„Wir als freiheitliche Gesellschaft akzeptieren Desinformation nicht.“ Mit diesem Satz begründete Josef Hinterseher, der Sprecher des Auswärtigen Amtes, in der Pressekonferenz am 13. Februar 2026, weshalb die Bundesregierung das neue Format der EU-Sanktion vom 8. Oktober 2024 ausdrücklich begrüßt. Es adressiert „hybride Bedrohungen“, darunter „Bedrohungen durch ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme“, als Maßnahme gegen die Verbreitung sogenannter schädlicher Information ausdrücklich begrüßt. Ich zeige in diesem zweiteiligen Artikel, dass die Sanktion eine Verletzung der Menschenrechte bedeutet und Teil eines Maßnahmenpakets zur Informationskontrolle darstellt (Teil 1), dessen Wurzeln zum einen in den Krieg, zum anderen in die Fiktion führen (Teil 2).
Im Fall einer EU-Sanktionierung können die Konten eingefroren sowie Erwerbstätigkeit und Grenzübertritte verboten werden. Die Sanktion wird als politische Maßnahme verhängt, ohne dass ein Strafdelikt vorliegen müsste. Zuständig für die Kriterien und die Beurteilung von Informationen und Aktivitäten, die Grund zur Sanktionierung sind, ist der Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Berichte über die Einsicht in die Akten, welche eine Sanktionierung begründen, lassen Zweifel an der Stichhaltigkeit der Auswahl und Bewertung aufkommen. Es besteht der Verdacht, dass hier missbräuchliche Instrumentalisierung ohne sachliche, geschweige denn rechtliche Prüfung und Beurteilung erfolgen kann. So berichtet der Schweizer Militäranalyst und NATO-Osteuropa-Experte Jacques Baud, dass in der Mehrzahl nicht seine eigenen Publikationen, sondern Zeitungsartikel und Aussagen über ihn, die aus seiner Sicht sogar unzutreffende Darstellungen enthalten, herangezogen wurden. Auch wurde Kontaktschuld geltend gemacht:
„Die Personen haben meine Bücher nicht gelesen und völlig Falsches über mich geschrieben. Sie haben schlicht gelogen. Es sind auch Dokumente, die mich nicht einmal betreffen. Es gibt Artikel, darin steht etwas über eine Person, die Jacques Baud kenne. Der Vorwurf ist, dass ich die Person kenne. Es steht nicht, dass ich deren Meinung teilen würde oder die gleiche Aussage gemacht hätte. Was er gesagt hat, das ist seine Sache, das hat nichts, aber rein gar nichts mit mir zu tun, aber das ist die Anklage.“
Manche Drittländer, aber auch dort ansässige Unternehmen, die hierzu nicht verpflichtet wären, schließen sich der Sanktion freiwillig an. Sie ergreifen auch weitere Maßnahmen gegen die sanktionierte Person, wie zum Beispiel Debanking, Zurückweisung von Käufen oder Einbehaltung einer Zahlung ohne Gegenleistung. Wer dem Sanktionsopfer helfen möchte, und sei es mit Almosen, macht sich strafbar.
Es finden weder eine Anhörung des Sanktionsopfers noch eine rechtliche Kontrolle der Sanktionierung statt. Dem Sanktionierten steht nur der Rechtsweg vor dem Gerichtshof der EU offen. Allerdings ist dieser Rechtsschutz nicht effektiv: Gewinnt er die Klage auf Entlistung vor dem Gerichtshof der EU, kann der EU-Rat einfach eine neue Sanktion verhängen, wie dies zum Beispiel im Fall der russisch-schweizerischen Staatsbürger Dmitry und Alexander Pumpyansky bereits dreimal hintereinander geschehen ist.
Unbescholtene Bürger werden zu Informationsterroristen
Für Bürger in der EU bedeutet die Sanktion den „zivilen Tod“ – denn die „humanitäre Ausnahme“, welche den Sanktionierten eine menschenrechtskonforme Behandlung garantieren soll, funktioniert in der Praxis nicht. So beträgt das Minimum, welches zum Beispiel der 2024 sanktionierte Journalist und deutsche Staatsbürger Hüseyin Doğru nach entsprechender Antragstellung von seinem eingefrorenen Geld entnehmen darf – so denn überhaupt Geld vorhanden ist, da kein Einkommen mehr generiert werden darf –, 506 Euro im Monat.
Jacques Baud, der am 15. Dezember 2025 aus der Presse von seiner Sanktionierung erfuhr und in Brüssel lebt, hat bis heute (erste Märzwoche 2026), ungeachtet der Bewilligung humanitärer Ausnahmen auf Antrag seines Anwalts, keinen Kontozugang und lebt ohne Geld, die anlaufenden Rechnungen für den Haushalt können nicht gebucht werden: „Seit zwei Monaten kann ich nichts kaufen, denn ich habe keine andere Geldquelle als meine Bankkonten. Man verbietet mir seit zwei Monaten, mich zu ernähren.“
Die beiden Beispiele veranschaulichen, dass die Sanktionierung nicht für in der EU lebende Bürger konzipiert ist, denn sie führt zu menschenrechtswidrigen Zuständen, zumal für Personen, die strafrechtlich vollkommen unbescholten sind. Für sie ist diese sogenannte Erziehungsmaßnahme schlimmer als eine Verurteilung zum Zuchthaus – in welchem wenigstens die Lebensgrundlagen
gesichert und Angehörige beziehungsweise nahes Umfeld nicht auch sanktioniert oder nicht ebenfalls benachteiligt werden (zum Beispiel durch Kündigungen) oder einfach durch Entzug der Lebensgrundlagen des Sanktionsopfers indirekt mitbetroffen sind, wie die Kinder von Hüseyin Doğru. Früher wurde die Sanktionierung von EU-Bürgern vornehmlich dann angewendet, wenn sie zugleich als Terroristen unter Strafverfolgung standen, wie prominent im Fall der sogenannten EU-Terrorliste nach 9/11, welche überwiegend EU-Bürger listete.
Wie konnte es dazu kommen, dass heute unbescholtene Bürger, Medienschaffende und sogar Analysten allein aufgrund vollkommen legaler, sogar wissenschaftlich begründeter Äußerungen als Informationsterroristen, aber ohne Straftatbestand behandelt werden? Es handelt sich, so die Einschätzung eines Rechtsgutachtens, um eine Grundrechts- und Menschenrechtsverletzung.
Die Entstehungsgeschichte des neuen Sanktionsformats spricht dafür, dass es als ultimatives scharfes Schwert gegen politisch als „schädlich“ erachtete Information gewollt ist. Die Sanktion gegen Desinformation ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, dessen Entwicklung 2014 anlässlich des Euromaidan und der Krim-Annexion begann – das heißt eines Konflikts, der schon damals sich zum Krieg auszuweiten drohte. Seitdem wurde sukzessiv ein multifaktoriell und landesspezifisch auch unterschiedlich konzipierter Informationskontrollkomplex aufgebaut. Die Trump-Regierung, aber auch unabhängige Organisationen wie die internationale NGO liber-net prangern an, dass die EU, insbesondere auch Deutschland, seitdem einen Zensurapparat geschaffen hat.
Angestoßen worden war die Entwicklung zu dieser Form der Informationskontrolle und -sanktion aber: in den USA.
Mit Fiktion gegen angebliche Desinformation
Am 13. September 2024 veröffentlichte das US-Außenministerium eine Pressemitteilung, welche „die Welt auf die globalen geheimen Aktivitäten von RT aufmerksam machen“ soll. Antony Blinken führte in seiner Rede dazu aus, dass es neue durchgreifende Maßnahmen brauche, um „diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die Desinformation als Waffe einsetzen, um unsere Demokratie zu untergraben, … um dem Einfluss und der Einmischung Russlands in unsere Wahlen und in unsere Demokratie entgegenzuwirken.“ Das – damalige – Global Engagement Center des US-Außenministeriums sollte „Desinformation aufdecken, unterbinden und verhindern“. Es wurde betraut mit der Koordination der „Identifizierung, Analyse und Aufdeckung von Versuchen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure, Informationen zu manipulieren“.
In dem US-Bericht wurden als verdeckte Ableger von RT (vor 2009: „Russia Today“) die mit viralen Clips höchst erfolgreichen Digitalplattformen African Stream und Red (red.media, thered.stream / redstreamnet) genannt, die „vorgeben, von Russland unabhängig zu sein“, aber tatsächlich „Proxy-Outlets“ seien. Für Red, dessen Inhaber der deutsche Staatsbürger – wohl türkisch-kurdischer Herkunft – Hüseyin Doğru ist, verwies der US-Bericht auf eine Meldung des Tagesspiegels vom 7. Juni 2024, welcher behauptet hatte, dass von Red eine „Spur“ „zu einem russischen Propagandanetzwerk“ führe. Der Tagesspiegel berief sich, was der US-Report wiederholt, für diese Information auf „Sicherheitskreise“.
Der Hinweis auf die Herkunft der Information aus dem Geheimdienst sollte offenbar den Eindruck bestärken, es handele sich um die Enttarnung einer verdeckten russischen Operation. Das ist nachweislich falsch, denn der Zusammenhang war keineswegs verdeckt: Red war eine Nachfolgeorganisation von Redfish, einer Tochter von RT. Red selbst hatte seine Ausgründung aus Redfish in den FAQs thematisiert. Auch Redfish hatte auf die anstehende selbständige Ausgründung ausgeschiedener Teammitglieder hingewiesen. Und schon am 24. Februar 2023, also unmittelbar, bevor Red startete, war dieser Zusammenhang auch in den Medien berichtet worden, wie in einem Artikel des linken Morning Star, der explizit Red als unabhängige Nachfolgeorganisation des geschlossenen Redfish ankündigte.
Redfish hatte nach dem Verbot von RT in der EU auch den Betrieb einstellen müssen, denn diese linke bis linksextreme, Protest orientierte und vom Verfassungsschutz „anlassbezogen ausgewertete“ (Drucksache 19/22076, S. 2) Videoplattform war vollständig von Ruptly, einer Tochter von RT, finanziert worden, obwohl sie ihre redaktionelle Unabhängigkeit behauptete (siehe hier, S. 9). Redfish war gleich nach der Gründung als „Fassade für die Propagandaabteilung des Kremls“ öffentlich angeprangert worden. Mitgründer und Produktionsleiter von Redfish war Hüseyin Doğru, der die Videoplattform und ihre Social-Media-Kanäle in kürzester Zeit zu einem Riesenerfolg mit vielen Millionen Followern und Aufrufen geführt hatte. Mit Red konnte er zunächst diesen Erfolg mit „laut eigenen Angaben … allein in den ersten 9 Monaten des Jahres 2024 über 483 Millionen Aufrufe[n]“ fortsetzen. Doğru selbst war vor seiner Karriere mit Redfish unbekannt gewesen. Seine Vita vor 2017 bleibt bis heute im Dunkeln, was durchaus verdächtig erscheinen kann, auch wenn private Gründe wahrscheinlich sind. Doğru gründete Red am 22. November 2022 als Firma (AFA Medya A.Ş.) mit Sitz in Istanbul, die Plattform startete im Frühjahr 2023.
„Hybrider Krieg in Berlin“
Der britisch-deutsche Journalist Nicholas Potter veröffentlichte am 12. Oktober 2024 (also vier Tage nach Verabschiedung des neuen EU-Sanktionsformates gegen russische Desinformation) einen Artikel in der TAZ unter dem Titel „RT-nahes Medium 'Red'': Hybrider Krieg in Berlin“, welcher Reds (scheinbare) Enttarnung im Blinken-Report bekannt machte und von einer „Briefkastenfirma in der Türkei“ sprach, die darauf ziele, „Sanktionen der EU und USA zu umgehen“. Potter mutmaßte eine verdeckte russische Finanzierung und hob hervor, Red sei „Bühne für Terror“ antiisraelischer Stoßrichtung. Red wird als Beispiel für die Bestrebung des Kremls zur Verstärkung dessen angeführt, „was die liberale, westliche Demokratie destabilisiert“. Auf diesen Artikel folgte eine mediale Auseinandersetzung zwischen Doğru und Potter, der schließlich Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Doğru stellte.
African Stream stellte den Betrieb zum 1. Juli 2025 ein. Red hörte bereits am 20. Mai 2025 mit der Sanktionierung Doğrus durch die EU auf. Es ist das erste Mal, dass das am 8. Oktober 2024 neu verabschiedete Sanktionsformat auf deutsche Bürger angewendet wurde – neben Doğru trifft es auch die beiden deutschen, als prorussisch geltenden Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper. Die Begründung zur Sanktion der Journalisten folgte dem Muster des Blinken-Reports: Die EU soll vor dem schädlichen Einfluss Russlands durch Desinformation und Propaganda geschützt werden, welche „die Stabilität und Sicherheit in der Union und in einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten untergraben oder bedrohen“. Auch der zeitliche Kontext legt nahe, dass der US-Bericht das neue EU-Sanktionsformat angeregt und auch die Aufmerksamkeit auf Red gelenkt hat – wie auch damals schon sofort bemerkt worden war.
Unter Trump verfolgen die USA diese Agenda jedoch nicht mehr weiter: Das Globale Engagement-Zentrum des Außenministeriums – und seine Nachfolgeorganisation zur Bekämpfung ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung wurden aufgelöst. Am 17. September 2025 bestätigte das State Department offiziell, dass alle verbleibenden Maßnahmen zur Bekämpfung ausländischer Staats-Desinformation eingestellt wurden, um „die Meinungsfreiheit wiederherzustellen und die Bundeszensur zu verbieten“.
In der EU hingegen geschieht das Gegenteil: Der Apparat zur Informationskontrolle, innerhalb dessen die Sanktion zur Bekämpfung von Desinformation nur ein Instrument, wenngleich das schärfste, darstellt, wird vielmehr systematisch weiter ausgebaut.
Die politische Agenda zum Aufbau eines Schutzes der Demokratie vor als Waffe eingesetzter, auch und gerade legaler Information reicht jedoch rund ein Jahrzehnt vor den Blinken-Report zurück. Um 2014 beziehungsweise 2015 entwickelten sowohl die EU als auch die NATO ein konkretes Konzept zur Verteidigung von Demokratie und Informationsraum vor ausländischer Einmischung. Auch die Wurzeln dieses Konzepts führen in das Reich medial erzeugter Fiktion sowie in die USA.
Im zweiten Teil lesen Sie morgen: Die Militarisierung der Information seit 2015.
Prof. Dr. phil. Henrieke Stahl lehrt slawische Literaturwissenschaft an der Universität Trier. Sie ist Erste Vorsitzende des Vereins für Interdisziplinäre Forschung in Medizin und Ethik für die Gesellschaft (Methig.org) sowie Mitglied des Leonhard-Kreises, wo sie diesen Beitrag am 27. Februar 2026 als Vortrag hielt.
…und dann wird man noch mit seinem E-Scooter von 3(!) Polizisten angehalten. Haben die nichts Besseres zutun? Nee, das macht alles so keinen Spaß mehr…
@Ilona Grimm, →Deshalb konnten die Bibelschreiber von Mohammed und dem „Islam“ nichts wissen.← –
Die Schreiber nicht, der Einflüsterer als zeitlos Allwissender sehr wohl. Die Familienverhältnisse samt Intrigen im Hause Abraham sind äußerst detailverliebt¹ beschrieben. Sein Erstgeborener, Ismael, wird als Stammvater von 12 arabischen Fürsten angekündigt und gesegnet (Gen 17,20). Nur von einer Weltreligion, die sich später auf Ismael berufen wird, wird nicht berichtet. Seltsam. Für Sie offenbar nicht, für mich aber schon.
„König des Nordens“ – Nicht Ihr Ernst. Thema war die Religion. Mekka und Medina liegen ziemlich südlich von Jerusalem. Noch dazu in Saudi-Arabien, das Sie nicht als Teil von Assur anführen.
Es gibt ständig Kriege, aber nur vier Himmelsrichtungen. Rein statistisch wird man in jedem vierten Krieg von Norden aus angegriffen. Da braucht’s keine Prophezeiungen. Im Übrigen liegt Teheran eher östlich als nördlich.
____
¹) bis hin zur Datierung von „Genitalbearbeitungen“
Wir sollten nicht so streng sein, mit der Kommission. Immerhin sind die demokratisch gewählt, im Gegensatz zu den Delinquenten. Und sie können gar nicht anders, ihnen sind die Hände gebunden, alternativlos. Denn das ist das letzte Mittel, ohne das Unsere Demokratie nicht gerettet werden kann. Der Zweck heiligt da die Daumenschrauben. Aber sie bewegt sich doch nicht. Das ist ein Problem. Niemand hat die Absicht, zu erklären, dass sie sich bewegt. Das wäre absurd. Nichtlineare Kriegsführung, ich glaube das ist schlimm. Vermutlich exponentiell. Das kennen wir ja schon vom R-Wert.
Solange der Staat sich in angemaßter Allwissenheit erdreistet, nicht zu wissen, nein, sondern einfach festzulegen, was Desinformation ist, bleibt die Wahrheit auf der Strecke, sie interessiert nicht mehr. Wer die Macht hat, darf dann unbeschadet lügen, was das Zeug hält.
Wahrheit ist de facto dann nur noch, was durch Macht untermauert werden kann, so ähnlich sagte es Matthias Burchardt einmal.
Beispiele, die diese Aussage bestätigen, haben wir in den letzten Jahren zuhauf erfahren.
Ist in dem Artikel nun von EUDSSR oder von EU die Rede?
Wie soll D. an sein in der Erde schlummerndes Erdgas kommen, wenn vorsätzlich von Politikern ganz D. mit hoch giftigen radioaktiven Müll zugestopft wird. Erinnert an das Fischer Motto Grüne:
„Man kann das deutsche Geld überall verplempern, Hauptsache die deutschen Bürger haben es nicht. “
Die Achse scheut die Wahrheit!
..zum 2.:
..mein Text…„..und das Ganze nennt sich:
Politisch Organisierte Partei-Banden Kriminalität = Polit-OK.
Die Dummheit der Wählermehrheit hat sozialistische Kriminelle in die Parlamente gespült und damit die Demokratie zum Sterben verurteilt.
Diese Krankheit krankt zudem an der, dem Sozialismus immanenten Unmöglichkeit, es trotzdem demokratisch aussehen zu lassen. Dieser ideologische Widerspruch führt geradewegs und unvermeidbar zum Systemkollaps. Ein Desaster aus Lügen, Ausplündern und Zerstören.
Ausgeführt von ehrlosen Kriminellen im selbst geschaffenen Schutz des 129 StGB (Parteibanden-Privileg), abgesichert durch eine zum Polit-OK-Werkzeug deformierte Justiz.
Die Profiteure dieser Kriminalität als Regierungsform haben Anstand, Ehrlichkeit, Grundgesetz und FDGO längst als erledigt und störend ins politische Abseits verfrachtet und damit für den Bürger abgeschafft.
Angekommen sind sie mit ihrer Kriminalität und Missbrauch der staatlichen Machtstrukturen längst da, wo die National-Sozialisten 1945 unterbrochen wurden: beim “NSDAP-Kampf gg. Rechts„ der in Wirklichkeit “der Terror von Links„ ist.
Das “Rechtlosstellen„ von unliebsamen Bürgern ist die moderne Schrei-Ausgabe des Freislers “Sie sind ja ein schäbiger Hund„.
Die daraus folgenden “Sanktionen„ das moderne “Zyklon B„ zur Vernichtung der Unwerten. Die “Nazis„ sind zurück. Als “Lüge im Mandat„.