Politisch motivierte Kriminalität (PMK) hat in Deutschland meist einen religiösen Hintergrund. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Deutschen Bundestag hervor.
Die Abgeordneten hatten gefragt, wie viele nicht-vollstreckte Haftbefehle jeweils den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zuzuordnen sind. Nach Angaben der Bundesregierung waren bis zum Stichtag 28. März 2019 im Polizeilichen Informationssystem (Inpol-Z) sowie im Schengener Informationssystem (SIS II) insgesamt 5.980 offene Haftbefehle zu Personen mit politisch motiviertem Hintergrund ausgeschrieben. Davon entfielen 657 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität und 141 auf die politisch links motivierte Kriminalität. Den bei weitem größten Anteil machte der Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“ mit 4.503 offenen Haftbefehlen aus. 225 Haftbefehle konnten dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie“ zugeordnet werden. 19 Haftbefehle entfielen nach Angaben der Bundesregierung auf „Spionage/Proliferation/Landesverrat“, weitere 435 Haftbefehle auf den Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen“.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass es sich bei dem dem jeweiligen Haftbefehl zugrunde liegenden Delikt nicht zwingend um eine politisch motivierte Straftat handeln muss. Die Zuordnung der jeweiligen Person zu einem (Phänomen-)Bereich der PMK erfolge durch die datenbesitzende Stelle unter Berücksichtigung der dort vorliegenden Erkenntnisse.