Egal ob „versehentliche“ Sex-Aufnahmen durch das iPhone oder Bewegungsprofile, die der Tesla aufzeichnet: Im Namen der technologischen Bequemlichkeit opfern wir immer mehr von unserer Privatsphäre. Der Weg in chinesische Verhältnisse ist nicht mehr weit.
Zwei im Grunde für sich unscheinbare Meldungen aus den letzten Tagen: Offenbar bekommen Apple-Mitarbeiter nicht selten „aus Versehen“ aufgenommene Paare beim Sex zu hören (ausführlicher dazu: hier) und: Nur kurze Zeit nachdem ein Automobil vor dem Trump-Tower in Las Vegas explodiert war, konnte Tesla den Ermittlungsbehörden relevante Daten liefern, zum Beispiel welche Routen der Fahrer zuvor zurückgelegt und was die Fahrzeugkamera dabei so alles aufgenommen hatte (mehr dazu: hier).
Im ersten Fall geht es zunächst ausschließlich um die Steigerung des (Nutzer-)Komforts. Die Künstliche Intelligenz (KI) muss lernen beziehungsweise trainieren, um sich immer besser in den Dienst des privaten Nutzers und dessen individueller Bedürfnisse stellen zu können. Im Grunde muss sie alles über ihn wissen und sogar Besonderheiten seiner Ausdrucksweise kennenlernen, das heißt auch, zwischen Tonfällen zu differenzieren. Deshalb schaltet Siri (und Alexa sowie ähnliche Alltagsassistenten) immer wieder auch in den Aufnahmemodus, womit das Abgehörte in der Cloud landet, wo in dem Fall Apple-Mitarbeiter es analysieren, um Siri zu trainieren, zum Beispiel die Wiederholung von Missverständnissen in der Kommunikation mit dem Nutzer zu vermeiden. Was genau daran, dass Siri sexuelle Akte mitschneidet, weil es beim Geräusch eines Reißverschlusses automatisch auf „Aufnahme“ geht, „versehentlich“ geschieht, was dabei rechtlich zulässig ist und was (noch) nicht, mag hin und wieder zwar (noch) Gerichte beschäftigen, ändert aber nichts an der Idee und ihrer technologischen Verwirklichung in der Praxis samt des theoretisch nutzbaren Potenzials.
Das gilt auch für den zweiten Fall des explodierten Tesla-Cybertrucks. Über die Steigerung des Nutzerkomforts der im Fahrzeug zu allerhand Zwecken verbauten KI hinaus – die im ständigen Austausch mit dem individuellen Fahrer optimiert wird. Wobei die produzierten Daten ebenfalls in der Cloud landen, wodurch zentral auf alle Fahrzeug- und Fahrerdaten zugegriffen werden kann –, werden hier (bisher noch expliziter als im ersten Fall) auch Aspekte der nachträglichen und präventiven Strafverfolgung (oder der allgemeinen Sicherheit beziehungsweise Überwachung) berührt.
In Deutschland und der EU ist die Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zur anlasslosen (der Idee nach „ewigen“) „Vorratsdatenspeicherung“ und Herausgabe der entsprechenden Daten auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden noch umstritten (siehe: hier). Zuletzt hat die Terrorfahrt von Magdeburg entsprechende Rufe danach wieder lauter werden lassen, obwohl die Behörden die Tat auch ohne Vorratsdatenspeicherung leicht hätten verhindern können. In den USA verpflichtet bereits zum Bespiel das Gesetz des sogenannten CLOUD Acts („Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act“) seit 2018 amerikanische Cloud-Betreiber, Internet-Firmen und IT-Dienstleister darauf, US-Behörden auch dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewährleisten, wenn die Speicherung nicht in den USA erfolgt.
Privatsphäre war gestern
Privatsphäre war gestern. Wie viel uns das Heutige vom Gestern beziehungsweise die neue von der alten Normalität trennt, zeigt sich nicht zuletzt auch im guten Altern kritischer Begriffe. Die heute so gut passende Rede vom „Gläsernen Menschen“, um die ausufernde und übergriffige Sammlung personenbezogener Daten von öffentlichen und privaten Stellen, insbesondere auf Vorrat, also Tendenzen zum Überwachungsstaat oder einer Kontrollgesellschaft, zu pointieren, wurde schon in den 1980ern geprägt. Kontext war der Widerstand gegen das Volkszählungsgesetz von 1982. Die tatsächliche Durchführung der Volkszählung wurde 1987 von einer Reihe von Bürgerprotesten und einem im Umfeld von FDP und Grüne organisierten Boykott begleitet.
Das, obwohl die Gegner der Volkszählung zuvor schon einen großen Sieg als Kläger beim Verfassungsgericht errungen hatten: Mit dem Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 formulierte das Bundesverfassungsgericht (erstmals) das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das sich aus der Menschenwürde des Art. 1 GG und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG ableitet. Sodass die später boykottierte Befragung schon neu konzipiert war, indem personenbezogene Angaben von den Fragebögen getrennt und die Fragebögen selbst überarbeitet wurden, um die Anonymität der Befragten besser zu gewährleisten.
Erinnert sei auch an den Rücktritt der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Jahr 1996, weil sie die Entscheidung der Bundesregierung zum Einsatz des „Großen Lauschangriffs“, der 2004 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, nicht mittragen wollte. Vorausgegangen war eine 1995 von der FDP durchgeführte Urabstimmung, bei der sich eine Mehrheit von 63,6 Prozent für den „Großen Lauschangriff“ aussprach. Um die sogenannte akustische Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13) zu ermöglichen, war die entsprechende Grundgesetzänderung (Hinzufügung der Absätze 3 bis 6) laut Verfassungsgericht zwar verfassungskonform, die „Ausführungsbestimmungen“ mussten jedoch nachjustiert werden, damit der „Große Lauschangriff“ am 12. Mai 2005 mit den Stimmen der SPD und der Grünen dann doch noch seine bis heute gültige Form erhalten konnte.
Eine echte Zeitenwende
Die Zeiten haben sich gravierend geändert. Zunächst einmal geben die heutigen Bürger im Austausch mit Behörden, Konsumkonzernen und elektronischen Geräten sämtliche privaten Daten freiwillig preis und in die Cloud. Weil sie sich davon nicht einmal zu Unrecht hier mehr Bequemlichkeit, Komfort und Erleichterungen der Alltagsbewältigung (nicht nur beim Shoppen) versprechen und da (in den sozialen Medien) ohnehin gerne von sich reden und Schnappschüsse aus der Wohnung, vom Urlaub und anderen Unternehmungen mit einer ausgewählten oder der gesamten Öffentlichkeit teilen. Die Menschen machen sich bereitwillig gläsern. Intuitive Affekte gegen Volkszählungen oder Belauschungen sind ihnen so fremd geworden, dass sie sich ohne zu murren vom Staat vor nicht allzu langer Zeit in weihnachtliche Einladungen hineinreden ließen.
Bald wird es möglich sein, seine kompletten Identitätsdaten an einem zentralen Ort in der Cloud abzulegen, nämlich in der eigenen EU-Wallet (dem persönlichen digitalen Portemonnaie), also Online-Banking-Daten, Personalausweisdaten, Gesundheitsdaten, Impfnachweise, Führerschein, Bildungszeugnisse und dermgleichen. Damit hat man dann alle benötigten Daten per Smartphone sofort und für den unterschiedlichsten Bedarf zur Hand: beim Einchecken im Hotel, Kaufen eines Autos, Abschließen eines Kreditvertrages oder bei Bewerbungsgesprächen, wobei die entsprechenden etwaigen Zahlvorgänge mit demselben Gerät erledigt werden können. Ein anderer Dienst zeichnet dabei vom Handy oder Auto (die ohnehin miteinander gekoppelt sein werden) das komplette Bewegungsprofil auf, zunächst nur, um anzuzeigen, wo in der Nähe sich gerade passende Flirtkontakte oder Konsumgegenstände auffinden ließen. Zugleich wird man bei allen Bewegungen in der Stadt gefilmt, nicht nur von den an bestimmten Orten fest installierten Kameras privater oder öffentlicher Betreiber oder von Satelliten, sondern auch von den mobilen Kameras sämtlicher privater Fahrzeuge, die sich ihren Weg durch den Straßenverkehr bahnen.
Smart City und Sozialkreditsystem in China
Prinzipiell können alle diese an unterschiedlichen Orten des Internets aufgezeichneten Daten, bei zunehmendem Einsatz von KI in sämtlichen elektronischen Geräten, miteinander vernetzt werden und – zur Steigerung des Nutzerkomforts des Individuums – interagieren. Soll heißen: Die Ideen von Smart Home und Smart City (in allen Versionen des Internets der Dinge) werden sich auf Basis des Bequemlichkeitsversprechens sukzessive durchsetzen und immer weiter ausgreifen. Nebenbei und am Rande vermerkt, wird diese KI-basierte Digital-Gesellschaft nicht weniger, sondern mehr Energie, nämlich in Form von Strom für sichere Rechenzentren, benötigen als die alte Industriegesellschaft.
Zwar sind all diese in den verschiedensten Clouds liegenden persönlichen Daten und Bewegungsprofile technologisch und gesetzlich vor dem unzulässigen Zugriff Dritter (seitens Cyber-Krimineller und des Staats selber) geschützt oder zumindest schützbar. So macht es natürlich erst mal einen Unterschied, ob das politische Gemeinwesen der totalen Überwachung in der technologischen Smart City bürgerlich-demokratisch verfasst ist oder – wie zum Beispiel in China – totalitär-autokratisch.
In China, wo die Smart City (technologisch) schon ausgereifter ist als im Westen, haben Staat, Regierung und Behörden uneingeschränkten Zugriff auf die Daten und Bewegungsprofile der Bürger. Diese werden zudem an ein Sozial-Kredit-System gekoppelt. Gemäß staatlicher Ideologien lässt sich so das Freizeit-, Konsum- und Sozialverhalten der Bürger moralisch beurteilen. Je nach Pluspunkten für konformes und gewünschtes Verhalten und Minuspunkten für Fehlverhalten (unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, würde Nancy Faser sagen) ergibt sich ein je individueller Punkte-Kontostand als Teil der digitalen Identität des Betreffenden.
Darüber kann dann ganz unpersönlich, technologisch und automatisch die Teilhabe des Individuums am gesellschaftlichen Leben reguliert und reglementiert werden. Wer zu wenig Sozialpunkte auf seiner Karte oder in seinem QR-Code hat, für den öffnen sich per Karte oder Code zu entriegelnde Tore (in die Innenstadt, die Kneipe, den Park, ins Freibad oder auf das Flughafen- oder Bahnhofsgelänge) eben einfach nicht, bis der Kontostand entsprechend aufgebessert wurde. Man sollte folglich nicht die falschen Dinge konsumieren, die falschen Menschen treffen und die falschen Meinungen vertreten.
Wohin steuert der Westen?
Einerseits ist der Westen in dieser Dystopie noch nicht angekommen, andererseits ist er dort mit den Corona-Impfzertifikaten während des Ausnahmezustandes partiell schon längst (wenn auch technologisch unausgefeilt) gewesen, wobei sich das Spiel mit dem totalitären Feuer großer Akzeptanz unter der Bevölkerung erfreute. Prinzipiell sind die Gesetze, die den staatlichen Zugriff auf Daten regulieren, schon in Normalzeiten so flexibel und dehnbar wie die Grenzen zwischen der Regierung und den Tech- und Konsumkonzernen in den Public-Private-Partnerships verschwimmen.
In erklärten Ausnahmezuständen ist ohnehin mehr möglich, und die Hemmschwellen, Ausnahmezustände auszurufen und sehr lange bestehen zu lassen, dürften nach Corona gesunken sein. Zumal in jeder wiederhergestellten neuen Normalität nach dem Ausnahmezustand manches vorher noch Undenkbare überlebt, prozessual gedacht, Schritt für Schritt immer mehr zur Regel werden kann, was zuvor noch als Ausnahme galt. Der Westen ist so in mancher Hinsicht noch vor, in anderer Hinsicht bereits mitten in der dystopischen Entwicklung, welche die Form sich steigernder Wiederholungen annehmen könnte, wobei drei Momente eine zentrale Rolle spielen:
Erstens: Die (tatsächlich auch einlösbaren) Komfort- und Bequemlichkeitsversprechen werden stets für eine breite Zustimmung zum technologischen Fortschritt der Smart City und damit auch der digitalen Überwachung und Kontrolle, der freiwilligen Preisgabe persönlicher Daten sorgen.
Zweitens: Begleitet von entsprechenden Kampagnen wird man dem Staat immer öfter „Ausnahmen“ für den Zugriff auf die gespeicherten Vorratsdaten erlauben, sei es im Namen der Sicherheit zur Verfolgung oder Prävention von Kriminalität und Terror oder zum Schutz abstrakter Ideen wie Klima oder Gesundheit. Und der zynisch-kluge Staat wird sich die passenden Notstände schon selbst schaffen können. Die letzten „Krisen“ sind ja nur noch herbeigeredet oder „hausgemacht“ herbeigeführt.
Drittens: Letzteres kann von Zeit zu Zeit in hysterischen Moralismus umschlagen, derart, dass der Einzelne sein kleinliches und egoistisches Beharren auf seiner Freiheit oder Privatheit für dringliche kollektive Interessen gefälligst aufzugeben habe, womit dann eben auch Formen des Sozialkreditsystems allgemein zustimmungsfähig werden. Die dafür erforderliche Grundstimmung neurotischer Nervosität halten die sozialen Medien allein durch ihre Funktionsweise am Laufen.
Die Annähnerung des Westens an China scheint also in einigen dominanten Tendenzen der Gegenwart objektiv und damit unaufhaltsam angelegt. So meint der Soziologe Armin Nassehi, Mitglied des Deutschen Ethikrates, in Die Welt , dass die „chinesische autokratische Lösung [...] ohne Zweifel effizient [ist]– und sie ist davon abhängig, dass es gelingt, Herrschaft von Widerspruch zu befreien und auf entgegenkommende gesellschaftliche Bedingungen zu setzen". Die wenigen Menschen, die diese Entwicklung kategorisch ablehnen, erscheinen dann den anderen und erfahren sich selbst – zur Ohnmacht verdammt – als „antiquierte“ Exemplare. Der Philosoph Günther Anders hatte diese trüben Aussichten nicht nur im Titel seines Hauptwerkes „Die Antiquiertheit des Menschen“ bereits in den 1950ern vorweggenommen.
Thomas Maul ist Autor mehrerer Bücher, unter anderem zum Islam und zu Kritischer Theorie. Er war bis März 2020 Autor (seit 2007) und Redakteur (seit 2012) der ideologiekritischen Zeitschrift BAHAMAS. Seit 2023 ist er Redakteur der von ihm mitgegründeten Halbjahreszeitschrift „casa|blanca. Texte zur falschen Zeit“ (https://textezurfalschenzeit.de/).
Die in diesem Text enthaltenen Links zu Bezugsquellen für Bücher sind teilweise sogenannte Affiliate-Links. Das bedeutet: Sollten Sie über einen solchen Link ein Buch kaufen, erhält Achgut.com eine kleine Provision. Damit unterstützen Sie Achgut.com. Unsere Berichterstattung beeinflusst das nicht.