Felix Perrefort / 12.10.2022 / 14:00 / Foto: C.Kramer / 46 / Seite ausdrucken

Pfizer vor der EU: Bestätigung einer „billigen Lüge“?

Der Sachverhalt ist im Grunde nicht neu: Wissenschaftliche Evidenz für die Behauptung, dass die Corona-Impfstoffe Ansteckungen verhindern und somit auch andere schützen würden, gab es seitens der Hersteller nie. Vor dem EU-Parlament hat Pfizer nun bestätigt, dass für diese Behauptung nie Daten erhoben wurden. 

Der niederländische Politiker Rob Roos, Mitglied der liberal-konservativen Partei JA21, hat die Pfizer-Präsidentin für internationale Entwicklungsmärkte, Janine Small, danach gefragt, ob das Pfizer-Vakzin darauf getestet wurde, ob es die Übertragung des Virus stoppe, bevor es auf den Markt kam. Sie antwortet mit einem Kichern: „Nein, wir mussten wirklich mit der Geschwindigkeit der Wissenschaft mithalten, um wirklich zu verstehen, was auf dem Markt vor sich geht.“ (Siehe hier ab Min. 58:42).

Roos nennt das skandalös und kriminell, denn er schlussfolgert: „Millionen von Menschen weltweit fühlten sich aufgrund des Mythos ‚Man tut es für andere‘ dazu gezwungen, sich impfen zu lassen. Nun stellt sich das als eine billige Lüge heraus.“ Auf Twitter ging seine Video-Ansprache viral.   

Lesern von Achgut.com ist das bekannt: „Auf gar keinen Fall aber wurden die Impfstoffe zugelassen für den Zweck, dass der Impfling andere durch seine Impfung schütze, gar zu einer Herdenimmunität beitrage, weil diese Wirkung von den Herstellern weder nachgewiesen noch auch nur behauptet wurde“, schrieb beispielsweise Thomas Maul im September 2021.  

Juristisch relevant dürfte die ganze Angelegenheit in vielfacher Hinsicht sein. Die Impfkampagne der Bundesregierung beruht ganz wesentlich auf der Behauptung des Fremdschutzes. Dabei hält das Heilmittelwerbegesetz unmissverständlich fest, dass irreführende Werbung etwa dann vorliegt, „wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann“, und „wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln gemacht werden.“ Noch heute bewirbt die Bundesregierung die Impfstoffe dezidiert gegenüber Kindern „in leichter Sprache“. „Du schützt auch andere Menschen in deinem Umfeld: Wenn du selbst geimpft bist. Zum Beispiel Freundinnen und Freunde. Und Menschen aus deiner Familie.“ 

Viren, die über die Schleimhaut huschen

Die logische Voraussetzung dafür, dass man Menschen via 2G-Bestimmungen aus dem öffentlichen Leben ausschließen dürfe, besteht ebenso im behaupteten Fremdschutz, wobei hier schon immer eine gewisse Inkonsistenz auffällig war. Denn wenn die Impfung mich wirklich schützt, brauche ich auch keine Angst vor dem Ungeimpften am Tisch neben mir zu haben. Überhaupt sind das ziemlich neurotische Ängste, aber das nur am Rande. 

Auf Spiegel.de konnte man übrigens bereits am 30. Juli 2021 lesen: „Komplett geimpft, aber positiv getestet: Eine US-Studie deutet auf die hohe Übertragbarkeit der Delta-Variante hin.“ 

Aber statt sich rein positivistisch auf Studien und Daten zu beziehen, hätte man von Anfang an auch einfach eine Behauptung von Christian Drosten zu Ende denken können. Der hatte 2014, als viel von MERS-CoV, einer ebenfalls auf ein Corona-Virus zurückgehenden Atemwegsinfektion, die Rede war, festgestellt: „Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall.“

Warum sollte eine Impfung, die im Körper wirkt, denn auch verhindern, dass jemandem Viren auf die Nasenschleimhaut gelangen – und von dort weiterhuschen? 

Foto: C.Kramer

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James Muckla / 12.10.2022

Ich halte es für eine teure Lüge.

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