Joachim Nikolaus Steinhöfel / 26.09.2017 / 18:11 / 11 / Seite ausdrucken

Pirincci vor dem Amtsgericht Dresden – Die Fakten

Die Berichterstattung zu dem gestrigen Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden gegen Akif Pirincci ist in weiten Teilen, wie schon zuvor, irreführend und unvollständig. Gegen Akif Pirincci ist wegen seiner Äußerungen in der sog. „Pegida“-Rede vom 19.10.2015 vom Amtsgericht Dresden am 1.2.2017 ein Strafbefehl in Höhe von € 11.700,00 ergangen.

Zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht gestern kam es nur, weil Pirincci den Strafbefehl nicht akzeptierte, sondern Rechtsmittel einlegte. Gegenstand des Strafbefehls waren insgesamt neun Passagen, die das Gericht zunächst als Volksverhetzung erachtete. Nachdem es in der Verhandlung zu einem Rechtsgespräch zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft kam, wurden sieben der neun Passagen von allen Beteiligten als von der Meinungsfreiheit gedeckt und mithin zulässig erachtet. Entsprechend plädierte dann auch die Staatsanwaltschaft.

Die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe von € 11.700 (180 Tagessätze á € 65,00) wurde auf € 2.700 (90 Tagessätze á € 30,00) herabgesetzt. Mithin war Pirincci gestern mit seinem Rechtsmittel überwiegend erfolgreich.

Siehe auch: hier und hier 

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Ulla Smielowski / 26.09.2017

Habe auf youtube gesehen, um was es dabei ging. Akif Pirincci hatte ein Video und es wörtich erklärt…  Eine solch hohe Geldsrafe ist ja in keinemFalle angemesssen. Auch mehr als zweitausend Euro sind es ja immer noch. Ich kann kaum glauben was da so abgeht. Habe erfahren, dass es in diesem Staat immer darum geht, hohe Geldstrafen einzutreiben…

Marcel Seiler / 26.09.2017

Vielen Dank! Jetzt würde mich noch interessieren, um welche Passagen es sich bei den erlaubten und den verbotenen handelt, also wie eng die Meinungsfreiheit vor deutschen Gerichten im Moment ausgelegt wird. Gibt es dazu noch einen längeren Beitrag, vielleicht mit rechtlicher Würdigung durch Autor und Anwalt Steinhöfel?

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