Politik für Untertanen: Die Rückkehr der Privilegien

Joseph S. Nye, obgleich durchaus einflussreich, dürfte den wenigsten Deutschen bekannt sein. Er ist ein auf dem Gebiet internationaler Beziehungen tätiger amerikanischer Politikwissenschaftler, der das Prinzip der asymmetrischen und komplexen Interdependenzen entwickelt hat.

Im Jahr 2005 schrieb er außerdem ein Buch mit dem Titel „Soft Power“, das sich mit den Methoden auswärtiger Politik auseinandersetzte und erstmals analysierte, dass Staaten auch mit der sogenannten „sanften Macht“ etwas bewirken können. Primäre Quelle dieser sanften Macht seien Kultur, die politischen Werte und die auswärtige Politik.

Dies ist in Deutschland, einem Land, das vermeintlich keine eigene Kultur außerhalb der Sprache hat, schwierig. Womöglich ist deshalb außer Appeasement und Belehrung keine auswärtige Politik festzustellen. Interessant ist aber, dass diese sanfte Macht im Gegensatz zur hard power definiert wird. Unter hard power versteht man die Mittel des unmittelbaren Zwangs, dazu gehört sowohl der Einsatz militärischer wie auch wirtschaftlicher Waffen.

Zwei Arten, Burgen zu erobern

Dies ist naheliegend, denn jeder weiß, dass man z.B. Burgen militärisch durch Erstürmen oder aber wirtschaftlich durch Belagerung und Aushungern erobern konnte. Tatsächlich gelten nach wie vor im Rahmen internationaler Politik militärische und wirtschaftliche Sanktionen in gleichem Maße als härteste Waffen, wobei Wirtschaftssanktionen ethisch noch fragwürdiger sind als militärisches Eingreifen, treffen sie doch vor allem die Ärmsten und Schwächsten in den betroffenen Ländern zuerst und am schlimmsten.

Beklagt man zu recht die Kollateralschäden militärischer Aktionen, so sind bei Wirtschaftssanktionen die Unschuldigen von vornherein Hauptleidtragende der Maßnahmen. Sie werden instrumentalisiert, um die Herrschenden durch ihr Leid oder einen auf Verzweiflung beruhenden Aufstand gefügig zu machen.

Diese Arten von Macht gelten aber auch in der innenpolitischen Auseinandersetzung. Die Bürger werden durch zwei Arten von hard power bedrängt. Zum einen von dem Bereich, den wir als Sicherheit und Ordnung bezeichnen, der in entsprechenden Gesetzen verankert ist. Neben dem Strafgesetzbuch gibt es zahlreiche bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten, die sogar zu Erzwingungshaft führen können. 

Sanktionen gegen die eigene Bevölkerung

Daneben setzt der Staat aber auch gezielte Wirtschaftssanktionen nicht nur gegen Schurkenstaaten, sondern auch gegen die eigene Bevölkerung ein. Dabei handelt es sich um die sogenannten Lenkungsabgaben, mit denen das Verhalten der Bürger gezielt gesteuert, mitunter auch bestraft wird. 

Geld ist Freiheit, der Entzug von Geld nimmt dem Bürger damit höchst effektiv die Möglichkeit, frei zu entscheiden und zu handeln. Daher werden diese Maßnahmen sehr häufig zur Verhaltenssteuerung eingesetzt.

Das war nicht immer so. Im Kaiserreich waren Lenkungsabgaben weitgehend verpönt, die Einkommenssteuer war niedrig, sie betrug zum Beispielin Preußen nur 4 Prozent. Der Großteil des Steueraufkommens wurde durch Verbrauchssteuern erzielt. 

Auch bis Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts war es in der Bundesrepublik höchst umstritten, ob Steuern in einem freiheitlichen Staat zusätzlich zu den Straf- und Ordnungsmitteln als „Peitsche“ gegen das Volk eingesetzt werden dürfen, denn bei Steuern handelt es sich eigentlich nur um öffentliche Abgaben, die von einem staatlichen Gemeinwesen, also den Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) erhoben werden, um die staatliche Aufgabenerfüllung sicherzustellen.

Der moderne Staat

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1984 bestand die weit verbreitete Auffassung, der Staat dürfe den Bürger nicht durch und mit Sanktionen lenken, schon gar nicht als Hauptzweck der Steuer. Der Staat sei nicht der Erzieher des Bürgers, sondern lediglich Diener des Volkes. Lenkungssteuern würden den Diener zum Herrn machen und damit zu einer Umkehrung der Machtverhältnisse führen.

Der Staat hat Verbrechen und Vergehen zu ahnden, dies ist seine originäre Aufgabe, nicht aber mündige Bürger nach eigenen Wünschen zu formen. Manche Finanzverfassungsrechtler befürchteten sogar, es käme zu einem Dammbruch, wenn man dies zuließe. Diese Streitfrage war mehrfach Gegenstand verfassungsgerichtlicher Klärung, das Gericht teilte die Bedenken nicht. Als Rechtfertigung diente der „moderne Staat“:

Der Gesetzgeber darf seine Steuergesetzgebungskompetenz grundsätzlich auch ausüben, um Lenkungswirkungen zu erzielen (vgl. BVerfGE 84, 239 <274>; 93, 121 <147>). Der moderne Staat verwaltet nicht nur durch rechtsverbindliche Weisung, sondern ebenso durch mittelbare Verhaltenssteuerung. Im Rahmen eines auf Mitwirkung angelegten Verwaltens kann ein Steuergesetz verhaltensbeeinflussende Wirkungen erzielen. Es verpflichtet den Steuerschuldner nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten, gibt ihm aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden. Hier.

Der altmodische Staat

Die Kategorie „moderner Staat“ ist naturgemäß keine des Rechts, sie ist überhaupt schwer definierbar. Letztlich ersetzt dieser Begriff nur die eigentlich notwendige Begründung. Es könnte durchaus sein, dass Bürger lieber einen „altmodischen Staat“ hätten, der ihnen deutlich mehr Geld zur freien Verfügung ließe. Dieses wäre letztlich eine Entscheidung, die in einer Demokratie der Souverän zu treffen hätte.

Tatsächlich hat sich die Befürchtung, dass sich die Einführung von Lenkungsabgaben als sogenannte schiefe Ebene erweisen würde, bewahrheitet: Von der Ausnahme wurden sie zur Regel. Ob der Staat seine Bürger ähnlich wie Schurkenstaaten sanktionieren dürfe, wenn sie sich zwar nicht kriminell, aber doch nicht so verhalten, wie die Herrscher das gerne hätten, wird nicht einmal ansatzweise problematisiert. Die Diskussion dreht sich nur noch darum, ob der konkrete Zweck allgemein anerkannt wird und welche Sanktion es sein soll. Das Koordinatensystem hat sich zunächst unmerklich, im Laufe der Zeit aber enorm verschoben. Der Staat hat seine Macht immer weiter ausgedehnt.

Ähnliches erleben wir in der Corona-Pandemie. Natürlich muss der Staat handeln, dazu gehören auch Restriktionen. Aber jede Grundrechtseinschränkung muss verhältnismäßig sein, d.h. jede Maßnahme muss geeignet, erforderlich und zumutbar sein.

Wenn Grundrechte zu Privilegien werden

Der Staat darf nicht mit der sprichwörtlichen Bazooka alles niedermähen, was ihm in die Quere kommt. Dass aber die Politik derzeit sonderlich zielgenau handelt, behaupten nicht einmal die treuesten Anhänger. 

Jetzt lesen wir, dass Geimpfte keine Privilegien erhalten sollten. Die Ausübung von selbstverständlichen Grundrechten wird als Privileg angesehen und ohne schlechtes Gewissen auch so bezeichnet. 

Wie schnell sich die Regel, dass Grundrechtseingriffe begründet werden müssen, in ihr Gegenteil verkehrt! Müssen die weitgehenden Beschränkungen unserer Grundrechte nur lang genug andauern, damit deren Entzug zur Normalität und es allgemein anerkannt wird, dass deren Gewährung ein Privileg ist? So wie Lenkungsabgaben heute als normal angesehen werden?

Wenn das Koordinatensystem unserer Grundwerte und Grundrechte derart verschoben ist, dann ist unser Grundgesetz das Papier nicht wert, auf dem es steht.

 

(Das Foto oben entstand im Umfeld einer anonymen Kunstaktion in Frankfurt und diente der satirischen Überspitzung des Themas Impfen)

Foto: Mini Misra/Satire/Kunstaktion

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Ralf Pöhling / 23.01.2021

Hochinteressant, Frau Heinisch! Es gibt also einen identifizierbaren Startpunkt für die penetrante Gängelei der Bürger durch den ihnen eigentlich untergebenen Staat. Es stellt sich die Frage, wie der Staat in einer Demokratie überhaupt das Recht haben kann, dem Souverän seinen Willen aufzuzwingen, denn der Souverän heißt ja nicht ohne Grund so, sein Wille bestimmt Parlament und Regierung. Was wiederum bedeutet, das die Gewählten den Willen des Volkes umzusetzen haben und nicht ihren eigenen. Aber genau dies ermöglichen solche Lenkungsabgaben. Ein gutes Beispiel dafür wäre wohl die von “oben” angeordnete Energiewende, die effiziente Energien mittels hoher Steuern massiv verteuert und ineffiziente Energien mit Subventionen stützt, die dann auch noch aus den hohen Steuern für effiziente Energien generiert werden. Der Staat meint also, seine Vorstellung von Energieversorgung wäre der des Normalbürgers überlegen und er müsse die Bürger deshalb über gezielte Steuerlast in einer Richtung und gezielte Subvention in die andere Richtung erziehen. Nicht nur dass ein Staat, der sich solch einen Angriff gegenüber dem Steuerzahler herausnimmt wohl kaum noch als demokratisch bezeichnet werden kann, er öffnet der Diktatur Tür und Tor: Wenn also jemand in Regierungsverantwortung gerät, dessen Eigeninteresse woanders liegt als beim eigenen Volk, der kann sein eigenes Volk somit juristisch begründet legal unterdrücken. Und wenn diese Person auch noch total inkompetent ist, so eröffnen die Lenkungsabgaben quasi eine legale Möglichkeit, das Land komplett zu ruinieren, ohne dafür gerade stehen zu müssen. Wie das BVerfG allen ernstes dazu gekommen sein kann, dass ein solches Vorgehen in einer Demokratie zu rechtfertigen sei, entzieht sich jeglichem Verständnis. Zumindest erklärt sich jetzt der ausufernde Lobbyismus der Privatwirtschaft, die den Staat wiederum selbst an der Demokratie vorbei zu lenken gedenkt. Und so kommt ein Systemfehler zum nächsten und das Land wird zur Diktatur.

Dr Stefan Lehnhoff / 23.01.2021

Ich nenne das Unrechtsstaat.

Zeller Hermann / 23.01.2021

Die Kultur der Deutschen wird gerade per Lockdown zerstört. An der Sprachzerstörung wird auch schon fleissig gearbeitet. Mit der Bildung steht es auch nicht zum Besten. Und was kommt dann?

Michael Fasse / 23.01.2021

Gut, kurz und präzise dargestellt…aber durchaus auch eine Erkenntnis, die Bibelleser schon lange haben. Es wird nämlich eine Zeit kommen, da diese staatlichen Sanktionierungen alle treffen werden, die nicht bereit sind, sich dem Staat total zu unterwerfen, ja ihn wie eine göttliche Instanz anzubeten. (Offenbarung 13,16ff.) Dissidenten werden dann schlicht nichts mehr kaufen oder verkaufen können. Ihnen wird durch den totalen Ausschluss vom wirtschaftlichen Leben die Lebensgrundlage entzogen. Interessant und erschreckend, wie schnell wir seit wenigen Jahren dieses gruselige Endstadium der Bosheit anstreben. Wie gut ist es da, zu wissen, dass es einen Mächtigeren gibt, der am Ende Gerechtigkeit und Freiheit bringen wird.

Fiona Schröder / 23.01.2021

Ich hatte Krebs. Vielleicht habe ich ihn noch, ich weiß es nicht. Man lebt von Untersuchung zu Untersuchung. Während meiner Behandlung habe ich über ein halbes Jahr wöchentlich Gift in meine Adern träufeln lassen. Das dauerte mehrere Stunden. Es machte mich müde für 2-3 Tage, die ich verschlief.  Ca. 50 Tage meines Lebens habe ich so verschlafen. Aber ich lebe! Es hat, bis heute, 6 Jahre später, geklappt. Nun soll ich wieder Gift in mich hineinspritzen lassen, 2 mal innerhalb einiger Wochen. Das Impf-Versprechen ist, dass ich, wenn ich erkranke, nur leicht erkranke. Dass ich aber Nebenwirkungen haben kann und dass ich auch meine Mitmenschen infizieren kann, falls ich erkranke, mit oder ohne Symptome. Was ist da der Vorteil? Ich kann erkranken, oder vielleicht nicht, geimpft oder nicht. Ich kann anstecken. Geimpft oder nicht. Da ich noch keine 80 bin, wäre ein Krankheitsverlauf wahrscheinlich eher milde. Da kommt das Immunsystem ins Spiel. Vor den Lockdowns war ich gut in Form. Ich konnte 3x in der Woche Sport machen, meine Muskel aufbauen, mein Immunsystem stärken. Das ist mir nun genommen. Seit Monaten. Ich merke, wie meine Gesundheit leidet, weil ich nicht mehr trainieren kann. Mein Verstand sagt mir, dass eine Impfung mit “vielleicht ja/ vielleicht nein”-Perspektive schlechter ist als 3x in der Woche Sport, eine gesunde Ernährung und viel Vitamin D3 besonders im Winter. Die Regierung meint das nicht. Sie kostet mich wertvolle Lebenszeit, in der ich meine Freunde nicht treffen, keine Reisen machen und vor allem keinen Sport machen kann. Es ist kein Ende des Lockdowns in Sicht. Ein zufällig gewählter Wert von “50” soll unterschritten werden. Aber dann kommt vielleicht ein Wert von “10” oder “1” bis Covid19 ausgerottet ist. (Laut Kanzlerin in der Pressekonferenz vom 21.01.2021. Don Quijote, wo ist dein Sancho Pansa? Man schadet meiner Gesundheit bewußt, aber ich soll nicht ungeimpft auf der Bank sitzen dürfen?

Hans-Peter Dollhopf / 23.01.2021

Was für ein genialer Artikel. Zuerst das Aufmerksammachen auf die jedem Leser aus den täglichen Nachrichten geläufigen zwischenstaatlichen (also Ressort “Außenpolitik” -> Heilo Maas) Sanktionsmittel des “unmittelbaren Zwangs, dazu gehört sowohl der Einsatz militärischer wie auch wirtschaftlicher Waffen”, um daran einmal dem Leser vor Augen zu führen, dass das Parteienherrschaftssystem diese Kartätschen doch genauso gegen das eingene Staatsvolk abfeuert. Besonders pikant, dass ein Außenminister hier bei diesem konkreten Fall die Waffe wieder nach innen dreht. Im verlinkten WeLT-Artikel “Privilegien für Geimpfte? Gesundheitsministerium weist Maas-Vorstoß zurück” wird dann ein enttäuschender Sprecher des Gesundheitsministeriums mit den Worten zitiert: “Eingriffe in Freiheitsrechte müssen immer gut begründet sein”. Echt jetzt? Mehr fällt der Pflaume zur Aggression von Maas gegen das deutsche Volk nicht ein? Wahnsinn. Einen positiven Seiteneffekt hat sein Gelabber trotzdem, denn wo er weiter sagt, “aber solange nicht klar ist, ob ein Geimpfter das Virus übertragen kann, kann es keine Ausnahmen geben”, macht er wenigsten klar, dass weiterhin jeder Geimpfte eben ein potenzieller Gefährder bleibt und solange hier unter der Willkür auch die UNTEILBARKEIT DER MENSCHENRECHTE sicher vor den Griffeln eines größenwahnsinnigen, zwergwüchsigen Auschwitzwiedergängers. Schonfrist für das Naturrecht. Dem Fels, auf dem alle freien Republiken gegründet wurden. Und mit dem zusammen sie untergehen würden. Aber soweit sind wir noch nicht. “I Shall Return!” - Douglas MacArthur, General der Republik.

g.schilling / 23.01.2021

“Wenn das Koordinatensystem unserer Grundwerte und Grundrechte derart verschoben ist, dann ist unser Grundgesetz das Papier nicht wert, auf dem es steht” und es wird Zeit durch einen auf Leid und Verzweiflung beruhenden Aufstand dem Murxeltheater ein Ende zu machen.

Franz Klar / 23.01.2021

@Martin Steinmetz : Vollste Zustimmung !  Dazu die Webseite des BVerfG : ” Die Verfassungsbeschwerde ermöglicht insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern, ihre grundrechtlich garantierten Freiheiten gegenüber dem Staat durchzusetzen.Die Verfassungsbeschwerde kann von jeder natürlichen oder juristischen Person mit der Behauptung erhoben werden, durch die deutsche öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt zu sein.” Leider ist keiner der hier schreibenden oder kommentierenden Juristen bereit dazu . Es bringt nichts außer Arbeit ... . Die Autorin ist auch Juristin .

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