Von Rüdiger Stobbe.
In den Berichten vom 25.1.2019 und vom 28.1.2019 wurde über die fehlende Berücksichtigung des wirklichkeitsnahen Kurzzeitgrenzwertes 200 µg NO2 /m3 Luft in der Grenzwertdebatte berichtet. Die Fragwürdigkeit der Höhe des Jahresdurchschnittsgrenzwertes 40 µg NO2 wurde erörtert. Genau wie die Tatsache, dass immer nur der Wert NO2 der "schlechtesten" Messstelle auf die gesamte Stadt übertragen wird.
In einem Bericht der dpa-Autoren Teresa Dapp, Sascha Meyer und Andreas Hoenig über die aktuellen NO2-Werte wird nach meinem Erkenntnisstand erstmalig bundesweit in Printmedien erläutert, dass eine einzige Messstelle einer Stadt, die den Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg NO2 / m3 Luft überschreitet, ausreicht, um die ganze Stadt als NO2-belastet zu diskreditieren:
"Gilt der Wert für die Luftqualität der gesamten Stadt? Nein – es geht erstens immer nur um die Luft rund um die Messstellen, zweitens wird meist nur der höchste Jahresmittelwert betrachtet. Ein paar Straßen weiter kann es wieder anders aussehen. Für die Frage, ob geltendes Recht eingehalten wird, ist das aber unerheblich. Die seit 2010 verbindliche EU-Regelung sieht vor, dass 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel an jeder Messstation einzuhalten sind. Sie gibt auch vor, wo gemessen werden muss. Nämlich nicht nur, aber auch in verkehrsreichen Gegenden, wo die Luftbelastung besonders groß ist."
Das ist insofern neu, als das Umweltbundesamt bei den bisherigen Veröffentlichungen der Werte stets den Eindruck erweckte, dass in der gesamten Stadt der Jahresdurchschnittsgrenzwert überschritten würde.
Bemerkenswerte Veränderungen in UBA-Tabellen
Heute wird den Bürgern so nebenbei erklärt, dass die Überschreitung des Jahresdurchschnittsgrenzwertes 40 µg an einer einzigen Messstation ausreicht, um ein Fahrverbot einzuklagen. Da kann der Durchschnitt aller Messstellen einer Stadt oder gar einer Region ruhig unter 40 µg NO2 liegen. Nein, das Fahrverbot droht, das Fahrverbot beispielsweise sogar auf einem Teil der Hauptverkehrsader des Ruhrgebiets, der A2. Hauptsache, an wenigstens einer Messstelle wurden die 40 µg NO2 überschritten. Bemerkenswert ist die Veränderung der Legende – der Begriff passt – und der Aufbau der Tabellen des Umweltbundesamtes der Jahre 2016, 2017 und 2018. Welch eine Entwicklung.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis "entdeckt" wird, dass die 200 µg NO2 Stundenmesswert, der Wert, mit dem die Menge NO2 gemessen wird, der die Bürger tatsächlich ausgesetzt sind, dass dieser Wert im Jahr 2017 nicht einmal an irgendeiner Messstelle in Deutschland unzulässigerweise überschritten wurde. 2018 wird es genauso gewesen sein. Die bisherigen, automatisiert erhobenen Zahlen für 2018 deuten stark in diese Richtung.
Es wurden lediglich 32 Überschreitungen deutschlandweit gemessen. 18 Überschreitungen sind an jeder einzelnen der 525 Messstellen erlaubt. Der Spitzenreiter 2017, die Messstelle München, Landshuter Allee verzeichnet statt 12 Überschreitungen im Jahr 2017 nur noch eine einzige Überschreitung 2018. Fahrverbote aufrechtzuerhalten oder neu durchzusetzen wird, wenn denn diese Fakten zur Kenntnis genommen werden, schwierig bis unmöglich. Diese Fakten sind ein weiterer Beleg für die bisher sehr gute und immer bessere Luft in Deutschland.
Am Freitag, den 1.2.2019 debattierte ab 13:50 Uhr der Deutsche Bundestag über die Stickstoffoxid-Grenzwerte. Im nächsten Artikel im Rahmen der Dieseldebatte wird neben den bereits angekündigten Punkten darüber berichtet. Nächsten Dienstag werden in der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ n. A. wesentliche Aspekte der Aktuellen Stunde des Bundestages vom 31.1.2019 über das Ergebnis der sogenannten Kohlekommission beleuchtet.