Joachim Nikolaus Steinhöfel / 26.09.2017 / 18:11 / 11 / Seite ausdrucken

Pirincci vor dem Amtsgericht Dresden – Die Fakten

Die Berichterstattung zu dem gestrigen Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden gegen Akif Pirincci ist in weiten Teilen, wie schon zuvor, irreführend und unvollständig. Gegen Akif Pirincci ist wegen seiner Äußerungen in der sog. „Pegida“-Rede vom 19.10.2015 vom Amtsgericht Dresden am 1.2.2017 ein Strafbefehl in Höhe von € 11.700,00 ergangen.

Zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht gestern kam es nur, weil Pirincci den Strafbefehl nicht akzeptierte, sondern Rechtsmittel einlegte. Gegenstand des Strafbefehls waren insgesamt neun Passagen, die das Gericht zunächst als Volksverhetzung erachtete. Nachdem es in der Verhandlung zu einem Rechtsgespräch zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft kam, wurden sieben der neun Passagen von allen Beteiligten als von der Meinungsfreiheit gedeckt und mithin zulässig erachtet. Entsprechend plädierte dann auch die Staatsanwaltschaft.

Die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe von € 11.700 (180 Tagessätze á € 65,00) wurde auf € 2.700 (90 Tagessätze á € 30,00) herabgesetzt. Mithin war Pirincci gestern mit seinem Rechtsmittel überwiegend erfolgreich.

Siehe auch: hier und hier 

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Frank Prase / 27.09.2017

Ich war Augenzeuge. Die Unterbrechungen der Hauptverhandlung waren länger als die Verhandlungen. Akifs Redeteile über Sex u. KZ wurden nicht mehr gerichtlich bewertet. Nur seine Pauschalisierung ” ...die Muslime….in seine Aussagen wurden als Volksverhetzung bewertet, da damit eine große Gruppe vor großer Zuschauerkulisse (20.000) pauschal “angegriffen und diffamiert” wurde. Lehre daraus:  niemals allumfassend “die Muslime…” sagen, sondern einschränken   ...viele Muslime…, ..Teil der Muslime… so oder ähnlich darf es formuliert werden. mfg fp

Thomas Schmied / 27.09.2017

Ich möchte mich der Bitte von Marcel Seiler anschließen. Was zu sagen wird in Deutschland bestraft? Dann stellt sich mir noch die Frage, ob Pirincci beabsichtigt, Schadensersatz geltend zu machen, was seinen Verdienstausfall durch üble Nachrede/ Verleumdung/ mediale Falschbehauptungen angeht und in einem Verkaufsstopp seiner Bücher bzw. Verlagskündigungen mündete. Von der den persönlichen, privaten Opfern, die er bringen mußte, den gesellschaftlichen Denunziationen und Angriffen auf ihn und sein Wohnhaus ganz zu schweigen.

Martin Overath / 27.09.2017

Wenn jetzt noch die Vokabel “Rechtsgespräch” durch “Erörterung” (nach § 212 oder 257b StPO?) ersetzt würde, wäre der Vollständigkeit der Korrektur Genüge getan.

Alice Blanck / 27.09.2017

Ebenfalls vielen Dank! Ich freue mich sehr für Herrn Pirincci und Herrn Steinhöfel! Im übrigen schließe ich mich der Frage von Herrn Seiler an - würde mich ebenfalls sehr interessieren. Beste Grüße, Alice Blanck

Ralf Hühn / 27.09.2017

Wohin sind wir inzwischen in diesem Land gekommen? Gilt es nur noch Angst und Schrecken zu verbreiten? Nach dem Motto: “Wehe du sagst etwas, was uns (Politik , Justiz, Gutmenschen, Mainstreampresse) nicht gefällt, dann wirst du die Konsequenzen zu spüren bekommen.” “Was darf denn nicht gesagt werden?” Das werden wir noch sehen wenn du es gesagt hast. Dann entscheiden wir, dass du es nicht gesagt haben dürftest.” An diesem Punkt ist dieses Land angelangt. Was der Zäsur unterliegt wird bei Mißliebigkeit im Nachhinein festgelegt und kriminalisiert. Das züchtet schön Duckmäusertum auf der einen Seite und Denunzianten auf der anderen Seite. Meinungsfreiheit Ade.

A.W. Gehrold / 27.09.2017

Das kann man aber - auch “salopp formuliert” - so sagen: Pirincci hat statt 0:9 nur 0:2 verloren! Und: Die ganz dicke Kohle verdient er - wenigstens jetzt - auch nicht (mehr). Die Zahl der Tagessätze wurde ebenmal halbiert.  Nicht dass ich an all dem eine Freude hätte.  Ich halte es eben nur für ehrlicher.  Und wenn er es nicht hinnimmt, zählt eh nur die “Schlussrechnung”!

Karla Kuhn / 27.09.2017

Gute Arbeit Herr Steinhöfel, ein toller Erfolg.  Ein Freispruch wäre zwar besser aber auch so hat sich der Gegner ganz schön verrechnet. Mich würde ebenfalls interessieren, welche zwei Passagen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.  Eigentlich traurig, daß man seine Meinung nur noch mit dem Gesetzbuch in der Hand kund tun kann.

Thomas Schlosser / 26.09.2017

Der kleine Akif ist doch selbst schuld: Warum hat er in seiner damaligen Rede die Deutschen nicht einfach als ‘Köterrasse’ bezeichnet, dann wäre ihm juristisch nichts geschehen ? Ein türkischer Funktionär aus Hamburg hat das ja auch gemacht und es wurde, meines Wissens, noch nicht mal Anklage gegen dieses Musterbeispiel einer überaus gelungenen Integration erhoben. Merke: Eine ‘gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit’, die justiziabel wäre, existiert hierzulande nur, wenn der Adressat solcher Äußerungen zu einer verhätschelten und gepamperten Minderheit gehört, gegen Deutsche darf man verbal in die unterste Schublade greifen, das ist alles vom ‘Recht auf Meinungsfreiheit’ gedeckt.

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