Ich schlage den Begriff “Zentralkomitee” als Ersatz für “Runde der Ministerpräsidenten und Angela Merkel” vor - ist kürzer und trifft den Kern.
Ja, die Hessen CDU inspiriert von den Grünen sind ein ganz besonderer Fall und der bräsige ” Puffier” merkt ohnehin nix mehr - ein hoffnungsloser Pflegefall ! Unglaublich von welchen Leuten dieses Land / Länder regiert werden.
Für NRW gilt die Beschränkung der Kontakte (Anzahl Personen) nur für den öffentlichen Raum. Das ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang des § 2 der Verordnung und wird auch in den FAQ ausdrücklich erwähnt.
In Bayern ereignet sich auch gerade etwas Ungewöhnliches. Während bisher die Infektionsschutz-Maßnahmen-Verordnungen aufgrund der Corona-Pandemie zuletzt durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassen worden sind (10. und 11. BayIfSMV), beschließt am 12.01.2021 der Bayerische Ministerrat im Beschlusswege eine verschärfte Maskentragungspflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr in Form einer Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken. Frage: Ist der Bayerische Ministerrat überhaupt befugt, einen solchen Beschluss zu erlassen, bzw. inwieweit ist ein solcher Beschluss für die Allgemeinheit rechtsverbindlich zu befolgen? Die derzeit im Internet veröffentlichte Presseerklärung lässt leider nicht erkennen, auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage dieser Beschluss erlassen worden ist. Haken Sie doch da mal nach!
Gleiches gilt für Rheinland-Pfalz. Formulierung “sollen”, unverändert seit Wochen. Es gibt m.W. Bislang aus gutem Grund kein Bußgeld o.ä. Selbst wenn sich 30 Personen privat treffen. Einschränkungen gibt’s nur für den öffentlichen Raum. Unsere netten Medienvertreter geben allerdings die offizielle Sprachregelung wieder.
In Sachsen ist dieser Passus keine Empfehlung - “Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet 1. den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung der Partnerin oder des Partners und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und 2. einem Angehörigen eines weiteren Hausstands.”
Im Grund genommen sind diese ganzen Verordnungen nicht Rechtens, denn sie bewegen sich nicht auf den Grundlagen des Grundgesetzes. Und nur weil das BVG mit Parteisoldaten bestückt wurde, die ihrer Aufgabe nicht nachkommen, können mit diesen schwammig formulierten Verordnungen Bürger drangsaliert und hohe Busgelder erzielt werden!
Die Stärke der Politik ist die Unwissenheit der Bevölkerung.
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