Im vergangenen Jahr weigerte sich die Freie Waldorfschule Berlin-Südost, das Kind eines Vaters anzunehmen, der für die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt. Das Kind hatte zuvor den angeschlossenen Waldorfkindergarten besucht; üblicherweise werden die Kinder von dort bei der Aufnahme bevorzugt. Der Fall sorgte für Empörung, nicht nur bei der AfD. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, warnte damals vor „Sippenhaft für Kinder wegen der politischen Gesinnung ihrer Eltern“. Eine Schule müsse ihren Schülern gegenüber neutral und unvoreingenommen auftreten, ohne Ansehen der politischen Einstellung.
Die Juristen in der Schulverwaltung kommen nun zu einem anderen Urteil. Laut „Tagesspiegel“ haben sie den Fall geprüft und entschieden: Die Abweisung des mittlerweile sechs Jahre alten Mädchens, das jetzt für eine staatliche Grundschule angemeldet ist, war rechtmäßig. Zwar schreibe das Schulgesetz ausdrücklich vor, jeder junge Mensch habe das Recht auf „diskriminierungsfreie schulische Bildung“, ungeachtet der „religiösen oder politischen Anschauungen“. Diese Vorschrift gelte aber nicht für Privatschulen. Auch das bundesweit geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei nur eingeschränkt anwendbar, da es sich bei der Privatschulanmeldung nicht um ein „Massengeschäft“ handle. Unzulässig seien demnach nur noch Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski, spricht laut Tagesspiegel von einem „Skandal“ und kündigte an, das Gutachten prüfen zu wollen.