Das Outing von Marla-Svenja Liebich als Frau lässt gerade diejenigen hyperventilieren, die sich so sehr nach dem Selbstbestimmungsgesetz gesehnt haben. Warum? Soll eine wegen Volksverhetzung verurteilte Person keine Frau sein dürfen?
Von Udo Vetter.
Mit einem einzigen behördlichen Antrag für ein paar Euro Gebühren entzaubert eine Frau namens Marla-Svenja gerade das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Dieses Gesetz erklärt die Zuordnung jedes Menschen zu einem biologischen Geschlecht für obsolet. Maßgeblich ist seit Herbst 2024 nur noch die Selbsteinschätzung zum eigenen Geschlecht, abzugeben beim zuständigen Standesamt.
Jetzt heulen die Apologeten des Gesetzes auf, weil ihnen Marla-Svenjas mutiger Schritt zu ihrem wahren Ich nicht passt. Was für ein Witz. Man nimmt Marla-Svenja nun plötzlich nicht ab, dass sie eine Frau ist. Liegt es womöglich an Marla-Svenjas Gesichtsbehaarung? An der als maskulin gelesenen Kleidung? Oder dem Umstand, dass sie juristische Probleme wegen ihrer rechten Gesinnung hat?
Das allerdings sollten die einschlägigen Kreise wissen: Die Frage, wie jemand aussieht, ist schlicht nicht mehr relevant fürs soziale Geschlecht. Ebenso wenig die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Was sich übrigens schon daran zeigt, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder nun das Geschlecht selbst festlegen können. Sogar bei einem männlichen Säugling, der im Bettchen wider Erwarten nach der rosa statt der blauen Rassel greift. Die Bedenken gegen das Gesetz waren bekannt, dennoch wurde es durchgeboxt, und zwar mit seltener Überheblichkeit. „Transfrauen sind Frauen“, bürstete etwa Familienministerin Lisa Paus Detailfragen ab. Auch der ebenfalls zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann vermochte keine Probleme zu erkennen.
Bis zu zehntausend Euro kann das Deadnaming kosten
Nun sitzen viele da, „glauben“ den Geschlechterwechsel von Marla-Svenja nicht und raunen, dass sowas ja Missbrauch ist. Es sind dieselben Leute, welche den Freiheitswunsch auf die Spitze getrieben haben. Das Gesetz sieht nun mal keine Prüfung vor, ob ich mein Geschlecht tatsächlich wechseln möchte. Es war nach erklärtem Willen der Verantwortlichen geradezu Hauptanliegen, dass „entwürdigende“ Prüfungen, wie sie in früheren Gesetzen vorgesehen waren, entfallen. Als entwürdigend wurde offenbar schon die harmlose Kontrollfrage empfunden, ob das Ganze nicht vielleicht nur ein Trollversuch ist. Ergebnis: Auch die fiesesten Trolle können nun Frauen sein. Falls es weibliche Trolle gibt, was ich jetzt nicht googeln möchte, gilt das natürlich auch umgekehrt.
Folgerichtig gibt es im Selbstbestimmungsgesetz auch keine Regelung in die Richtung, dass Marla-Svenja etwas an ihrem Aussehen ändern müsste, mit Piepsstimme zu sprechen oder gar Hormone zu nehmen hätte. Die sogenannte Selbsteinschätzung ist juristisch unangreifbar; eine Missbrauchsklausel gibt es nicht. Und wer sich jetzt, wie so viele, gegen diese gesetzliche Vorgabe durch zynische oder gar scharfe Worte über Marla-Svenja gegenüber dem doch so ersehnten Gesetz versündigt, verletzt gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte und die Würde dieser mutigen Frau – und zwar auf krasse, geradezu unmenschliche Art und Weise.
Marla-Svenja hat bereits angekündigt, dass sie jeden verklagt, der ihren Wunsch, zumindest für ein Jahr bis zum Ablauf der ersten Wechselfrist als Frau zu leben, nicht respektiert. Sie kann jeden anzeigen, der zum Beispiel durch Nennung ihres früheren Namens offenbart, dass sie sich mal als „Mann“ durchs Leben bewegt hat. Das Bußgeld für einen Verstoß gegen das sogenannte Offenbarungsverot ist nicht unerheblich. Bis zu zehntausend Euro kann das Deadnaming kosten, also mehr als die Geldstrafe für eine Beleidigung von Agnes Strack-Zimmermann.
Ihr habt es so gewollt
Darüber hinaus hat Marla-Svenja auch zivilrechtliche Ansprüche. Ihr Geschlechtseintrag definiert nun ihr Geschlecht, und zwar völlig losgelöst von biologischen Wahrheiten. Damit einher geht juristisch der entsprechende Achtungsanspruch. Wer also nur erwähnt, dass Marla-Svenja nicht immer eine Frau war, riskiert eine Klage auf Unterlassung und Schmerzensgeld. Angesichts der Intensität, mit der momentan auf der armen Frau herumgehackt wird, wird ihr Medienanwalt in den kommenden Monaten bestens ausgelastet sein.
Interessanterweise sieht das Gesetz auch keine Sonderregelung für die klassiche Presse vor. Auch diese muss also Marla-Svenjas Geschlecht respektieren – mit Wirkung in die Vergangenheit. Aber gut, hier eine kleine Einschränkung. Es handelt sich um den ersten öffentlichkeitwirksamen Fall. Hier werden die Gerichte womöglich ein überragendes Berichterstattungsinteresse sehen, sofern die in den bisherigen Berichten durchaus anzutreffende Häme gegenüber Marla-Svenjas Entscheidung nicht überwiegt. Die Pressefreiheit hat also vielleicht um Haaresbreite Vorrang, denn eine Berichterstattung über einen Fall ist nicht möglich, ohne den Fall zu beschreiben. Aber für künftiges Deadnaming wird das nicht mehr gelten.
Fazit mit schönem Gruß an Lisa Paus, Marco Buschmann und die Community: Marla-Svenja ist eine Frau. Ihr habt es so gewollt, jetzt lebt damit.
Udo Vetter ist Fachanwalt für Straftrecht und betreibt eine eigene Kanzlei. Dieser Beitrag wurde zuerst auf seiner Website law blog veröffentlicht.
In vielen dt. Medien wird das Recht von Marla-Svenja Liebich mit größter Selbstverständlichkeit mit Füßen getreten. Empört wird der Fall skandalisiert, Marla-Svenja wird „Mann“ und „Rechtsextremist“ genannt, natürlich wird Deadnaming betrieben. Einmal mehr wird überdeutlich, dass geltendes Recht für den polit-medialen Komplex nur ein unverbindlicher Handlungsvorschlag ist. Wann und wo Gesetze gelten, das bestimmen die linksgrünen Moralapostel selbst. Das gilt nicht nur hinsichtlich Selbstbestimmungsgesetz, sondern seit vielen Jahren beim Asyl- bzw. Einwanderungsrecht (illegale Einwanderung ist selbstredend erlaubt), bei Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung (AfD-Parteitage!), etc. Bei Linksgrünen und ihren medialen Büchsenspannern wird Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht. Die Sylt-Gröhler wurden sofort mit Fotos und unter Nennung von Namen, Adressen, und Arbeitgebern angeprangert. Ziel: Existenzvernichtung. Bei Silvester-Bürgerkriegern und Messerstechern ist dagegen schon die Frage nach den Vornamen streng verboten! Linksgrüne sehen sich über dem Gesetz stehend, meistens kommen sie damit durch.
Ich hätte gerne die dämlichen Gesichter der Pau, des Buschmann gesehen, als die Meldung über die Geschlechtsänderung hin zu Marla-Svenja erstmals publiziert wurde. Köstlich!!!
Genauso wie die Sprache nach grammatischen Geschlechtern verhunzt wird, werden die biologischen Geschlechter verhunzt. Es geht den grün-roten Hetzern nur um Bevormundung und Kriminalisierung des Volkes. Dafür ist jedes Mittel Recht, wird alles auf den Kopf gestellt. Ich Frage mich, warum die Leute vom Wetterbericht wegen ständiger falscher Vorhersage nicht eingesperrt werden, oder sie sind Teil des Systems.
Die Abstimmung über das sogenannte „SelbstbestimmungsGesetz“ erfolgte ja namentlich- lässt sich im Internet auf den Seiten des Bundestages recherchieren. SPD 179 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltung. CDU CSU 0 Ja 171 Nein 1 Enthaltung Grüne 109 Ja kein Nein oder Enthaltung. FDP 64 Ja, 9 Nein, 5 Enthaltung. AFD 58 Nein, kein Ja oder Enthaltung Linke 19 Ja, kein Nein, 3 Enthaltung. Interessant in diesem Zusammenhang das Abstimmungsverhalten von Gysi Linke, Kubicki FDP und Lindner FDP. Gysi hat seine Stimme nicht abgegeben, Lindner hat seine Stimme auch nicht abgegeben und Kubicki hat sich „Enthalten“. Im Bundesrat sah es dann bei den „fortschrittlichen CDU Landesverbänden NRW und Schleswig-Holstein“ dann allerdings anders aus: Ministerpräsident Wüst NRW hat laut BILD 5.7.22 den Ampel Plan unterstützt. Wüst CDU in dem Interview: „Die Aufregung, die ich im Internet lese, scheint mir an den Haaren herbeigezogen zu sein. Wenn da Späßchen gemacht werden, man würde jetzt im sechs Wochen Rhythmus seine sexuelle Identität wechseln wollen: Das ist doch alles Quatsch. Es geht darum, schweren Druck von Menschen zu nehmen, die innerlich ganz große Zerreißproben erleiden müssen. Da wäre es gut, wenn die Kritiker ein Stück abrüsten.“ Gruß und Dank also insbesondere an die FDP, auch Strack-Zimmermann hat für das „SelbstbestimmungsGesetz“ gestimmt, an die NRW CDU von und mit Ministerpräsident Wüst und insbesondere Dank, Respekt und hohe Anerkennung auch für das Abstimmungsverhalten von Gysi Linke, Kubicki FDP und Lindner FDP- hinterher, wenn es schief läuft, können die sich immer noch darauf berufen, nicht abgestimmt oder sich enthalten zu haben. Ansonsten: ALAAF UND HELAU- ES IST KARNEVAL, DIE NÄRRISCHE ZEIT!
Empfehle mal einen Blick in die website „rotelaterne de“. Dort jede Menge Anzeigen mit der Bezeichnung „TS“, will heißen Transsexuelle. Diese Männer lassen sich allerdings hormonell behandeln, lassen sich chirurgisch Brüste angedeihen und wollen so an dem Riesengeschäft „Mann bezahlt Frau für Sex“ teilhaben. Übrigens für einen verständigen Mann die billigste Methode, an Sex mit hwGV heranzukommen. Der Oberschlaue lässt sich zudem sterilisieren*, um an dieser Front auf der freien Wildbahn seine Ruhe zu haben, sprich: Er ist nicht erpressbar. *Das geht inzwischen auch bei Männern reversibel – falls es ihn doch noch reißt. Ansonsten gilt: Make love, not babies. (Na ja, eins oder zwei, das bliebe schließlich im Rahmen des globalen Nordens mit seinen 1.5-Kind-Frauen, niemand muss das Kind gleich mit der ganzen Badewanne ausschütten, oder?).
Ich erwarte von einem künftigen, seiner Verantwortung hoffentlich bewussten Parlament, dieses Gesetz ohne weitere Aussprache zu kassieren!
Die taz und den Deutschlandfunk würde ich spaßeshalber mal belangen.
Die Zeit hat den Schwanz schon eingekniffen.
„Eine rechtsextreme Person aus Halle beschäftigt seit Jahren deutsche Behörden.“
Brav, ganz brav.