Joachim Nikolaus Steinhöfel / 26.09.2017 / 18:11 / 11 / Seite ausdrucken

Pirincci vor dem Amtsgericht Dresden – Die Fakten

Die Berichterstattung zu dem gestrigen Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden gegen Akif Pirincci ist in weiten Teilen, wie schon zuvor, irreführend und unvollständig. Gegen Akif Pirincci ist wegen seiner Äußerungen in der sog. „Pegida“-Rede vom 19.10.2015 vom Amtsgericht Dresden am 1.2.2017 ein Strafbefehl in Höhe von € 11.700,00 ergangen.

Zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht gestern kam es nur, weil Pirincci den Strafbefehl nicht akzeptierte, sondern Rechtsmittel einlegte. Gegenstand des Strafbefehls waren insgesamt neun Passagen, die das Gericht zunächst als Volksverhetzung erachtete. Nachdem es in der Verhandlung zu einem Rechtsgespräch zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft kam, wurden sieben der neun Passagen von allen Beteiligten als von der Meinungsfreiheit gedeckt und mithin zulässig erachtet. Entsprechend plädierte dann auch die Staatsanwaltschaft.

Die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe von € 11.700 (180 Tagessätze á € 65,00) wurde auf € 2.700 (90 Tagessätze á € 30,00) herabgesetzt. Mithin war Pirincci gestern mit seinem Rechtsmittel überwiegend erfolgreich.

Siehe auch: hier und hier 

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A.W. Gehrold / 27.09.2017

Das kann man aber - auch “salopp formuliert” - so sagen: Pirincci hat statt 0:9 nur 0:2 verloren! Und: Die ganz dicke Kohle verdient er - wenigstens jetzt - auch nicht (mehr). Die Zahl der Tagessätze wurde ebenmal halbiert.  Nicht dass ich an all dem eine Freude hätte.  Ich halte es eben nur für ehrlicher.  Und wenn er es nicht hinnimmt, zählt eh nur die “Schlussrechnung”!

Karla Kuhn / 27.09.2017

Gute Arbeit Herr Steinhöfel, ein toller Erfolg.  Ein Freispruch wäre zwar besser aber auch so hat sich der Gegner ganz schön verrechnet. Mich würde ebenfalls interessieren, welche zwei Passagen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.  Eigentlich traurig, daß man seine Meinung nur noch mit dem Gesetzbuch in der Hand kund tun kann.

Thomas Schlosser / 26.09.2017

Der kleine Akif ist doch selbst schuld: Warum hat er in seiner damaligen Rede die Deutschen nicht einfach als ‘Köterrasse’ bezeichnet, dann wäre ihm juristisch nichts geschehen ? Ein türkischer Funktionär aus Hamburg hat das ja auch gemacht und es wurde, meines Wissens, noch nicht mal Anklage gegen dieses Musterbeispiel einer überaus gelungenen Integration erhoben. Merke: Eine ‘gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit’, die justiziabel wäre, existiert hierzulande nur, wenn der Adressat solcher Äußerungen zu einer verhätschelten und gepamperten Minderheit gehört, gegen Deutsche darf man verbal in die unterste Schublade greifen, das ist alles vom ‘Recht auf Meinungsfreiheit’ gedeckt.

Hubert Bauer / 26.09.2017

@ Marcel Seiler: Zur Abgrenzung von grundgesetzlich geschützter Meinungsfreiheit und strafbaren Äußerungen fragen Sie bitte einfach einen Löschpraktikanten bei Facebook. Lt. Herrn Maas sind die alle kompetent.

Ulla Smielowski / 26.09.2017

Habe auf youtube gesehen, um was es dabei ging. Akif Pirincci hatte ein Video und es wörtich erklärt…  Eine solch hohe Geldsrafe ist ja in keinemFalle angemesssen. Auch mehr als zweitausend Euro sind es ja immer noch. Ich kann kaum glauben was da so abgeht. Habe erfahren, dass es in diesem Staat immer darum geht, hohe Geldstrafen einzutreiben…

Marcel Seiler / 26.09.2017

Vielen Dank! Jetzt würde mich noch interessieren, um welche Passagen es sich bei den erlaubten und den verbotenen handelt, also wie eng die Meinungsfreiheit vor deutschen Gerichten im Moment ausgelegt wird. Gibt es dazu noch einen längeren Beitrag, vielleicht mit rechtlicher Würdigung durch Autor und Anwalt Steinhöfel?

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