Die Berliner Polizei wurde von einem Gericht dazu verurteilt, eine Entschädigung von 750 Euro für diese „rassistische Frage“ zu zahlen.
Hintergrund ist ein Vorfall, bei dem ein Polizist den radfahrenden Studenten Syed N. im Sommer 2020 wegen gefährlichen Fahrens anhielt. Bei der Identitätskontrolle gab der Student als Antwort auf die Frage nach seiner Herkunft „Bochum“ an, worauf er gefragt wurde, wo er wirklich herkomme. Diese Frage empfand er als rassistisch und reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, die aber abgelehnt wurde.
Nach der Intervention der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle der Justizverwaltung entschuldigte sich die Polizei schriftlich. Jedoch wurde diese Entschuldigung als unzureichend bewertet und das Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilte die Polizei zur Zahlung einer Entschädigung von 750 Euro. Der Student soll nach Zeugenaussagen während der Kontrolle auch aggressiv gewesen sein, was das Gericht aber nicht in Betracht zog.
Dies ist der erste Fall, in dem die Berliner Polizei nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verurteilt wurde, das 2020 in Kraft trat. Das Gesetz hat das Ziel, Diskriminierung durch staatliche Stellen zu bekämpfen und ermöglicht es Personen, die sich diskriminiert fühlen, Klage einzureichen, wobei die Beweislast dann bei dem Beschuldigten und nicht beim Kläger liegt.
(Quelle: Focus, antidiskriminierung.org)