Das Outing von Marla-Svenja Liebich als Frau lässt gerade diejenigen hyperventilieren, die sich so sehr nach dem Selbstbestimmungsgesetz gesehnt haben. Warum? Soll eine wegen Volksverhetzung verurteilte Person keine Frau sein dürfen?
Von Udo Vetter.
Mit einem einzigen behördlichen Antrag für ein paar Euro Gebühren entzaubert eine Frau namens Marla-Svenja gerade das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Dieses Gesetz erklärt die Zuordnung jedes Menschen zu einem biologischen Geschlecht für obsolet. Maßgeblich ist seit Herbst 2024 nur noch die Selbsteinschätzung zum eigenen Geschlecht, abzugeben beim zuständigen Standesamt.
Jetzt heulen die Apologeten des Gesetzes auf, weil ihnen Marla-Svenjas mutiger Schritt zu ihrem wahren Ich nicht passt. Was für ein Witz. Man nimmt Marla-Svenja nun plötzlich nicht ab, dass sie eine Frau ist. Liegt es womöglich an Marla-Svenjas Gesichtsbehaarung? An der als maskulin gelesenen Kleidung? Oder dem Umstand, dass sie juristische Probleme wegen ihrer rechten Gesinnung hat?
Das allerdings sollten die einschlägigen Kreise wissen: Die Frage, wie jemand aussieht, ist schlicht nicht mehr relevant fürs soziale Geschlecht. Ebenso wenig die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Was sich übrigens schon daran zeigt, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder nun das Geschlecht selbst festlegen können. Sogar bei einem männlichen Säugling, der im Bettchen wider Erwarten nach der rosa statt der blauen Rassel greift. Die Bedenken gegen das Gesetz waren bekannt, dennoch wurde es durchgeboxt, und zwar mit seltener Überheblichkeit. „Transfrauen sind Frauen“, bürstete etwa Familienministerin Lisa Paus Detailfragen ab. Auch der ebenfalls zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann vermochte keine Probleme zu erkennen.
Bis zu zehntausend Euro kann das Deadnaming kosten
Nun sitzen viele da, „glauben“ den Geschlechterwechsel von Marla-Svenja nicht und raunen, dass sowas ja Missbrauch ist. Es sind dieselben Leute, welche den Freiheitswunsch auf die Spitze getrieben haben. Das Gesetz sieht nun mal keine Prüfung vor, ob ich mein Geschlecht tatsächlich wechseln möchte. Es war nach erklärtem Willen der Verantwortlichen geradezu Hauptanliegen, dass „entwürdigende“ Prüfungen, wie sie in früheren Gesetzen vorgesehen waren, entfallen. Als entwürdigend wurde offenbar schon die harmlose Kontrollfrage empfunden, ob das Ganze nicht vielleicht nur ein Trollversuch ist. Ergebnis: Auch die fiesesten Trolle können nun Frauen sein. Falls es weibliche Trolle gibt, was ich jetzt nicht googeln möchte, gilt das natürlich auch umgekehrt.
Folgerichtig gibt es im Selbstbestimmungsgesetz auch keine Regelung in die Richtung, dass Marla-Svenja etwas an ihrem Aussehen ändern müsste, mit Piepsstimme zu sprechen oder gar Hormone zu nehmen hätte. Die sogenannte Selbsteinschätzung ist juristisch unangreifbar; eine Missbrauchsklausel gibt es nicht. Und wer sich jetzt, wie so viele, gegen diese gesetzliche Vorgabe durch zynische oder gar scharfe Worte über Marla-Svenja gegenüber dem doch so ersehnten Gesetz versündigt, verletzt gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte und die Würde dieser mutigen Frau – und zwar auf krasse, geradezu unmenschliche Art und Weise.
Marla-Svenja hat bereits angekündigt, dass sie jeden verklagt, der ihren Wunsch, zumindest für ein Jahr bis zum Ablauf der ersten Wechselfrist als Frau zu leben, nicht respektiert. Sie kann jeden anzeigen, der zum Beispiel durch Nennung ihres früheren Namens offenbart, dass sie sich mal als „Mann“ durchs Leben bewegt hat. Das Bußgeld für einen Verstoß gegen das sogenannte Offenbarungsverot ist nicht unerheblich. Bis zu zehntausend Euro kann das Deadnaming kosten, also mehr als die Geldstrafe für eine Beleidigung von Agnes Strack-Zimmermann.
Ihr habt es so gewollt
Darüber hinaus hat Marla-Svenja auch zivilrechtliche Ansprüche. Ihr Geschlechtseintrag definiert nun ihr Geschlecht, und zwar völlig losgelöst von biologischen Wahrheiten. Damit einher geht juristisch der entsprechende Achtungsanspruch. Wer also nur erwähnt, dass Marla-Svenja nicht immer eine Frau war, riskiert eine Klage auf Unterlassung und Schmerzensgeld. Angesichts der Intensität, mit der momentan auf der armen Frau herumgehackt wird, wird ihr Medienanwalt in den kommenden Monaten bestens ausgelastet sein.
Interessanterweise sieht das Gesetz auch keine Sonderregelung für die klassiche Presse vor. Auch diese muss also Marla-Svenjas Geschlecht respektieren – mit Wirkung in die Vergangenheit. Aber gut, hier eine kleine Einschränkung. Es handelt sich um den ersten öffentlichkeitwirksamen Fall. Hier werden die Gerichte womöglich ein überragendes Berichterstattungsinteresse sehen, sofern die in den bisherigen Berichten durchaus anzutreffende Häme gegenüber Marla-Svenjas Entscheidung nicht überwiegt. Die Pressefreiheit hat also vielleicht um Haaresbreite Vorrang, denn eine Berichterstattung über einen Fall ist nicht möglich, ohne den Fall zu beschreiben. Aber für künftiges Deadnaming wird das nicht mehr gelten.
Fazit mit schönem Gruß an Lisa Paus, Marco Buschmann und die Community: Marla-Svenja ist eine Frau. Ihr habt es so gewollt, jetzt lebt damit.
Udo Vetter ist Fachanwalt für Straftrecht und betreibt eine eigene Kanzlei. Dieser Beitrag wurde zuerst auf seiner Website law blog veröffentlicht.
Vor ca. 500 Jahren war die Erde noch eine Scheibe. Seit ca. 30 Jahren erhitzt das Co2 die Erde, und jetzt ist ein Mann eine Frau und eine Frau ein Mann oder
beides zusammen. Wann ist die Erde wieder eine Scheibe ???
@Frauke Postelt : >>Kommt denn keiner der in D so zahlreichen Juristen auf die Idee, daß dieses Gesetz schlichter BS und verfassungswidrig ist? Kommt kein Verband und keine Kammer auf die Idee, dieses völlig widersinnige und schlicht falsche Gesetz auf juristischem Weg anzugreifen? Keine kritischen Richter und Staatsanwälte, niemand? Na ja, Dodoland eben! Kein Wunder, daß wir den Ruf haben, den wir haben.<< ## Wieso denn? Dieses Gesetz ist geltendes Recht. Es wurde von dem demokratisch gewählten Bundestag verabschiedet und das einzige Gericht, das berechtigt wäre, die Verfassungsmäßigkeit dieses grandiosen Gesetzes zu bestätigen, wäre auf Antrag: das Bundesverfassungsgericht. Das hat schon die Angemessenheit, Notwendigkeit und Wirksamkeit der Covid-Maßnahmen amtlich festgestellt. Und die Rechtmäßigkeit der berufsbezogenen Impfpflicht. Zum Beispiel bei Soldaten. Stellen Sie sich mal vor, ein Infanterist, der mit Morgenstern und Keule im Nahkampf mit mehreren feindlichen Kämpfern steht, ist ein symptomloser Superspreader. Nicht auszudenken, wie schnell sich dann die Seuche in der ganzen Welt verbreitet. Ich habe gerade eine Ton-Nachricht gehört, dass die Angriffe von Narzissten nicht aus denen direkt kommt, sondern aus den Dämonen, von denen sie besessen sind. Stellen Sie sich mal vor, ein symptomloser Superspreader, der Narzisst ist und (wie soll es anders sein) ein weißer alter Mann, ist im Nahkampf mit den Dämonen, die danach alle am Covid-Röcheln verenden. Da muss doch das Verfassungsgericht einschreiten. Was sollen dabei „so zahlreiche Juristen“ machen? Denen sind die Hände gebunden, wie uns Dodos. Ein Jurist ist an Recht und Gesetz gebunden, andernfalls ist er gar keiner, weil er schon entlassen ist und wegen Rechtsbeugung einsitzt. Wer seine Seele verkauft hat, wird selbstverständlich vom Käufer der Seele vollständig kontrolliert. Was hatten Sie denn gedacht? Und das ist gut so, weil es ein gültiges Rechtsgeschäft ist! Das erkennen selbst Nichtjuristen.
Kurzkommentar: ich lach‚ mich kaputt…
So eine mutige Frau! Da wird sich die Georgine aber freuen.
Ach, einen noch, weil es gerade so schön gemütlich ist: Sitzt der kleine Akif nicht gerade im Knast? Könnte der nicht auch mal langsam seine innere Pussy entdecken, in den Frauenknast rübermachen und dann von seinen -ganz sicherlich- blumigen ErSieEslebnissen berichten? Das könnte sein nächster Kassenschlager werden. Geld braucht der doch grade sicher auch…oder nicht?
Hehe, nett. Jetzt muss ich doch glatt mal recherchieren, was diese Dame von Welt für ihre Attribuierung als VolXverhetzer:in überhaupt geleistet hat. Am Rande dieses Themas: Im Erlanger Stadtrat sind andere Dämchen und Dämlichen in Ohnmacht gefallen und aus dem Saal gerollt, als sie mit dem schönen Goebbelszitat über Goebbels‚ Eigenwahrnehmung und den fiesen, pfui, bäh, bah, konservativen Besitzbürgerblock, konfrontiert wurden. Nun fragt man sich, ob gegen die AFD für das Verwenden von Goebbelszitaten im Stadtrat ermittelt werden soll. Es liegen aber leider keine diesbezüglichen Anzeigen vor. Manno. Das Zitat SELBST ist natürlich nicht Bestandteil der Berichterstattung. Womit wir wieder beim schönen Thema Eigenrecherche wären.
Leute traut euch, mal mitmachen für ein Jahr, mal Geschlechtswandeln, wie ne neue Diät, könnte ein schöner Massensport werden, mit guter Nebenverdienstmöglichkeit, oder?
@MarcusCato : >>Daraus lernen wir, dass jeder Versuch,…<< ## Moment, das geht viel zu schnell. Selbst der Versuch, etwas zu lernen, ist strafbar. Nie wieder paternalistisches System! Wehret den Anfängen!