Von Klaus König.
In diesem Artikel möchte ich Ihnen einige meiner polizeilichen Erfahrungen zum viel debattierten Themenkomplex „Migration“ mitteilen.
Vorweg sei gesagt, dass man als Polizeibeamter innerhalb einer solch vielschichtigen Thematik selbstredend nur einen Teilbereich einsehen kann und deshalb vorsichtig sein sollte, vermeintlich allgemeingültige Aussagen zu treffen. Natürlich gibt es eine große Zahl von Migranten oder Asylbewerbern, die sich gesetzeskonform verhalten und sich redlich um einen harmonischen gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland bemühen. Gleichwohl erlebt man als Polizist im Alltag Situationen, die sich nicht so recht mit den allabendlichen Nachrichten decken wollen.
Insbesondere in sogenannten Brennpunktvierteln halten sich vermehrt Personen mit Migrationshintergrund auf. Zu diesen multikulturellen Stadtteilen, das zeigen die Beobachtungen der letzten Jahre, fühlen sich Neuankömmlinge vorrangig hingezogen.
Die Ursachen hierfür sind vielseitig. Zuvorderst erleichtert der Kontakt mit Landsleuten oder kulturell ähnlich geprägten Menschen natürlich die Eingewöhnung in der neuen Umgebung. Nicht zuletzt, auch das zeigt meine polizeiliche Erfahrung, werden von den Migranten, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten, „Tipps und Tricks“ aufgenommen. Dies bezieht sich beispielsweise auf den Umgang mit Behörden oder auf den ganz gewöhnlichen Alltag. Die Einblicke, die man in solchen Vierteln erhält, sind somit vielsagend und grundsätzlich wertvoll, offenbaren sie doch etwaige Probleme im Zusammenhang mit der Migration wie unter einem Brennglas.
Illegaler Aufenthalt: Mehr als eine Stunde Aufwand pro Asylbewerber
Entscheidend ist, vor diesen Herausforderungen nicht die Augen zu verschließen. Als sich die Ereignisse im Jahre 2015 zutrugen, verlagerte sich das Aufgabengebiet eines Streifenpolizisten in einem sogenannten Brennpunktviertel zwangsläufig hin zum Thema „Asyl“ und der Abarbeitung der damit einhergehenden Problemstellungen. Ich muss gestehen, ich habe irgendwann aufgehört zu zählen, wie viele Dienste ich nahezu ausschließlich mit dieser Thematik verbracht habe.
Zur Erläuterung und auch auf die Gefahr hin, mich nicht politisch korrekt auszudrücken: Personen, die sich illegal und ohne gültigen Pass im deutschen Bundesgebiet aufhalten bzw. keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, machen sich im Sinne des § 95 AufenthG strafbar. Folglich muss ein Polizist bei Vorliegen dieser Bestimmung eine Strafanzeige fertigen. Das gilt ebenfalls, wenn Personen um Asyl bitten. Wenn diese keinerlei gültige Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel vorzeigen können, ist zunächst der Verdacht des Verstoßes gegen § 95 AufenthG gegeben.
In meinem Fall hatte ich mit Asylbewerbern zu tun, wenn diese auf unserer Dienststelle erschienen oder ich ihnen bei einer Kontrolle begegnete. Wie ich bereits in Teil 1 meines Berichts erläutert habe, sind polizeiliche Sachverhalte sehr oft mit langanhaltender Schreibarbeit verbunden. Dies ist beim Themenkomplex „Asyl“ oder „illegaler Aufenthalt“ nicht anders. Für eine komplette Abarbeitung einer (!) Person, muss ein einzelner Beamter mehr als eine Stunde einplanen. Im Anschluss erhält der Asylbewerber bzw. der sich illegal im Bundesgebiet Aufhaltende im Regelfall ein Schriftstück, mit welchem er bei der zuständigen Ausländerbehörde vorstellig werden muss, um gültige Aufenthaltspapiere zu erhalten.
Arbeiten für den Papierkorb
Passend dazu folgende Geschichte, die exemplarisch für die damalige Zeit war: Zur Vormittagszeit erhielt unsere Dienststelle einen Anruf eines Flixbus-Fahrers. Dieser gab an, mit seinem Bus ins europäische Ausland fahren zu wollen. Weiterhin teilte der Busfahrer mit, Angst zu haben, dass sich in seinem Bus illegale Personen aufhalten könnten. Seine Befürchtung liege darin begründet, dass er bei seiner letzten Fahrt von Polizisten eines ausländischen Ziellandes kontrolliert worden sei und sich diverse Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in seinem Fahrzeug befunden hätten. Folglich werde nun wegen des Verdachts der Schleusung gegen ihn ermittelt. Da er dies nicht noch einmal erleben wolle, würde er nun wünschen, dass die Polizei den Bus vor der Abfahrt begutachtet.
Meine Kollegen und ich überprüften anschließend den Bus, und für uns war es wenig verwunderlich, dass sich in diesem mehr als zehn Personen befanden, die keinerlei Ausweispapiere, geschweige denn gültige Aufenthaltstitel mit sich führten. Sie werden sicher noch die eingangs erwähnte Abarbeitungszeit für jede einzelne Person im Hinterkopf haben. Sie können sich also vorstellen, dass in der Folge alle Beamten unserer Schicht notwendig waren, um dieses Einsatzaufkommen zu bewältigen. An eine Bearbeitung anderer polizeilicher Sachverhalte war an diesem Tag natürlich nicht mehr zu denken. Ich weiß noch, dass wir – halb aus Spaß, halb aus Ernst – witzelten, dass wir nun eigentlich ein „Geschlossen“-Schild an den Eingang der Dienststelle hängen müssten.
Dieses prägnante Beispiel ist nur eines von vielen. Es kam häufig vor, dass Familien mit zahlreichen Mitgliedern auf unserer Dienststelle erschienen und um Asyl baten. Die Zeit der Abarbeitung der jeweiligen Fälle war allerdings nur eine Seite der Medaille. Was mich in diesem Themenbereich bis heute am meisten stört und belastet, ist, dass man bereits vor Beginn der Anzeigenfertigung wusste und weiß, dass jene zu nichts führen wird und man sinnbildlich „für den Papierkorb“ arbeitet. Bereits früh während der Ereignisse im Jahr 2015 wurde uns Polizisten von der zuständigen Staatsanwaltschaft nämlich mitgeteilt, dass Anzeigen im Zusammenhang mit dem illegalen Aufenthalt von Personen nicht weiter verfolgt werden. Sie können sich sicher vorstellen, wie motiviert man bei der Schreibarbeit war, wenn man wusste, dass das Geschriebene maximal als Briefbeschwerer dient, einem gleichzeitig aber, von führender Stelle, verdeutlicht wird, dass das Unterlassen einer Strafanzeigenfertigung den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllt.
Keine Papiere, aber immer Handy und Bargeld
In diesem Zusammenhang nur ein kleiner Verweis darauf, dass in Deutschland die Staatsanwaltschaften von den jeweiligen Justizministern weisungsabhängig sind. Nahezu alle Asylbewerber, welche ich über die Jahre bearbeitete, führten keinerlei Personaldokumente oder gültige Aufenthaltstitel bei sich. Dafür konnte man bei so gut wie allen Antragstellern mindestens ein Mobiltelefon und nicht selten eine erhebliche Menge Bargeld auffinden (ich werde in diesem Rahmen natürlich nicht darüber spekulieren, ob die Einwanderer ihre Pässe vor dem Übertritt der deutschen Grenze wegwarfen, um ihre Herkunft zu verschleiern und somit die Bleibechancen zu erhöhen). Die meisten Asylbewerber verfügten über keinerlei Deutschkenntnisse. Wir waren froh, wenn mal jemand dabei war, der rudimentäre Englischkenntnisse vorweisen konnte. Aufgrund der fehlenden Ausweispapiere versuchten wir oftmals mit Händen und Füßen, einen Namen der betreffenden Person zu erhalten. Das war wichtig, um überhaupt personenbezogene Daten in unsere Berichtsfertigung einfügen zu können und nicht jeden unter „unbekannt“ vermerken zu müssen. Mit diesem Namen waren die Personen fortan polizeilich registriert, egal wie abstrus die Angaben zum Alter oder zur Herkunft waren (z.B. ein Schwarzafrikaner, der angab, aus Syrien zu kommen).
Nach ein paar Minuten der Sachbearbeitung kam es gelegentlich vor, dass Asylbewerber mich nach Geld fragten. „Money“ war eines der wenigen Worte, die sie auf Englisch sprechen konnten. Enttäuscht und teilweise auch aggressiv waren einige, als ich diese Frage verneinte. Ich erinnere mich ebenfalls an einen „Sitzstreik“ einer älteren Dame, die nicht mit der polizeilichen Abarbeitung einverstanden war. In einem Brennpunktviertel ist es keine Seltenheit, dass man im Rahmen einer Personenkontrolle Menschen anhält, bei denen sich herausstellt, dass diese sich trotz gültiger Einreisesperre im Bundesgebiet aufhalten. In meiner anfänglich naiven Sichtweise dachte ich, dass dieser Verstoß zu unmittelbaren Konsequenzen für die betreffenden Person führen würde. Die einzige Konsequenz, die nach der Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde allerdings bisher immer erfolgte, war, dass ich wieder eine (sinnlose) Anzeige schreiben musste und der Delinquent nach der Aushändigung eines Schriftstücks – mit darin beschriebener Aufforderung, die Ausländerbehörde zu kontaktieren – laufen gelassen wurde.
Immer wieder habe ich bei einer Personenkontrolle Personen vor mir stehen, die mir als „Ausweis“ das beschriebene, inzwischen längst abgelaufene Schriftstück geben, mit welchem sie eigentlich bei der Ausländerbehörde vorstellig werden sollten. So viel zum Interesse einiger Asylbewerber, aktiv an ihrem Asylverfahren mitzuarbeiten...
16-Jähriger mit ergrauendem Bart
In diesem Zusammenhang erinnere mich an eine weitere Situation. Nach einer begangenen, nicht unerheblichen Straftat wurde eine Person der Polizeidienststelle zugeführt. Nach erfolgter Personalienfeststellung stellte sich auf der Dienststelle heraus, dass sich der Täter illegal im Bundesgebiet aufhielt und somit neben dem genannten Anfangsdelikt eine weitere Straftat begangen hatte. Nach Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen gab es jedoch (wieder einmal) keinerlei freiheitsentziehende Konsequenzen für den Delinquenten. Es sollten lediglich Bilder vom Täter gefertigt werden, um diese im weiteren Verlauf in das elektronische polizeiliche System hinzufügen zu können. Die Freilassung des Täters war somit kurzfristig absehbar. Gleichwohl gab die Person nach wenigen Minuten in der Zelle mittels Gestik und Mimik zu verstehen, dass es ihr körperlich nicht gut gehen würde. Der hinzu gerufene Rettungswagen verbrachte den Täter in ein Krankenhaus, und da die polizeilich benötigten Bilder noch nicht gefertigt wurden, mussten wir den Aufenthalt der Person im Hospital begleiten. Etliche Stunden und diverse Untersuchungen später teilte der inzwischen sehr gelangweilt wirkende Delinquent in plötzlich vorhandenem, bruchstückhaftem Deutsch mit, dass es ihm gut gehe und er nur simuliert habe, um schnellstmöglich aus der Zelle zu kommen. In dem Moment zwang ich mich, meinen Groll zu unterdrücken und nicht über die Kosten nachzudenken, welche durch die im Krankenhaus durchgeführten Untersuchungen entstanden sind. Die Person wurde übrigens anschließend zu unserer Dienststelle gefahren und nach Fertigung der Bilder kurze Zeit später entlassen.
Seit 2015 sind viele sogenannte „minderjährige Flüchtlinge“ nach Deutschland eingewandert. Wenn man bei den erwachsenen Flüchtlingen bereits das Gefühl hatte, die Vorgaben der Politik seien wachsweich, dann wurde diese Vermutung im Kontext der polizeilichen Sachbearbeitung dieser Klientel nochmal deutlich verstärkt. Manchmal musste ich schmunzeln, wenn mir ein Asylbewerber mit deutlichen Anzeichen eines ergrauenden Barts erzählte, dass er 16 Jahre alt sei. Das Schmunzeln wich aber schnell einer Frustration, wenn ich an die Berichtsfertigung und damit einhergehende Registrierung dachte und wusste, dass mir keine andere Wahl blieb, als seine mündlich übermittelten Daten zu übernehmen. Da zahlreiche minderjährige Flüchtlinge sich ohne Erziehungsberechtigten im Bundesgebiet aufhalten, sind die jeweiligen Jugendämter für die Versorgung und Betreuung der Personen zuständig. Darüber hinaus fungieren sie als Vormund für die Alleinreisenden. Mit den Mitarbeitern dieser Behörde hatte ich über die Jahre immer regelrechtes Mitleid.
Mit einem Beispiel möchte ich Ihnen zeigen, warum: Eine Gruppe von ca. 20 unbegleiteten Minderjährigen, speziell aus dem Maghreb-Staaten, machte uns eine lange Zeit mit der Begehung von Straftaten schwer zu schaffen. Die Personen, sofern man ihrer nach einem begangenen Delikt habhaft wurde, wurden selbst bei schwerwiegenden Delikten in den allerseltensten Fällen dem Haftrichter zugeführt (Stichwort: hohe Hürden). Ebenfalls war eine geschlossene Unterbringung für die kriminellen Minderjährigen von der Politik nicht vorgesehen. Folglich blieb lediglich die Übergabe des Minderjährigen an die „Erziehungsberechtigten“, sprich die Mitarbeiter des Jugendamtes. Diese „freuten“ sich natürlich über unseren Anruf, da die genannten Personen auch in der Unterkunft bereits einschlägig bekannt waren.
Verfolgung straffälliger Migranten stört das Narrativ von der Willkommenskultur
Die Mitarbeiter des Jugendamtes verfügen, vereinfacht gesagt, über keinerlei Möglichkeiten, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zu sanktionieren oder gar festzuhalten. Das führte diverse Male zu der befremdlichen Situation, dass die Mitarbeiter einen Minderjährigen mit dem Auto von unserer Dienststelle abholten und dieser an der nächsten roten Ampel ausstieg, um in unserem Reviergebiet weiterhin sein Unwesen zu treiben. Wenn man die Person anschließend abermals, meist nach einer begangenen Straftat, anhalten konnte, begann das gleiche Spiel von vorne. Sie können sich ausmalen, dass man sich da wie in einem falschen Film vorkam und die Gedanken, die ich hatte, während ich die Anzeigen von den Geschädigten aufnahm, können Sie sich sicher ebenfalls vorstellen….
Ich könnte noch etliche weitere Beispiele über die Irrungen und Wirrungen der Jahre 2015 bis heute aufzählen. Und dabei sage ich bewusst bis heute, denn obwohl die Masse der Antragstellungen in den letzten Jahren etwas weniger geworden ist (und wir angeblich „Platz haben“), bleibt eine grundsätzliche Problematik. Ich hatte über die Jahre fortwährend das Gefühl, dass eine strukturierte und strikt am Gesetz orientierte Bearbeitung der Asylanträge oder die Verfolgung von straffälligen Migranten mitsamt notwendiger Abschiebung politisch gar nicht gewollt war. Wenn ich abends vor dem Fernseher saß und in den Nachrichten mitgeteilt wurde, wie zufriedenstellend die Asylpolitik verläuft, musste ich ob meiner dienstlichen Erfahrungen nicht selten den Aus-Knopf betätigen. Ich habe und hatte das Gefühl, dass zu viele „unangenehme Informationen“ als nicht förderlich betrachtet werden und man deswegen in der Abarbeitung von Asylanträgen möglichst wenig Reibungspunkte fabrizieren möchte, um die große Erzählung der Willkommenskultur nicht zu beschädigen. Die Folgen und somit auch die Gefahren für die Bürger bei dieser Vorgehensweise bleiben, auch wenn sich im Vergleich zum Jahr 2015 die Anzahl der jährlich nach Deutschland kommenden Asylbewerber verringert hat.
Ich wurde oft von Migranten angesprochen, die angaben, ebenfalls mit der laschen Durchsetzung des Aufenthaltsrechts unzufrieden zu sein. Sie teilten mir ihre Befürchtung mit, von der Bevölkerung mit den integrationsunwilligen Personen „in einen Topf geworfen“ zu werden, weil seitens der Behörden keinerlei Unterscheidung zwischen „begründet in Deutschland befindlichen Personen“ und „unbegründet in Deutschland befindlichen Personen“ erfolgt. Eine strikte und notfalls konsequente Durchsetzung des Rechts wäre somit nicht zuletzt auch im Interesse der integrierten bzw. integrationswilligen Menschen in diesem Land. Was mir bei der Diskussion in Zusammenhang mit der Migration ebenfalls zu kurz kommt, ist der Umstand, dass es bereits vor dem Jahr 2015 Zuwanderung in die Bundesrepublik gegeben hat und es da schon zu erheblichen Problemen gekommen ist.
Für die Statistik: keine Kontrollen – keine Delikte
In meinem Reviergebiet besaß ein bekannter Familienclan mehrere Etablissements. Das war „auf der Straße“ bekannt. Die Folge war, dass Bürger, selbst wenn sie in diesen Lokalitäten Opfer von Straftaten geworden waren, aus Angst vor den Folgen nicht die Polizei riefen. Ich erinnere mich an einen Fall, als wir doch einmal von einer Person kontaktiert wurden, weil etwas nicht näher Definiertes in einer der Lokalitäten des Clans vorgefallen war. Als wir den Einsatzort erreichten, teilte uns der Anrufer dann allerdings mit, dass nichts gewesen sei und wir wieder fahren könnten. Man braucht sicherlich nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass vorher eine Art von „Kommunikation“ stattgefunden hat, die den Mann dazu bewog, nicht mehr ganz so redefreudig bei der Polizei zu sein. Dieses Beispiel zeigt einer der elementaren Probleme in den Debatten um die Kriminalitätsbekämpfung oder die Kriminalitätsstatistik auf. Es ist relativ einfach: Erhalten die Strafverfolgungsbehörden keine Kenntnis von einer Straftat, kommt diese auch in keiner Statistik zum Ausdruck. Ebenso: Zieht sich die Polizei aus bestimmten Bereichen zurück, sinkt dementsprechend auch die Anzahl der Delikte. Ein weiteres Beispiel: der Görlitzer Park in Berlin. Werden dort die Dealer von der Polizei nicht mehr kontrolliert (natürlich nicht auf Wunsch gewisser politischer Kreise), sinkt auch die Anzahl der Drogendelikte. Das macht sich in der Kriminalitätsstatistik ganz passabel, kann man dann doch sagen, dass sich die Drogendelikte ja reduziert haben.
Bleiben wir bei dem obigen Sachverhalt des bekannten Clans. Werden in den jeweiligen Etablissements – wegen der Angst vor den Folgen – keine Delikte angezeigt und unterbleibt (auch aufgrund politischer Hintergründe) eine nähere Betrachtung seitens der Strafverfolgungsbehörden, handelt es sich, statistisch gesehen, um friedliche Orte. Analog hierzu sind Moscheen zu sehen, wo die deutschen Behörden zumeist kaum Kenntnis über die dortigen Geschehnisse haben und wenn doch, in vielen Fällen eine Konfliktsituation im Sinne des angeblich reibungslosen „friedlichen Zusammenlebens“ vermeiden. Man könnte die Beispiele beliebig fortführen. Die speziell im vergangenen Jahr entflammte Debatte über rassistische Polizeikontrollen, Rassismus in der Polizei und der deutlich fehlenden Rückendeckung in der Politik wird meiner Meinung nach dazu führen, dass Polizisten sich vermehrt darüber Gedanken machen werden, sich in prekäre Situationen zu begeben und den Rechtsstaat durchzusetzen. Warum nicht wegschauen, wenn man sich andernfalls absehbar dem Vorwurf des Rassismus aussetzen müsste? Politisch scheint dies in vielen Fällen ohnehin gewünscht. Für die Kriminalitätsstatistik lesen sich die Zahlen anschließend deutlich besser und wir können weiterhin sagen, dass die Straftaten laut Statistik zurückgehen und wir die „niedrigsten Werte seit Jahrzehnten“ haben.
Nachtrag: Kurz nachdem ich diesen Artikel verfasst hatte, las ich auf der „Achse“ einen Bericht, welcher sich schon fast beklemmend nahtlos in meine Ausführungen einreiht.
Keine weiteren Fragen …
Der Name des Autors wurde von der Redaktion geändert.
Teil 1 finden Sie hier.
Teil 3 finden Sie hier.
Lesen Sie morgen: Die Polizei und die Politik.