Eine bemerkenswerte Meldung konnte man gestern in hessischen Lokalmedien lesen. Noch vor den Sommerferien ereignete sich in einem Fuldaer Tiergarten ein tragischer Vorfall: Nach dem Besuch mehrerer fünfter Klassen einer örtlichen Schule im sogenannten „WirGarten“ verstarb ein Pfauenweibchen. Laut Tiergarten-Leitung hätten ein oder mehrere Kinder den Vogel „unsachgemäß behandelt“. Eine tierärztliche Untersuchung im Nachhinein habe dies bestätigt. Nähere Details sind offiziell nicht bekannt, da keine Aufsichtsperson den Vorfall mitbekommen habe. Die Fuldaer Zeitung berichtete hingegen, dass ihr ein Leser mitgeteilt habe, dass das Pfauenweibchen von Kindern mit Steinen beworfen worden sein soll. Das Tier sei im Anschluss aufgrund des Stresses verstorben. Stadt und „WirGarten“ hätten diese Version des Tathergangs auf Nachfrage jedoch nicht bestätigt.
Bände spricht der Umgang der Schule und des Tiergartens mit dem Vorfall: Laut Bericht sei das Ganze „unmittelbar danach durch die Schule in Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst, den Lehrkräften, Schülern und Eltern der betroffenen Klassen ausgewertet und aufgearbeitet worden. Das staatliche Schulamt sowie das Veterinäramt des Landkreises waren eingebunden und informiert.“
„WirGarten“-Leiterin Marion Gottschalk kündigte an, dass man vonseiten des Tiergartens keine weiteren Schritte einleite, stehe „weiter im Austausch mit der Schule“ und werde „mit den betroffenen Schülern ein entsprechendes Angebot zur Aufarbeitung durchführen“. Der „WirGarten“ wolle auch weiterhin mit der entsprechenden Schule zusammenarbeiten. Man sei sehr betroffen, „denn die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Tiere haben für uns oberste Priorität. Der Fall zeigt aber auch, wie wichtig es ist, dass insbesondere Kinder unter sachgemäßer Anleitung und Aufsicht den richtigen Umgang mit Tieren erlernen“, so Gottschalk.
„Mensch und Tier auf Augenhöhe“
Der „WirGarten“ versteht sich laut Homepage als „Mensch-Tier-Begegnungsort“, an dem sich „Mensch und Tier auf Augenhöhe“ begegnen und „sich sowohl die Besucher als auch die Tiere gleichermaßen wohl fühlen und einen sensiblen Umgang miteinander erleben“ sollen. Vertreten sind vor allem Haus- und Nutztiere wie Esel, Ponys, Schafe und Ziegen, aber auch exotischere Pflanzenfresser wie Kängurus, Zebus und Lamas – und eben Vögel wie Emus und Pfauen. In einem großen Bereich der Anlage können Besucher „den direkten Kontakt zu freilaufenden Tieren erfahren“.
Neben dem regulären Besucherbetrieb bietet der „WirGarten“ auch pädagogische Programme an, in denen sowohl Kinder als auch Erwachsene „achtsame und freie Begegnungen zwischen Menschen und Tieren innerhalb der Gehege“ erleben können – stets in Begleitung einer Fachkraft.
Die Schulkassen, zu denen die Kinder gehörten, die für den Tod des Pfauenweibchens verantwortlich sind, waren ohne das pädagogische Angebot im „WirGarten“ unterwegs. Künftig sollen Lehrer „einen Bogen ausfüllen, bevor sie mit ihrer Klasse den WirGarten besuchen. Sie sollen so dafür sensibilisiert werden, dass die Schüler nicht ohne Aufsicht unterwegs sein sollen“, heißt es in einem Bericht von HIT RADIO FFH.
Dass Kindern einer fünften Klasse – also 10- bis 11-Jährigen – nicht zuzutrauen sein soll, sich ohne Aufsicht in einem erweiterten Streichelzoo aufzuhalten, weil sonst Tiere zu Schaden kommen könnten, ist bestürzend. Auch ohne nähere Details zu kennen, kann man sich vorstellen, wie roh die „unsachgemäße Behandlung“ des Pfauenweibchens ausgefallen sein muss, wenn es in der Folge verendet ist. Dass eine solche Brutalität auf kindliche Unwissenheit zurückzuführen sein soll, erscheint schwer vorstellbar. Ebenso wie das Vorhaben, mit pädagogischen Maßnahmen solcher Gewalt künftig Einhalt gebieten zu wollen.
Beitragsbild: Ot - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

So, so, „unsachgemäss“. Ein Tier ist also eine „Sache“ (von juristischen Spitzfindigkeiten abgesehen). Dann sind Steinwürfe ja nicht so schlimm. Womöglich findet solche „unsachgemässe“ Behandlung inzwischen im Land auch gegenüber anderen Lebewesen statt, denken wir beispielsweise mal an Frauen und Juden.
Man soll sich nichts vormachen. Es ist eine Frage der Erziehung. Nicht der Muttersprache und nicht wirklich der politischen Umstände. Es ist eher die Religion. Um das verifizieren oder falsifizieren zu können, müsste man nun eine Studie finanzieren, die „unsachgemäße Behandlung“ mit der Religionszugehörigkeit korreliert. Das darf aber nicht gemacht werden, weil dann sofort klar würde, welche Religion es ist. Und das wäre sträfliche Diskriminierung. Oder der klappernde Wahnsinn? Darf man die Wahrheit deshalb nicht herausfinden, weil dadurch der Zusammenhang einer bestimmten Religion mit GOTTLOSEM VERHALTEN GEGEN MENSCH UND TIER offenbar würde?
Ich erinnere mich, vor Jahren in Frankreich, ein Park in dem Störche frei liefen. Ein Kleinkind des maghrebinischen Adels rannte hell begeistert einem Storch hinterher, der selbstverständlich immer wieder auswich. Und die Mutter rannte dem Kind hinterher, war aber schon beim Einjährigen bei der Geschwindigkeit nicht mehr konkurrenzfähig. Das lief etwa 15 Minuten so, bis einer der Franzosen zu dem Storch hinlief und ihn damit dazu brachte, weg zu fliegen. Das maghrebinische Kind war völlig verstört, dass es plätzlich dem bösen Weißen gegenüber stand und der lief noch nicht mal weg! Es muss das selbe Gefühl gewesen sein, das uns in den Sechzigern auf dem Rummel in der Geisterbahn befiel. Erstarren, lautes Geschrei und Entsetzen bei Mutter und Kind. Jetzt weiß ich schon, dass Kleinkinder manchmal nicht hören. Es war nur so, dass sowohl das Kind, als auch die Mutter bis dahin das glückliche Lächeln des Stolzes im Gesicht hatten. Es fehlt ihnen einfach (allen?) der Verstand für die Rechte und Ansprüche der Geschöpfe Gottes. Sie können sich nicht zurück nehmen und RESPEKTIEREN NICHTS! Außer am Ende die Gewalt. Die Krone ist es, wenn sie von uns Respekt fordern! Das ist dann der Moment der Wahrheit. Wer dann noch Verständnis oder Mitleid hat, ist auf Darwins Verliererliste.
Völlig normale Situation. Und die sog. LEERkräfte standen daddeln und qualmend völlig abwesend in irgendeiner Ecke und bekamen nicht mit, wie die Black-oder Brownboys aus der jeweiligen Fünften ihren Heimatkult an einem Fasanenweibchen zelebrierten vor den Kulleraugen der Kartoffelableger.
@Rolf Mainz : >>So, so, „unsachgemäss“. Ein Tier ist also eine „Sache“ (von juristischen Spitzfindigkeiten abgesehen). Dann sind Steinwürfe ja nicht so schlimm. Womöglich findet solche „unsachgemässe“ Behandlung inzwischen im Land auch gegenüber anderen Lebewesen statt, denken wir beispielsweise mal an Frauen und Juden.<<
## Sie versuchen das irgendwie zu intellektalisieren, was rein animalisch ist. Das ist das Problem. Es hat zwar etwas mit dem Verstand zu tun, aber mit dem emotionalen Teil des Verstandes. Wer da seit Generationen von der Vorsehung selektiert wird, hat dort nichts. Schwarzes Loch. Da können Sie auf und nieder springen und versuchen, das intellektuell irgendwie zu verstehen. Sie schaffen das nicht. Die einzige richtige Antwort auf das Animalische ist die animalische. Das ist aber verboten und so ein Pfau, der kann sich vielleicht gar nicht wehren. Die Frage ist nur, was die jungen Vollmenschen so gegen das Pfauen-WEIBCHEN aufgebracht hat. Das ist das völlig unscheinbare Geschlecht bei den Pfauen. Oder steckt hier die nächste Dummheit im Bericht selbst?
Dann könnte man ja nichts mehr verstehen, wenn Dummheit gegen Dummheit argumentieren will. Das ist dann ein Minenfeld, dem nichts mehr entkommt. WEHRET DEN ANFÄNGEN.
Vielleicht bloß eine Übung für Steinigungen im Erwachsenenalter…
Diesem „WirGarten“ gehört die Betriebserlaubnis entzogen. Also Halteverbot für Tiere.
Denn Tierquälerei zulassen ist de jure identisch mit Tierquälerei durch Unterlassen. Das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) ist da eindeutig. Und die sog. Leiterin hat ja schon bestätigt, dass sie die Täter weiter gewähren lassen wird. Also geht nur Schliessung dieses Drecksladens.
Ähnliches neulich in einem botanischen Garten beobachtet. Zwei Mädchen, ca. 13-15 Jahre, normales biodeutsches Erscheinungsbild, warfen einen Stein nach einem Wasservogel (Startzeichen der einen an die andere mit dem Stein: „So, jetzt kannst Du“).
Man weiß nicht, was da schiefgelaufen ist. Corona? Handyrealität? Langeweile? Stadtleben? Zu viel Woke-Terror in der Schule? Staatliche Ganztagsbevormundung?
Zum Glück reagierte das Umfeld empört. Die Mädchen wirkten überrascht, vielleicht sogar betreten.
Erziehung kann man nicht an Dienstleister auslagern. Art. 6 GG verpflichtet Eltern und Gesellschaft. Es ist eine der wenigen Pflichten des GG, die sich explizit an die Bürger richtet:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“