Ulrike Stockmann / 16.01.2024 / 11:30 / Foto: Achgut.com / 22 / Seite ausdrucken

Presserat missbilligt Migrationslügen

Ein ungewöhnlich anmutender Vorgang wurde am Montag von der Süddeutschen Zeitung in eigener Sache veröffentlicht. Der Presserat sieht bei zwei Artikeln des Blattes, die die Folgen der illegalen Migration beschönigen, Verstöße gegen den Pressekodex.

Im Beitrag „Du gehörst nicht dazu“ (hinter der Bezahlschranke), am 4. September 2023 online und am 5. September gedruckt erschienen, geht es laut Angaben des Blattes um „Menschen in Deutschland mit ungeklärter Staatsangehörigkeit“. Weiter heißt es vonseiten der SZ:

„Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates hat entschieden, dass er durch den Artikel die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex verletzt sieht, und daher eine Missbilligung ausgesprochen. Im Bildtext eines Fotos hatte es geheißen, Flüchtlinge kämen ‚manchmal‘ ohne Pass an. Nach Ansicht des Beschwerdeausschusses erzeuge das den falschen Eindruck, dass nur ein geringer Teil der Flüchtlinge in Deutschland ohne Pass ankomme. Tatsächlich seien dies mehr als 50 Prozent, gemäß offiziellen Statistiken.“

Beim zweiten monierten Artikel handelt es sich um den Text „Welche Täter mit der ,Affektwaffe' angreifen“ (ebenfalls hinter der Bezahlschranke), der am 7. September 2023 online und am 8. September 2023 gedruckt erschienen war. Die SZ schreibt:

„Der Bericht hatte die Frage erörtert, ob Messerattacken in Deutschland zugenommen hätten, und dabei auch argumentiert, es gebe keinen Zusammenhang mit der Herkunft der Täter, weil die Anteile migrantischer und nichtmigrantischer Täter in etwa gleich seien.“

Der Presserat sah das freilich anders:

„Der Beschwerdeausschuss befand, dass Verstöße gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit) und Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht) des Pressekodex vorlägen, weil außer Acht gelassen worden sei, dass der migrantische Anteil an der Gesamtbevölkerung deutlich niedriger sei, Migranten also in vergleichsweise höherem Maße an Taten beteiligt seien. Die Süddeutsche Zeitung hatte dies nach Leserhinweisen damals bereits zeitnah in ihren Veröffentlichungen korrigiert“, heißt es weiter.

Man hätte Derartiges dem Selbstkontrollgremium der Presse gar nicht zugetraut, so sehr ist man an Augenschwischerei und Beschönigungen zum Thema Migration mittlerweile gewöhnt. Die SZ gibt sich ungewöhnlich kleinlaut, ließ sich allerdings den folgenden Absatz nicht nehmen:

„Die Süddeutsche Zeitung ist nicht verpflichtet, diese Missbilligungen zu veröffentlichen. Wir haben aber entschieden, dies zu tun, weil wir Wert legen auf Transparenz – auch wenn es um Kritik an unserer Berichterstattung geht.“

Ganz so viel Wert auf Transparenz und Richtigstellung scheint die SZ dann doch nicht zu legen, sonst würde sie ihr Eingeständnis prominenter platzieren. Aber vielleicht ist ja der Presserat gerade in Schwung und gedenkt, noch andere Ungenauigkeiten aufzudecken. Allerdings kann er nicht handeln, ohne dass ihm entsprechende Beschwerden zugetragen wurden. Falls es daran hapern sollte, ließe sich hier bestimmt Abhilfe schaffen.

 

Ulrike Stockmann, geb. 1991, ist Redakteurin der Achse des Guten. Mehr von ihr finden Sie auf ihrem YouTube-Kanal.

Foto: Achgut.com

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Ralf.Michael / 16.01.2024

Pressekodex ?  Lächerlich !  Gibt es Nicht, nicht bei der Lügenpresse und bei der Alpen-Prawda hat es soetwas noch Nie gegeben.

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