich noch mehr Buntheit wünschen , wird man sich früher oder später an Kollateralschäden im sozialen Zusammenleben gewöhnen müssen . Die grüne Politikerin Göring Eckardt: „Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich darauf!“  

Ralf Neunaber / 12.01.2022

Sehr aufschlussreich , in unserer örtlichen ” Qualitätspresse” der NWZ, wurde mit keinem Wort erwähnt welche ethnischen Gruppe Opfer und Täter angehörten. Anhand des Tatvorganges konnte man sich aber selber vorstellen wo der Täter zuzuordnen ist. Zudem ist Ihr Artikel weitaus Informativer als es in unserer örtlichen Zeitung wiedergegeben wird. Das ist auch ein weitere Bestätigung für mich, das ich mein Zeitungsabonnement , nach über 20 Jahren gekündigt habe.

Michael Hofmann / 12.01.2022

War lerne ich daraus-anscheinend sind unter den hochgelobten Goldstückchen doch der eine oder andere ,den man aus einer Haftanstalt oder Psychiatrie entlassen hat, um uns Europäer zu beglücken. Die Zahlen scheinen es zu belegen.

Wolfgang Nirada / 12.01.2022

Ich bin immer wieder begeistert welche Gestalten Deutschland bereichern. Ob wohl ein Deutscher der in der Türkei eine solche “Wahnsinnstat” begeht vom türkischen Steuerzahler genauso liebevoll lebenslang “therapiert” wird??? Ich frage für einen Freund der Pfandflaschen sammelt um über die Runden zu kommen…

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