Im Prozess gegen die gebürtige Düsseldorferin Nadine D. wurde am Mittwoch die Beweisaufnahme beendet. Die 2007 zum Islam konvertierte 42-Jährige muss sich seit 28. Mai vor dem 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) verantworten. Bereits vor Wochen hatte sie eingeräumt, die inzwischen abgeschaltete Internet-Seite „Free our Sisters" gegründet und betrieben zu haben. Nadine D. bestritt jedoch bis zuletzt, dass die mit Hilfe der Internet-Seite gesammelten Spenden in Höhe von insgesamt fast 14.000 Euro dazu gedient haben, Mitglieder und Anhänger der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) zu unterstützen. Stattdessen beteuerte sie mehrfach, sie habe damit nur „Frauen und Kindern helfen" wollen.
Mehrfache Nachfragen des Senatsvorsitzenden Winfried van der Grinten, warum die Unterstützung hauptsächlich bekannten IS-Terroristen sowie deren Familien und nicht „gewöhnlichen" muslimischen Kriminellen galt, ließ sie unbeantwortet. Gleiches gilt für seine Fragen danach, dass und warum sie sich bei einer ersten Hausdurchsuchung 2018 gegenüber der Polizei sofort als Kalifats-Anhängerin zu erkennen gegeben hatte. Nicht minder auffällig war, dass es Nadine D. bis zuletzt strikt vermied, sich vom IS oder den Taten der von ihr unterstützten Personen zu distanzieren. Vor diesem Hintergrund war es nicht weiter verwunderlich, dass die bei Verhandlungen gegen mutmaßliche IS-Unterstützerinnen obligatorische Frage nach einer möglichen Teilnahme an einem Deradikalisierungs-Programm in ihrem Fall erst gar nicht gestellt wurde.
Kurz vor der Beendigung der Beweiserhebung verlas van der Grinten noch zwei Senatsbeschlüsse, mit denen Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt wurden. Einer davon war darauf bezogen, den in Österreich inhaftierten Mirsad O. als weiteren Zeugen zu vernehmen. Der als „Ebu Tejma" bekannte O. war 2016 von einem österreichischen Gericht wegen IS-Unterstützung sowie Rekrutierung für die Terror-Organisation zu zwanzig Jahren Haft verurteilt worden. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass mit Hilfe von „Free our Sisters" 3.939 Euro Spenden gesammelt wurden, damit „Ebu Tejma" seine Anwaltskosten bezahlen konnte. Nadine D.s Verteidiger Serkan Alkan wollte seine Zeugenvernehmung, damit er bestätigen könne, dass die Anwaltskosten aus einem Grundstücksverkauf und nicht von den Spenden beglichen wurden. Das aber wies der Strafsenat als für das Urteil bedeutungslos zurück, da der Spendenaufruf von „Free our Sisters" mit seinen Anwaltskosten begründet wurde und die 3.939 Euro im Ergebnis der Familie von „Ebu Tejma" zugute kamen.
Rechtsauffassungen der Verteidigung vollumfänglich zurückgewiesen
Der andere abgelehnte Beweisantrag war auf die Einführung früherer Ermittlungen gegen Nadine D. bezogen, die vor Jahren zu dem Ergebnis geführt hatten, dass in ihrem Fall keine strafbare IS-Unterstützung vorliege. „Ein Gericht entscheidet unabhängig", stellte van der Grinten klar, als er den bereits zuvor identisch gestellten und abgelehnten Antrag erneut zurückwies. Dies beinhalte auch, dass frühere Beurteilungen „keine Bindungswirkung" für nachfolgende Entscheidungen entfalten. Auffällig war, wie ungewöhnlich ausführlich beide Zurückweisungen der Beweisanträge begründet wurden. Dies betraf insbesondere auch Erläuterungen dazu, dass und warum die vielfältigen Bemühungen von Nadine D. um Verdeckung einzelner Transaktionen, die von Ermittlern bereits zum Prozessbeginn erläutert wurden, einen straffreien Verbotsirrtum ausschließen. Damit wirkten Winfried van der Grintens Ausführungen aber auch wie eine vorweggenommene Urteilsbegründung, in der die Rechtsauffassungen der Verteidigung, die wochenlang stereotyp mit den Ergebnissen früherer Ermittlungsverfahren gegen Nadine D. sowie mit dem Vorliegen eines Verbotsirrtums argumentiert hatte, vollumfänglich zurückgewiesen wurden.
In dieselbe Kerbe schlugen zwei Staatsanwältinnen, die das Plädoyer der Bundesanwaltschaft vortrugen. Darin wurde auf jeden der angeklagten Fälle detailliert eingegangen, um zu erläutern, warum sich der jeweilige Fall von einer legalen und damit straffreien Gefangenenhilfe unterscheidet. Dabei erinnerte eine Staatsanwältin auch an die Briefe, die Nadine D. dem im Juni 2022 von einem französischen Gericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Salah Abdeslam geschrieben hatte. Abdeslam war einer der Haupttäter der Terror-Anschläge am 13. November 2015 in Paris, bei denen insgesamt 130 Menschen ermordet wurden. Nadine D.s Briefe an inhaftierte IS-Terroristen waren Teil der Anklage, weil sie nach Ansicht der Bundesanwaltschaft ebenso wie die gesammelten Spenden dem Zweck galten, deren Durchhaltewillen zu stärken. „Mein lieber Bruder Salah, Friede sei mit dir, wenn du wüsstest, wie sehr ich dich liebe. Sei stark und geduldig. Sie haben Angst vor dem Löwen, auch wenn sich der Löwe im Gefängnis befindet. Allah weiß, was er tut, auch wenn es länger dauert", hieß es in dem von „Free our Sisters" veröffentlichten Brief.
Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert
„Diese Beispiele zeigen, dass die Briefe an jene Leute gingen, die möglichst viele Ungläubige töten wollten", resümierte eine Staatsanwältin. Ebenso erinnerte die Anklagevertreterin daran, dass der als Sachverständige geladene Islamwissenschaftler Guido Steinberg die bei Nadine D. von der Polizei gefundenen Bücher als „kleine, aber feine IS-Bibliothek" bezeichnet hatte. Am Ende ihres rund zweieinhalbstündigen Schlussvortrags forderten die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten für Nadine D. wegen vierfacher IS-Unterstützung sowie Werbens für den IS in vier weiteren Fällen. Auch wurde die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen die seit September 2025 in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte beantragt.
„Der Senat hat nicht über eine Weltanschauung zu urteilen", begann Serkan Alkan sein Plädoyer und warf der Anklage sofort vor, Nadine D. „durch die ideologische Brille" zu sehen: „Die Bundesanwaltschaft beginnt nicht mit der konkreten Tathandlung, sondern mit der jihadistisch-salafistischen Haltung meiner Mandantin." Alkan blieb dabei, dass die Anwaltskosten von „Ebu Tejma" aus einem Grundstücksverkauf beglichen wurden: „Das Geld blieb in der Familie." Danach kritisierte er mehrfach das Gutachten von Guido Steinberg, in dem der Islamwissenschaftler „Free our Sisters" als IS-Hilfsorganisation eingeordnet hatte: „Diese Einschätzung ist absurd", sagte Alkan und begründete das damit, dass Steinberg nur Teile der „Free our Sisters"-Veröffentlichungen zu beurteilen hatte. Auch habe er zuletzt „immer häufiger Zweifel" an dessen Gutachten gehabt, sagte Alkan. Der 58-jährige Gutachter ist für die Stiftung Wissenschaft und Politik tätig und gilt als bester Kenner des IS im deutschsprachigen Raum. Vor diesem Hintergrund wird Guido Steinberg regelmäßig bei IS-Prozessen als Sachverständiger geladen. Inzwischen greifen auch Gerichte anderer Länder in IS-Verfahren auf seine Expertise zurück.
Serkan Alkan aber blieb am Mittwoch im OLG-Hochsicherheitstrakt bei seiner Darstellung, Steinbergs Gutachten sei fehlerhaft gewesen und stellte einen „Hilfsbeweisantrag", um ein „ergänzendes Sachverständigen-Gutachten" einzuholen, falls der Strafsenat den Einordnungen von Guido Steinberg folgen sollte. Wer das „ergänzende Gutachten" erstellen soll, verriet er jedoch nicht. Danach wurde der Verteidiger persönlich: „Meine Mandantin ist die Mutter von vier Kindern. Und keines davon ist radikal", sagte er und verwies darauf, dass alle Kinder die Verhandlung gerade im Zuschauerraum verfolgen. Dass er damit auch die Aufmerksam darauf lenkte, dass einige der Kinder dazu offenbar schon wieder die Schule geschwänzt hatten, dürfte ihm kaum bewusst gewesen sein, denn zum Ende seines Plädoyers redete sich Serkan Alkan zunehmend in Rage: „Wer Kindern zum Ramadan Geschenke schickt, handelt nicht aus Vereinstreue zum IS. Für diese humanitäre Hilfe wird meine Mandantin nun behandelt wie eine Schwerverbrecherin", empörte er sich. „Warum musste sie hier hinter der Scheibe sitzen? Erwartet hier irgendjemand, dass der IS gleich an die Tür klopft?"
Zum Abschluss seines rund einstündigen Schlussvortrages forderte Alkan einen Freispruch für Nadine D., ersatzweise eine Haftstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Da die Konvertitin jedoch zwei Verteidiger hat und jeder der Anwälte ein eigenständiges Plädoyer halten will, sind die Schlussvorträge mit den Ausführungen von Serkan Alkan aber noch nicht beendet. Am 5. August soll Nelli Kopev, die zweite Verteidigerin, ihr Plädoyer halten. Danach bekommt Nadine D. das letzte Wort. Das Urteil soll am 14. August verkündet werden.
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Herr Felder, bei Linken und Muselmanen tickt unsere Justiz anders.
„Rund 150.000 Menschen werden per Haftbefehl gesucht – darunter knapp 100 Gefährder“. Und was macht die Polzei den ganzen Tag? Wohnmobile und E-Scooter kontrollieren. Ach ja, und unsere Chat-Nachrichten. Unfassbar…
ich weiss ja nicht,wo in D die Vergleichbarkeit von Straftaten eingeschätzt wird,aber das ist eine Unterstützerin eines Massenmord-Regimes,damit schlimmer als zb die „Haushaltsmutti“ des NSU,die aber für ihre indirekte Unterstützung lebenslang bekam,während hier nur 3,5 Jahre als Max angesetzt werden…..
irgendwie bekommt man das Gefühl,unsere Khorangläubigen haben einen Extra-Bonus bei Strafsachen,die einem „dunkeldeutschen“ nie eingeräumt würden