Professor Drosten in der PCR-Test-Zwickmühle

Es ist von einiger Brisanz, dass das Amtsgericht Heidelberg am 04.02.2021 Herrn Professor Dr. Christian Drosten in einem Bußgeldverfahren auf Antrag von Rechtsanwältin Beate Bahner zum Sachverständigen bestimmt hat. Von Christian Drosten „soll ein schriftliches Sachverständigengutachten erhoben werden“ zu „der Behauptung der Verteidigerin, dass ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des §2 Infektionsschutzgesetz nachweisen könne“.

Zum Hintergrund: Selbst der beste PCR-Test kann keinen „direkten Erregernachweis“ (RKI) leisten, schon gar nicht eine „Infektion“ im Sinne des IfSG feststellen, weil der Begriff das Vorhandensein eines „vermehrungsfähigen Erregers“ im betreffenden Organismus unterstellt, dergleichen von einer PCR aber kategorisch weder direkt noch allein zu diagnostizieren ist. Dabei geht es nicht um Wortklauberei oder Semantik, sondern um die juristische Präzision, die Gesetzgebung und Rechtsprechung den Bürgern schulden.

Anders ausgedrückt: Zwar kann jeder – egal ob Experte oder Laie – prinzipiell unter „Infektion“ oder „Covid-19-Fall“ verstehen, was er möchte, und seine Bestimmung so (schwammig oder offen) formulieren, dass PCRs – gar unabhängig vom konkreten Test-Design und konkreter praktischer Handhabung – als hinreichende Nachweisinstrumente erscheinen. Die juristische Definition von „Infektion“ lässt demgegenüber jedoch vergleichsweise wenig Interpretationsspielraum zu. Und auch die technische Funktionsweise des PCR-Verfahrens im Allgemeinen sowie die wissenschaftlichen Anforderungen an gute Tests und deren vernünftige Handhabung im Besonderen sind einer gerichtlichen Tatsachenfeststellung (objektiv geltender Normen) zugänglich.

Sachverständiger Drosten vom Gericht bestimmt

Die Brisanz des Gerichtsverfahrens liegt in zwei Momenten. Erstens: Bisher haben Gerichte in entsprechenden Corona-Verfahren die Geeignetheit von PCR-Tests zum Nachweis von Infektionen immer als selbstverständlich vorausgesetzt und nie (als erst sachverständig zu klären) infrage gestellt. Zweitens: Auch Drosten wird neues Terrain betreten. Es macht nämlich einen Unterschied, ob man in einer vermeintlich oder tatsächlich juristischen Grauzone der Regierung, den Medien und der Bevölkerung seine Experten-Meinung erzählt, dass PCR-Tests zuverlässig seien (für welchen Zweck auch immer) und dabei womöglich glaubt, allein die Politiker betreffe eine straf- und zivilrechtliche Haftung für die Rechtskonformität der auf PCR-Tests basierenden Entscheidungen, oder ob man selber als öffentlich bestellter Sachverständiger explizit zum Verhältnis von PCR-Test und „Infektion im Sinne des Gesetzes“ wahrheitsgemäß sich zu äußern genötigt ist.

Bestreitet oder relativiert Drosten als einer der Regierungsberater vor Gericht die Aussagekraft von PCR-Tests für die Feststellung von Infektionen im Sinne des Gesetzes, könnte dies weitreichende Folgen haben für sich anschließende Corona-Prozesse und große Teile der Corona-Politik. Gelingt es ihm, das kurzfristig zu umschiffen, so könnte ihm ein vorsätzlich falsches Gutachten mittel- oder langfristig zum persönlichen Verhängnis werden, weil dies eine Straftat wäre. Findet er einen Weg, sich um das Verfassen eines Gutachtens zu drücken, machte dies auch nicht gerade einen guten Eindruck.

Hilfsmittel, die für sich allein von beschränkter Aussagekraft sind

Es lohnt also, noch einmal zusammenzutragen, was als Wissen über das PCR-Verfahren im Allgemeinen und die Genealogie der Corona-Test-Praxis im Besonderen sowie über Christian Drostens Agieren in und Beiträge zu dieser Geschichte immer bekannter wird.

Ganz allgemein sind Labortests in der Medizin lediglich Hilfsmittel, die für sich allein von beschränkter Aussagekraft sind und nur im Verbund mit ärztlicher Patientenanamnese und Differentialdiagnostik den Verdacht auf spezifische Erkrankungen und die Ursachen bestimmter Symptome erhärten können. Werden bei Erkältungsviren mittels PCR-Verfahren Rachen- und Nasenabstriche untersucht, enthält deren Entnahme bereits mehr potenzielle Fehlerquellen als beispielsweise der Umgang mit Blutproben. Bei Corona kommt hinzu, dass es sich um RNA-Viren handelt, das PCR-Verfahren aber ausschließlich mit DNA funktioniert.

Deshalb muss (einfachsträngige) RNA mittels eines Enzyms (Revers Transkriptase) in (doppelsträngige) DNA umgewandelt werden. (Darum heißt das Verfahren auch RT-PCR). Dem geht eine Lyse voraus, welche die im Abstrich enthaltenen Zellen und gegebenenfalls Viren in ihre Bestandteile zerlegt, gewissermaßen schreddert. Selbst wenn also vor Anwendung der PCR-Technik in der Probe intakte und vollständige RNA-Viren vorhanden gewesen sind, existieren schon im Zuge des PCR-Verfahrens lediglich noch DNA-Genfragmente, die der Test überhaupt einzig – und zwar nach vielen Vermehrungszyklen des Materials – detektieren könnte.

Der Rückschluss auf in der Probe ursprünglich vorhandene a) intakte und vollständige RNA-Viren in b) vermehrungsfähiger Anzahl (Viruslast, Infektiosität nach IfSG) ist damit von vornherein indirekt (und eben nicht direkt) und hängt von vor allem zwei Faktoren ab: Man sucht nach vorab bestimmten cDNA-Fragmenten (corresponding DNA), die bestimmten RNA-Fragmenten entsprechen sollen, die dem gesuchten RNA-Virus als spezifische Bestandteile zugeschrieben werden. Um einigermaßen sicherzustellen, dass man nicht nur Virus-Trümmer und -Fragmente (indirekt) nachweist, sondern den Verdacht auf ein vollständiges Virus begründen kann, würde man drei zu findende Ziel-RNA-Gene bestimmen, die sich am Anfang, in der Mitte und am Ende des Virusstrangs befinden. Detektieren dann alle drei Ziel-cDNA-Fragmente, ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass vor dem Schreddern durch Lyse ein intaktes RNA-Virus im Abstrich vorhanden war.

Rückschlüsse auf die relevante Präsenz eines vollständigen Virus sowie auf seine Vermehrungsfähigkeit (Viruslast) haben etwas mit der Anzahl der Vermehrungszyklen zu tun, die nötig sind, bis der Test die gesuchten Fragmente detektiert. Je mehr Durchläufe man braucht, um das Gesuchte sichtbar zu machen, desto weniger von ihm war ursprünglich vorhanden. Darum legt man Schwellenwerte für die Anzahl der Vermehrungszyklen fest (Ct-Wert). Seit etwa September 2020 herrscht inkl. WHO, Drosten, RKI Konsens, dass positive PCR-Test-Ergebnisse, die auf mehr als 30 bis 35 Zyklen beruhen, wertlos bzw. nichtig positiv sind. Positive Detektionen unter 30 bis 35 Zyklen lassen zwar auf „Viren“ schließen (richtig positiv, aber nicht zwingend infektiös), aber erst bei unter 15 bis 20 Zyklen wäre die Annahme einer Viruslast gerechtfertigt, die hinreicht, um im Zusammenhang mit entsprechender Anamnese und Differentialdiagnostik einen Verdacht auf Infektion und Infektiosität zu erhärten (richtig positiv im Sinne einer möglichen Infektion/Erkrankung nach IfSG).

Wissenschaftlich und juristisch hätten damit nur solche PCR-Test-Ergebnisse als positive (Verdachts-)Fälle einer Infektion/Erkrankung gemeldet werden dürfen, bei denen im Hinblick ausschließlich auf symptomatische Menschen alle drei (für SARS-CoV-2 halbwegs spezifischen) korrespondierenden Zielfragmente nach weniger als 20 Zyklen detektierten. (Dass mit dem Sinken der Vortestwahrscheinlichkeit/Prävalenz des Virus in der Bevölkerung oder durch Testung von Symptomlosen die Wahrscheinlichkeit falsch positiver Testergebnisse enorm steigt, ist ein Problem gesundheitspolitischer Teststrategien, das mit der Qualität des Testdesigns nichts zu tun hat, also auch von hervorragenden Tests nicht umgangen werden könnte.)

Der Drosten-Test

Die WHO hatte nun bereits im Januar 2020 ein PCR-Test-Protokoll (in mehreren Versionen) zur Detektion des neuen Coronavirus als Leitfaden für Labore weltweit empfohlen, das dann zu einem Artikel für die Fachzeitzeitschrift Eurosurveillance weiterentwickelt und dort publiziert wurde. Hauptverantwortlicher (Autor als auch Kontaktperson) der Protokolle und des Artikels ist Christian Drosten. Von Beginn der „Corona-Krise“ an wurden Zweifel artikuliert (etwa von Wolfgang Wodarg) an der Aussagekraft des „Drosten-Tests“ und an der historisch erstmaligen Verwendung des PCR-Verfahrens für von individueller Anamnese und Differentialdiagnostik völlig entkoppelte Massentestungen (gar von Symptomlosen).

Ende November 2020 dann hat ein Konsortium von Wissenschaftlern Eurosurveillance dazu aufgefordert, die Drosten-Studie zurückzuziehen. Moniert wurden (zum Teil nicht oder erst später offengelegte) Interessenkonflikte einiger Autoren, die an dieser PCR Geld verdienen und/oder zur Redaktion von Eurosurveillance gehören, was dem für sich schon fragwürdigen schnellsten Peer Review Prozess (27 Stunden) der Geschichte ein zusätzliches Gschmäckle verleiht. Entscheidender sind aber zahlreiche akribisch nachgewiesene handwerkliche Mängel des Tests (Primerdesign, Temperaturen etc.), die ein ordentliches Peer Review Verfahren hätte entdecken müssen, und die dazu führen, falsch oder nichtig positive Ergebnisse zu produzieren (die den Infektionsnachweis unzulässig behaupten). Später wurde noch ein Addendum nachgereicht, das sich u.a. mit Schwierigkeiten des Drosten-Protokolls in der Laborpraxis befasst.

Ich beschränke mich hier auf zwei Mängel, welche die Zielgen-Fragmente und die Zyklen-Anzahl betreffen, auch für Laien der Molekularbiologie oder Biochemie verständlich sind, und eine politisch folgenreiche Nachgeschichte haben.

1.) Die anfangs drei, später nur noch zwei Ziele des Drosten-Protokolls (Dual-Target-Test) befinden sich zwischen der Mitte und dem Ende des Virusstrangs, keines am Anfang. Unabhängig von der Frage, ob die bestimmten Ziele für SARS-Cov-2 hinreichend spezifisch sind, lässt sich damit nicht zwischen detektierten Virustrümmern bzw. Genabschnitten und einem vollständigen Virus unterscheiden.

2.) Das Protokoll legt zum einen keine Ct-Werte fest, weder für die Frage, ob eine Probe überhaupt noch sinnvoll als positiv gewertet werden kann, noch in Hinblick auf eine Viruslast, welche eine Infektion bzw. Infektiosität nahelegt. Zum anderen operiert es selbst mit 45 Zyklen. Labore, die dieses Protokoll gemäß WHO-Empfehlung als Leitfaden nutzen, hatten damit zwei Möglichkeiten: Ct-Werte nach eigenem Gusto festzulegen oder sich an den 45 Zyklen des Protokolls zu orientieren. So oder so hat es für eine „Positiv-Meldung“ („Neuinfektion“) nie eine geeichte Laborpraxis gegeben (sondern eine chaotisch uneinheitliche Testlandschaft) und sind auf 40–45 Zyklen ruhende Meldungen (die vielerorts Usus waren) samt und sonders – nicht nur bei Symptomlosen – in Wirklichkeit falsch positiv bzw. nichtig positiv gewesen.

Eurosurveillance hat sich zwei Monate Zeit gelassen, auf die Kritik zu antworten. In einer Erklärung von Anfang Februar 2021 heißt es erwartungsgemäß, dass man keinen Grund sehe, die Drosten-Studie zurückzuziehen. Die Erklärung geht auf keinen einzigen der kritisierten technischen Mängel ein, sondern zieht sich auf eine allgemein bleibende Argumentation zurück. Das PCR-Test-Protokoll sei in einer Notlage auf die Schnelle entstanden und daher so wissenschaftlich gewesen, wie es angesichts der damaligen dürftigen Informationslage und unter Zeitdruck eben hätte sein können. „Mit mehr Daten und sich entwickelndem Wissen haben die Labore seitdem die ursprüngliche Methode weiter verbessert, wie es der üblichen Praxis entspricht.“

Abgesehen von der Frage, worin im Januar 2020 die Notlage bestanden haben soll, mit spärlichen Informationen über Nacht einen PCR-Test entwickeln zu müssen für ein Virus, über das Drosten bis in den März hinein noch behauptete, dass es für die Mehrheit eine Erkältung sei, von der die meisten nichts merken würden, lohnt ein Blick auf Drostens Beiträge zur angeblichen Steigerung der PCR-Qualität im Nachgang, die – in Zusammenarbeit mit der WHO entstanden – in Wirklichkeit als vorsätzliche Verschlechterungen zu bewerten sind: Sie betreffen die Ct-Werte und die Anzahl sowie Spezifität der Zielgen-Fragmente.

Drosten und die Etablierung der Ein-Gen-PCR

Das WHO-Protokoll des Drosten-Tests vom 13. Januar 2020 zielte auf drei Genabschnitte innerhalb der rechten Hälfte des Virus-Strangs: RdRp (von den Laboren häufig verkürzt als Orf[1ab] angegeben), E-Gen und N-Gen. Im zweiten Protokoll vom 17. Januar, welches das erste ersetzt, existieren nur noch zwei Ziel-Gene. Das N-Gen entfällt, womit darüber hinaus der Abstand zwischen den Targets (der von ihnen abgedeckte Bereich des Virusstrangs) weiter verringert wird. Der Eurosurveillance-Artikel vom 23. Januar stellt dann einen Mix aus beiden Protokollen dar, erklärt einen N-Gen-Test für entbehrlich und empfiehlt „für einen routinemäßigen Arbeitsablauf“ einen Dual-Target-Test auf das RdRp (Orf) und E-Gen.

Während das Robert-Koch-Institut stets behauptete, in deutschen Laboren würden (schlimm genug: statt 3-Gen-Tests) hauptsächlich Dual-Target-Tests zur Anwendung kommen, wurde spätestens im Verlauf des April 2020 und den Folgemonaten immer deutlicher, dass viele Labore nur auf ausgerechnet das unspezifische E-Gen testeten (Single-Tests) oder bei Dual-Target-Tests eine alleinige Detektion des E-Gens als hinreichend interpretierten, um den gesamten Test positiv zu werten und entsprechend als „Fall“ zu melden (siehe hier und hier). Diese Labore beriefen sich auf eine Passage des WHO-Test-Leitfadens für Labore, die in den Versionen vom 2. März 2020 und 19. März 2020 so lautet:  

„In Gebieten, in denen das COVID-19-Virus weit verbreitet ist, könnte ein einfacherer Algorithmus angewandt werden, bei dem z. B. das Screening durch rRT-PCR eines einzigen Unterscheidungstargets als ausreichend angesehen wird.“

Sah das WHO-Drosten-Workflow-Protokoll in der zweiten Version vom 17 Januar 2020 ein dreistufiges Testen (unter Benutzung von zwei Zielgenen) vor – 1. First line screening E-Gen. Wenn positiv, dann 2. Bestätigungstest (RdRp). Wenn positiv, dann 3. Unterscheidungstest (RdRp). Wenn positiv, dann positives Gesamtergebnis –, so ist die von den Laboren mit Berufung auf eine WHO-Empfehlung vorgenommene Reduktion des Testverfahrens allein aufs E-Gen-Screening demgegenüber eine weitere Verschlechterung der PCR-Qualität. Das glatte Gegenteil also der von Eurosurveillance behaupteten Qualitätssteigerung. Als externe Berater der Empfehlung gibt die WHO u.a. drei Autoren der beiden WHO-PCR-Protokolle und des Eurosurveillance-Artikels an: Maria Zambon, Public Health England, UK; Marion Koopmans, Erasmus MC, Rotterdam, The Netherlands; und eben: Christian Drosten, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Germany. Drosten mag diese Qualitätsminderung der PCR-Test-und-Interpretationspraxis nicht verursacht haben, es ist aber schwer vorstellbar, dass er von den Schwächen der Empfehlung – und den folgerichtigen Konsequenzen für Testdesign und -handhabung in der Laborpraxis – nichts gewusst haben soll (ausführlicher zu all dem: hier).

Er weiß, was er tut (1)

Drosten weiß um die Unzuverlässigkeit von Ein-Gen-Tests, ja über die Schwierigkeiten des PCR-Verfahrens insgesamt bestens Bescheid. Das interessiert ihn nur nicht, wenn darauf Quarantäne-Entscheidungen basieren oder Inzidenzen erreicht werden, welche Freiheitseinschränkungen für die Bevölkerung legitimieren sollen, sondern erst, sobald Artikel erscheinen, welche den Wuhan-Mythos infrage stellen, also mittels PCR nachweisen, dass es das Corona-Virus schon Monate vorher etwa in Frankreich gegeben habe. Dann klingt Drosten in einem Podcast im Mai 2020 (Folge 40) so:

„Ein PCR-Test, das muss man sich klarmachen, ist erst mal als zweifelhaft zu betrachten, so lange der nicht durch weitere PCR-Teste, die das Virus in anderen Zielregionen des Genoms nachweisen, bestätigt ist. Gerade in so einem wichtigen Befund, wenn das kein normaler Routinebetrieb ist im Labor, wo man einfach nur wissen will, das ist ein Standard-Diagnostikfall: Ist der jetzt positiv oder negativ? Da kann man schon mal sagen: PCR ist positiv. Wir sehen den Patienten als infiziert an. / Korinna Hennig: „Im normalen Alltag.“ / Christian Drosten: „Richtig. Aber in einem Fall wie hier, wo man sagt, wir schreiben die Infektionsgeschehen dieser Krankheit um und sagen: In Wirklichkeit gab es das in Frankreich und dann ja wahrscheinlich auch überall sonst auf der Welt schon einen Monat früher oder sogar noch länger. Und irgendwas ist da vielleicht verschwiegen oder nicht bemerkt worden. Wenn man so einen gewichtigen Befund publizieren will, muss man den auch absichern. Dazu würde gehören, zusätzlich zu einer zweiten oder dritten Bestätigungs-PCR, auch das Virus zu sequenzieren, also die gesamte Genomsequenz des Virus zu bestimmen. Das kann man, wenn die PCRs positiv werden. Das ist technisch heutzutage sehr einfach.“

Die Seite corodok kommentiert treffend:

Für Drosten gibt es den „wichtigen Befund“, und wenn man den als ehrgeiziger Wissenschaftler „publizieren will“, dann „muss man den auch absichern“, was dadurch geschieht, „zusätzlich zu einer zweiten oder dritten Bestätigungs-PCR, auch das Virus zu sequenzieren“: dreimal PCR plus Sequenzierung, denn ein PCR-Test „ist erst mal als zweifelhaft zu betrachten, so lange der nicht durch weitere PCR-Teste, die das Virus in anderen Zielregionen des Genoms nachweisen, bestätigt ist.“ Mindestens. Und dann gibt es den „Routinebetrieb“, nämlich die Untersuchung von Menschen, „wo man einfach nur wissen will, das ist ein Standard-Diagnostikfall: Ist der jetzt positiv oder negativ? Da kann man schon mal sagen: PCR ist positiv.“ Für reale Menschen reicht dann offenbar auch eine einzige PCR, so wie er es bei der WHO mitbeschlossen hat – auch wenn die eigentlich „als zweifelhaft zu betrachten“ ist, wie er sehr wohl weiß. Reale Menschen interessieren ihn einfach nicht, unseren Regierungsberater. Entsprechend sind die Ratschläge. Und die Folgen.

Erinnern wir uns in dem Zusammenhang auch an das mittlerweile berüchtigte Drosten-Zitat zu MERS aus dem Jahr 2014 über das Verhältnis von Medien und PCR-Test-Praxis in Saudi-Arabien:

„Es ist eben so, dass es bisher eine klare Fall-Definition gab, also ein striktes Schema, das festlegte, welcher Patient als Mers-Fall gemeldet wurde. Dazu gehörte zum Beispiel, dass der Patient eine Lungenentzündung hat, bei der beide Lungenflügel betroffen sind. Als in Dschidda Ende März dieses Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) […], aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgendetwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hochgekocht haben. […] Ich befürchte, dass der jetzige Anstieg eher der erhöhten Aufmerksamkeit geschuldet ist. Das ist hierzulande nicht anders. Berichten „Bild“ oder die Abendnachrichten über einen Ausbruch eines bestimmten Virus, steigt die Zahl der Laboruntersuchungen deutlich an. Einfach, weil auch Ärzte dann sensibilisiert sind und gezielt Ausschau halten nach den Erregern, über die berichtet wird.“

Im Jahr 2020 hatte sich gegenüber 2014 an der PCR-Technik nichts Wesentliches geändert. Aber am 30. September betont Drosten im Tagesspiegel die „Zuverlässigkeit der PCR-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2“. Er meint: „Ohne ein volles Virus-Genom gibt es keine Virus-Reste.“ Das PCR-Verfahren sei „da einfach zweifelsfrei“ und biete „eine sehr wasserdichte Diagnostik“.

Weltweit hinsichtlich der PCR-Test-Ziele keine Einheitlichkeit

Es hat – Drosten weiß es, weil er daran mitgewirkt hat – weltweit hinsichtlich der PCR-Test-Ziele keine Einheitlichkeit gegeben, was es eigentlich ausschließt, die „Infektionsgeschehen“ der Länder miteinander zu vergleichen:

„Das knapp 30.000 Nukleotide große Genom von SARS2 beherbergt etwas mehr als ein Dutzend offene Leserahmen (ORF). Als Zielsequenzen eingesetzt, werden jedoch nur etwa eine Handvoll davon, wobei die Referenzlabore der einzelnen Länder teilweise unterschiedliche Ziele favorisieren (siehe Protokoll-Sammlung der WHO). In China sind dies zum Beispiel ORF1ab sowie N-Gen (Nukleoprotein). An der Charité in Berlin sind die Primer dagegen auf RdRP (RNA-dependent RNA Polymerase)- sowie E- und N-Gen gerichtet. Die Centers for Disease Control in den USA favorisieren hingegen Ziele im N-Gen, während das Institut Pasteur in Paris zwei Sequenzen in RdRP anvisiert.“ (Laborjournal.de)

Auch innerhalb eines Landes – zumindest in Deutschland – gab es keine Einheitlichkeit in Test-Designs und Testpraxis, keine verbindlichen Vorgaben und Qualitätskontrollen etwa durch das RKI. Die Labore konnten am Drosten-Test orientierte oder andere Kits von Herstellern beziehen oder sich selbst Inhouse-Tests bauen. Was die Labore positiv meldeten, galt als positiv (gar als Nachweis einer (Neu-)Infektion bzw. Infektiosität oder als „Covid-19-Fall“). Welche Zielgenfragmente und wie viele von ihnen jeweils detektierten, das wollte niemand so genau wissen. Drosten unterlässt es von Beginn an bis heute vorsätzlich, auf ihm bekannte und von ihm mitbewirkte technische Fehlentwicklungen bei der folgenreichen Massentestung von Menschen hinzuweisen, weil es sich für ihn dabei einfach nicht um „gewichtige Befunde“ handelt.

Etablierung von 40 bis 45 Zyklen

Dasselbe Chaos dürfte bezüglich der Schwellenwerte für die Amplifikationszyklen geherrscht haben. Obwohl es für Kenner und Praktiker des PCR-Verfahrens seit jeher eine Banalität ist, dass der Technik keine automatische Ja/Nein- bzw. Positiv/Negativ-Funktion eingebaut ist, man, grob gesagt, mit endlosen Vermehrungszyklen alles zum Leuchten bekommt, ohne dass solch Positivität Relevanz verbürgen würde, wurden in den ersten Monaten vernünftige Ct-Werte in einschlägigen Publikationen nicht einmal diskutiert. Das von der WHO Mitte Januar 2020 weltweit zur Orientierung empfohlene Drosten-Protokoll behandelt die Frage der Ct-Werte schlicht und ergreifend nicht und operiert selbst mit 45 Zyklen. Auch der zwei Monate später unter Mitwirkung von Christian Drosten entstandene und am 19. März von der WHO publizierte Test-Leitfaden für Labore (siehe oben) geht immer noch mit keinem Wort auf die Ct-Wert-Problematik, also eine Richtlinie für die Unterscheidung positiv/negativ, ein. Nur einen – allerdings versteckten – Hinweis gibt es dort in dem Sinne, als in völlig anderem Zusammenhang eine chinesische Studie vom 29. Januar verlinkt wird, welche augenscheinlich als bis dahin einzige überhaupt Rechenschaft über zugrunde gelegte Ct-Werte ablegt:

„A cycle threshold value (Ct-value) less than 37 was defined as a positive test, and a Ct-value of 40 or more was defined as a negative test.“

Zum einen unterscheidet dieser Ct-Wert bloß zwischen „wir haben überhaupt etwas gefunden“ (positiv nach weniger als 37 Zyklen = positiv) und „das Gesuchte ist in relevanter Form nicht vorhanden“ (positiv erst ab 40 Zyklen = negativ) bei einer Grauzone zwischen 37 und 40 Zyklen, während zur Bestimmung einer für einen Infektionsverdacht hinreichenden Menge der gefundenen Gen-Fragmente („Virus“-Last) nach wie vor kein Ct-Wert bestimmt wird. Zum anderen hat die WHO nicht einmal das als Groborientierung in ihren Leitfaden aufgenommen. Damit oblag es dem Gutdünken, der Willkür der Labore, wie viele Zyklen ihren Meldungen von „positiven Fällen“ bzw. „Neuinfektionen“ zugrunde lagen. Da die WHO die Frage ebenso offen ließ wie das mit 45 Zyklen operierende Drosten-Protokoll, dürften Positiv-Meldungen bei über 37 Zyklen international gang und gäbe gewesen sein (während in China kaum noch „Fälle“ gefunden wurden).

Es dauerte bis Anfang September 2020, dass – nach also sechs Monaten „Testen, Testen, Testen“, angestoßen von einem New York Times-Artikel vom 29. August – in der Öffentlichkeit, auch in deutschen Leitmedien, über Ct-Werte diskutiert wurde, und zwar nicht nur über einen Ct-Wert für positiv/negativ, sondern sogar einen für potenziell infektiös/nicht infektiös („Virus“-Last).

In der Tagesschau vom 06.09. etwa hieß es:

Einen Hinweis auf die Virusmenge, die ein Patient in sich trägt, gibt der so genannte Ct-Wert. Er zeigt an, wie viele Runden die PCR laufen muss, bis Virus-Erbgut entdeckt wird. Bei einem Patienten mit viel Virusmaterial im Körper schlägt der Test häufig schon nach 10 bis 15 CT-Runden an, sagen Labormediziner. Wenn die PCR aber mehr als 30 Runden braucht, um Virusmaterial zu entdecken, ist ein Patient sehr wahrscheinlich gar nicht mehr ansteckend. […] Für Aufsehen sorgte in dieser Woche ein Artikel in der „New York Times“, der berichtete, dass Testdaten aus Nevada, Massachusetts und New York nahelegen, dass bis zu 90 Prozent der PCR-Tests so hohe Ct-Werte zeigen, dass die Patienten kaum noch Viren hatten. Der Epidemiologe Michael Mina von der Harvard Universität plädiert deshalb dafür, den Ct-Grenzwert auf 30 festzulegen.

Für die Testpraxis in Deutschland haben „die Recherchen von WDR, NDR und SZ“ kein besseres Bild ergeben. Auch hier stoppen „viele Labore, die die PCR-Tests auswerten, […] die Analyse nicht bei einem Ct-Wert von 30, sondern in der Regel erst bei 37 oder 40 […]“. Darüber hinaus hätte eine Umfrage unter Gesundheitsämtern ergeben, „dass der Wert häufig gar nicht übermittelt wird. Das führt allerdings dazu, dass die Gesundheitsämter ohne Ct-Wert in der Regel auch keine Anhaltspunkte dafür haben, wie infektiös ein Mensch ist, der positiv getestet wurde.“ Auch die Labore bestätigen, dass eine Mitteilung des Ct-Werts an die Gesundheitsämter im Prozedere nicht vorgesehen ist. Damit erfolgten Quarantäneentscheidungen durch Gesundheitsämter und Meldungen von „neuen Fällen“ an diese wie an das RKI zwischen März und September nicht auf Basis bestmöglichen Wissens. 

Relativ plötzlich und als sei es das Selbstverständlichste von der Welt, sprachen nun auch RKI und Drosten öffentlich davon, dass alle positiven PCR-Test-Ergebnisse bei über 30 Zyklen eine geringe Viruslast bedeuten. Statt nun aber die Labore künftig auf Ct-Werte von maximal 30 für eine bloße Positiv-Interpretation und von unter 20 für eine durch Anamnese und Differentialdiagnostik zu bestätigende Meldung eines Infektionsverdachts festzulegen und alle bis dahin gezählten „Fälle“ der Vergangenheit anhand herauszurückender Befunddaten neu zu bewerten, eröffneten sie eine Diskussion, die, angesichts dessen, dass monatelang juristisch relevant mit viel zu hohen Zyklen gearbeitet wurde, einen spitzfindigen und wichtigtuerischen Nebenschauplatz darstellt:

Ausgerechnet Drosten, dessen Orientierungsprotokoll mit 45 Zyklen arbeitet, meinte nun, dass Ct-Werte zu ungenau seien und es auf die Bestimmung des Probenvolumenanteils als absolute Referenzgröße ankäme, aus der sich dann für die Labore in Hinblick auf die von ihnen eingesetzten Maschinen und andere Unterschiede präzisere Ct-Werte ableiten ließen, etwa 28 Zyklen fürs eine, 30 fürs andere Labor. Ähnlich argumentierte auch das RKI (hier), und Drosten versprach (siehe obige Quelle), mit den Experten des RKI solch Bestimmung einer Referenzgröße zeitnah vorzunehmen. (Ausführlicher dazu: hier.)

Weder wurden die Labore zwischenzeitlich wenigstens auf erst mal einen groben Ct-Wert von 30 verpflichtet noch haben Drosten und/oder das RKI bis heute (Ende Februar 2021) einen Probenvolumenanteil als Referenzgröße veröffentlicht. Vielmehr verschwand das Thema vernünftiger Ct-Werte mit dem ausgehenden September wieder vollständig aus der deutschen Öffentlichkeit. Und Drosten, der eben noch den US-Amerikanern recht gab, dass mehr als 30 Zyklen problematisch sind, viele positive Befunde zwischen März und September aber auf weit mehr als 30 Zyklen beruhten, erzählt dem Tagesspiegel Ende September etwas von „wasserdichter Diagnostik“, während er zugleich wieder jede Intervention unterlässt, die offenkundig miserable Diagnose-Praxis besser zu machen. 

Er weiß, was er tut (2)

Ein Muster der Pandemie-Politik besteht darin, dass Kritiker monatelang für genau die Aussagen als Verbreiter von Fake-News in den Leit- und sozialen Medien vorgeführt werden, welche die WHO ein paar weitere Monate später selber als Allgemeinwissen einführt, an das die Labore zu erinnern seien. Immer wieder wurde im März, April, Mai, Juni 2020 darauf hingewiesen, dass PCR-Tests schlechthin und allein keine Infektionen nachweisen können, und dass schlecht designte und schlecht gehandhabte Corona-PCR-Tests dazu führen können, dass – je nach Epidemieverlauf, Testhandling und Testpopulation – 30 Prozent, 50 Prozent, 70 Prozent, 90 Prozent oder mehr der gemeldeten „Neuinfektionen“ falsch sind. Am 20. Januar 2021 – ein Jahr nach der weltweiten Empfehlung des Drosten-PCR-Workflows, nach Monaten der Ein-Gen-PCR-Tests, des Schweigens zu Ct-Werten, einer internationalen Maßnahmenpolitik, die sich ausschließlich auf PCR-Test-Ergebnisse stützt – veröffentlicht die WHO diese Information für „Benutzer von In-Vitro-Diagnostik-Medizinprodukten (IVD)“:

„Leitlinien der WHO Diagnosetests für SARS-CoV-2 besagen, dass eine sorgfältige Interpretation schwacher positiver Ergebnisse erforderlich ist. Die zum Nachweis von Viren erforderliche Zyklusschwelle (Ct) ist umgekehrt proportional zur Viruslast des Patienten. Wenn die Testergebnisse nicht mit der klinischen Darstellung übereinstimmen, sollte eine neue Probe entnommen und mit derselben oder einer anderen NAT-Technologie erneut getestet werden. Die WHO erinnert IVD-Benutzer daran, dass die Prävalenz von Krankheiten den prädiktiven Wert der Testergebnisse verändert. Mit abnehmender Prävalenz steigt das Risiko falsch positiver Ergebnisse. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem positiven Ergebnis (SARS-CoV-2 nachgewiesen) tatsächlich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, mit abnehmender Prävalenz abnimmt, unabhängig von der behaupteten Spezifität. Die meisten PCR-Tests sind als Diagnosehilfe angegeben. Daher müssen Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenahme, dem Probentyp, den Testspezifikationen, den klinischen Beobachtungen, der Patientenanamnese, dem bestätigten Status von Kontakten und epidemiologischen Informationen berücksichtigen. Von IVD-Benutzern auszuführende Maßnahmen: […] Geben Sie den Ct-Wert im Bericht an den anfragenden Gesundheitsdienstleister weiter.“ (Herv., T.M)

Damit auf einer Bundespressekonferenz von Boris Reitschuster konfrontiert (hier und hier), ist Drostens Antwort an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Obwohl auch in Deutschland massenhaft Symptomlose getestet wurden (was selbst nach RKI-Auskunft 98 Prozent dieser positiven Ergebnisse falsch macht), obwohl im September unter Diskussionsteilnahme Drostens für ein paar Tage Klarheit herrschte, dass auch in Deutschland mit zu vielen Zyklen gearbeitet wurde (und wird?) und die Labore die Ct-Werte an die Gesundheitsämter nicht gemeldet hatten, obwohl viele Labore nachweislich mit schlechten Single-E-Gen-Tests hantierten, obwohl inzwischen auch Olfert Landt, dessen Firma TibMolbiol den von ihm mitentwickelten Drosten-Test vertreibt, meint, dass 50 Prozent aller gemeldeten „Neuinfektionen“ keine Infektionen sind, behauptet Drosten, die betreffende WHO-Info sei nur als Aufforderung an technisch schlecht aufgestellte Dritte-Welt-Labore zu verstehen, die PCR-Gebrauchsanweisungen richtig zu lesen. So jedenfalls interpretiere er die WHO-Notiz – und Gesundheitsminister Spahn sekundiert: „So ist ja das Schöne an unserer pluralen Gesellschaft, dass man eine Information unterschiedlich bewerten kann.“

Drosten unter Druck

Am 1. Februar 2021 steht im Ärzteblatt: „Der PCR-Nachweis ist die Standarduntersuchung zur Diagnose von Virusinfektionen wie SARS-CoV-2. Der Test weist einzelne Erregergene, jedoch keine intakten Erreger nach.“ Dasselbe stand schon im Mai/Juni 2020 in den PCR-Hinweisen des US-amerikanischen CDC, ebenso in einem Merkblatt von BAG (Bundesamt für Gesundheit – Schweiz) und Swissmedic:

„Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)-Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.“

Bei aller Schönheit der pluralen Gesellschaft könnten sich Millionen Quarantänisierte (vor allem die Symptomlosen unter ihnen) dereinst fragen, auf welcher wissenschaftlichen und juristischen Grundlage der freiheitsentziehende Bescheid eigentlich ergangen ist. Auch jene, die unter den Lockdown-Maßnahmen leiden, werden zunehmend wissen wollen, wie viele falsch-positive Neuinfektions-Meldungen am Überschreiten der 50er- oder 35er-Wocheninzidenz beteiligt waren.

Es dürfte also von wachsendem öffentlichen Interesse sein, wie Drostens Gutachten die Frage des Heidelberger Amtsgerichts beantwortet, ob PCR-Tests Infektionen im Sinne von §2 Infektionsschutzgesetz nachweisen können. Einen Richter, der von ihm ein Gutachten einfordert, wird er jedenfalls nicht so lässig abkanzeln können wie einen kritischen Journalisten auf einer Bundespressekonferenz.

Foto: tagesschau/Screenshot

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Alois Ludwig / 20.02.2021

Wie ist es nur möglich mir einem dilettantischen, auf die Schnelle zusammen gefriemelten, PCR-Test die halbe Welt, insbesondere Europa und ganz besonders die ängstlichen Deutschen in Panik und Schrecken zu versetzen? Die Folgen sind verheerend und zwar auf allen gesellschaftlichen Ebenen. All die Doktoren und Professoren im Land wissen doch genau über Mangelhaftigkeit dieses Testverfahrens Bescheid. Ok, Einige der vorgenannten Akademiker haben möglicherweise Schwierigkeiten die Zusammenhänge zu erkennen oder es interessiert sie nicht besonders. Sie sind entweder ziemlich dumm (das gibt es auch bei Akademiker) oder selbstgefällig ignorant. Die überwiegende Mehrheit jedoch weiß über den Unfug, der hier geschieht, bestens Bescheid. Sie schweigen oder tragen aktiv dazu bei, dass der Panikmotor weiter brummt. Letztere allerdings sind mit den politisch Verantwortlichen die wahren Täter, vielleicht sogar Verbrecher, denn sie kennen die Wahrheit und pfeifen ganz einfach darauf,  aus welchem Grund auch immer. Die Gesellschaft ist längst in einem gefährlichen Fahrwasser. Die Medienwelt hat nicht nur bei diesem Thema versagt, sie hat längst ihre Kontrollfunktion aufgegeben u.  hat ihre erbärmliche Journalistenseele, bis auf wenige Ausnahmen, verkauft. Wer seine Hoffnung auf die Gerichtsbarkeit setzt, sollte bedenken, dass auch hier der Fisch vom Kopf her stinkt, auch wenn einzelne Richter integer arbeiten, sie werden kalt gestellt. Langsam wird es mulmig in diesem Land,  nicht nur für die Biodeutschen, auch für die anderen. Auf sie jedoch, wartet im sonnigen Italien, oder in Spanien, Griechenland, Serbien, Kroatien, Polen, Syrien, Marokko, Eritrea, Pakistan oder weiß der Kuckuck wo noch, ein heimatliches Domizil.

Marco Stein / 20.02.2021

Die Lösung des Problems wird die Bestellung eines “geeigneten” Richters für diesen Prozess sein, der wie Merkel, Spahn, Drosten, Söder, Lauterbach…..einen Dreck auf Corona gibt, sondern wie die Politik ein Interessse daran hat, gesellschaftliche Veränderungen zu erzwingen, die ohne diese “größte Krise seit dem WW2” nicht möglich wäre.  Dafür wird dieser besondere Richter dann vermutlich genau wie Draghi, der als EZB Chef Italien gerettet hat und als Goldman & Sachs Banker durch Aufhübschen der Staatsbilanz den Griechen den EURO Beitritt ermöglichte, reich belohnt für seinen Verrat. Draghi ist nun ital. Ministerpräsident. Dr. Drosten (ich verkneife mir den Prof. weil Dr. Drosten nicht habliliert hat) wird vor Gericht ein bisschen chinesisch sprechen, so wie Merkel, die stundenlang herumlabert, ohne irgend etwas zu sagen, und der Richter wird das durchwinken. Ich schätze mal so wird es ablaufen, schlließlich sind wir ein interventionistischer, propagandistischer, scheindemokratischer Linksstaat mit öffentlich rechtlich zwangsfinanzierter Meinungs- und Deutungshoheit. Den nur in einem solchen Staat läßt sich eine Sterblichlkeitsrate vo 11,7%, die innerhalb der jahrzehnte langen Schwankungsweite zwischen knapp unter 11% und knapp über 12% als tödliche Pandemie verkaufen. In einem funktionierenden parlamentarischen Rechtsstaat mit wäre derartig Pervertiertes nämlich unmöglich. Und wenn das dann im Sinne der Politik abgeurteilt ist, wird der Umbau weitergehen. Und die Finanzierung des Ganzen wurde auch schon ausgeleuchtet. Dazu hat der wissenschaftliche Dienst schon Anfang letzen Jahres, als Corona noch kein Thema war, den Auftrag erhalten, die Verfassungsmäßigkeit einer einmaligen Vermögensabgabe der Bürger in Form von zB. Zwangsanleihen auf Immobilien zu überprüfen. Der wissenschaftliche Dienst hat die Verfassungsmäßigkeit wunschgemäß am 9.04.20 bestätigt, das Papier kann jeder auf der Seite des Bundestags als PDF herunterladen. Es ging nie um Viren, sondern um Geld.

Dr. R. Möller / 20.02.2021

„Wenn es darauf ankommt muß man auch mal lügen.“

M. Illoinen / 20.02.2021

Wenn der Entwickler Kary Mullis selber warnt:“ not for human use, only for research“ das dies immer noch nach einem Jahr nicht klar ist, ist sowas von peinlich.

Johannes S. Herbst / 20.02.2021

So weit sind wir schon in Deutschland, dass Bürger wegen eines Verdachts eingesperrt werden können. Aber wahrscheinlich wird es für die Politiker der Ausweg sein, nachdem es im Volke brodelt: Natürlich werden sie den Gerichten fplgen, einen Grenzwert für die CT-Zahl einhalten und plötzlich sinken die Inzidenzwerte. Man kann öffnen und alle sind glücklich.

Ulrich Armbruster / 20.02.2021

Selbst wenn Drosten ein wahrheitsgemäßes Gutachten anfertigt - es wird für ihn und leider auch für uns folgenlos bleiben… Die Aussagen zu Mers in Saudi-Arabien sind ja schon lange auf dem Tisch ... hat das die Medien oder die Politik zum Einlenken gebracht? Nein! Warum sollte es jetzt anders laufen? Wenn es den Medien nicht ins Konzept passt, wird die Allgemeinheit nichts davon erfahren. Die Mainstream-Medien müssen zerstört werden, dass sich die Dinge wieder bessern können.

Frances Johnson / 20.02.2021

Lauterbach sagt, die dritte Welle kommt. JHU sagt: “Johns Hopkins expert says COVID-19 pandemic could end by April”, fox.

Karlheinz Patek / 20.02.2021

Das Gericht hat den Gutachter bestimmt, und zwar “gemäß Antrag”. Hätte die Verteidigerin einen anderen Gutachter benannt, wäre es eben ein Anderer. Das wäre intelligenter gewesen. Dieser hätte den PCR-Test in der Luft zerrissen, Drosten urteilt ja in eigener Sache. Glaube doch niemand dass da was rauskommt. Selbst wenn, das nächste Amtsgericht sieht das wieder anders. Glaubt die Anwältin mit so einer Aktion Drosten zu “entlarven”?

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