Gastautor / 21.01.2025 / 06:15 / Foto: Montage achgut.com/ Imago / 91 / Seite ausdrucken

Pech gehabt – Marla-Svenja ist eine Frau

Das Outing von Marla-Svenja Liebich als Frau lässt gerade diejenigen hyperventilieren, die sich so sehr nach dem Selbstbestimmungsgesetz gesehnt haben. Warum? Soll eine wegen Volksverhetzung verurteilte Person keine Frau sein dürfen?

Von Udo Vetter.

Mit einem einzigen behördlichen Antrag für ein paar Euro Gebühren entzaubert eine Frau namens Marla-Svenja gerade das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Dieses Gesetz erklärt die Zuordnung jedes Menschen zu einem biologischen Geschlecht für obsolet. Maßgeblich ist seit Herbst 2024 nur noch die Selbsteinschätzung zum eigenen Geschlecht, abzugeben beim zuständigen Standesamt.

Jetzt heulen die Apologeten des Gesetzes auf, weil ihnen Marla-Svenjas mutiger Schritt zu ihrem wahren Ich nicht passt. Was für ein Witz. Man nimmt Marla-Svenja nun plötzlich nicht ab, dass sie eine Frau ist. Liegt es womöglich an Marla-Svenjas Gesichtsbehaarung? An der als maskulin gelesenen Kleidung? Oder dem Umstand, dass sie juristische Probleme wegen ihrer rechten Gesinnung hat?

Das allerdings sollten die einschlägigen Kreise wissen: Die Frage, wie jemand aussieht, ist schlicht nicht mehr relevant fürs soziale Geschlecht. Ebenso wenig die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Was sich übrigens schon daran zeigt, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder nun das Geschlecht selbst festlegen können. Sogar bei einem männlichen Säugling, der im Bettchen wider Erwarten nach der rosa statt der blauen Rassel greift. Die Bedenken gegen das Gesetz waren bekannt, dennoch wurde es durchgeboxt, und zwar mit seltener Überheblichkeit. „Transfrauen sind Frauen“, bürstete etwa Familienministerin Lisa Paus Detailfragen ab. Auch der ebenfalls zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann vermochte keine Probleme zu erkennen.

Bis zu zehntausend Euro kann das Deadnaming kosten

Nun sitzen viele da, „glauben“ den Geschlechterwechsel von Marla-Svenja nicht und raunen, dass sowas ja Missbrauch ist. Es sind dieselben Leute, welche den Freiheitswunsch auf die Spitze getrieben haben. Das Gesetz sieht nun mal keine Prüfung vor, ob ich mein Geschlecht tatsächlich wechseln möchte. Es war nach erklärtem Willen der Verantwortlichen geradezu Hauptanliegen, dass „entwürdigende“ Prüfungen, wie sie in früheren Gesetzen vorgesehen waren, entfallen. Als entwürdigend wurde offenbar schon die harmlose Kontrollfrage empfunden, ob das Ganze nicht vielleicht nur ein Trollversuch ist. Ergebnis: Auch die fiesesten Trolle können nun Frauen sein. Falls es weibliche Trolle gibt, was ich jetzt nicht googeln möchte, gilt das natürlich auch umgekehrt.

Folgerichtig gibt es im Selbstbestimmungsgesetz auch keine Regelung in die Richtung, dass Marla-Svenja etwas an ihrem Aussehen ändern müsste, mit Piepsstimme zu sprechen oder gar Hormone zu nehmen hätte. Die sogenannte Selbsteinschätzung ist juristisch unangreifbar; eine Missbrauchsklausel gibt es nicht. Und wer sich jetzt, wie so viele, gegen diese gesetzliche Vorgabe durch zynische oder gar scharfe Worte über Marla-Svenja gegenüber dem doch so ersehnten Gesetz versündigt, verletzt gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte und die Würde dieser mutigen Frau – und zwar auf krasse, geradezu unmenschliche Art und Weise.

Marla-Svenja hat bereits angekündigt, dass sie jeden verklagt, der ihren Wunsch, zumindest für ein Jahr bis zum Ablauf der ersten Wechselfrist als Frau zu leben, nicht respektiert. Sie kann jeden anzeigen, der zum Beispiel durch Nennung ihres früheren Namens offenbart, dass sie sich mal als „Mann“ durchs Leben bewegt hat. Das Bußgeld für einen Verstoß gegen das sogenannte Offenbarungsverot ist nicht unerheblich. Bis zu zehntausend Euro kann das Deadnaming kosten, also mehr als die Geldstrafe für eine Beleidigung von Agnes Strack-Zimmermann.

Ihr habt es so gewollt

Darüber hinaus hat Marla-Svenja auch zivilrechtliche Ansprüche. Ihr Geschlechtseintrag definiert nun ihr Geschlecht, und zwar völlig losgelöst von biologischen Wahrheiten. Damit einher geht juristisch der entsprechende Achtungsanspruch. Wer also nur erwähnt, dass Marla-Svenja nicht immer eine Frau war, riskiert eine Klage auf Unterlassung und Schmerzensgeld. Angesichts der Intensität, mit der momentan auf der armen Frau herumgehackt wird, wird ihr Medienanwalt in den kommenden Monaten bestens ausgelastet sein.

Interessanterweise sieht das Gesetz auch keine Sonderregelung für die klassiche Presse vor. Auch diese muss also Marla-Svenjas Geschlecht respektieren – mit Wirkung in die Vergangenheit. Aber gut, hier eine kleine Einschränkung. Es handelt sich um den ersten öffentlichkeitwirksamen Fall. Hier werden die Gerichte womöglich ein überragendes Berichterstattungsinteresse sehen, sofern die in den bisherigen Berichten durchaus anzutreffende Häme gegenüber Marla-Svenjas Entscheidung nicht überwiegt. Die Pressefreiheit hat also vielleicht um Haaresbreite Vorrang, denn eine Berichterstattung über einen Fall ist nicht möglich, ohne den Fall zu beschreiben. Aber für künftiges Deadnaming wird das nicht mehr gelten.

Fazit mit schönem Gruß an Lisa Paus, Marco Buschmann und die Community: Marla-Svenja ist eine Frau. Ihr habt es so gewollt, jetzt lebt damit.

 

Udo Vetter ist Fachanwalt für Straftrecht und betreibt eine eigene Kanzlei. Dieser Beitrag wurde zuerst auf seiner Website law blog veröffentlicht.

Foto: Montage achgut.com/ Imago

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Leserpost

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Petra Wilhelmi / 21.01.2025

@sybille eden: “Wann wird die Erde wieder eine Scheibe?” Frau Eden, das kann gaaaanz schnell gehen. Schließlich haben weiße, männliche Rassisten herausgefunden, dass die Erde keine Scheibe ist. Dabei haben sie sich nicht von anderen Ethnien beraten lassen. Das geht doch wohl wirklich nicht. Kolonialistisches Denken muss unbedingt abgeschafft werden. Die Bestrebungen gehen doch schon eine ganze Weile in die Richtung. Schließlich muss es auch eine schwarze Mathematik geben. Die kann dabei völlig anders sein, als die böse, rassistische weiße von Patriarchen uns allen aufgedrückte. Verrücktheiten ist ist das Markenzeichen unserer Zeit. Ich hoffe, dass das mit Trump in den Müllsack endlich kommt. Sarkasmus aus.

Ralf Pöhling / 21.01.2025

Wenn Gesetze in der Ausführung bzw. möglichen Auslegung zu wackelig sind, muss man sie einfach mal im Extrem “auslutschen”. Das wäre dann so etwas wie ein Systemtest für Gesetze in der Praxis. Nur so kommt man ja überhaupt in die Situation feststellen zu können, ob der vom Gesetzgeber beabsichtigte Zweck damit erfüllt wird. Und wenn er in der Praxis nicht erfüllt wird, dann muss das Gesetz entweder optimiert, ersetzt oder einfach wieder ganz abgeschafft werden. Wir haben in Deutschland etliche Gesetze bzw. Rechtsnormen, die derart wackelig sind, dass sie der Gesellschaft nicht nutzen, sondern bisweilen massiv schaden. Mir fällt da als erstes das überkomplexe Steuerrecht ein, wo man als Unternehmer immer mit einem Bein im Knast steht. Sieht man auch ganz besonders beim katastrophalen Flickwerk Waffenrecht oder jetzt beim Selbstbestimmungsgesetz. Wenn man die genannten Gesetze als Nichtjurist so auslegt, wie sie da für den Normalbürger geschrieben stehen, dann führt das zu massenhaftem Rechtsbruch in der Praxis, der gar nicht absichtlich passiert, sondern einfach aufgrund von Überkomplexität oder mangelnder sicherer Definition. Was bedeutet, der Gesetzgeber hat Mist gebaut, nicht der, der das Gesetz so anwendet, wie es ihm gedacht erscheint. Gesetze sind für das Volk da, damit das Volk weiß, welche Regeln im Land gelten und welche nicht. Wenn der Normalbürger ein Gesetz so auslegen kann, wie es der Gesetzgeber gar nicht beabsichtigt hat, dann gehört es auf den Prüfstand. Und wenn der Gesetzgeber das Gesetz absichtlich so niedergeschrieben hat, dass es keiner mehr versteht und selbst die Richterschaft bei jedem neuen Urteil anders auslegt, dann ist so ein Gesetz ein Programmfehler, der das ganze System zum Einsturz bringen kann. Und das darf in einem Rechtsstaat doch nicht sein. Das ist der Supergau.

Oliver Hoch Hoff / 21.01.2025

Es ist sehr mutig von Frau Liebich, sich gerade jetzt zu öffnen, ihre Verletzlichkeit sichtbar zu machen. Dies ist wohl auch mit finanziellen Nachteilen für sie verbunden. Wenn sie jetzt im Gefängnis arbeitet, wird sie 20% weniger erhalten als Insassen, welche sich als männlich oder eines der anderen Geschlechter identifizieren (sog. Gender Gay Gap). Ich kann diese patriarchalen Strukturen nur als zutiefst rassistisch und klimaschädlich brandmarken. Hoffen wir, dass die Arbeitsgemeinschaft sich als Frau identifizierender Sozialdemokraten & Transen AsAFist ihrer von Verarmung bedrohten Gendergenossin beistehen wird.

L. Bauer / 21.01.2025

Svenjas bester Spruch bis jetzt: Nennen Sie mich von mir aus Nazibraut, aber bei falschem Pronomen hören Sie von meinem Anwalt! - Ich hab mich so weggehauen vor lachen…

Wolfgang Richter / 21.01.2025

@ Sybille Eden - “und jetzt ist ein Mann eine Frau und eine Frau ein Mann oder beides zusammen.”—Es soll auch schon welche geben, die sich als Tier, zB Wolf oder Schmetterling oä lesen, was zumindest von Schulbehörden in Australien oder wo sonst im “Wertewesten” ernst genommen wird. Insofern besteht für das hiesige “SelbstbestimmungsGesetz” dringender Ergänzungsbedarf. Bleibt dann noch zu klären, ob für diesen Personenkreis das Standesamt oder das Veterinäramt zuständig ist, incl. ggf. Cites-Bescheinigung und Chip.

Wolfgang Richter / 21.01.2025

Vielleicht kommen “sie” ja mit ihrer Ausnahmeregelung “um die Ecke”, sofern Marla-Svenja noch im wehrfähigen Alter sein sollte. Die Erfassung dieses Personenkreises war ja wohl für die Vorbereitung der Feststellung der “Kriegsfähigkeit” schon mal angedacht.

Wolfgang Richter / 21.01.2025

“Was für ein Witz. Man nimmt Marla-Svenja nun plötzlich nicht ab, dass sie eine Frau ist.” - So funktioniert das System. So hatte ich mal einen Freund, der sich für den höher dotierten “Job” der / des “Gleichstellungsbeauftragten” seiner Behörde bewarb. Das war vor Jahren, als es besagtes Gesetz noch nicht gab. Er sah es damals als hilfreich an, sich als “schwul” zu outen, da bekanntlich “Hetero-Männer” auf diese Funktion eher keine Chance haben. Den Job bekam dann -wie üblich- eine biologische Frau. Aufs Klagen hat er dann verzichtet.

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