Das Outing von Marla-Svenja Liebich als Frau lässt gerade diejenigen hyperventilieren, die sich so sehr nach dem Selbstbestimmungsgesetz gesehnt haben. Warum? Soll eine wegen Volksverhetzung verurteilte Person keine Frau sein dürfen?
Von Udo Vetter.
Mit einem einzigen behördlichen Antrag für ein paar Euro Gebühren entzaubert eine Frau namens Marla-Svenja gerade das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Dieses Gesetz erklärt die Zuordnung jedes Menschen zu einem biologischen Geschlecht für obsolet. Maßgeblich ist seit Herbst 2024 nur noch die Selbsteinschätzung zum eigenen Geschlecht, abzugeben beim zuständigen Standesamt.
Jetzt heulen die Apologeten des Gesetzes auf, weil ihnen Marla-Svenjas mutiger Schritt zu ihrem wahren Ich nicht passt. Was für ein Witz. Man nimmt Marla-Svenja nun plötzlich nicht ab, dass sie eine Frau ist. Liegt es womöglich an Marla-Svenjas Gesichtsbehaarung? An der als maskulin gelesenen Kleidung? Oder dem Umstand, dass sie juristische Probleme wegen ihrer rechten Gesinnung hat?
Das allerdings sollten die einschlägigen Kreise wissen: Die Frage, wie jemand aussieht, ist schlicht nicht mehr relevant fürs soziale Geschlecht. Ebenso wenig die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Was sich übrigens schon daran zeigt, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder nun das Geschlecht selbst festlegen können. Sogar bei einem männlichen Säugling, der im Bettchen wider Erwarten nach der rosa statt der blauen Rassel greift. Die Bedenken gegen das Gesetz waren bekannt, dennoch wurde es durchgeboxt, und zwar mit seltener Überheblichkeit. „Transfrauen sind Frauen“, bürstete etwa Familienministerin Lisa Paus Detailfragen ab. Auch der ebenfalls zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann vermochte keine Probleme zu erkennen.
Bis zu zehntausend Euro kann das Deadnaming kosten
Nun sitzen viele da, „glauben“ den Geschlechterwechsel von Marla-Svenja nicht und raunen, dass sowas ja Missbrauch ist. Es sind dieselben Leute, welche den Freiheitswunsch auf die Spitze getrieben haben. Das Gesetz sieht nun mal keine Prüfung vor, ob ich mein Geschlecht tatsächlich wechseln möchte. Es war nach erklärtem Willen der Verantwortlichen geradezu Hauptanliegen, dass „entwürdigende“ Prüfungen, wie sie in früheren Gesetzen vorgesehen waren, entfallen. Als entwürdigend wurde offenbar schon die harmlose Kontrollfrage empfunden, ob das Ganze nicht vielleicht nur ein Trollversuch ist. Ergebnis: Auch die fiesesten Trolle können nun Frauen sein. Falls es weibliche Trolle gibt, was ich jetzt nicht googeln möchte, gilt das natürlich auch umgekehrt.
Folgerichtig gibt es im Selbstbestimmungsgesetz auch keine Regelung in die Richtung, dass Marla-Svenja etwas an ihrem Aussehen ändern müsste, mit Piepsstimme zu sprechen oder gar Hormone zu nehmen hätte. Die sogenannte Selbsteinschätzung ist juristisch unangreifbar; eine Missbrauchsklausel gibt es nicht. Und wer sich jetzt, wie so viele, gegen diese gesetzliche Vorgabe durch zynische oder gar scharfe Worte über Marla-Svenja gegenüber dem doch so ersehnten Gesetz versündigt, verletzt gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte und die Würde dieser mutigen Frau – und zwar auf krasse, geradezu unmenschliche Art und Weise.
Marla-Svenja hat bereits angekündigt, dass sie jeden verklagt, der ihren Wunsch, zumindest für ein Jahr bis zum Ablauf der ersten Wechselfrist als Frau zu leben, nicht respektiert. Sie kann jeden anzeigen, der zum Beispiel durch Nennung ihres früheren Namens offenbart, dass sie sich mal als „Mann“ durchs Leben bewegt hat. Das Bußgeld für einen Verstoß gegen das sogenannte Offenbarungsverot ist nicht unerheblich. Bis zu zehntausend Euro kann das Deadnaming kosten, also mehr als die Geldstrafe für eine Beleidigung von Agnes Strack-Zimmermann.
Ihr habt es so gewollt
Darüber hinaus hat Marla-Svenja auch zivilrechtliche Ansprüche. Ihr Geschlechtseintrag definiert nun ihr Geschlecht, und zwar völlig losgelöst von biologischen Wahrheiten. Damit einher geht juristisch der entsprechende Achtungsanspruch. Wer also nur erwähnt, dass Marla-Svenja nicht immer eine Frau war, riskiert eine Klage auf Unterlassung und Schmerzensgeld. Angesichts der Intensität, mit der momentan auf der armen Frau herumgehackt wird, wird ihr Medienanwalt in den kommenden Monaten bestens ausgelastet sein.
Interessanterweise sieht das Gesetz auch keine Sonderregelung für die klassiche Presse vor. Auch diese muss also Marla-Svenjas Geschlecht respektieren – mit Wirkung in die Vergangenheit. Aber gut, hier eine kleine Einschränkung. Es handelt sich um den ersten öffentlichkeitwirksamen Fall. Hier werden die Gerichte womöglich ein überragendes Berichterstattungsinteresse sehen, sofern die in den bisherigen Berichten durchaus anzutreffende Häme gegenüber Marla-Svenjas Entscheidung nicht überwiegt. Die Pressefreiheit hat also vielleicht um Haaresbreite Vorrang, denn eine Berichterstattung über einen Fall ist nicht möglich, ohne den Fall zu beschreiben. Aber für künftiges Deadnaming wird das nicht mehr gelten.
Fazit mit schönem Gruß an Lisa Paus, Marco Buschmann und die Community: Marla-Svenja ist eine Frau. Ihr habt es so gewollt, jetzt lebt damit.
Udo Vetter ist Fachanwalt für Straftrecht und betreibt eine eigene Kanzlei. Dieser Beitrag wurde zuerst auf seiner Website law blog veröffentlicht.
@MarcusCato: So ein Gesetz haben wir schon, die Atemsteuer, die CO2-Abgabe, oder?
>>Soll eine wegen Volksverhetzung verurteilte Person keine Frau sein dürfen?<< ## Selbstverständlich muss sie eine Frau sein dürfen. Sie ist ja eine Frau. Sie hat sich nur verstellt, verkleidet und mit rauher Stimme gesprochen, weil Volksverhetzung für Frauen verboten ist. Man muss sich mal die Schwere der Belastung und die Tiefe des Einschnittes in eine Persönlichkeit:In vorstellen, wenn sie als Frau keine Volksverhetzung machen darf. Was für Brutalität des paternalistischen Systems. Wir werden die Frauen befreien und aus der Umklammerung der Paschas lösen. Wir werden Volksverhetzung für Frauen endlich erlauben!! In den ersten Tagen, gleich nach …. wenn wir an die Macht kommen. FREE SVENJA!! SVENJA FREE!! Slava Ukrainii! Mehr Waffen führen tatsächlich zum Frieden! <Jens Stoltenb.>
Gerade mal die Schlagzeilen gegoogelt. Welt: „Rechtsextremist Sven Liebich ändert seinen Geschlechtseintrag und benennt sich in Marla-Svenja um“. Zeit: „Rechtsextremist Liebich heißt jetzt Marla-Svenja“. FAZ: „Der mit einer Haftstrafe bedrohte Rechtsextremist Sven Liebich ändert gesetzestreu seinen Geschlechtseintrag …“. TAZ: „Missbräuchliche Geschlechtsänderung – Reine Provokation – Die verurteilte Neonazifigur Sven Liebich hat ihren Personenstand ändern lassen.“ Immerhin, die TAZ hat es als einzige geschafft, Frau Liebich korrekt zu benennen, allerdings wird der alte Vorname erwähnt. Den anderen sei gesagt: Es handelt sich um eine Rechtsextremistin, nicht einen Rechtsextremisten. Herr Steinhöfel, bitte übernehmen Sie das Mandat für Frau Liebig. Ich will sie bluten sehen, die Zeitungen, alle miteinander.
Daraus lernen wir, dass jeder Versuch, die natürlich gegebenen Grundsätze per Gesetz zu ändern, zu massiven Verwerfungen zw. Realität und Recht führt.
Formal kann der Souverän sogar die Umkehr der Schwerkraft beschließen und jeden, der nach wie vor zu Boden fällt, mit Strafe bedrohen. Zumindest wäre das eine sichere Einnahmequelle des Staates.
Ds Selbstbestimmungsgesetz wäre selbst George Orwell nicht eingefallen.
„Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt betont, dass es weder einen Automatismus gebe noch ein Wahlrecht. Bei Gesprächen vor Haftantritt werde geprüft, ob eine “missbräuchliche„ Änderung des Personenstands vorliegt.“
(Taz)__
Das wird noch spannend, sollte Frau Liebich tatsächlich eine Haftstrafe antreten müssen…
Hoffentlich bleibt Frau Liebig vor der gefürchteten „Periodenarmut“ verschont. Diese finanzielle Belastung hat sie bestimmt nicht eingerechnet. Frau Paus wird sicherlich gerne helfen, ist dieses Thema doch enorm wichtig für die Grün*innen.
Der süßeste Sieg über dieses verrottete Regime ist der, der mit dessen eigenen Waffen errungen wird. Chapeau, du süße kleine Marla-Svenja.